Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 62. Pfändung beweglicher Sachen

Rz. 279 Bei der Pfändung beweglicher Sachen stellen wegen des inneren Zusammenhanges eine Angelegenheit u.a. dar:[280]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebührenbemessung

Rz. 48 Von einer Staffelung der Gebühren nach der Höhe der Sanktion, wie etwa bei den Gebühren nach VV Teil 5, hat der Gesetzgeber abgesehen. Die Höhe der Sanktion kann daher allenfalls im Rahmen des § 14 Abs. 1 bei der Bestimmung der im Einzelfall maßgebenden Gebühr von Bedeutung sein. Beispiel: Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem Bewilligungsverfahren vor der Behörd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gesonderter Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung

Rz. 218 Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher gemäß § 802a Abs. 2 S. 2, 2. Hs. ZPO auch gesondert nur mit der isolierten gütlichen Erledigung der Sache beauftragen.[218] Erteilt der Anwalt einen gesonderten Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung, löst die Tätigkeit im Rahmen dieses Auftrags eine besondere Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[219] Es handelt sich um eine Tä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahren

Rz. 327 Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe gemäß § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Liegen diese Voraussetzungen nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gesetzliche Erstreckung

Rz. 58 Die gesetzliche Erstreckung der gewillkürten Beiordnung für das Eilverfahren auf die Vollziehung des Arrestes, der einstweiligen Verfügung oder der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung (Abs. 2 S. 1) findet ihren sachlichen Grund in der Eigenart dieser Verfahren, wonach die jeweilige Entscheidung nur zum Erfolg führen kann, wenn sie alsbald durchgesetzt wird. Ar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 69. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gemäß §§ 8 Abs. 5 und 41 SVertO (§ 18 Abs. 1 Nr. 20)

Rz. 287 Mit der Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens nach der SVertO wird eine Zwangsvollstreckung bis zur Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens grundsätzlich unzulässig. Soweit gleichwohl vollstreckt wird, kann die Unzulässigkeit der Vollstreckung im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend gemacht werden. Dieses – in d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Stufenklage

Rz. 70 Wird gemäß § 888 ZPO ein Auskunftsanspruch im Rahmen einer Stufenklage (1. Stufe) vollstreckt, ist nach § 3 ZPO ein Bruchteil des Werts des Anspruchs anzunehmen, dessen Geltendmachung vorbereitet werden soll.[105] Für einen Auskunftsantrag ist regelmäßig lediglich ein Bruchteil der Hauptsache anzusetzen, was dann auch auf die Vollstreckung durchschlägt.[106]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Wegfall der Verfahrensgebühr nach Zahlung

Rz. 458 Die einmal entstandene Vollstreckungsgebühr entfällt nicht etwa dadurch, dass der Schuldner aufgrund der Aufforderung zahlt oder die Zwangsvollstreckung aus anderen Gründen unterbleibt (§ 15 Abs. 4).[458] Kommt es hingegen anschließend zu einer Vollstreckung, erhält der Anwalt eine zusätzliche Vollstreckungsgebühr nur dann, wenn eine besondere Angelegenheit gemäß § 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Eigenständige Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 353 Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vorbereitende Maßnahme

Rz. 291 Zu § 915b ZPO a.F. (bis 31.12.2012) ist zutreffend die Auffassung vertreten worden, dass bereits die Einsicht in bzw. die Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorbereitung der Vollstreckung die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[285] Teilweise ist die bloße Einholung einer Auskunft aus dem Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu vollstreckende Forderung

Rz. 56 Im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877 und 882 ZPO richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem Betrag der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen. Dazu zählen u.a. Zinsen bis zum Tage des endgültigen Verteilungsplans, Kosten des der Vollstreckung vorausgegangenen Prozesses und früherer Vollstreckungsmaßnahmen, nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Räumung

Rz. 252 Nach richtiger Auffassung ergibt sich bei der Vollstreckung eines Räumungstitels gegen mehrere Schuldner (auch Eheleute) nichts anderes.[250] Die Argumente der abweichenden Auffassung,[251] es handele sich doch nur um ein einziges Vollstreckungsobjekt und eine einheitliche Amtshandlung des Gerichtsvollziehers, überzeugen nicht. Die Tatsache, dass trotz eines einheitl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vollziehung von Arrest

Rz. 78 Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 gilt § 18 Abs. 1 entsprechend für die Vollziehung von Arrest nach dem FamFG. Erfasst ist die Arrestvollziehung in Familienstreitsachen gemäß § 119 Abs. 2 FamFG in Familienstreitsachen. Insoweit kann auf Rdn 53 ff. verwiesen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Abhilfebefugni... / II. Keine Abhilfebefugnis des Rechtspflegers

Das LG Aachen hat festgestellt, dass der Nichtabhilfebeschluss der Rechtspflegerin (deklaratorisch) aufzuheben ist, da eine Abhilfemöglichkeit in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht besteht. Aus § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 572 Abs. 1 ZPO ergebe sich eine solche Abhilfemöglichkeit in strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht. Nach dieser Bestimmung seien auf da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mehrere gleichzeitige Vollstreckungsaufträge

Rz. 254 Der Gläubiger ist nicht auf eine bestimmte Reihenfolge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen festgelegt. Er kann daher zugleich mit dem Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zusätzlich eine Forderungspfändung ausbringen ("Simultanvollstreckung"). Derartige mehrere gleichzeitige Vollstreckungsaufträge sind nur dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kombinierter Auftrag Vermögens- und Drittauskunft

Rz. 359 Der Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann mit dem Auftrag auf Einholung von Drittauskünften kombiniert werden. Der Rechtsanwalt erhält eine weitere Verfahrensgebühr VV 3309 erst, wenn die Voraussetzung für den weiteren Auftrag eingetreten ist und dadurch aus dem Eventualantrag oder bedingt gestellten Auftrag ein unbedingt gestellter Auftrag geworden ist. Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Geltendmachung der Haftung

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Haftende darf auf Zahlung nur in Anspruch genommen werden, soweit die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [2] des Steuerschuldners ohne Erfolg geblieben oder anzunehmen ist, dass sie aussichtslos sein würde (§ 219 Satz 1 AO). Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde sämtliche denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben muss, bevor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren nach § 31 AUG

Rz. 421 § 31 AUG beinhaltet die Möglichkeit, Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 stellen zu können. Da dieses Verfahren mit dem nach § 1084 ZPO vergleichbar ist, stellt die entsprechende Tätigkeit vergütungsrechtlich ebenfalls eine besondere Angelegenheit dar.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gebühr

Rz. 407 Für den Rechtsanwalt, der im Erkenntnisverfahren noch nicht tätig war und mit der Zwangsvollstreckungsvollstreckung beauftragt ist, entsteht für die Tätigkeit im Verfahren auf erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel eine 0,3-Verfahrensgebühr VV 3309.[403] Für diesen Rechtsanwalt gehört die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel allerdings zum Rechtszug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 73. Sicherheitsleistung

Rz. 302 Ob Tätigkeiten des Anwalts im Zusammenhang mit der Erbringung einer Sicherheitsleistung – sei es, dass der Gläubiger gemäß §§ 108, 751 Abs. 2 ZPO Sicherheit durch Hinterlegung oder Bankbürgschaft erbringen muss, sei es, dass der Schuldner zur Abwendung der Vollstreckung Sicherheit leistet – eine Vollstreckungsgebühr auslösen, ist sehr streitig. Auch hier wird man wie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschussnachforderung

Rz. 396 Stellt sich bei Durchführung der Ersatzvornahme heraus, dass der Vorschuss nicht ausreicht, und wird deshalb ein weiterer Vorschuss beantragt, stellt diese Nachforderung keine neue Angelegenheit, sondern die Fortsetzung des ersten Antrags dar. Deshalb ist auch die Vollstreckung aus einem solchen ergänzenden Beschluss keine neue Angelegenheit. Auch die Rückzahlung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zinsen

Rz. 18 Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2.1.2013, sind der Hauptforderung i.H.v. 10.000 EUR noch die bis zum Tage der Auftragserteilung aufgelaufenen Zinsen hinzuzurechnen. Die weiteren, bis zum Tag der Pfändung entstehenden Zinsen werden zwar vom Gerichtsvollzieher berechnet und mit vollstreckt (vgl. § 80 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GVGA), sie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 3 ZPO

Rz. 370 Die ZPO sieht die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen in der Vollstreckung vor (vgl. §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 S. 2 ZPO, sog. Hilfsvollstreckung). Für das Verfahren gelten gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 4, 883 Abs. 2 S. 3 ZPO u.a. die Vorschriften der §§ 802f Abs. 4, 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 ZPO entsprechend. Rz. 371 Zu § 18 Abs. 1 Nr. 17 in der bis zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 82 Daneben besteht das Verfahren zur Vollstreckung solcher Verwaltungsakte (Verwaltungsvollstreckungsverfahren – §§ 167 ff. VwGO, §§ 1 ff. VwVG; Verwaltungszwangsverfahren, §§ 6 ff. VwVG). Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 bildet jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme bzw. Verwaltungszwangsmaßnahme eine besondere Angelegenheit. Es gelten die in Rdn 92 ff. aufgezeigten Grundsätze. Na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertfestsetzung gem. § 33

Rz. 99 Die Wertfestsetzung in der Vollstreckung und Vollziehung richtet sich nach § 33 und erfolgt auf Antrag.[149] Die Wertfestsetzung von Amts wegen gemäß § 32 i.V.m. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in der Vollstreckung und Vollziehung nicht in Frage, weil die Gerichtsgebühren in der Zwangsvollstreckung regelmäßig als Festgebühren entstehen (Nr. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Wird vor einer der in Nr. 1 genannten Stellen eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den VV 3309 f. ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung.[33] Rz. 27 Die Beschaffung der vollstreckbaren Ausfer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 83 Der Gegenstandswert bei der Tätigkeit im Rahmen der Vollstreckung in Verwaltungssachen (§§ 167 ff. VwGO) bzw. in Verfahren des Verwaltungszwangs (§§ 6 ff. VwVG) richtet sich nach § 25. Das ergibt sich ausdrücklich aus der Überschrift von § 25.[78] Auf die Erl. zu § 25 wird verwiesen (siehe § 25 Rdn 2 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anrechnung

Rz. 450 Die für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung angefallene Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 zur Hälfte, höchstens mit 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens (0,3-Verfahrensgebühr VV 3309) anzurechnen. Die Anrechnung zeigt, dass hier von verschiedenen Angelegenheiten ausgegangen werde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 168 Die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung gehört regelmäßig zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist somit mit den allgemeinen Gebühren des Verfahrens grundsätzlich abgegolten. Dies gilt nur dann nicht, "wenn ... eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet". Dies ist nicht bereits dann gegeben, wenn das Gericht ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag entscheidet

Rz. 256 Bei der Vollstreckung mehrerer titulierter Forderungen liegt eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt wegen dieser Forderungen einen einheitlichen Auftrag zu einer einzigen Art von Vollstreckungsmaßnahme erteilt. Es kommt bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag oder mehrere Aufträge erhalten hat, son...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminsgebühr

Rz. 58 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er eine Terminsgebühr nach VV 6102 für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 59 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, da VV Vorb....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstmalige Beauftragung

Rz. 473 Der Rechtsanwalt, der erstmals mit einer der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 aufgeführten Tätigkeiten beauftragt wird, verdient dadurch die Verfahrensgebühr nach VV 3309.[483] Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollstreckung, sondern nur mit der Zustellung als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn hier VV 3403 für an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sinnvolle Terminsteilnahme

Rz. 9 Für die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft entsteht die Terminsgebühr. Während die Teilnahme am Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Praxis früher (bis 31.12.2012) in der Regel nicht vorgekommen ist, kann die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft durchaus sinnvoll sein. Weil die Vermögensauskunft am Anfang der Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erweiterung des Auftrags

Rz. 257 Hinsichtlich der Erweiterung des Mandats um die Vollstreckung aus einem zusätzlichen Titel – z.B. um den im selben Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss – gilt grundsätzlich nichts anderes. Hatte der Anwalt wegen des in dem Verfahren ergangenen Urteils noch keinen Vollstreckungsauftrag erteilt und erteilt er diesen dann für beide Titel, liegt eine Angelege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Geringerer Wert des Arbeitseinkommens

Rz. 50 Umstritten ist, ob die Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. (geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands) auch bei der Vorratspfändung nach § 850d Abs. 3 BGB gilt, da hierfür im 3. Hs. eine eigene Ausnahmeregelung enthalten ist. Teilweise wird vertreten, dass sich die beiden Ausnahmeregelungen gegenseitig ausschließen und Nr. 1, 3. Hs. bei der Vorratspfändung nach § 85...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gütliche Erledigung (§ 802b ZPO)

Rz. 7 Gemäß § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[11] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher aufgrund des Vollstreckungsauftrags befugt ist, die gütliche Erledigung zu versuchen.[12] D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO)/Arrest

Rz. 9 § 25 gilt auch bei der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO . Denn auch bei der Sicherungsvollstreckung handelt es sich um Zwangsvollstreckung, die gebührenrechtlich zur Vollstreckungsinstanz gehört,[15] in der sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren grds. nach § 25 bestimmt. Die Zwangsvollstreckung ist bei der Sicherungsvollstreckung eingeschränkt, soweit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Gesetzliche Wartefristen

Rz. 469 Bei den in § 798 ZPO aufgeführten Titeln ist die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung nach Ablauf der dort geregelten gesetzlichen Wartefrist von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungstitels als notwendig i.S.v. § 788 ZPO anzusehen.[479] Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Woc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesamtschuldner, § 844 ZPO

Rz. 126 Ist eine Sache aufgrund einer Vollstreckung gegen mehrere Gesamtschuldner gepfändet worden und haben die Gesamtschuldner (Mit-)Gewahrsam an dieser Sache, liegen mehrere Angelegenheiten vor, wenn der Anwalt des Gläubigers einen Antrag gemäß § 825 ZPO stellt, so dass er die Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 8 mehrfach verdient hat.[117] Wegen der abschließend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Abschiebung

Rz. 91 Unterabschnitt 3 (VV 3309 f.) findet Anwendung auch auf die isolierte Androhung der Abschiebung nach §§ 49, 50 AuslG, und zwar sowohl hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens als auch in Bezug auf Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung bzw. einstweilige Anordnung.[87] Entsprechendes gilt für eine Klage auf Vollstreckungsschutz und Aufhebung bereits erfolgter Vollstreck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 229 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges Antrag auf Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Zwangshaft) stellen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss erfolgt ebenfalls nur auf Antrag des Gläubigers. Zwangsgeld wird wie ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vollstreckungsauftrag und Informationsaufnahme

Rz. 42 Der gebührenrechtliche Beginn der Zwangsvollstreckung kann vor dem verfahrensrechtlichen Beginn der Zwangsvollstreckung liegen. Der Beginn der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung liegt daher in der Regel in der nach Erteilung des Vollstreckungsmandats erfolgten Prüfung, ob die erforderlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen bzw. insbesondere in der Entgegennah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Drittauskünfte führen zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 364 Ergeben die von den Dritten gemäß § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr VV 3309. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befrie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 134 Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Zwangsvollstreckungsabsicht angezeigt hat. Auch die Zahlungsaufforderung ist damit erst nach Ablauf dieser Frist erforderlich. Werden vorher Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, sind die hierdurch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2021, Keine Rechtsn... / 2 Der Praxistipp

Streit um die Ringabtretung Anderer Ansicht als das AG im vorliegenden Fall ist etwa das LG Braunschweig (22.6.2020 – 2 T 279/20). Das LG erkennt an, dass im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren nicht zu prüfen sei, wer materiell-rechtlich Inhaber der Forderung sei. Ungeachtet dessen sei eine Rechtsnachfolgeklausel aber immer dann erforderlich, wenn der Titelgläubiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 758a ZPO

Rz. 161 Zu den gerichtlichen Anordnungen nach § 758a ZPO gehören die Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a Abs. 1 ZPO sowie die Anordnung zur Vollstreckung zu unüblichen Zeiten gemäß § 758a Abs. 4 ZPO. Die Tätigkeiten in diesen Verfahren (vom Antrag an das Amtsgericht bis zur erneuten Beauftragung des Gerichtsvollziehers) gehören nicht mehr zum Rechtszug, sondern sind gebühren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Maßnahmen und Entscheidungen

Rz. 178 Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO kommt nur in Betracht gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sowie solche des Rechtspflegers. Während Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers stets Vollstreckungsmaßnahmen sind, muss bei Vollstreckungshandlungen des Rechtspflegers unterschieden werden. Die Vollstreckungsmaßnahme des Rechtspflegers i...mehr