Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Prozessuale Durchsetzung der Dürftigkeitseinrede

Rz. 11 Beantragt der Nachlassgläubiger im Prozess gegen den Erben lediglich eine auf den Nachlass beschränkte Verurteilung, ist das Prozessgericht bereits nach § 308 Abs. 1 ZPO daran gebunden. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Klage begründet ist, hat es – ohne die Prüfung des § 1990 BGB, auch wenn sich der Erbe darauf beruft – der Klage stattzugeben. Es ist dabei gehalten,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Geltendmachung der Ausschluss- oder Erschöpfungseinrede

Rz. 14 Die Ausschluss- und Erschöpfungseinrede ist ein bürgerlichrechtliches Leistungsverweigerungsrecht und kann außergerichtlich, im Erkenntnisverfahren oder im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden.[33] Der Erbe kann auf die Geltendmachung der Einrede verzichten. Sie geht durch Versäumung des Vorbehalts im Urteil verloren (Ausnahme: § 780 Abs. 2 ZPO).[3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Anwendung der einzelnen Tabellen

Rz. 24 Die Vergütungsrichtsätze sind grundsätzlich nach dem Bruttowert des Nachlasses zu ermitteln, d.h. also von der Summe des Aktivvermögens ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, und nicht vom Nettowert.[38] Gerade die Schuldenregulierung ist besonders aufwendig und stellt eine Hauptaufgabe der Testamentsvollstreckung im Regelfall dar. Anderes gilt nur, wenn die Schuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Innenverhältnis der Miterben

Rz. 11 Den Regelfall der Befriedigung von Nachlassverbindlichkeiten soll nach § 2046 Abs. 1 BGB deren Berichtigung aus dem Nachlass bilden. Erfolgt die Befriedigung – freiwillig oder im Wege der Vollstreckung – durch einen Miterben aus seinem Eigenvermögen, kann dieser von den übrigen Miterben Ausgleichung nach § 426 BGB verlangen. Bei diesem Ausgleichsanspruch handelt es si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Gemeinschaftlich

Rz. 6 Gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten sind solche, für die alle Miterben im Verhältnis zu den Nachlassgläubigern haften.[21] Dies ist neben den bereits vom Erblasser herrührenden Schulden i.d.R. auch bei den Nachlasserbenschulden (vgl. oben Rdn 3) der Fall. So bildet der Rückforderungsanspruch von nach dem Tod des Berechtigten geleisteten Rentenzahlungen eine gem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 31 Kommt es zum Streit über die Angemessenheit der Vergütung, ist das Prozessgericht und nicht das Nachlassgericht zuständig. Der Testamentsvollstrecker muss bei seiner Klage auf Festsetzung bzw. Leistung seiner Vergütung den Klageantrag beziffern, was ein erhebliches Prozessrisiko darstellt. Nur wenn eine Bezifferung nicht zumutbar erscheint oder nicht möglich ist, brau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 14 Ist ein Miterbe gleichzeitig Nachlassgläubiger findet in seiner Person keine Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (Konfusion) statt.[44] Dies gilt selbst dann, wenn sämtliche Miterben Gläubiger einer bestimmten gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeit sind, da der Nachlass vor der Teilung der Erbengemeinschaft ein rechtlich getrenntes Sondervermögen darstel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Grundsätzliches

Rz. 47 Klagen wegen des Vermächtnisses können am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) oder am Gerichtsstand des Erblassers zur Zeit seines Todes, der keine ausschließlicher Gerichtsstand ist, erhoben werden (§ 27 Abs. 1 ZPO).[79] Nach der Sonderregelung des § 27 Abs. 2 ZPO ist der besondere Gerichtsstand eines deutschen Erblassers, der zur Zeit seines Todes im Inland ke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Verzeichnisanspruch

Rz. 1 Mit dem Anspruch auf ein Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände wird in erster Linie dem Sicherungsinteresse des Nacherben Rechnung getragen; dieser soll ein Beweismittel für die Durchsetzung seiner Rechte im Nacherbfall erhalten. Gleichzeitig schützt das Verzeichnis den Vorerben vor unbegründeten Ersatzansprüchen. Von der Pflicht zur Mitteilung des Verze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Innenverhältnis

Rz. 2 Sind mehrere beschwert, ist zwischen der Haftung im Außenverhältnis und der Lastenverteilung im Innenverhältnis zu unterscheiden. So kann der Erblasser die Haftung im Außenverhältnis abweichend von der Lastentragung im Innenverhältnis regeln, indem bei gesamtschuldnerischer Haftung (Außenverhältnis) einem von den Bedachten im Innenverhältnis die Last insgesamt auferleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Prozessuales

Rz. 8 Klageantrag: Er kann sich darauf beschränken, dass Auskunft über die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen erteilt werden solle.[31] Die Verknüpfung des Auskunftsantrags mit einem solchen auf Leistung – in Form der Stufenklage – ist in diesem Zusammenhang regelmäßig unpraktikabel, denn der Leistungsantrag müsste in der Konsequenz auf Zustimmung zum Teilungsplan gehen, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Ersuchen des Nachlassgerichts durch den Erblasser (Abs. 1)

Rz. 2 Ausschließlich der Erblasser und kein anderer Beteiligter oder eine Behörde kann das Nachlassgericht ersuchen, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Dieses Ersuchen kann nur im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen, wobei der Begriff des Ersuchens durch die Rspr.[1] sehr weit ausgelegt wird. Danach soll bereits ein Ersuchen vorliegen, wenn dem Nachlassgeric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Voraussetzungen der Einrede

Rz. 2 Neben dem Erben sind zur Erhebung der Einrede berechtigt der nach § 1960 BGB oder nach § 1975 BGB bestellte Nachlasspfleger und der Nachlassverwalter sowie der verwaltende Testamentsvollstrecker und der das Gesamtgut (mit)verwaltende Ehegatte bei der Gütergemeinschaft (§ 1489 Abs. 2 BGB).[2] Die Einrede kann auch schon vor Annahme der Erbschaft geltend gemacht werden.[...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / G. Gutgläubiger Erwerb

Rz. 9 Ein Gutglaubensschutz kommt anders als bei Abs. 3 BGB bei einem Erwerb in der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht, da die Vorschriften über den guten Glauben des Grundbuchs und über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen (§§ 892 ff., 932 ff., 1244 BGB) nur für den rechtsgeschäftlichen Erwerb gelten.[19] Auch der gutgläubig gegen den Vorerben vorgehende Eigengläub...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 3 können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung z.B.:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 14 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen.[17] Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist an dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situation zu beurteilen.[18] Maßgebend ist der Standpun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen

Rz. 30 Die Regelung des § 1958 BGB hindert die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus S. 1 gegen den Erben vor dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft. Eine grundsätzlich mögliche Annahme der Erbschaft durch den gesetzlichen Vertreter nach Eintritt des Erbfalls scheidet vor der Geburt des Erben aus, weil ungewiss ist, ob dieser lebend geboren wird und damit nach § 1 B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Konkludente Annahmeerklärung

Rz. 3 Bei der konkludenten Annahme muss nach allg. Auslegungsgrundsätzen und unter Zugrundelegung eines verobjektivierten Empfängerhorizontes auf das Vorliegen eines Annahmewillens bei dem Erben geschlossen werden können.[3] Der vorläufige Erbe nimmt die Erbschaft an, wenn sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er endgültig Erbe ist und bleiben will ("pro herede gestio"). ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 68 Die Haftungsinanspruchnahme durch Haftungsbescheid steht im Ermessen des Finanzamts. Hier weicht die Haftung nach § 25d UStG von derjenigen nach §§ 13c UStG und 13d UStG ab, die der Finanzbehörde keinen Ermessensspielraum lassen. Das Ermessen bezieht sich auf die Frage, ob ein Haftungsbescheid ergehen soll und an wen von mehreren Haftungsschuldnern er zu richten ist.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.1 Eigentümer

Rz. 3 Als Haftender kommt der Eigentümer eines Gegenstands in Betracht, der einem Unternehmen dient und nicht im Eigentum des Unternehmers steht. Steht der Gegenstand im Eigentum des Unternehmers, so schuldet dieser, sodass eine Haftung ausscheidet. Als Eigentümer i. S. d. Vorschrift ist der Vollrechtsinhaber hinsichtlich des Gegenstands zu verstehen, also auch der Gläubiger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch ihre Haftungsregelung eine Möglichkeit der Realisierung von Betriebssteuerschulden für den Fall schaffen, dass in dem Betrieb dienende Gegenstände sich nicht im Eigentum des Unternehmers befinden. Betreibt ein Unternehmer sein Unternehmen mit Gegenständen, die einem Dritten (z. B. einem Vermieter) gehören, so sind diese dem Zugriff seiner Gläu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 17 Die Haftung wird nach Gewährung rechtlichen Gehörs[1] durch schriftlichen Haftungsbescheid nach § 191 AO geltend gemacht. In seinem Tenor ist die Beschränkung der Haftung auf den Gegenstand bzw. die Gegenstände festzustellen.[2] Der Bescheid muss gemäß § 122 AO begründet werden. Da der Erlass des Haftungsbescheids im Ermessen der Finanzbehörde liegt, sind die Gründe f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 01/2020, Vollstreckung aus notarieller Urkunde

1 Der Fall Der Anwalt wird beauftragt, eine Geldforderung i.H.v. 50.000,00 EUR aus einer notariellen Urkunde beizutreiben. In der Urkunde hatte sich der Schuldner wegen der Zahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Der Anwalt schreibt den Schuldner an und fordert ihn zur Zahlung auf. Gleichzeitig beantragt er beim Notar die Erteilung einer vollstreckbaren Ausf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / B. Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

I. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers Rz. 2 In § 802a ZPO sind die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers aufgenommen. Diese sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2020, Anerkennung und Vollstreckung einer Geldbuße, die wegen eines im EU-Ausland (hier: Niederlande) begangenen Verkehrsdelikts gegen den (hier: polnischen) Fahrzeughalter verhängt wurde; Halterhaftung; widerlegliche Haftungsvermutung

Rahmenbeschluss 2005/214/JI Art. 7 Abs. 2 Buchst. g und Art. 20 Abs. 3 Leitsatz 1. Art. 7 Abs. 2 Buchst. g und Art. 20 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 sind dahin auszulegen, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Vergleich und Verjährung / b) Vollstreckung

Rz. 139 Die Beantragung oder Vornahme einer gerichtlichen bzw. behördlichen Vollstreckungshandlung führt zum Neubeginn der Verjährung (§ 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2020, Anerkennung un... / 1 Hinweis:

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 7 Abs. 2 Buchst. g und Art. 20 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl 2005, L 76, S. 16) in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 (ABl 2009, L 81, S. 24)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2020, Anerkennung un... / Leitsatz

1. Art. 7 Abs. 2 Buchst. g und Art. 20 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 sind dahin auszulegen, dass, nachdem eine Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße oder Geldstrafe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 01/2020, Vollstre... / I. Lösung Fall a)

Geschäftsgebühr für Vertragsgestaltung War der Anwalt an der Errichtung des Vertrages beteiligt, so hat er hierfür gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient. Hier soll von der Mittelgebühr ausgegangen werden. Keine weitere Vergütung für Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung Das spätere Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung wäre dann dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 01/2020, Vollstre... / II. Lösung Fall b)

Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung ist Vorbereitungstätigkeit War der Anwalt nicht an der Errichtung des Vertrages beteiligt, so ist für ihn auch keine Geschäftsgebühr entstanden. Das Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung zählt in diesem Fall nicht mehr zur Geschäftstätigkeit, sondern ist für den nicht vorbefassten Anwalt bereits Vorbereitung der Zwangsvollstreck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 01/2020, Vollstre... / 1

Der Fall Der Anwalt wird beauftragt, eine Geldforderung i.H.v. 50.000,00 EUR aus einer notariellen Urkunde beizutreiben. In der Urkunde hatte sich der Schuldner wegen der Zahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Der Anwalt schreibt den Schuldner an und fordert ihn zur Zahlung auf. Gleichzeitig beantragt er beim Notar die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Mehrfaches Z... / 1 I. Der Fall

Wiederkehrende Vergütung für Anträge und Rechtsmittel Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin aus einem rechtskräftigen Auskunftstitel die Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO. Mit Beschluss vom 27.1.2015 wurde auf Antrag des Gläubigers erstmals ein Zwangsgeld festgesetzt. Weitere Zwangsgelder wurden vom LG am 15.7.2016 und am 27.10.2016 festgesetzt. Die sofortigen Beschw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht gütliche Erledigung nicht als eigene Angelegenheit Das LG hat angenommen, eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG stehe der Gläubigerin weder für den Antrag auf gütliche Erledigung noch für den Auftrag zu, Drittauskünfte einzuholen. Die gütliche Einigung diene allein der Vollstreckung aus dem Titel, stehe in engem innerem Zusammenhang mit der folgenden Zwangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VII. Einholung von Drittauskünften gem. § 802l ZPO

Rz. 96 Sofern der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei der Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist, kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO Auskunft einholen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VIII. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 103 Der Gläubiger kann einen Antrag auf Haftbefehl stellen, wenn der Schuldner Rz. 104 Einer Zustellung des Haftbefehls vor der Vollziehung bedarf es nicht, § 802g Abs. 1 S. 3 ZPO. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / II. Verbindliches Formular für den Zwangsvollstreckungsauftrag (ZVA)

Rz. 3 Nach Ansicht des Gesetzgebers erschweren die von den Gläubigern verwendeten unterschiedlichen Textbausteine bei den Zwangsvollstreckungsaufträgen (ZVAs) die Erfassung des Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Aus diesem Grund regelt § 753 Abs. 3 ZPO die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, ein verbindliches Formular herauszugeben. Wenn man sich überlegt, wie viel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gehörsverletzung des Beschwerdegerichtes als Ausgangspunkt Die gegen diese Beurteilung gerichtete Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Der im Streitfall gegebene Gehörsverstoß ist entscheidungserheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 82 Der Schuldner hat die zur Abgabe der Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen zum Termin beizubringen. Rz. 83 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen , sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Diese Angaben füllt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VI. Vermögensauskunft

1. Gesetzliche Grundlage und Ziel Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 3 Der Praxistipp

Erleichterte Räumungsvollstreckung Der BGH erleichtert die Räumungsvollstreckung nachhaltig. Verstirbt einer von mehreren Mietern, ist eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO nicht notwendig. Das ist eine nachhaltige Entlastung. Zwar kann der Gläubiger nach § 792 ZPO einen Erbschein aus eigenem Recht beantragen. Auch kann er die Erben nach §§ 13, 357 FamFG in der Nachlassakte (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. "Sonntags- und Nachtbeschluss"

Rz. 64 Zum Schutz des Schuldners dürfen die Pfändungen gem. § 758a Abs. 4 ZPO grundsätzlich nur an Werktagen, also nicht an Sonn- und Feiertagen (wohl aber am Samstag) erfolgen. Muss jedoch an einem Sonn- oder Feiertag oder zur Nachtzeit gepfändet werden, bedarf es ebenfalls einer entsprechenden Genehmigung durch das Vollstreckungsgericht, das diese nur erteilen wird, wenn v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VI. Rechtsmittel in Auskunftsverfahren

Die Weiterungen der Auskunftspflichten haben zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren geführt – und entsprechend wird gestritten um deren Fortsetzung in der Rechtsmittelinstanz. Und hier war die Zulässigkeit der Beschwerde immer wieder Thema unter dem Aspekt des von § 61 Abs. 1 FamFG geforderten Beschwerdewerts in Höhe von 600 EUR. Inzwischen sind die Maßstäbe und Kriter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Anspruch auf... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine Zulässigkeitsbedenken Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache führt die Beschwerde zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an den zuständigen Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Die Rechtsbeschwerde ist infolge der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Schuldnerregister/Schuldnerverzeichnis

a) Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Rz. 144 Nach § 882b Abs. 1 ZPO führen die zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 882h Abs. 1 ZPO) ein Schuldnerverzeichnis, in das der Gerichtsvollzieher nach § 882c ZPO oder aber andere Vollstreckungsbehörden bzw. das Insolvenzgericht die Eintragung eines Schuldners angeordnet haben. Rz. 145 Im Schuldnerverzeichnis werden Name, Vorname und G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / b) Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 146 Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen gem. § 882c Abs. 1 ZPO die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Mehrfaches Z... / Leitsatz

Während bei der Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung die Vollstreckungsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für jeden Festsetzungsantrag anfällt, fällt die Gebühr bei wiederholter Beantragung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO nur einheitlich einmal an. BGH, Beschl. v. 20.2.2020 – I ZB 68/19mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / V. Sachpfändung und Verwertung

1. Sachpfändung nach Modul K Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / III. Versuch einer gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 14 In § 754 ZPO ist geregelt, dass durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Gerichtsvollzieher ermächtigt wird, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Stundungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b ZPO zu treffen. Dabei soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / Leitsatz

Nach Ablauf von fünf Jahren ist die Vollstreckung aus einem Räumungstitel verwirkt, wenn der Vermieter und Gläubiger in diesem Zeitraum keine Tätigkeit entfaltet hat, um den Räumungsanspruch durchzusetzen. AG Neubrandenburg, Beschl. v. 7.1.2019 – 102 C 2/19mehr