Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 19. Durchsuchungsanordnungen nach § 758a ZPO und §§ 90, 91 Abs. 1 FamFG (§ 19 Abs. 2 Nr. 1)

a) § 758a ZPO Rz. 161 Zu den gerichtlichen Anordnungen nach § 758a ZPO gehören die Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a Abs. 1 ZPO sowie die Anordnung zur Vollstreckung zu unüblichen Zeiten gemäß § 758a Abs. 4 ZPO. Die Tätigkeiten in diesen Verfahren (vom Antrag an das Amtsgericht bis zur erneuten Beauftragung des Gerichtsvollziehers) gehören nicht mehr zum Rechtszug, sondern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 93. Vollziehung, einstweilige Verfügung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auslagen

Rz. 52 Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Da das Verfahren vor dem Gericht eine eigene selbstständige Angelegenheit ist, entsteht auch eine gesonderte Postpauschale. Der frühere Streit über die doppelte Postentgeltpauschale (VV 7002) für vorgerichtliches und gerichtliches Verfahren, der in Straf- und Bußgeldsachen bestand, ist auf dieses Verfahren nicht übertragbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vermögensauskunft und Erzwingungshaft

aa) Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) Rz. 345 Beantragt der Rechtsanwalt des Gläubigers zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802g Abs. 1 ZPO beim Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl, weil der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt ferngeblieben ist oder er die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren über Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel, auf das § 732 ZPO anzuwenden ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 4)

aa) Erstmalige Erteilung Rz. 411 § 18 Abs. 1 Nr. 4 ist im Zusammenhang mit § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 zu sehen. Die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel ist gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 für den Prozessbevollmächtigten des Erkenntnisverfahrens mit den Gebühren dieses Verfahrens abgegolten, wenn insoweit keine Klage erhoben wird.[408] Das gilt für den Rechtsanwalt, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Wechsel der Vollstreckungsmaßnahme

aa) Angelegenheit Rz. 116 Wird gleichzeitig oder später ein Auftrag zu einer anderen Art von Vollstreckungsmaßnahme (zunächst Sachpfändung, sodann Forderungspfändung, schließlich Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) erteilt, liegt darin eine neue, selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 hierfür erneut entstehen.[109...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 49. Klauselerinnerung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 Auf die Kommentierung zu VV Vorb. 3.3.3 wird insoweit verwiesen. Soweit nachfolgend von der Vollstreckung die Rede ist, sind damit grds. alle in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Verfahren erfasst.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr (VV 6102)

a) Gerichtliche Termine Rz. 25 In den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz steht dem Anwalt neben der Verfahrensgebühr nach VV 6101 auch eine Terminsgebühr nach VV 6102 zu. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Außergerichtliche Termine lösen daher keine Terminsgebühren aus; ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 20. Eidesstattliche Versicherung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 44. Gütliche Erledigung durch den Gerichtsvollzieher (§ 802b ZPO)

a) Verfahrensrecht – Vollstreckungsauftrag schließt gütliche Erledigung ein Rz. 214 Gemäß § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[208] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher bereits durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einstweilige Verfügung

Rz. 47 Wird dagegen die Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einer einstweiligen Verfügung beantragt, löst die Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt nach h.M. die Verfahrensgebühr VV 3309 aus (vgl. dazu Rdn 67 ff.). Die Löschung der Vormerkung oder des Widerspruchs fällt dagegen nicht unter VV 3309 (siehe Rdn 69).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 65. Ratenzahlungsvereinbarung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Pfändung und Überweisung mehrerer Schuldnerforderungen

aa) Zu vollstreckende und gepfändete Forderungen haben denselben Wert Rz. 24 Unterschiedlich entschieden wird die Frage, von welchem Wert auszugehen ist, wenn wegen derselben Forderung ein einziger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird, durch den mehrere Forderungen des Schuldners gegen denselben oder verschiedene Drittschuldner gepfändet werden. Während das LG ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 57. Mehrere Vollstreckungstitel

a) Auftrag entscheidet Rz. 256 Bei der Vollstreckung mehrerer titulierter Forderungen liegt eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt wegen dieser Forderungen einen einheitlichen Auftrag zu einer einzigen Art von Vollstreckungsmaßnahme erteilt. Es kommt bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag oder mehrere Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 59. Öffentliche Hand, Anzeige der Vollstreckungsabsicht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebühren

a) Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszwang Rz. 84 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung und des Verwaltungszwangs entstehen die Gebühren nach VV 3309 f. Das ergibt sich aus VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach VV Teil 2 (VV 2300 ff.), sondern in entsprechender...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 103. Zwangshypothek – Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek gemäß §§ 867, 870a ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 11)

a) Angelegenheit Rz. 480 Eine Zwangsvollstreckung in Immobilien kommt neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, für die Gebühren gemäß VV 3311 und 3312 entstehen, durch Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch gemäß § 867 ZPO in Betracht; Entsprechendes gilt für eingetragene Schiffe oder Schiffsbauwerke gemäß § 870a ZPO . Hierfür erwächst dem Anwalt eine geso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 96. Vorpfändung (§ 845 ZPO) und Forderungspfändung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 31. Erneute Vermögensauskunft (§ 802d ZPO)

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Kostengrundentscheidung

Rz. 112 Auch in Familiensachen gilt, dass eine Kostenerstattung nur aufgrund eines zur Vollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden kann (§ 103 Abs. 1 ZPO). Erforderlich ist alsomehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 35. Europäischer Vollstreckungstitel

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 64. Prozesskostenhilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gegenstandswert

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Künftiges Arbeitseinkommen

aa) Unterhalts- und Rentenansprüche Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog. Vorratspfändung gemäß § 850...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 21. Einigungsgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 67. Registereintragungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erneute Vermögensauskunft (§ 802d ZPO)

aa) Verfahren Rz. 327 Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe gemäß § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Liegen diese Voraus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eintragungsantrag beim Grundbuchamt

a) Hauptsacheentscheidung Rz. 44 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil (zu der anders zu beurteilenden Situation bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung vgl. Rdn 53 ff.). zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund deren die Eintragung in ein Grundbuch erfolgen soll, gehört die Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren gem. §§ 888, 890 ZPO

a) Wert der Hauptsache Rz. 68 Im Verfahren nach § 888 ZPO auf Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft entspricht das Interesse des Gläubigers nach allerdings umstrittener Auffassung in der Regel dem Wert der Hauptsache.[101] Denn das Verfahren ist auf endgültige Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers gerichtet.[102] b) Löschung einer Grundschuld Rz. 69 Im Verfahren auf Fests...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Ausführung der Zwangsvollstreckung in ein gepfändetes Vermögensrecht durch Verwaltung gemäß § 857 Abs. 4 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 9)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 95. Vorläufiges Zahlungsverbot (§ 845 ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 97. Wechsel der Vollstreckungsmaßnahme

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 33. Ersatzvornahme

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 311 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 25 (vgl. § 25 Rdn 9 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung

1. Einleitung Rz. 31 Verfahrens- wie Terminsgebühr (VV 3309, 3310) fallen nur für eine anwaltliche Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung an. Da der Unterabschnitt 3 für nahezu alle Bereiche der Zwangsvollstreckung gilt (vgl. VV Vorb. 3.3.3), soll dieses Tatbestandsmerkmal aus Gründen der Übersichtlichkeit nachfolgend in einzelnen Komplexen erläutert werden. 2. Zwangsvollstrecku...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gegenstandswert

Rz. 425 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Abs. 2 (siehe § 25 Rdn 84 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebühren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 349 Die Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des unbedingten Auftrags des Gläubigers, eine Vermögensauskunft einzuholen (VV Vorb. 3 Abs. 2). Denn sie entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Erste Tätigkeit des Rechtsanwalts kann z.B. die Einsicht in das Schuld...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Einzelfälle

Rz. 120 Die nachfolgende alphabetische Zusammenstellung enthält Erläuterungen zu ausgewählten Vollstreckungsmaßnahmen, Vollstreckungshandlungen, vorbereitenden Tätigkeiten und in geeigneten Fällen zur Erstattungsfähigkeit. 1. Abschiebungsandrohung Rz. 121 Siehe dazu Rdn 91, 455. 2. Adressenermittlung Rz. 122 Siehe dazu Rdn 136 ff. 3. Anderweitige Verwertung (Verfahren über Anträg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wert bei Pfändung eines bestimmten Gegenstandes (Nr. 1, 2. Hs.)

a) Geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands Rz. 31 Hat der Gläubiger jedoch dem Vollstreckungsorgan den Auftrag erteilt, einen bestimmten Gegenstand zu pfänden, so ist der Wert dieses Gegenstandes maßgebend, wenn er niedriger ist als der Wert der zu vollstreckenden Forderung (Nr. 1, 2. Hs.). Maßgebend ist auch hier der Wert im Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden (ersten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Aufhebung von Arrest/einstweilige Verfügung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 60. Ordnungsgeld und Ordnungshaft (§ 890 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 14, 15, § 19 Abs. 2 Nr. 5)

a) Androhung von Ordnungsgeld (§ 890 Abs. 2 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 5) aa) Überblick Rz. 261 Ist der Schuldner gemäß § 890 ZPO zu einer Unterlassung oder Duldung verurteilt worden, können gegen ihn wegen schuldhaften Verstoßes gegen die titulierte Verpflichtung nur dann Ordnungsmittel festgesetzt werden, wenn sie zuvor angedroht worden sind (§ 890 Abs. 2 ZPO). Nach § 18 Abs. 1 Nr....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 37. Forderungspfändung

a) Angelegenheit Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 88. Verwaltungszwangsverfahren/Verwaltungsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abschiebungsandrohung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit

Rz. 329 Folgende Fälle sind bei der Beurteilung der gebührenrechtlichen Angelegenheit im Rahmen von § 802d ZPO zu unterscheiden: (1) Rechtsanwalt eines Drittgläubigers Rz. 330 Beantragt der Anwalt beim Gerichtsvollzieher unter Beifügung des Vollstreckungstitels die Abnahme der Vermögensauskunft und stellt der Gerichtsvollzieher im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) fest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Pauschgebühr (§§ 42, 51)

Rz. 73 Die Bewilligung von Pauschgebühren ist möglich, §§ 42, 51.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Androhung von Ordnungsgeld (§ 890 Abs. 2 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 5)

aa) Überblick Rz. 261 Ist der Schuldner gemäß § 890 ZPO zu einer Unterlassung oder Duldung verurteilt worden, können gegen ihn wegen schuldhaften Verstoßes gegen die titulierte Verpflichtung nur dann Ordnungsmittel festgesetzt werden, wenn sie zuvor angedroht worden sind (§ 890 Abs. 2 ZPO). Nach § 18 Abs. 1 Nr. 14 bildet jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Besonderheiten bei Bestellung durch das Bundesamt für Justiz

Rz. 75 Bestellt das Bundesamt für Justiz einen anwaltlichen Beistand, ist § 59a Abs. 2 zu beachten. Auf die dortigen Erl. wird verwiesen.mehr