Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Afa auf Kfz und Gebäude) 4830 6220   Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Abschreibungen auf Kfz 4832 6222  
Abschreibungen auf Gebäude 4831 6221  

So kontieren Sie richtig!

Die Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung anzusetzen.[1] Grundsätzlich stimmen Handels- und Steuerrecht in diesem Punkt überein. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. wenn Sonderabschreibungen beansprucht werden, die nur steuerlich zulässig sind. Die Abschreibung, die der Unternehmer geltend macht, bucht er z. B. auf das Konto "Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)" 4820 (SKR 03) bzw. 6220 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)

an Wirtschaftsgut

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