Geschieht die Abschreibung durch Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite der Bilanz, nennt man das "passive Abschreibung" oder "indirekte Abschreibung" (sog. Bruttoausweis). In diesem Fall wird die Gegenbuchung zur Verbuchung der jährlichen Abschreibung nicht auf einem Aktivkonto, sondern auf einem Wertberichtigungskonto (Passivkonto) durchgeführt. Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf der Aktivseite bleiben unverändert. Das Anlagekonto wird von dem Vorgang nicht unmittelbar berührt. Die Abschreibungsbeträge werden nicht vom Sachanlagekonto abgesetzt, sondern einem Passivkonto (Wertberichtigungskonto) gutgeschrieben, das ständig anwächst. Vorgeschaltete Sammelkonten sind auch hier zweckmäßig. Hat die Wertberichtigung im Laufe der Jahre die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erreicht, ist der Buchwert der Anlage gleich null, weil sich das Anlagekonto auf der Aktivseite der Bilanz und das Wertberichtigungskonto auf der Passivseite der Bilanz der Höhe nach aufheben.

 
So buchen Sie richtig

Buchung auf einem Wertberichtigungskonto

Anschaffungskosten einer Anfang des Jahres angeschafften Maschine 100.000 EUR, geschätzte Nutzungsdauer 10 Jahre, Abschreibung in gleichbleibenden Jahresbeträgen. Die Abschreibung beträgt also 10.000 EUR jährlich.

Buchungssätze bei der indirekten Abschreibung:

(1) Maschinenkonto an Geld- bzw. Kreditorenkonto 100.000 EUR
(2) Abschreibungskonto an Wertberichtigung 10.000 EUR
(3) Wertberichtigung an Schlussbilanzkonto 90.000 EUR
(4) Schlussbilanzkonto an Maschinen 100.000 EUR
(5) Gewinn- und Verlustkonto an Abschreibungskonto 10.000 EUR
 
S Maschinen H   S Geldkonto H
(1)    100.000 EUR (4)    100.000 EUR   (1)    100.000 EUR
 
S Abschreibungen H   S Wertberichtigung H
(2)    10.000 EUR (5) 10.000 EUR (3)    10.000 EUR (2)    10.000 EUR
 
S GuV H   S Schlussbilanzkonto H
(5)    10.000 EUR   (4)    100.000 EUR (3)    10.000 EUR

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