Der mit dem entgeltlichen Erwerb von Güterfernverkehrskonzessionen verbundene wirtschaftliche Vorteil ist ein vom Geschäfts- und Firmenwert unabhängiges, selbstständig zu aktivierendes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.[1] Der Vorteil besteht in der Chance, auf dem kontingentierten Markt des Güterfernverkehrs Gewinne erzielen zu können. Das Wirtschaftsgut ist mit den Anschaffungskosten zu aktivieren.[2],[3]

Bis einschließlich 2012 unterlagen Beförderungsgenehmigungen keiner Abnutzung, weil die Genehmigung zwar auf Zeit, aber mit der Aussicht auf Verlängerung erteilt wurde.[4] Abschreibungen waren daher nicht zulässig. Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert war in begründeten Einzelfällen zulässig mit ggf. späterer Wertaufholung.[5]

Mit Wirkung zum 1.1.2013 ist das Personenbeförderungsgesetz novelliert worden.[6] Seither hat im gesamten Bundesgebiet vor Vergabe von Konzessionen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs ein europaweiter Ausschreibungswettbewerb zu erfolgen. Verkehrsunternehmer können seit diesem Zeitpunkt nicht mehr davon ausgehen, dass eine einmal erteilte Beförderungsgenehmigung nach deren Ablauf regelmäßig verlängert wird. Diese damit fehlende Aussicht auf automatische Verlängerung führt zur zeitlichen Abnutzung der Konzession. Eine entgeltlich erworbene Genehmigung ist daher über die Dauer ihrer Laufzeit abzuschreiben. Sie kann auf den Erben übergehen.[7]

Bundesbahnlinien und Schüler-Beförderungsverträge mit Schulverbänden können über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden.[8]

Taxikonzessionen werden grds. personen- oder unternehmensbezogen vergeben. Sie sind in der Regel für 5 Jahre[9] gültig und müssen dann verlängert werden. Eine Vermietung oder ein Verkauf sind nicht vorgesehen. Taxikonzessionen können daher nur im Rahmen des Kaufs oder der Pacht eines gesamten Taxiunternehmens erworben werden. Taxikonzessionen sind eigenständige immaterielle Wirtschaftsgüter. Maßgebliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die Dauer der Konzession, also in der Regel 5 Jahre.[10] Taxikonzessionen sind nicht Bestandteil eines Firmenwerts.

Mit Wirkung ab 1.8.2021 wurden durch die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes durch das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts einzelne Regelungen im Taxen- und Mietwagenverkehr modernisiert und angepasst.

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