Es sind zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.[1]

Besondere Umstände werden z. B. angenommen, wenn

  • die Umsatzerlöse bei langfristiger Fertigung stark schwanken,
  • ungewöhnliche Veränderungen beim Vorratsvermögen vorliegen,
  • hohe außerordentliche Erträge aufgrund von Zuschüssen oder Zulagen ausgewiesen werden,
  • ungewöhnliche, rein bilanzpolitische Maßnahmen durchgeführt worden sind, etwa das Sale-and-lease-back-Verfahren,
  • die Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit nicht gesichert erscheint,
  • Teilliquidationen von Werks- oder Betriebsabteilungen durchgeführt worden sind,
  • verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen erfolgt sind,
  • Vergleichsabschlüsse erfolgt sind,
  • wesentliche Vermögensteile veräußert worden sind,
  • durch die Nominalwertrechnung wegen erheblicher Geldwertschwankungen ein unzutreffendes Bild der Ertragslage vermittelt wird.

     
    Praxis-Beispiel

    Anhangangabe

    Unsere Gesellschaft hat den Fuhrpark an ein Leasingunternehmen verkauft und wieder angemietet. Dieses Sale-and-lease-back-Geschäft führt zu einem deutlichen Anstieg der Fahrzeugkosten und zu einer deutlichen Verbesserung der Liquidität. Im Vergleich zum Vorjahr beliefen sich der aus diesem Geschäft resultierende Anstieg der Fahrzeugkosten auf 100 TEUR, der Rückgang der Abschreibungen auf 75 TEUR und der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge auf 250 TEUR.

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