Bilanzierende Unternehmen sind nach § 5b EStG dazu verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1]

In diesem Zusammenhang steht der Begriff "Taxonomie" für das von der Finanzverwaltung vorgegebene Datenschema, nach dem die Jahresabschlussdaten zu übermitteln sind. Im Regelfall wird die Verknüpfung zwischen den einzelnen Konten der Unternehmensbuchhaltung und der Taxonomie der Finanzverwaltung durch die im Unternehmen eingesetzte Buchhaltungs-Software bewerkstelligt.

Ausgangspunkt ist die sog. Kerntaxonomie, die branchen- und rechtsformunabhängig ist. Die Kerntaxonomie für GmbHs sieht die Anwendung des Gesamtkostenverfahrens vor, daneben kann aber auch das Umsatzkostenverfahren für die Gewinn- und Verlustrechnung verwendet werden.

Darüber hinaus existieren Spezial- und Ergänzungstaxonomien, die branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Dies gilt z. B. für Unternehmen folgender Branchen:

  • Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Pensionsfonds,
  • Krankenhäuser,
  • Pflegeeinrichtungen,
  • Verkehrsunternehmen und
  • Land- und Forstwirtschaft.

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