Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FF 09/2019, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.4.2019 – 6 WF 44/19 Ein zur Verhängung eines Ordnungsmittels führender Verstoß gegen das zum Zweck des Gewaltschutzes ausgesprochene Verbot, mit der geschützten Person in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen, kann auch vorliegen, wenn der sog. "Stinkefinger" gezeigt wird.mehr

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FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 3 Der Praxistipp

Wie effektiv ist die Gerichtsvollziehervollstreckung? Gerichtsvollzieher machen vor allem mit erfolglosen Tätigkeiten von sich reden. Davon kann jeder Praktiker ein Lied singen, ohne dass es des Blickes in eine der Fachzeitschriften bedarf. Die Fälle, in denen bei einer Sachpfändung ein Vollstreckungserfolg erzielt wird und kaum ein Vermögensverzeichnis, bei dem tatsächlich a...mehr

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FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 3 Der Praxistipp

Keine Vollstreckung gegen den Willen des Gläubigers Das OLG schließt den Kreis der obergerichtlichen Rechtsprechung, die den Versuch einer gütliche Erledigung nach § 802b ZPO gegen den Willen des Gläubigers als falsche Sachbehandlung ansieht. Um den entgegenstehenden Willen zu dokumentieren, genügt es grundsätzlich, Modul F anzukreuzen und in Modul E keine Eintragungen vorzun...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 4

Auf einen Blick Mit der am 20.1.2019 in Kraft getretenen Verordnung (EU) zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (EuGüVO) werden internationale Zuständigkeiten geschaffen. Im Verhältnis zu Frankreich ist das deutsch-franz...mehr

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FoVo 09/2019, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

Elektronischer Rechtsverkehr als Kommunikationsweg etabliert Die Praxis zeigt, dass zunächst nur wenige von der schon seit dem 1.1.2013 eröffneten Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs Gebrauch gemacht haben. Insoweit liegen weder bei den meisten Unternehmen und Rechtsdienstleistern noch bei der Justiz hinreichende Erfahrungen vor. Seit dem 1.1.2018 schreitet der elek...mehr

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FoVo 09/2019, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt – Gläubiger, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister massiv betroffen

Referentenentwurf des BMJV war lange erwartet Das BMJV hat einen ersten Referentenentwurf zur "Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" vorgelegt. Wer meint, der Entwurf betreffe nur Inkassodienstleister, kann mit einer bösen Überraschung aufwachen: Auf der Grundlage einer weitgehenden Gleichstellung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern bei der Erbringung...mehr

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FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 2 II. Die Entscheidung

Auch das OLG folgt der Argumentation des Gläubigers Die weitere Beschwerde ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG statthaft und auch ansonsten unbedenklich zulässig. In der Sache selbst hat sie jedoch keinen Erfolg. Die Entscheidung des LG Aachen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Anfall der Gebühr ist streitig Ob eine Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.2 Aufteilungsverfahren nach §§ 268ff. AO

Rz. 36 Die Aufteilung erfolgt nur auf Antrag (§ 268 AO)[1]; das FA muss aber in geeigneten Fällen nach § 89 AO die Stellung des Antrags anregen.[2] Der Antrag kann frühestens nach der Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt werden (§ 269 Abs. 2 S. 1 AO), da erst dann die Gefahr einer Inanspruchnahme besteht.[3] Nach vollständiger Zahlung der Steuer ist der Antrag nicht mehr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist.[1] Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden Jahres, wenn die Ehegatten im verg...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / II. nach anderweitiger Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 97 Nach Abschluss eines anderweitigen Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Änderungsvertrages erloschen, da der maßgebliche Arbeitsplatz nicht mehr frei ist (vgl. oben Rn 74 f.). Der Arbeitnehmer hat somit nur noch Anspruch auf Schadenersatz. Rz. 98 Dabei ist materiell wie prozessual danach zu differenzieren, für we...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / 1. Beitragsnachweise

Rz. 38 Die Pflicht des Arbeitgebers zur Übermittlung von Beitragsnachweisen mitsamt den notwendigen Angaben wird durch § 9 BVV konkretisiert. Gem. § 10 BVV hat der Arbeitgeber die Lohnaufzeichnungen und insbesondere die Beitragsnachweise so zu führen, dass bei einer Prüfung innerhalb angemessener Zeit ein Überblick über die formelle und sachliche Richtigkeit der Entgeltabrec...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für den Bereich der Forderungsvollstreckung das besondere Verfahren in den Fällen, in denen dem Schuldner nach §§ 711 Satz 1, 712 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Vollstreckungstitel nachgelassen ist, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden. Sie entspricht damit den in §§ 720, 815 Abs. 3, 819 ZPO getroffenen Regelungen. Rz. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 13 GewSt und Nebenleistungen (§ 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 886 Nach § 4 Abs. 5b EStG, eingefügt durch G. v. 14.8.2007[1], sind die GewSt und ihre steuerlichen Nebenleistungen keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht abzugsfähig. Die Regelung wurde im Zusammenhang mit der Senkung der GewSt von 5 % auf 3,5 % eingeführt. Die Vorschrift ist nach § 52 Abs. 12 S. 7 EStG erstmals auf GewSt anzuwenden, die für Erhe...mehr

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zfs 08/2019, Vollstreckung ausländischer Geldbuße auch bei Halterhaftung

IRG § 87b § 87k Leitsatz Die Vollstreckung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat wegen eines dort begangenen Verkehrsverstoßes gegen eine juristische Person als Fahrzeughalter verhängten Geldbuße in Deutschland ist nach §§ 86 ff. IRG zulässig. Dem steht nicht entgegen, dass der Grundsatz der Halterhaftung in Deutschland nicht anerkannt ist (Anschluss an OLG Jena NZV 2014, 421;...mehr

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zfs 08/2019, Vollstreckung ... / Sachverhalt

In einer Rechtshilfesache wegen Zulassung der Vollstreckung einer Geldstrafe hat das OLG Celle den Antrag der Betr. auf Zulassung der Rechtsbeschwerde verworfen, da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. zu ermöglichen oder den angefochtenen Beschluss wegen Versagung des rechtlichen Gehörs auf...mehr

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zfs 08/2019, Vollstreckung ... / Leitsatz

Die Vollstreckung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat wegen eines dort begangenen Verkehrsverstoßes gegen eine juristische Person als Fahrzeughalter verhängten Geldbuße in Deutschland ist nach §§ 86 ff. IRG zulässig. Dem steht nicht entgegen, dass der Grundsatz der Halterhaftung in Deutschland nicht anerkannt ist (Anschluss an OLG Jena NZV 2014, 421; OLG Köln NZV 2012, 450...mehr

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zfs 08/2019, Vollstreckung ... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig. Er ist insb. gem. §§ 87k Abs. 1, 87j Abs. 1 S. 1 IRG statthaft sowie gem. §§ 87k Abs. 2, 87j Abs. 2, 3 IRG, 341 Abs. 1 StPO form- und fristgerecht gestellt worden. Die Zuständigkeit des OLG Celle für die Entscheidung über den Zulassungsantrag folgt aus § 87l Abs. 1 IRG. Der Senat entscheidet gem. § 87l Abs. 2 ...mehr

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zfs 08/2019, Zurückbehaltun... / 2 Aus den Gründen:

"… [9] Die Beschwerde ist unbegründet. Denn das LG hat Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg zu Recht versagt (§ 114 ZPO)." [10] Der Antragsteller hat gegen die Antragsgegner keinen Schadensersatzanspruch aus Anwaltshaftung (§ 280 Abs. 1 BGB). Es fehlt bereits an einer schlüssigen Darlegung eines solchen Anspruchs. [11] Denn die Antragsgegner haben zu ke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Nachverfahren

Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang Betroffenen zum...mehr

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zfs 08/2019, Zurückbehaltun... / 3 Anmerkung:

Für den Rechtsanwalt stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob er gegenüber seinem Mandanten von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kann, wenn sein Mandant die Anwaltsvergütung, die nicht notwendig bereits fällig sein muss (s. Offermann-Burckart, in: Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl. 2019, § 50 Rn 80 m.w.N.), nicht zahlt. Das Thür. OLG hat sich hier mit einem ...mehr

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Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz 1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. 2. Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 18. September 2012 – VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl II 2013, 128)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zur Aufrechnung geeignete Forderungen, Gleichartigkeit

Rz. 5 Die Forderungen, die an der Aufrechnung teilnehmen, müssen entstanden sein. Das gilt sowohl für die Gegenforderung des Aufrechnenden als auch für die Hauptforderung des Aufrechnungsgegners. Eine Steuerforderung entsteht nach § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, bei periodischen Steuern mit Ablauf des Besteuerungszeitraums.[1] Rz. 6 Zur Aufre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Gegenseitigkeit

Rz. 15 Die Aufrechnung ist nach § 387 BGB nur zulässig, wenn Gegenseitigkeit besteht, d. h., wenn jeweils der Gläubiger der einen Forderung auch der Schuldner der anderen Forderung ist. An der Gegenseitigkeit fehlt es, wenn Schuldner der aufrechnenden Forderung eine Personengesellschaft, Gläubiger der Hauptforderung dagegen ein Gesellschafter ist, oder umgekehrt. Gegenseitig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Rechtsfolgen der Aufrechnung

Rz. 46 Die Aufrechnung ist Erfüllungsersatz und führt daher zum Erlöschen der beteiligten Forderungen.[1] Wirkung der Aufrechnung ist nach § 389 BGB, dass die Haupt- und die Gegenforderung, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in dem beide Forderungen sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden (Aufrechnungslage). Maßgebend für diese Aufrechnungslag...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ee) Vollstreckung

Rz. 269 Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann nur vollsteckt werden, solange das Kündigungsschutzverfahren nicht rechtskräftig entschieden ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Anspruch erloschen. Die Vollstreckung erfolgt, da die Handlung nur vom Arbeitgeber erbracht werden kann, gem. § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft.[485] Bei Wegfall des Arbeitsplatzes, den der Arbeitge...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / hh) Vollstreckung

Rz. 288 Der titulierte Anspruch ist gemäß § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckbar.[521] Die Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers muss aus dem Titel, gegebenenfalls unter Beiziehung des Tatbestands und der Gründe, ersichtlich sein, damit der Titel vollstreckungsfähig ist. Dazu sei ausreichend, wenn sich das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehm...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7 Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ist in Kapitel IV und dort in den Art. 39–58 EuErbVO geregelt. Achtung Keine Vollstreckbarkeit von Erbscheinen Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nicht auf Erbscheine eines anderen Mitgliedstaats bezieht, da Erbscheine zum einen ohnehin nicht vollstreckbar s...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.2 Vollstreckbarkeit von Entscheidungen

Die Regelungen zur Vollstreckung von Entscheidungen finden sich in den Art. 43–58 EuErbVO. Soll eine in einem Mitgliedstaat ergangenen vollstreckbare Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden, ist ein Antrag des Berechtigten in diesem anderen Mitgliedstaat notwendig, Art. 43 EuErbVO. Gemäß Art. 46 Abs. 2 EuErbVO muss der Antragsteller in dem Vollstrecku...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 1 Einführung, Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Grenzüberschreitende Erbabwicklungen innerhalb der Europäischen Union sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Das belegen die folgenden Zahlen: Nach Schätzungen sind hiervon mittlerweile ca. 10 % aller Erbschaften betroffen, was in etwa 450.000 Fällen entspricht.[1] Das jährliche Gesamtvolumen der so abzuwickelnden Nachlässe wird auf etwa 120 Milliarden Euro geschätzt.[2] Das...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4 Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

7.4.1 Öffentliche Urkunden Eine "öffentliche Urkunde" ist nach der Begriffsbestimmung gemäß Art. 3 Abs. 1i EuErbVO ein Schriftstück in Erbsachen, das als öffentliche Urkunde in einem Mitgliedstaat förmlich errichtet oder eingetragen worden ist und dessen Beweiskraft sich auf die Unterschrift und den Inhalt der öffentlichen Urkunde bezieht und durch eine Behörde oder eine ande...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.1 Anerkennung von Entscheidungen

Gemäß Art. 39 Abs. 1 EuErbVO werden in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen der Gerichte in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Ist die Frage, ob eine Entscheidung anzuerkennen ist streitgegenständlich, so kann jede Partei, die die Anerkennung geltend macht, in dem Verfahren die entsprechende Feststellung d...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4.2 Einwendungen gegen eine öffentliche Urkunde

Einwendungen bezüglich der Authentizität einer öffentlichen Urkunde sind bei den Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats (nicht des Annahmestaats) zu erheben, Art. 59 Abs. 2 EuErbVO. Die "Authentizität" betrifft Aspekte wie die Echtheit der Urkunde, die Formerfordernisse für die Urkunde, die Befugnisse der Behörde, die die Urkunde errichtet und das Verfahren, nach dem die Urku...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.3 Deutsches Ausführungsgesetz

Seit 17.8.2015 ist das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015 (BGBl. 2015 I, 1042 ff.) in Kraft. Es beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften, damit die EU-Erbrechtsverordnung in der deutsche...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4.1 Öffentliche Urkunden

Eine "öffentliche Urkunde" ist nach der Begriffsbestimmung gemäß Art. 3 Abs. 1i EuErbVO ein Schriftstück in Erbsachen, das als öffentliche Urkunde in einem Mitgliedstaat förmlich errichtet oder eingetragen worden ist und dessen Beweiskraft sich auf die Unterschrift und den Inhalt der öffentlichen Urkunde bezieht und durch eine Behörde oder eine andere vom Ursprungsmitgliedst...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4.3 Gerichtliche Vergleiche

Ein "gerichtlicher Vergleich" ist nach der Begriffsbestimmung gemäß Art. 3 Abs. 1h EuErbVO ein von einem Gericht gebilligter oder vor einem Gericht im Laufe eines Verfahrens geschlossener Vergleich in einer Erbsache. Gerichtliche Vergleiche, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, werden gemäß Art. 61 EuErbVO in einem anderen Mitgliedstaat auf Antrag eines Berechtig...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.2 Der Aufbau der Europäischen Erbrechtsverordnung

Die Europäische Erbrechtsverordnung ist in folgende sieben Kapitel aufgeteilt: Anmerkung Überblick zu Inhalt und Aufbau der Europäischen Erbrechtsverordnung Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel II: Zuständigkeit Kapitel III: Anzuwendendes Recht Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen Kapitel V: Öffentliche Urkunden u...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / Zusammenfassung

Überblick Grenzüberschreitende Erbabwicklungen innerhalb der Europäischen Union sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Das europäische Parlament hat darauf mit der Europäischen Erbrechtsverordnung [1] reagiert, die seit dem 17.8.2015 anzuwenden ist.mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / E

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AGS 07/2019, Wert der Besch... / Leitsatz

Die Beschwer in einem Verfahren auf Unterhaltsabänderung richtet sich lediglich nach dem (Differenz-)Betrag der Abänderung. Der begehrte abgeänderte Betrag ist insoweit irrelevant. Maßgebend ist der dreieinhalbfache Jahresbetrag der geforderten Abänderung. Der Einwand, mit der Abänderungsentscheidung werde ein neuer Titel geschaffen, wohingegen der alte seine Wirkung verliere,...mehr

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zfs 07/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1a) Nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO können auch die dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen (vgl. § 91 Abs. 1 ZPO) Kosten der Zwangsvollstreckung zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beigetrieben werden. Vollstreckungstitel für die Beitreibung der Zwangsvollstreckungskosten ist der Hauptsachetitel; ein selbstständiger gesonderter Vollstreckungst...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / I

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AGS 07/2019, Wert der Besch... / 2 Aus den Gründen

Die Antragsgegnerin wird auf das Folgende hingewiesen: I. … II. Die Rechtsbeschwerde dürfte allerdings auch mangels Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO unzulässig sein. Die angefochtene Entscheidung bewegt sich im Rahmen der obergerichtlichen Rspr. und der Lit., wonach für die Beschwer des Unterhaltspflichtigen auf die Differenz zwischen dem neu fes...mehr

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AGS 07/2019, Beschwer bei V... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist auch i.Ü. zulässig und in der Sache begründet. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, die Beschwerde der Antragsgegner im Hinblick auf die Wertgrenze des § 61 Abs. 1 FamFG zu verwerfen, hält rechtlicher Überprüfung nicht stand und verletzt die Antragsgegner ...mehr

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AGS 07/2019, Wert der Besch... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 58, 117 FamFG statthafte Beschwerde der Antragsgegnerin ist unzulässig. Denn der nach § 61 Abs. 1 FamFG erforderliche Wert des Beschwerdegegenstands i.H.v. mehr als 600,00 EUR ist nicht erreicht. Maßgeblich für die Beschwer, die die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerde beseitigt sehen will, sind nur die durch den Abänderungsbeschluss des FamG tatsächlich erzeugten...mehr

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Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden

Leitsatz 1. Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit (Fortführung des BFH-Urteils vom 20.01.2016 – II R 34/14, BFHE 252, 389, BStBl II 2016, 482). 2. Eine Beschränkung der Erbenhaftung für Erbschaftsteuerverbindlichkeiten ist nach § 2059 Abs. 1 Satz ...mehr

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FoVo 06/2019, Schwärzung vo... / 2 II. Die Entscheidung

LG ändert die Entscheidung von GV und AG Die gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ist in der Sache begründet. Sie führt zur Änderung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts dahin, dass auf die Vollstreckungserinnerung der Gläubiger nach § 766 ZPO der zus...mehr

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AGS 06/2019, Festsetzungsfä... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, die Kosten eines Drittschuldnerprozesses seien grds. als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO ers...mehr

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AGS 06/2019, Festsetzungsfä... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist richtig. Sie ist im Kontext mit bereits zwei zu dieser Thematik ergangenen BGH-Entscheidungen zu sehen und führt zu einer Klarstellung: In seinen Entscheidungen v. 14.1.2010 und 20.12.2005[1] entschied der BGH bereits darüber, dass die Kosten eines Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger z...mehr

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FoVo 06/2019, Man will doch wissen, warum die Zwangsvollstreckung erfolglos war

Unergiebige GV-Mitteilungen Beauftragt der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, so zeigt die Rückmeldung meist keine genauen Gründe für die Nichterledigung des Auftrages, für die fruchtlose Vollstreckung auf. Solche Informationen sind für den Gläubiger aber wichtig, um einerseits die weiteren Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung einschließlich de...mehr

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FoVo 06/2019, Fehlüberweisu... / 2 II. Die Entscheidung

Keine Freigabe durch das Gericht Eine Freigabe gemäß § 850k ZPO erfolgt nicht, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Mit der Überweisung auf das Konto kann auch das Krankengeld gepfändet werden. Weiterhin wurde das Geld bereits im Monat Oktober überwiesen, sodass es sich nunmehr um Sparvermögen handelt, welches abzuführen ist. Unabhängig davon kann eine Freigabe der 200,...mehr