Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.11 Nr. 11: Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 13 Nr. 11: Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wenn der Gegenstand der Verurteilung in der Hauptsache (ohne Kosten, Zinsen und andere Nebenforderungen) EUR 1.250,00 nicht übersteigt oder der vollstreckbare Kostenerstattungsanspruch höchstens EUR 1.500,00 beträgt. Rz. 14 Hinter der in der Praxis sehr häufig zum Zuge kommenden Bestimmung steht der Gedanke, dass du...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.8 Die prozessuale Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 15 Der Ersatzberechtigte (Vollstreckungsschuldner) hat die freie Wahl, ob er seinen Anspruch nach Abs. 2 durch eine selbständige Klage (vgl. Rn. 24), eine Widerklage oder durch einen Zwischenantrag (Inzidentantrag, vgl. Rn. 23) im schwebenden Prozess geltend macht (LG Lübeck, Rpfleger 1982, 439). Eine selbstständige Klage kann am Gerichtsstand der unerlaubten Handlung er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 8 Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein solches der Zwangsvollstreckung, sondern um ein beschränktes Erkenntnisverfahren (BGH, MDR 2008, 1231). Streitgegenstand ist die Vollstreckbarkeit der ausländischen Entscheidung im Inland. Mahnverfahren und Urkundenprozess scheiden bereits deshalb aus, weil die (Vollstreckungs-)Klage nicht auf Zahlung eines Geldbetrages, s...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 2.3 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen und Statistiken

Rz. 10 Durch die Verweisung auf § 217d SGB V stellt der Gesetzgeber sicher, dass bezüglich aller von dieser Vorschrift sachlich erfassten Bereiche für den Spitzenverband Bund der Pflegekassen gleiche Regelungen gelten wie sie auch für den Spitzenverband der Bund der Krankenkassen gesetzlich festgeschrieben sind. Hiernach untersteht der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gr...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Zwangsvollstreckung in Familienstreitsachen

Rz. 120 In § 120 Abs. 1 FamFG wird bestimmt, dass in Ehesachen und Familienstreitsachen anstelle der Vorschriften über die Vollstreckung des ersten Buches des FamFG die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung nach dem achten Buch der ZPO (§§ 704 ff. ZPO) gelten. Rz. 121 Nach § 120 Abs. 2 FamFG sind Endentscheidungen in Ehesachen und Familienstreitsachen mit ihrem Wirksamwer...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Einigungsgebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 41 Selbst wenn der Gläubiger über einen titulierten Anspruch verfügt, weiß er genau genommen nicht, ob er diesen Anspruch gegen den Schuldner letztlich durchsetzen kann. Es besteht also Ungewissheit über die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung. Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner könnte für den Gläubiger diese Ungewissheit zumindest gemildert wer...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / c) Der Verurteilungsstreitwert

Rz. 13 In vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind gemäß § 708 Ziff. 11 ZPO dann Urteile vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, wenn der "Gegenstand der Verurteilung" in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt oder wenn einzig die Entscheidung über die Kosten vollstreckbar ist und eine Vollstreckung im Wert von nicht mehr als 1.500 Euro ermöglicht. Gemäß § 2 ZPO...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / f) Unvertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 13 RVG)

Rz. 58 Die unvertretbare Handlung unterscheidet sich von der vertretbaren Handlung dadurch, dass nur der Schuldner, nicht aber ersatzweise ein Dritter diese Handlung vornehmen kann. Beispiele: Erteilung einer Auskunft, Erklärung des Widerrufs einer Behauptung, Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Wenn der Schuldner die unvertretbare Handlung, zu der er verurteilt wurde, nicht ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / C. Zwangsvollstreckung gegen Gesamtschuldner

Rz. 78 Die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner, auch z. B. gegen Eheleute, falls sie gesamtschuldnerisch haften, stellt grundsätzlich mehrere Angelegenheiten dar. Die Vollstreckung richtet sich nämlich in diesem Fall nicht gegen alle Schuldner zusammen, sondern gegen jeden Schuldner einzeln (BGH, Beschluss vom 10.08.2006 – I ZB 99/05). Erteilt der RA des Gläubigers Zw...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / III. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Zur Ermittlung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, nach § 23 Abs. 1 RVG die für die Gerichtskosten geltenden Wertvorschriften heranzuziehen, da es solche Wertvorschriften hierfür nicht gibt. In gerichtlichen Verfahren der Zwangsvollstreckung sieht das GKG nämlich in den Nummern 2110 – 2113 und 2118 des Kostenverzeichnisses Festgebühr...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 bis 21 RVG)

Rz. 14 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung unvollständig ist, es also auch ähnliche Tätigkeiten geben kann (siehe Rdn 12). Für jede der genannten Vollstreckungsmaßnahmen entstehen als besondere Angelegenheit besondere Gebühren, also können in einer Vollstreckungssache auch mehrere Gebühren nebeneinander entste...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Besondere Angelegenheit oder nicht?

Rz. 8 In § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG ist in Abweichung von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG bestimmt, dass die Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung bis zur Befriedigung des Gläubigers für jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch sie vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen grundsätzlich eine Angelegenheit darstellt, sodass ihm hierfür Gebühren insgesamt nur ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / I. Allgemeines

Rz. 2 → Dazu Aufgaben Gruppe 20 Für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung erhält der RA besondere Gebühren gemäß Nrn. 3309 und 3310 VV RVG . Der Zivilprozess bzw. das Mahnverfahren und die sich daran anschließende Zwangsvollstreckung sind prozessrechtlich voneinander unabhängige Verfahren. Auch gebührenrechtlich ist die Zwangsvollstreckung eine selbstständige Angelegenhei...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Grundsatz (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG)

Rz. 9 Um dieselbe Angelegenheit handelt es sich grundsätzlich bei den gesamten zu einer ganz bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden Einzelhandlungen von der Vorbereitung der Vollstreckung bis entweder zur Befriedigung des Gläubigers durch diese Maßnahme oder bis zum sonstigen Abschluss der Zwangsvollstreckung. Die Einzelhandlungen gehören dann zu einer bestimmten Volls...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / g) Unterlassung und Duldung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 14 RVG)

Rz. 59 In einem Urteil oder in einem Prozessvergleich kann ausgesprochen sein, dass der Schuldner bestimmte Unterlassungs- oder Duldungspflichten hat. Beispiele: Unterlassung unlauteren Wettbewerbs, Unterlassung der Verletzung eines Urheberrechts, Duldung der Benutzung eines Wegerechtes durch den Berechtigten. Ein solcher Titel wird in der Weise vollstreckt, dass auf Antrag de...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / V. Erhöhung für mehrere Auftraggeber

Rz. 77 Wird der RA in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so ist gemäß § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber die 0,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV RVG) um 0,3 zu erhöhen (siehe auch § 2 Rdn 32 ff.). Die maximale Erhöhung beträgt immer 2,0, sodass die Vollstreckungsgebühr höchstens 2,3 betragen kann. Denken Sie da...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Vollstreckungsschutzanträge (§ 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG)

Rz. 50 Da Vollstreckungsschutzverfahren nach § 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG selbstständige Angelegenheiten bilden, erwachsen dem RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Es handelt sich um das Verfahren über Anträge nach den §§ 765a, 851a oder 851b ZPO. Hierzu gehören nur gerichtliche Verfahren, nicht jedoch z. B. ein Aufschub, den der GVZ nach § 765a Abs. 2 ZPO gewährt. Gegenst...mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Grundsätzliches

Rz. 35 Die Gebühren für Zwangsvollstreckungstätigkeiten sind Verfahrenspauschgebühren, d. h., sie entgelten nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG nicht Einzeltätigkeiten, sondern jeweils die Gesamtheit aller zu einer Vollstreckungsmaßnahme (= Angelegenheit; siehe Rdn 6 ff.) gehörenden Vollstreckungshandlungen. Diese Gebühren erhält sowohl der RA des Gläubigers als auch ein eventuell f...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Gebühren für die Erinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 47 Wenn in Zwangsvollstreckungssachen der Gläubiger oder der Schuldner z. B. die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers beanstanden wollen, besteht die Möglichkeit, die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung (§ 766 ZPO) einzulegen. Diese Erinnerung ist gegen Zwangsmaßnahmen zulässig, die auf Antrag oder von Amts wegen ohne eine Anhörung der anderen Beteilig...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Anmerkung: Da § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG nur "das Verfahren zur Abnahme ...mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / D. Erstattung der Vollstreckungskosten durch den Schuldner

Rz. 79 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner gemäß § 91 ZPO nur zur Last, soweit sie notwendig (!) waren. Sie werden von dem Vollstreckungsorgan zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beigetrieben (§ 788 Abs. 1 ZPO), ohne dass es eines besonderen Kostenfestsetzungsbeschlusses bedarf. Dazu müssen dem Vollstreckungsorgan die entstandenen ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Die sofortige Beschwerde

Rz. 77 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 Abs. 1 RPflG grundsätzlich das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO gestattet ist. Wenn man eine Entscheidung des Rechtspflegers anfechten will, muss man also in der ZPO nachsehen, welches Rechtsmittel für diesen Fall dort vorgesehen ist. Für den Kostenfestsetzun...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XVI. Der Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 110 Bei einer Einigung über Zahlungsmodalitäten anstelle der sofortigen gerichtlichen Durchsetzung oder der sofortigen Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,7 Einigungsgebühr (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG). Wenn eine solche Einigung die Zahlungen des Schuldners in Raten regelt (Ratenvereinbarung), soll der Gegenstandswert niedriger sein, als bei einem Vergleich über einen strei...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / bb) Verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung

Rz. 11 Jede zur Verwirklichung des Gläubigeranspruchs ergriffene Vollstreckungsmaßnahme bildet einschließlich aller notwendigen Handlungen gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Mehrere verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen sind mehrere besondere Angelegenheiten. Beispiele für verschiedene Angelegenheiten:mehr

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / 2. Vollstreckung privilegierter und nicht privilegierter Entscheidungen

Während die Brüssel IIa-VO nur bei den sog. privilegierten Entscheidungen gemäß Art. 41 Brüssel IIa-VO (Entscheidung über das Umgangsrecht) und Art. 42 Brüssel IIa-VO (Entscheidung über die Rückgabe des Kindes gemäß Art. 11 Abs. 8 Brüssel IIa-VO) auf eine Vollstreckbarerklärung verzichtet, schafft Art. 34 Abs. 1 Brüssel IIb-VO die Notwendigkeit eines gesonderten Vollstreckba...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Vollstreckung von Zahlungsansprüchen

Rz. 92 Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 0,3 für jede Vollstreckungsmaßnahme. Müssen mehrere aufeinanderfolgende Mobiliarvollstreckungsaufträge gegen denselben Schuldner aus demselben Vollstreckungstitel erteilt werden, da der erste Auftrag z.B. wegen Wohnungswechsels des Schuldners nicht durchgeführt werden konnte, handelt es sich um dieselbe A...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Vollstreckung von Auskunftsansprüchen

Rz. 94 Bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme einer unvertretbaren Handlung nach § 888 ZPO mit Hilfe von Zwangsgeld bzw. Zwangshaft, erhält der Anwalt eine 0,3 Gebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG für seine Mitwirkung im gesamten Verfahren. Dies gilt als besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG. Diese Gebühr kann daher, neben weiteren Gebühren, im Rahmen der Zwang...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / VI. Verfahrenswert und Vollstreckung

Der Verfahrenswert ergibt sich aus § 51 Abs. 2 S. 2 FamGKG. Nach Wirksamkeit des Festsetzungsbeschlusses kann dieser vollstreckt werden, § 120 Abs. 2 S. 1 FamFG. Der Rechtspfleger kann aber auch die sofortige Wirksamkeit anordnen,[88] § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG.mehr

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E / Europäischer Haftbefehl [Rdn 2390]

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H / Haftbeschwerde [Rdn 2533]

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FF 07+08/2022, Vollstreckba... / 2 Anmerkung

Wer als Gläubiger im Ausland einen Unterhaltstitel erwirkt, kann diesen nicht ohne Weiteres gegen den im deutschen Inland lebenden Schuldner durchsetzen. Im "Dschungel der Rechtsquellen"[1] geht leicht der Überblick verloren. 1. Rechtsgrundlage für Vollstreckbarerklärung Die zumeist einschlägige "Verordnung Nr. 4/2009 vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht...mehr

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V / Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Vermögensarrest [Rdn 5344]

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FoVo 01/2022, Dürfen Auskünfte nach § 802l ZPO geschwärzt und gelöscht werden?

Anträge nach § 802l werfen Fragen nach dem Auskunftsumfang auf Immer wieder werden der Redaktion Vollstreckungsfälle geschildert, in denen der Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO bei den dort genannten Auskunftsstellen beauftragt wird. Bei den übermittelten Auskünften muss dann festgestellt werden, dass Teile geschwärzt wurden. Besonders häufig...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in Strafvollstreckungs­verfahren [Rdn 3372]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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FoVo 01/2022, Formale Anfor... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckung verlangt Aufmerksamkeit von Gericht und Gläubiger Die Entscheidung ist in einer Familiensache ergangen, gilt aber gleichermaßen für zivilprozessuale Vollstreckungstitel (vgl. nur § 313 ZPO für das Urteil, der auf vollstreckbare Beschlüsse – auch wenn in § 329 ZPO nicht genannt – gleichermaßen anwendbar ist, BGH v. 16.10.2007 – VI ZB 65/06 Rn 6). Die Anforderunge...mehr

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / I. Ehesachen

Auch wenn die Bezeichnung der Verordnung unverändert geblieben ist, enthält die Brüssel IIb-VO nicht nur Bestimmungen über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von "Entscheidungen in Ehesachen", sondern regelt ausdrücklich auch die Anerkennung und Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen über Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des ...mehr

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D / Durchsuchung, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 1970]

Rdn 1971 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 892, bei → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 946, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1742, und bei den jeweils dort genannten weiteren Stichworten. Rdn 1972 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Durchsuchung im Wesentlichen a...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1656]

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / I. Anwendbares Recht

Sobald sich Vermögen des Erblassers im Ausland befindet, ist zur Klärung der Erbfolge entscheidend, welches Recht auf den Erbfall Anwendung findet. Seit dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (im folgenden EU-ErbVO)[2] in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks)[3]. Das Vereinigte Königreich, das zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der EU ge...mehr

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E / Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2230]

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FF 07+08/2022, Vollstreckba... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Gerichtsentscheidung zum Ehegatten- und Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin zu 2 (im Folgenden: Ehefrau) und der Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) sind getrenntlebende Ehegatten. Ihre letzte gemeinsame Wohnung war in der Schweiz, wo die Ehefrau, die die schweizerische Staats...mehr

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5374]

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4038]

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D / DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1706]

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