Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / F. Fazit

Der in der Unfallschadenregulierung tätige Rechtsanwalt ist gut beraten, seinen Mandanten umfangreich zu befragen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Versicherungen bei der Schadenregulierung mit zu berücksichtigen sind. Sollte eine Alleinhaftung oder aber eine Mithaftung des Fahrers gegeben sein, können hier weitere unmittelbare Ansprüche des Geschädigten gegenü...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.3. § 223a Satz 2 (Ausnahme): Anderweitige Planregelung

Rn 13 Satz 2 der Vorschrift stellt einerseits im Zusammenspiel mit § 217 Abs. 2 nochmals klar, dass durch einen Insolvenzplan in gruppeninterne Drittsicherheiten eingegriffen werden kann, und sieht andererseits für den Fall eines solchen Eingriffs eine Verpflichtung zur angemessenen Entschädigung vor. Durch diese Regelung wird damit erstmals für (gruppeninterne) Drittsicherh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung) und bilater...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Vollstreckung und Aussetzung der Vollstreckung (§§ 53, 55 FamFG)

Rz. 621 Die gesetzliche Formulierung zur Vollstreckung entspricht der Vorschrift des § 929 Abs. 1 ZPO, wonach eine Vollstreckungsklausel nur dann als notwendig erachtet wird, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den im Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. Rz. 622 Für Gewaltschutzsachen finden sich in § 53 Abs. 2 FamFG Sonderregelungen, wonach d...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / I. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

I. Typischer Sachverhalt Rz. 54 Ein französisches Unternehmen macht in einem ICC-Schiedsverfahren mit Sitz in Genf gegen ein deutsches Unternehmen Schadensersatzansprüche aus einem Liefervertrag über Druckmaschinen geltend. Das Schiedsgericht gibt der Schiedsklage statt und erlässt einen Schiedsspruch. Die deutsche Schiedspartei lässt die Anfechtungsfrist fruchtlos verstreich...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / H. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

I. Typischer Sachverhalt Rz. 40 Ein deutsches Unternehmen wird in Italien auf Schadensersatz wegen Lieferung mangelhafter Ware verklagt und unterliegt in der ersten Instanz. Die deutsche Gesellschaft legt gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und macht u.a. die Verletzung rechtlichen Gehörs geltend, da die von ihr angebotenen Zeugen nicht vernommen wurden. Der Kläger...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / b) Muster: Antrag auf Versagung der Vollstreckung nach Art. 46 EuGVO

Rz. 44 Muster 23.7: Antrag auf Versagung der Vollstreckung nach Art. 46 EuGVO Muster 23.7: Antrag auf Versagung der Vollstreckung nach Art. 46 EuGVO An das _____ _____ In Sachen _____ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: _____ gegen _____ – Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: _____ wegen: Versagung der Vollstreckung nach der EuGVO Hiermit zeigen wir an, dass wir den Antra...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 ZPO)

a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Rz. 48 Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _____ Antrag nach...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

Rz. 41 Gerichtliche Entscheidungen entfalten als staatliche Hoheitsakte in einem anderen Staat nur dann Wirkungen, wenn dieser andere Staat (sog. Anerkennungs- oder Zweitstaat) sie anerkennt. Anerkennung bedeutet hierbei im Grundsatz, dass die materielle Rechtskraft und die Gestaltungswirkung der Entscheidung auf das Inland erstreckt werden, so dass der Kläger das ausländisc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage)

Rz. 50 Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) An das Landgericht in _____ Klage des Klägers _____ (ladungsfähige Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen Schuldner _____ (ladungsfähige Anschrift) – Beklagter – wegen: Schadensersat...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren)

Rz. 48 Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _____ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Schuldner Az.: _____ beantrage ich, in Ergänzung des bisherigen Berufun...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung gem. § 717 Abs. 2 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

1. Typischer Sachverhalt Rz. 60 Zunächst wie oben Rdn 51. Dann weiter: Herr Klamm verweigert dem Gerichtsvollzieher jedoch den Zugang zur Wohnung. Die von ihm betriebene Gaststätte ist nur abends geöffnet und verspricht einen Vollstreckungserfolg erst nach 21.00 Uhr, wenn die ersten Gäste bezahlt haben. 2. Rechtliche Grundlagen a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Un...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Muster: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

Rz. 68 Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen An das Amtsgericht in _____ Antrag auf eine richterliche Anordnung nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner – beantr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[49] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den Gerichtsvollzieher abweist und bis zu dessen Rückkehr m...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 701 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[1056] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil w...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zug-um-Zug-Vollstreckung – §§ 726 Abs. 2, 756 ZPO

Rz. 8 Hängt die Zwangsvollstreckung von einer Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung des Gläubigers ab, wird die Vollstreckungsklausel ohne den Nachweis erteilt, dass die Leistung tatsächlich erbracht ist (vgl. § 726 Abs. 2 ZPO). Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die dem Schuldner obliegende Leistung in der Abgabe einer Willenserklärung Zug-um-Zug gegen eine Leistung des Gläubi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Vollstreckung

Rz. 647 Die Vollstreckung eines Zeugnisberichtigungsurteils erfolgt nach § 888 ZPO. Ist der Arbeitgeber zur Erteilung eines qualifizierten, wohlwollenden Zeugnisses durch Urteil oder Vergleich verpflichtet, ist der vollstreckbare Anspruch daraus mit Erteilung des Zeugnisses erledigt. "Auf Berichtigung" kann daraus nicht vollstreckt werden, dazu bedarf es eines Urteils oder Ve...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / c) Staatsverträge

Rz. 45 Eine völkerrechtliche Pflicht zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile besteht nur nach Maßgabe staatsvertraglicher Regelungen. Im Verhältnis zu Drittstaaten zu berücksichtigen sind u.a. das Haager Minderjährigenschutzabkommen[127] (betreffend die Anerkennung von Schutzmaßnahmen) und das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Un...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / A. Einführung

Rz. 1 Gegenstand des internationalen Zivilprozessrechts (IZPR) sind sämtliche Sonderregeln des Verfahrensrechts des zur Streitentscheidung berufenen Gerichts (sog. lex fori), die dem inländischen Richter vorschreiben, wie er in Fällen mit Auslandsberührung zu verfahren hat.[1] In der Praxis spielen insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung und...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Titel

Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine besondere pra...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 55 Ebenso wie Entscheidungen ausländischer Gerichte entfalten auch ausländische Schiedssprüche im Inland nur Wirkungen, wenn sie für vollstreckbar erklärt werden.[154] Nach § 1061 Abs. 1 ZPO richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach dem Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / a) EuGVO

Rz. 42 Die EuGVO unterscheidet zwischen der Anerkennung und der Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung. Die Anerkennung erfolgt ipso iure ohne besonderes Verfahren (Art. 36 Abs. 1 EuGVO), kann allerdings auf Antrag unter den Voraussetzungen des Art. 45 EuGVO versagt werden. Die Neufassung der EuGVO hat zudem das Exequaturverfahren zumindest formal abgeschafft (Art. 3...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (4) Verknüpfung mit Vollstreckungsaufschub

Rz. 64 Zusätzlich sollte der Berater einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub gem. § 258 AO stellen. Die Finanzbehörde kann, soweit die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist, die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme aufheben.mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Ist der Titel nur vorläufig vollstreckbar, trägt der Gläubiger das Risiko einer vorzeitigen Vollstreckung bei späterer Aufhebung des Vollstreckungstitels in einem Rechtsmittelverfahren. Der Anspruch des § 717 Abs. 2 ZPO ist ein Ersatzanspruch aus einem übernommenen Risiko. Er soll dem Schuldner einen Ausgleich für die unter Umständen unvermeidbaren Nachteile geben, di...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / d) Autonomes deutsches Recht (§ 328 ZPO)

Rz. 46 Auch das autonome deutsche Recht unterscheidet – ebenso wie die meisten ausländischen Rechtsordnungen – zwischen der Anerkennung und der Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Allerdings besteht eine Wechselwirkung, da die (inzidente) Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 328 ZPO die Voraussetzung für eine Vollstreckbarerklärung ist. Bevor der Gläub...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 21. Anmerkungen zum Muster

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 34 Muster 37.9: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Muster 37.9: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung An das Sozialgericht _____ Antrag gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG des A, _____ – Antragsteller – gegen Deutsche Rentenversicherung _____ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / aa) Rechtsgrundlagen

Rz. 49 Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) erleichtert die grenzüberschreitende Vollstreckung von unbestrittenen Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen.[135] Als Europäischer Vollstreckungstitel können alle gerichtliche Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkun...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / III. Muster: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs nach § 1061 ZPO

Rz. 56 Muster 23.10: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs nach § 1061 ZPO Muster 23.10: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs nach § 1061 ZPO An das Oberlandesgericht _____ In Sachen der A-AG _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _____ Rechtsanwälte gegen die B-AG _____ – Antragsgegnerin – Verfahrensbevollmä...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / 1. EU-Verordnungen

Rz. 19 Mehrere EU-Verordnungen ersetzen im Umfang ihres Anwendungsbereiches das deutsche Kollisionsrecht (EGBGB) vollständig (Auflistung in Art. 3 Nr. 1 lit. a–g EGBGB):mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / II. Rechtliche Grundlagen

1. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen Rz. 41 Gerichtliche Entscheidungen entfalten als staatliche Hoheitsakte in einem anderen Staat nur dann Wirkungen, wenn dieser andere Staat (sog. Anerkennungs- oder Zweitstaat) sie anerkennt. Anerkennung bedeutet hierbei im Grundsatz, dass die materielle Rechtskraft und die Gestaltungswirkung der Entscheidung auf d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 13 Erbrecht / 2. Taktische Überlegungen

Rz. 72 Welche Klageart wählt man? Die Gesamthandklage hat den Nachteil, dass sie nur bis zur Teilung des Nachlasses erhoben werden kann. Aus ihr kann auch nur in den Nachlass vollstreckt werden, nicht in das Eigenvermögen der Erben. Die Gesamtschuldklage hat den Nachteil, dass aus ihr nicht unbeschränkt in den Nachlass vollstreckt werden kann und den Miterben die Möglichkeit...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Problematisch: Sicherheitsleistung

Rz. 175 Das Gericht kann in seiner Entscheidung eine Sicherheitsleistung anordnen (§ 155 FGO i.V.m. §§ 108 ff. ZPO), wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert erscheint,[257] etwa wenn die Finanzbehörde im Nicht-EU-Ausland vollstrecken müsste.[258] Das Finanzgericht soll die Sicherheit selbst dann verlangen können, wenn zwar ernstliche Zweif...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Vereinfachte Verfahren

a) Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) aa) Rechtsgrundlagen Rz. 49 Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) erleichtert die grenzüberschreitende Vollstreckung von unbestrittenen Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen.[135] Als Europäischer Vollstreckun...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Rechtswahl im Ehegüterrecht (EuGüVO/EuPartVO)

Rz. 62 Ehegatten sowie Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können das auf die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft anzuwendende Recht wählen. Es gelten die Vorschriften der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO)[166] sowie ihres für eingetragene Partnerschaften geltenden Pendants (EuPartVO).[167] Die Möglichkeit der Re...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Gefahr im Verzug

Rz. 63 Bei Gefahr im Verzug kann die Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden kann. Allerdings ist der Begriff eng auszulegen.[57] Gefahr im Verzug ist anzunehmen bei der Vollstreckung von einstweiligen Verfügungen und Arresten oder bei konkreten Anhaltspunkten für eine Vollstreckungsvereitelung, wenn die Einholung der richterlichen Anordnung vor der...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Ordnungsgeld/Ordnungshaft

Rz. 154 Die Festsetzung des Ordnungsmittels erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch Beschluss. Dem Schuldner ist rechtliches Gehör zu gewähren (§ 891 ZPO). Zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Daraus folgt, dass auch in einem Ordnungsmittelverfahren Anwaltszwang gegeben ist.[181] Verurteilt werden kann zu einem Ordnungsgeld oder zur Ordnungshaft. Das Geri...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Ge- und Verbote

Rz. 715 Mit der einstweiligen Anordnung können beantragt und erlassen werden. Da insgesamt keine Familienstreitsachen vorliegen, greifen für den einstweiligen Rechtschutz die § 49 ff. FamFG, da keine Spezialregelu...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[49] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den G...mehr

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§ 13 Erbrecht / 7. Anmerkungen zum Muster

Rz. 84 Hier haften die Erben als Gesamtschuldner dem Nachlassgläubiger für gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten (§ 2058 BGB). Der Nachlassgläubiger könnte grundsätzlich jeden Erben allein, aber auch mehrere oder alle Erben auf Erfüllung verklagen. Eine Vollstreckung in den Nachlass ist jetzt nicht mehr möglich, da der Nachlass geteilt ist. Ein Titel gegen einen oder m...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Zunächst wie oben Rdn 51. Dann weiter: Herr Klamm verweigert dem Gerichtsvollzieher jedoch den Zugang zur Wohnung. Die von ihm betriebene Gaststätte ist nur abends geöffnet und verspricht einen Vollstreckungserfolg erst nach 21.00 Uhr, wenn die ersten Gäste bezahlt haben.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 150 Die Vollstreckung eines Unterlassungstitels erfolgt gemäß § 890 ZPO, die eines Beseitigungstitels gemäß den §§ 887, 888 ZPO. 1. Titel Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsfo...mehr