Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3496]

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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T / Telefonüberwachung, Allgemeines [Rdn 4250]

Rdn 4251 Literaturhinweise: Albrecht/Braun, Die strafprozessuale Überwachung des Surfverhaltens, HRRS 2013, 500 Backes/Gusy, Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?, 2003 Backes/Gusy/Begemann/Doka/Finke, Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen, Abschlussbericht zu einem Forschungsprojekt der Universität Bielefeld, 2002 Bär, Handbuch zur EDV-Bewe...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1558]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1559 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im St...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

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A / Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 832]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3734]

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D / Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 1873]

Rdn 1874 Literaturhinweise: Adler, Legendierte Kontrollen, Krim 2019, 266 Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533 ders., Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr im Verzug" i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG, NStZ 2001, 337 Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 S...mehr

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Z / Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4336]

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V / Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Beschlagnahme [Rdn 5325]

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P / Polizeiliche Ermittlungen [Rdn 3695]

Rdn 3696 Literaturhinweise: Ambos/Rackow/Schork, Die Europäische Ermittlungsanordnung aus Verteidigersicht – Zugleich erste Erkenntnisse aus einem EU-Projekt –, StV 2021, 126 Arzt, Verbunddateien des Bundeskriminalamts – Zeitgerechte Flurbereinigung, NJW 2011, 351 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ ...mehr

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D / Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1818]

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V / Verteidiger, Ausschluss, Wirkung [Rdn 4857]

Rdn 4858 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines, Teil V Rdn 4808. Rdn 4859 1. Mit Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses ist der Verteidiger in dem Strafverfahren, in dem er ausgeschlossen worden ist, bis zu dessen vollständiger Beendigung von jeder Tätigkeit ausgeschlossen. Das gilt auch für das Vollstreckungs-, Vollzugs-, Gnaden- und W...mehr

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A / Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 449]

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Einstweilige Verfügung (WEMoG) / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist stets, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges richterliches Eingreifen besteht. Die Eilbedürftigkeit der einstweiligen Verfügung ist zu begründen und glaubhaft zu machen. Praxis-Beispiel Einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnungseigentums Praxisrelevante Beispiele für einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Freibeträge bei Unterhaltsvollstreckung und Deliktsforderungen (Abs. 1)

Rz. 1 Satz 1 regelt die Ersetzung des Grundfreibetrags (§ 899 Abs. 1 ZPO) und der weiteren Erhöhungsbeträge nach § 902 Satz 1 ZPO, wenn der Gläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche und Unterhaltsrenten gemäß § 850d ZPO oder Ansprüchen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 850f Abs. 2 ZPO (Deliktsforderungen) in die Gutschrift aus einer Bankverbin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Antrag auf Ergänzung eines Urteils

Rz. 5 An das Amts-/Landgericht Az.: … In Sachen X ./. Y zeige ich an, dass ich den Beklagten – auch im Ergänzungsverfahren – vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, das Urteil vom ... dahin gehend zu ergänzen, dass über den von dem Beklagten gestellten Vollstreckungsschutzantrag entschieden wird. Begründung Dem Beklagten ist das o. a. Urteil am ... zugeste...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Wirkungen der Bewilligung der Räumungsfrist

Rz. 19 Die Bewilligung einer Räumungsfrist schafft für den Schuldner keinen Rechtsgrund, die Wohnung behalten zu dürfen, auch kein Recht zum Besitz i. S. v. § 986 BGB (Schuschke/Walker, § 721 Rn. 17). Sie hindert ausschließlich die Vollstreckung für eine bestimmte Zeit. Allerdings beschränkt die Bewilligung der Räumungsfrist nach § 571 Abs. 2 BGB die dem Vermieter bei vers...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Ausschluss nach Abs. 7

Rz. 5 Ausgeschlossen ist danach – wegen des geringeren Schutzbedürfnisses – die Gewährung von Räumungsschutz für die Vollstreckung eines Räumungsurteils in den Fällen des § 549 Abs. 2 BGB und des § 549 Abs. 2 Nr. 3 und § 575 BGB. Durch diese Sonderregelung soll erreicht werden, dass der Zweck des § 575 BGB nicht verfahrensrechtlich unterlaufen wird. In diesen Fällen bleibt, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Bezifferung des abweichenden Freibetrags (Nr. 1)

Rz. 9 In Nr. 1 ist bestimmt, dass das Vollstreckungsgericht die Höhe des abweichenden Freibetrages in der Regel beziffern muss. Rz. 10 Ausnahmen bestehen, wenn eine bezifferte Festsetzung des abweichenden pfändungsfreien Betrages sowohl den Schuldner als auch das Vollstreckungsgericht unzumutbar belasten würde. Der BGH (BGHZ 191, 270 = NJW 2012, 79 = Vollstreckung effektiv 20...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 720 Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Rechtsfolgen einer dem Schuldner im Zusammenhang mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit aus einem nicht rechtskräftigen Urteil nach § 711 S. 1 ZPO und § 712 Abs. 1 S. 1 ZPO eingeräumten Abwendungsbefugnis. Ist es dem Schuldner gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, soll diese Möglichkeit nich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Keine Verlängerung der Ansparfrist (Abs. 1 Satz 1 HS 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 HS 2 greift die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Vollstreckung effektiv 2015, 20 = NJW-RR 2015, 254 = DGVZ 2015, 56 = NZI 2015, 230 = Rpfleger 2015, 290; BGH, Vollstreckung effektiv 2018, 75 = ZInsO 2017, 2647 = MDR 2018, 54 = Rpfleger 2018, 95) auf, die in ihrer Umsetzung nach den Berichten der Deutschen Kreditwirtschaft teilweise zu Unsicherh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfändungsschutz bei Umwandlung in P-Konto (§ 899 Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 7 § 899 Abs. 1 Satz 2 ZPO stellt klar, dass die Umstellung eines gepfändeten Zahlungskontos auf ein P-Konto innerhalb von 1 Monat seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in gleicher Weise Pfändungsschutz nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO entfaltet, wie ihn das auf einem bereits vorhandenen P-Konto gepfändete Guthaben genießt. Zugunsten der Kreditinst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einmalige Sozialleistungen und Geldleistungen zum Ausgleich eines durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwands (Nr. 2)

Rz. 6 Satz 1 Nr. 2 ZPO erfasst Gutschriften aus der Überweisung von einmaligen Sozialleistungen (z. B. Kosten für Klassenfahrt, Erstausstattung für Wohnung gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II etc.; vgl. BGH Vollstreckung effektiv 2018, 75 = NJW 2018, 1026 = JurBüro 2018, 217) i. S. v. § 54 Abs. 2 SGB I sowie Geldleistungen zum Ausgleich eines durch einen Körper- oder Gesun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Rechtsfolgen einer dem Schuldner im Zusammenhang mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit aus einem nicht rechtskräftigen Urteil nach § 711 S. 1 ZPO und § 712 Abs. 1 S. 1 ZPO eingeräumten Abwendungsbefugnis. Ist es dem Schuldner gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, soll diese Möglichkeit nicht durch eine eilige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Keine Sicherheitsleistung durch den Schuldner

Rz. 3 Für den Eintritt der Rechtswirkungen des § 720 ZPO ist es ohne Belang, ob der Schuldner von der ihm eingeräumten Befugnis durch Sicherheitsleistung Gebrauch macht. Hat der Schuldner noch keine Sicherheit geleistet, kann der Gläubiger – bei Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen im Übrigen, versteht sich – mit der Vollstreckung beginnen. Der Gerichtsvollzieher z. B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verrechnung des Ansparbetrags bei Verfügungen des Schuldners (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 § 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO regelt erstmalig zum Zweck der besseren Handhabbarkeit des Ansparbetrags, mit welchen Teilen des Guthabens Verfügungen des Schuldners zuerst verrechnet werden. Maßgeblich ist hierbei – wie auch sonst im Pfändungsschutzkontenrecht – der Zeitpunkt der Buchung durch das Kreditinstitut. Die Verrechnungsvorschrift bezieht sich allerdings nur auf die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Mögliche Ansparung bis zu 3Kalendermonate (Abs. 2)

Rz. 8 § 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO bestimmt, dass im jeweiligen Kalendermonat nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages nach § 899 Abs. 1 ZPO in den 3 folgenden Kalendermonaten nicht von der Pfändung erfasst, sondern in diesen (jeweiligen) Monat übertragen wird. Die Frist für die Möglichkeit der Übertragung des nicht verbrauchten pfändungsfreien Gu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verlängertes Zahlungsmoratorium (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 regelt, dass das nach Abs. 1 HS 1 separierte Guthaben in dem auf die Gutschrift folgenden Kalendermonat unpfändbares Guthaben nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO darstellt. Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung und betrifft spiegelbildlich zu Abs. 1 das Verhältnis von Drittschuldner und Schuldner (BT-Druck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Voraussichtliche Erfolglosigkeit der Vollstreckung

Rz. 2 Eine befristete Anordnung der Unpfändbarkeit der Kontopfändung macht erforderlich, dass der Schuldner beim Vollstreckungsgericht die befristete Aufhebung der Pfändung beantragt und glaubhaft macht, dass die Zwangsvollstreckung für den Pfändungsgläubiger aussichtslos erscheint (BT-Drucksache 16/12714, S. 22).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Versagung bei überwiegenden Gläubigerbelangen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Die Anordnung ist zu versagen, wenn überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen (Abs. 1 Satz 2). Dies hat der pfändende Gläubiger im Rahmen des rechtlichen Gehörs darzulegen. Rz. 12 Ein Überwiegen der Interessen des Gläubigers wird vor allem anzunehmen sein, wenn es um die Vollstreckung der in § 850d, § 850f Abs. 2 ZPO genannten Forderungen – gesetzliche Unterha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Entscheidung

Rz. 8 Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob das Guthaben des Kontos für bis zu 12Monate der Pfändung nicht unterworfen ist (Abs. 1 Satz 1). Dies ermöglicht es somit nur vorübergehend, die Unpfändbarkeit des Kontoguthabens festzusetzen (BT-Drucksache 19/19850, 44). Rz. 9 Die Entscheidung ergeht durch zu be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Anwendbar ist die Norm, wenn das Guthaben auf einem P-Konto gepfändet wurde. Eine rein prophylaktische Antragstellung scheidet daher aus. Wenn überhaupt spielt die Regelung in der Praxis nur eine Rolle, wenn Sozialleistungen dem gepfändeten Konto gutgeschrieben werden, oder bei einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Kontopfändung der Anwendungsbereich des § 906 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Antrag auf Aufhebung der Anordnung

Rz. 17 Nach Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 ist die Anordnung nach Abs. 1 auf Antrag jedes Gläubigers aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder die Anordnung den überwiegenden Belangen dieses Gläubigers entgegensteht (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2). Dabei sind nicht nur die Interessen des Gläubigers von Belang, der die Vollstreckung betreibt. Vielmehr sind auch weitere Glä...mehr

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FoVo 12/2021, Räumungsschut... / 1 I. Die Entscheidung

Schuldner will Räumung verhindern Der Schuldner hat die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 28.9.2020 (92 C 81/20) in die von ihm innegehaltene Wohnung T-Straße, X, gemäß § 765a ZPO beantragt. Die Räumung ist für den 14.1.2021 vorgesehen. Die Gläubigerseite ist angehört worden. Sie hat die Zurückweisung des Antrags beantragt, da eine unbillige Här...mehr

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FoVo 12/2021, Gesamtgläubig... / II. Auskunfts- und Herausgabeansprüche

Das Vollstreckungsgericht unterscheidet zunächst nicht zwischen dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren und sodann nicht zwischen den Anspruchsinhabern.mehr

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FoVo 12/2021, Erteilung ein... / 3 Der Praxistipp

Deutliche Erleichterung der Vollstreckung Innerhalb von Miterbengemeinschaften lässt sich nicht immer Einigkeit über den richtigen Weg zur Realisierung von Ansprüchen erzielen. Vor diesem Hintergrund kommt der Entscheidung des BGH eine hohe Bedeutung zu. Wenn ein Miterbe nicht zur Titulierung der Forderung benötigt wird, ist er auch zur Vollstreckung nicht einzubeziehen. So k...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin, ein Energieversorgungsunternehmen, hatte gegen den Schuldner ein Versäumnisurteil erwirkt, in dem diesem aufgegeben wurde, einem mit einem Ausweis versehenen Mitarbeiter des Netzbetreibers Zutritt zur Stromabnahmestelle in der näher beschriebenen Verbrauchsstelle zu gewähren und die Sperrung der Abnahmestelle durch Wegnahme des Stromzählers mit einer bestimm...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / Leitsatz

Der Streitwert für eine Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers bemisst sich auf die Höhe der durch den beklagten Kunden an den Versorger zu zahlenden Abschläge für sechs Monate. Dieser Hauptsachestreitwert stellt regelmäßig auch den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren in dem Vollstreckungsverfahren dar. Somit bestimmt sich auch der Gegenstandswert...mehr

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FoVo 12/2021, Erteilung ein... / 1 Der Fall

Vollstreckung nur eines Miterben aus einem Zuschlagsbeschluss Der Antragsgegner wendet sich gegen eine vom Antragsteller erwirkte Vollstreckungsklausel zu einem Zuschlagsbeschluss vom 24.5.2012, mit dem der Antragsgegner ein zum Nachlass seines verstorbenen Vaters gehörendes Grundstück ersteigert hat. Die Zwangsversteigerung erfolgte zur Aufhebung der Erbengemeinschaft aus de...mehr

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FF 12/2021, FF 12/2021 / Internationales

KG, Beschl. v. 8.10.2021 – 16 UF 120/21 1. Im Verfahren zur Rückführung eines entführten Kindes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ) kann Vollstreckungsschutz nach Maßgabe von § 44 Abs. 3 Satz 2 IntFamRVG gewährt werden. 2. Eine Aussetzung der Vollstreckung der Entscheidung, das entführte Kind zurückzuführen, ...mehr

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FoVo 12/2021, Erteilung ein... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Das AG hat zu Recht die von dem Antragssteller beantragte Vollstreckungsklausel zum Zuschlagsbeschluss (§ 724 ZPO, § 132 Abs. 2 ZVG) erteilt. Der Antragsteller ist nach § 2039 S. 1 BGB befugt, die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zu beantragen, die als Vollstreckungsgläubiger ausschließlich ihn ausweist. Die inhaltlichen Anforderungen einer zug...mehr

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FoVo 12/2021, Verzicht auf den Rechtsbehelf des Einspruchs schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheides

Widerspruch mit nachfolgender gütlicher Einigung Es gehört zur täglichen Praxis bei der Einziehung eigentlich unstreitiger Forderungen, dass der Schuldner jede Gelegenheit nutzt, um die Forderungseinziehung, insbesondere auch die Titulierung und Vollstreckung, zu verzögern. Nicht selten geschieht dies auch im gerichtlichen Mahnverfahren, in dem der Schuldner Widerspruch einle...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Endlich mal (wieder) eine OLG-Entscheidung betreffend §§ 198 f. GVG in Zusammenhang mit nur zögerlicher Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren. Darüber wird von Pflichtverteidiger nach Beendigung des Verfahrens häufig geklagt. Denn immer wieder wird ihren Festsetzungsanträgen entgegengehalten, dass darüber erst nach Rechtskraft und Rückkehr der Akten aus der Rechtsmit...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Vordergrund des Falls steht die Frage, welches Gericht dazu berufen ist, den Rechtsstreit zwischen der Versicherung eines Wohnungseigentümers und einem Wohnungseigentümer, der gegebenenfalls dem Versicherten einen Schaden zugefügt hat, zu entscheiden. Örtliche Zuständigkeit: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Will ein Gläubiger die Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entscheidung des BVerfG zur... / 2. Folgen für Nachzahlungszinsen ab dem 1.1.2019

Soweit sich aus rechtskräftigen Steuerbescheiden Nachzahlungszinsen für Zeiträume ab dem Januar 2019 ergeben, bleiben diese Zinsen unverändert bestehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Zinsfestsetzungsbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO beigefügt war. Dies wurde durch den koordinierten Ländererlass vom 2.5.2019 (BStBl. I 2019, 448) für erstmal...mehr