Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Afa auf Kfz und Gebäude) | 4830 | 6220 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | |
Abschreibungen auf Kfz | 4832 | 6222 | ||
Abschreibungen auf Gebäude | 4831 | 6221 |
So kontieren Sie richtig!
Die Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung anzusetzen.[1] Grundsätzlich stimmen Handels- und Steuerrecht in diesem Punkt überein. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. wenn Sonderabschreibungen beansprucht werden, die nur steuerlich zulässig sind. Die Abschreibung, die der Unternehmer geltend macht, bucht er z. B. auf das Konto "Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)" 4820 (SKR 03) bzw. 6220 (SKR 04).
Buchungssatz:
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
an Wirtschaftsgut |
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