Die Leistungsabschreibung sollte nur gewählt werden, wenn die Laufleistung während der ersten Jahre deutlich über dem Prozentsatz der linearen Abschreibung liegt. Im Beispiel ist der Lkw (Kleintransporter) nach 3 Jahren zu 53,34 % abgeschrieben, sodass der Buchwert nur noch 46,66 % der Anschaffungskosten beträgt. Das ist bei einem Kleintransporter, der eine Gesamtleistung von 360.000 km aufweist, eine realistische Größe. Bei der linearen Abschreibung würde die jährliche Abschreibung 11,11 % betragen (in 3 Jahren = 33,33 %).

Wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, kann der Unternehmer zusätzlich die 20-prozentige Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Dann ist die Abschreibung nach Ablauf von 5 Jahren neu zu berechnen.

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