Herr Huber ist Unternehmensberater und plant den Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit zum 1.7. des laufenden Jahres. Er mietet ab dem 1.4. ein Büro und richtet dieses teilweise mit vorhandenen Gegenständen ein. Es handelt sich um folgende Gegenstände, die sich bereits seit mehr als 3 Jahren in seinem Besitz befinden. Herr Huber schätzt die Werte (Teilwerte) wie folgt:
Bezeichnung des Wirtschaftsguts | geschätzter Wert |
---|---|
Schreibtisch | 380 EUR |
Rollcontainer | 220 EUR |
Schreibtischstuhl | 110 EUR |
Schreibtischlampe | 50 EUR |
Tisch für Besprechungen | 150 EUR |
4 Stühle | 160 EUR |
Regal (1) | 90 EUR |
Regal (2) | 90 EUR |
Einlagen insgesamt | 1.250 EUR |
Herr Huber wendet bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern die 800-EUR-Variante gem. § 6 Abs. 2 EStG an, sodass es sich bei allen Gegenständen um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt. Unternehmensberater Huber bucht die Einlage ins Betriebsvermögen wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0480/0670 | Geringwertige Wirtschaftsgüter | 1.250 | 1890/2180 | Privateinlagen | 1.250 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4855/6260 | Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter | 1.250 | 0480/0670 | Geringwertige Wirtschaftgüter | 1.250 |
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