Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Rechtsfolgen mangelnder Inhaltsbestimmtheit

Rz. 13 Ein Bescheid nach § 119 Abs. 1 AOist nichtig [1], soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.[2] Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden.[3] Bei einem eindeutig bestimmten -nicht zutreffenden- Inhaltsadressaten ist eine Auslegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Bedeutung des Verwaltungsakts

Rz. 3 Der Verwaltungsakt ist eines der Mittel, mit dem die Behörde im Verwaltungsverfahren die Erreichung der durch das materielle Recht gesetzten Zwecke anstrebt und das Verwaltungsrechtsverhältnis zum Bürger gestaltet, indem ein Einzelfall gegenüber dem Bürger entschieden wird. Da der Steuerverwaltung als einer Eingriffsverwaltung die anderen Rechtsinstitute des Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.10 Sonderfall: Auskunfts- und Beitreibungsersuchen

Rz. 11a Auskunfts- und Beitreibungsersuchen sind nach der neueren Rechtsprechung keine Verwaltungsakte.[1] Ein Verwaltungsakt setzt u. a. eine hoheitliche Maßnahme und damit – entsprechend der Definition eines Verwaltungsakts im Verwaltungsverfahrensrecht – ein Über- und Unterordnungsverhältnis voraus. Dieses fehlt, wenn der Adressat der Maßnahme deren Befolgung selbstständig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 1 Gesetzliche Unterhaltspflichten

Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann beruhen auf Verwandtschaft gerader aufsteigender oder absteigender Linie, z. B. Eltern und Großeltern gegenüber Kindern und Enkeln – und umgekehrt[1] Hinweis Unterhaltsanspruch des Kindes aus gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Ein von der Mutter während der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch heterologe Insemination gezeugtes Kin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.3 Geltendmachung der Ansprüche gegen den Gesamtrechtsnachfolger

Rz. 35 Die auf den Gesamtrechtsnachfolger übergegangenen Ansprüche des Steuergläubigers werden in der gleichen Weise geltend gemacht, wie dies gegen den Vorgänger hätte geschehen müssen, Steueransprüche z. B. durch Steuerbescheid, Haftungsansprüche durch Haftungsbescheid. Während der Gesamtrechtsnachfolger des Steuerschuldners in Anspruch genommen werden muss, liegt die Inan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.2 Verfahren zur Geltendmachung der Beschränkung

Rz. 60 Bei Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird die Haftungsbeschränkung dadurch verwirklicht, dass das FA Ansprüche auf die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden zur Insolvenztabelle anzumelden[1] und bestrittene Forderungen durch Insolvenzfeststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO festzustellen hat. Dies gilt auch, soweit bereits bestandskräftige Steuerbesch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.1 Umfang des Einstehenmüssens

Rz. 55 Der Umfang des Einstehenmüssens ("Haftung") richtet sich "nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Dies sind die §§ 1967ff. BGB bzw. die maßgebenden Vorschriften der nach den Regelungen des internationalen Privatrechts[1] auf den Erbfall anwendbaren ausländischen Rechtsordnung. Gem. § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Damit steht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.1 Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die "Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis" auf den Rechtsnachfolger über. Unter "Forderungen" sind die in § 37 Abs. 1 AO bezeichneten "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis", unter "Schulden" die ihnen auf der Schuldnerseite entsprechenden Verbindlichkeiten zu verstehen.[1] Beide Begrif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Aufforderung zur Erklärung

Rz. 3 Erste Voraussetzung für die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung ist eine wirksame Pfändung. Die Aufforderung, binnen der gesetzlichen Frist von zwei Wochen die Erklärung abzugeben, ist ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO, der allerdings nach § 316 Abs. 1 S. 1 AO mit der Pfändungsverfügung verbunden werden kann, aber nicht muss.[1] Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.3 Sonstige Folgen

Rz. 17 Die Pflicht zur Abgabe der Drittschuldnererklärung ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht im Steuerpflichtverhältnis. Die Abgabe einer unrichtigen Drittschuldnererklärung bzw. die Nichtabgabe kann bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verhalten des Drittschuldners als Steuerhinterziehung[1] bzw. als leichtfertige Steuerverkürzung[2] zugunsten des Schuldners geahndet w...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

BGH, Beschl. v. 9.6.2021 – XII ZB 513/20 a) Gegen einen mitwirkungsbereiten Dritten im Sinne von § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB kann eine gerichtliche Regelung des begleiteten Umgangs nicht vollstreckt werden. b) Das gilt auch, wenn dieser (hier das Jugendamt) in anderer Funktion Beteiligter des Umgangsverfahrens war (Abgrenzung von Senatsbeschl. v. 19.2.2014 – XII ZB 165/13, Fa...mehr

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FoVo 10/2021, Covid-19-Pandemie kann, muss aber nicht die Vollstreckung hindern

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher darf auch während der Dauer der Covid-19-Pandemie antragsgemäß einen Termin zur Vermögensauskunft ansetzen. AG Bremen, Beschl. v. 6.1.2021 – 246 M 460029/21 1 Der Fall Schuldnerin begehrt Verlegung der Abnahme der Vermögensauskunft Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und hat die Abnahme der Vermögensauskunft nach § ...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 3 Der Praxistipp

Weisungen zur Ratenzahlungsvereinbarung Die Ratenzahlungsvereinbarung über den Gerichtsvollzieher hat ihre Rechtsgrundlage in § 802b ZPO. Sie ist nach § 802a Abs. 2 S. 2 ZPO immer beauftragt, wenn der Gläubiger sie nicht explizit ausgeschlossen hat. Die nähere Ausgestaltung ergibt sich für den Gerichtsvollzieher aus § 68 GVGA. Der Gerichtsvollzieher soll danach in jeder Lage ...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt dem Ansinnen des Gläubigers nicht Die nach § 766 ZPO zulässige Erinnerung ist in der Sache unbegründet. Der beteiligte Gerichtsvollzieher hat sich zu Recht geweigert, eine rechtsanwaltliche Einigungsgebühr auf Gläubigerseite mit zu vollstrecken. Denn eine solche Gebühr ist durch die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nicht entstanden. Unstreitig hat der Gerichtsvollzi...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / 1. Sonstige Familiensache i.S.d. § 266 FamFG (Herausgabe) und Antrag auf Zugewinnausgleich, Antrag und Widerantrag

Die Ehe der Beteiligten wurde im September 2011 rechtskräftig geschieden. Durch Antrag von August 2011 hat die Ehefrau zunächst gegenüber dem Landgericht die Herausgabe von vier Stück Sommerkompletträdern sowie Zahlung von Schadensersatz begehrt. Durch Beschluss des Landgerichts vom Oktober 2011 wurde das Verfahren a...mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / II. Streitstand

1. Einzelrichter in LG Bonn 29 Qs 5/17 Ob für die Tätigkeit des Verteidigers im Verfahren der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe nach § 460 StPO eine Gebühr Nr. 4204 VV oder – bei Mandanten, die nicht auf freiem Fuß sind – die Gebühr Nr. 4205 VV entsteht, ist umstritten. Eine solche Gebühr würde gem. Vorbem. 4.2. VV nochmals gesondert für das Beschwerdeverfahren entste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Adressat

Rz. 121 [Autor/Stand] Adressat des Strafbefehlsantrags ist das örtlich zuständige AG (§ 407 Abs. 1 StPO). Näher dazu und auch zur sachlichen Zuständigkeit s. Rz. 136 ff. Dem Strafbefehlsentwurf sind die entstandenen Steuerstrafakten mit dem Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen beizufügen. Für die Strafzumessung bedeutsame Erwägungen (§ 46 StGB) sollen ebenfalls aktenku...mehr

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AGS 10/2021, Beck´sches Formularbuch Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangre...mehr

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AGS 10/2021, Mitvollstrecku... / II. Berechtigung der Klägerin zur Einziehung der Zustellungskosten

Nach Auffassung des BGH war die Klägerin gem. §§ 835 Abs. 1, 836 Abs. 1 ZPO berechtigt, auch die Kosten für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und die weiteren Drittschuldner einzuziehen. 1. Umfang der Pfändung Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewirkte Pfändung und Übe...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / D. Widerantrag: Voraussetzungen

Für einen Widerantrag in einem familienrechtlichen Verfahren sind folgende Voraussetzungen zu prüfen: Ein Widerantrag kann durch Einreichung eines zuzustellenden Schriftsatzes (§§ 113 FamFG, 253, 261 Abs. 2, 271, 496 ZPO) oder durch Geltendmachung in der mündlichen Verhandlung (§ 297;[21]) erhoben werden. Der Hauptantrag muss bereits rechtshängig sein und die Rechtshängigkeit ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. (Steuer-)Vergehen

Rz. 41 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 StPO kann ein Strafbefehl nur beantragt werden, wenn ein Vergehen geahndet werden soll. Ein solches liegt bei einer rechtswidrigen Tat vor, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist (vgl. § 12 Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bei Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB: Strafdrohung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Berichtigungserklärung

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut ist straffrei, wer "... unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt". Insoweit kann fraglich sein, welche Behörde, ggf. welcher Amtsträger, zur Entgegennahme der Selbstanzeige zuständig ist. Die Beantwortung dieser strittigen Frage entscheidet darüber, o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eignung der Strafsache für das Strafbefehlsverfahren

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Bei der Beurteilung der zweiten in § 400 AO genannten Voraussetzung für den Erlass eines Strafbefehls, nämlich ob "die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren geeignet erscheint", hat sich die FinB vornehmlich an § 407 Abs. 1 Satz 2 StPO zu orientieren. Die Beantwortung der Frage nach der allgemeinen Eignung der Strafsache zur Beh...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 1 Gründe

Entgegen der Auffassung der Schuldnerin ist die Erteilung der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 1 BGB auch dann, wenn sie durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 S. 3, letzter Fall BGB) zu erfolgen hat, eine unvertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung. Wenn, wie hier, Auskunftsverpflichtungen (auch etwa in...mehr

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FoVo 10/2021, Covid-19-Pand... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht keinen Verlegungsgrund Die Erinnerung der Schuldnerin ist gemäß § 766 ZPO statthaft, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Eine Anordnung nach § 732 Abs. 2 ZPO (vgl. Thomas/Putzo, 41. Aufl., § 802f Rn 16), insbesondere eine einstweilige Terminverlegung, ist nicht geboten. Die Schuldnerin hat mit ihrer Erinnerungsschrift vom 3.1.2021 keine Gründe vorgetragen, welche i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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FoVo 10/2021, Erneutes Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO

Pflicht zur Drittschuldnerauskunft Als Folge der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829, 835 ZPO hat der Drittschuldner dem Gläubiger binnen zwei Wochen nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 840 Abs. 1 ZPO eine Drittschuldnerauskunft zu erteilen, die sich insbesondere darüber verhalten muss, ob der Drittschuldner in der behaupteten Geschäftsb...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 400 AO ist den FinB das Recht einräumt, ein von ihr selbständig geführtes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu beenden. Die Regelung erklärt sich weitgehend aus dem Umstand, dass das BVerfG[2] das frühere steuerstrafrechtliche Unterwerfungsverfahren, das von den FinB abgewickelt wurde und sich in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Gegenstand der Pfändung

Rz. 2 Die Vollstreckung wegen einer Geldforderung des Vollstreckungsgläubigers kann entweder in Geldforderungen oder in Sachforderungen des Vollstreckungsschuldners erfolgen. Grundlage für diese Art von Vollstreckung sind nach § 318 Abs. 1 AO auch die allgemeinen Bestimmungen der §§ 309-317 AO.[1] Dies bedeutet, dass auch diese Art der Vollstreckung durch eine Pfändungsverfü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Treuhänder

Rz. 17 Der in den Fällen der Pfändung von Ansprüchen auf unbewegliche Sachen nach § 318 Abs. 3 und 4 AO erforderliche Treuhänder wird auf Antrag der Vollstreckungsbehörde von dem Amtsgericht bestellt, in dem die Sache belegen ist.[1] Dabei ist für jede Sache ein gesonderter Treuhänder zu bestellen.[2] Das Amtsgericht hat dabei hinsichtlich der Bestellung des Treuhänders kein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Gegen die Einziehungsverfügung haben sowohl der Vollstreckungsschuldner als auch der Drittschuldner den Rechtsbehelf des Einspruchs nach § 347 Abs. 1 AO.[1] Im gerichtlichen Verfahren ist die Anfechtungsklage statthaft. Nach Beendigung der Vollstreckung werden diese Rechtsbehelfe unzulässig, weil sich die Einziehungsverfügung erledigt hat. Bei einem berechtigten Inter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 309 AO war § 361 RAO.[1] Die entsprechende Norm für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 829 ZPO, der allerdings weitere Bestimmungen enthält, die sich aus den Unterschieden zwischen dem Vollstreckungsrecht nach der AO und dem zivilprozessualen Vollstreckungsrecht nach der ZPO erklären.[2] Ergänzende Ausführungen zu § 309 AO finden s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3 Rechtsstellung des Vollstreckungsgläubigers

Rz. 31 Aufgrund der Pfändung kann die Vollstreckungsbehörde die Forderung verwerten. Hierfür gelten §§ 314, 315 und 317 AO. Sie hat alles zu unternehmen, um die Forderung für den Vollstreckungsschuldner zu erhalten und durchzusetzen, bevor die Verwertung erfolgt. Erforderlichenfalls hat sie zudem auch die Forderung einzuklagen. Rz. 32 Weitere rechtliche Pflichten des Vollstre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.3 Weitere Verwertung

Rz. 16 Bewegliche Sachen werden nach der Herausgabe gem. § 318 Abs. 2 S. 2 wie eine gepfändete Sache nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 296, 305 verwertet. Die Vollstreckung in das herausgegebene Grundstück bzw. Schiff, Schiffsbauwerk, Schwimmdock oder Flugzeug erfolgt nach §§ 322, 323. Die Wertgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO von 750 EUR für die Eintragung von Sicherungshy...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung war § 361 S. 2 RAO.[1] Die entsprechenden Bestimmungen für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht sind §§ 829 und 835 ZPO.[2] Auf § 835 Abs. 3 S. 2 und § 900 Abs. 1 ZPO wird in § 314 Abs. 3 AO ausdrücklich verwiesen. Der Verweis wurde mit Wirkung ab 1.12.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos angepasst.[3] Ergänzende A...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 9. Sicherheitsleistung

Interessenabwägung: Nach § 361 Abs. 2 S. 5 AO kann die Finanzbehörde die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Diese Entscheidung ist im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu treffen, wobei die Individualinteressen des Steuerpflichtigen am effektiven Rechtsschutz gegen das Fiskalinteresse des Staates auf Schutz vor Steuerausfällen gegeneinand...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 11. Rechtsbehelfe

Einspruch: Gegen die ablehnende Entscheidung der Finanzbehörde über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben (§ 347 AO). Das FG kann lediglich nach § 69 Abs. 3 FGO angerufen werden; insoweit ist keine Klagemöglichkeit gegeben, § 361 Abs. 5 AO, § 69 Abs. 7 FGO. Subsidiarität: Der Antrag auf Aussetzung durch das Gericht ist nur z...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 7. Entscheidung über die Aussetzung

Summarisches Verfahren: Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ergeht in einem summarischen Verfahren. Die Sachentscheidungsvoraussetzungen (Zulässigkeit, z.B. Anhängigkeit eines förmlichen Rechtsbehelfs, Zuständigkeit, etc.) sind wie üblich umfassend, die Begründetheit des Rechtsbehelfs dagegen ist lediglich in begrenztem Umfang zu prüfen, nicht präsente Bewei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der vorläufige Rechtsschutz... / I. Formen des vorläufigen Rechtsschutzes

Aussetzung der Vollziehung/einstweilige Anordnung: Der vorläufige Rechtsschutz wird durch zwei voneinander unabhängige Rechtsinstitute gewährt: die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO und die einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO. (Grafik: Jörißen in Schmider/Wagner/Loritz, Handbuch der Bauinvestitionen und Immobilienkapitalanlagen (HdB), Fach 1714 m.w.A.) B...mehr

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Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 3. Beigeordneter Anwalt

Wird der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist nicht auf die Bewilligung abzustellen, sondern auf den vorangegangenen Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Beispiel 13: Der Anwalt hat sich in einem Unterhaltsverfahren im Dezember 2020 für die Antragsgegnerin bestellt. Im Januar beantragte er für diese Verfahrenskostenhilfe und wurde im Februar beigeordnet. Der...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Gültigkei... / 1 Gründe

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 63, Art. 65 Abs. 1, Art. 69 und Art. 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie z...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Gültigkei... / Leitsatz

1. Art. 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist dahin auszulegen, dass die beglaubigte...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / II. Keine Abhilfemöglichkeit

Das LG hat zunächst den Nichtabhilfebeschluss der Rechtspflegerin (deklaratorisch) aufgehoben (vgl. OLG Rostock AGS 2018, 330 = RVGreport 2018, 307 = StRR Sonderausgabe 12/2018, 9; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., 2019, § 464b Rn 4 m.w.N.). Aus § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 572 Abs. 1 ZPO ergebe sich eine solche Abhilfemöglichkeit in strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht. N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Auswirkung der EU-ErbVO (Abs. 9)

Rz. 16 [Autor/Stand] Mit der EU-ErbVO,[2] die – außer im Vereinigten Königreich, Irland und Dänemark – seit 17.8.2015 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, wurde u.a. das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt, das in sog. Erbfällen mit Auslandsberührung vor allem den Erbnachweis und die Nachlassabwicklung erleichtern soll. Dies veranlasste eine entsprechende Ergänzung in § 34 A...mehr