Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.5 Feststellungsverfahren

§ 15b Abs. 4 EStG enthält zum Verlustabzug eigene Verfahrensregelungen. Nach § 15b Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG ist der nach § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichbare Verlust jährlich gesondert festzustellen, wobei von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen ist. Dieser Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als sich der verrechenbare Verlust gegenü...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.4 Wechsel der Veranlagungsart

Die Wahl der Veranlagungsart hängt vom Antrag eines oder beider Ehegatten oder Lebenspartner ab. Sie können das Wahlrecht der Veranlagungsart grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist frei widerrufen.[1] Die Vorschrift des § 351 Abs. 1 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / 4 Entscheidungen

Die Entscheidungen über den Vorschuss von Amts wegen oder auf Antrag sind Verwaltungsakte[1], die vom Leistungsempfänger mit einem Widerspruch angefochten werden können.[2] Das gilt auch für den Rückforderungsbescheid, mit dem ein überzahlter Vorschuss zurückgefordert wird. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.[3] Die sofortige Vollziehung kann durch den Leistungsträger...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 7 Auftragsleistung der Krankenkasse

Unfallversicherungsträger können Krankenkassen beauftragen, ihnen obliegende Aufgaben wahrzunehmen.[1] Dazu sind zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern entsprechende Verwaltungsvereinbarungen getroffen worden, u. a.: Generalauftrag Verletztengeld, Einzelauftrag, Beiträge. Die Krankenkasse führt die Auftragsgeschäfte auf der Grundlage der entsprechenden Verwaltungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.6 Einspruchsverzicht

Auf die Einlegung eines Einspruches kann auch verzichtet werden, allerdings erst nach Erlass eines Verwaltungsaktes (z. B. Steuer- oder Haftungsbescheid). Bei Steueranmeldungen kann der Verzicht jedoch bereits mit Abgabe der Anmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird. Durch den Verzicht wird der Eins...mehr

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Riester-Rente / 4.5 Nachträgliche Überprüfung

Für die Durchführung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG stellt das Finanzamt auf die vom Anbieter übermittelten Daten und die Angaben des Steuerpflichtigen ab. Es stellt hierzu insbesondere auf die vom Anbieter übermittelten Daten sowie die Angaben des Steuerpflichtigen im Rahmen der Anlage AV ab. Ergibt sich im Rahmen der Günstigerprüfung ein zusätzlicher Steuervortei...mehr

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Riester-Rente / 2.1.1 Allgemeines

Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des jeweiligen Anb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Begünstigter Unternehmer – Verpflichtung zum flächendeckenden Leistungsangebot

Rz. 58 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des BZSt gegenüber dem BZSt verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen anzubieten. Der Postdienstleister muss also nicht die Gesamtheit der Universaldi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.8 Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5 UStG)

Rz. 22 Das Verfahren bei der Einzelbesteuerung bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (§ 16 Abs. 5 UStG), stellt eine besondere Art der Steueranmeldung und -erhebung dar. Es tritt bei den betroffenen Unternehmern an die Stelle des Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens und dient der Arbeitsentlastun...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Fahreignungsregister

Rz. 179 Die Bußgeldkatalogverordnung hat zum 1.5.2014 im Wege der VZR-Reform umfangreiche Veränderungen erfahren.[381] Zuletzt wurden im November 2021 die Bußgelder erheblich angehoben, wohingegen die Fahrverbotsgrenzen unverändert geblieben sind. Die Eintragungsgrenze ins FAER liegt derzeit bei 60 EUR; die Bußgelderhöhungen für qualifizierende Tatbestände wurden entsprechen...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Anspruch auf Akteneinsicht des Verteidigers

Rz. 56 Eine aktive Verteidigung ist erst mit Kenntnis aller Tatumstände möglich, weshalb der Ermittlungsakte ein enormer Stellenwert zukommt. Der Verteidiger hat das Recht auf Akteneinsicht gem. § 147 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1, 69 Abs. 3 S. 2 OWiG. Danach muss die Verwaltungsbehörde dem Verteidiger die beantragte Einsicht noch vor der Übersendung an die Staatsanwaltschaft gew...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / a) Bedienungsanleitung

Rz. 64 Ohne Kenntnis der Bedienungsanleitung kann die Verteidigung die Ordnungsgemäßheit der Messung nicht nachvollziehen und den Messbeamten auch nicht zielführend befragen. Sofern die Bedienungsanleitung nicht in der Akte enthalten ist, muss sie gesondert eingefordert werden. Ein großer Teil der Rechtsprechung war sich bereits einig, dass die Verteidigung hier ein Einsichts...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweifel

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein > Arbeitgeber Zweifel, in welcher Höhe er die > Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat, muss das > Betriebsstätten-Finanzamt ihm Auskunft dazu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (vgl § 42e EStG; > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts). Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zustellungsbevollmächtigte sind Personen, die besonders ermächtigt wurden, eine > Zustellung entgegenzunehmen. Davon zu unterscheiden sind Empfangsbevollmächtigte, deren Benennung eine FinBeh verlangen kann, wenn Beteiligte weder im > Inland, in der > Europäische Union noch im > Europäischer Wirtschaftsraum einen > Wohnsitz oder gewöhnlichen ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermessensfehler

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ermessensfehler können darin bestehen, dass die FinBeh kein Ermessen ausübt, obwohl das Gesetz dieses vorschreibt (Ermessensnichtgebrauch), sowie darin, dass ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Werden die gesetzlichen Grenzen der Ermessensausübung – des Ermessensspielraums – nicht beachtet, ist der > Verwaltungsakt , der auf der Ermessensents...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.3 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 436 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 definiert den Tatbestand für eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten konkreten und zumutbaren Eigenbemühungen nicht nachweist. Die Regelung bezieht sich auf § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2. Dort werden die Anfo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das FA hat den für die Besteuerung maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs 1 AO; vgl dazu im Einzelnen AEAO zu § 88); wegen der Prüfungsgrundsätze bei der > Außenprüfung vgl § 199 AO. Dies gilt für das gesamte Besteuerungsverfahren, dh auch bei Entscheidungen iRd > Billigkeit. Das FA bestimmt nach eigenem pflichtgemäßen ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Elektronische Zustellung

Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine elektronische Zustellung ist möglich in der Form einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder als Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste. An Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie besonders vertrauenswürdige Personen (> Rz 13) ist eine elektronische Zustellung stets zulässig. A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in einer besonderen Form, die den Nachweis ermöglichen soll, dass der Empfänger das Dokument tatsächlich erhalten hat (vgl § 2 Abs 1 Verwaltungszustellungsgesetz – VwZG). Ein > Verwaltungsakt (§ 118 AO) ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Privatrechtliche Ermächtigungen

Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 113 BGB können gesetzliche Vertreter > Minderjährige ermächtigen, in Dienst oder Arbeit zu treten. Befindet sich ein Minderjähriger in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, kann eine Ermächtigung idR unterstellt werden. Mit Genehmigung des Familiengerichts ist auch eine Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts zulä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Ermessen im Prozessrecht

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht nur den Behörden, sondern auch den Gerichten werden in vielen Fällen vom Gesetzgeber Ermessensentscheidungen überlassen. So kann zB der Senat eines FG einen Rechtsstreit in bestimmten Fällen auf einen Einzelrichter übertragen (vgl § 6 FGO); gegen ehrenamtliche > Richter, die unentschuldigt einer Sitzung fernbleiben, kann ein Ordnungsge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 57 Rechtsfolgenbelehrungen enthalten erzieherische, aber auch helfende Elemente, die letztlich auch in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung von Sperrzeitentscheidungen einzubeziehen sind. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 und 6 sowie 8 schließen in den jeweiligen Tatbestand des versicherungswidrigen Verhaltens jeweils auch die vorherige Belehrung über die Rechtsfolgen nach einem ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Zustellung an Bevollmächtigte

Rz. 52 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Vollmacht ist eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (vgl § 166 Abs 2 Satz 1 BGB). Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll (§ 167 Abs 1 BGB). Eine Vollmacht iSd VwZG kann schriftlich, mündlich und stillschweigend ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Zustellungsmängel

Rz. 57 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, und bei elektronischen Dokumenten in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zustimmung des Berechtigten

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Realsplitting ist von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG), weil die Unterhaltsleistungen bei ihm in dem Umfang, in dem sie beim Verpflichteten als SA abgezogen werden, als > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG besteuert werden (> Rz 43). Die Zustimmung darf nicht an eine > Bedingung geknüpft werd...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Einschreiben mit Rückschein

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch im Ausland ist eine Zustellung mittels Einschreiben durch die Post möglich, beschränkt jedoch auf die Form des Einschreibens mit Rückschein (> Rz 10). Voraussetzung hierfür ist, dass eine solche Zustellung völkerrechtlich zulässig ist. Die völkerrechtliche Zustimmung kann sich aus völkerrechtlichen Verträgen wie zB Abkommen zur Vermeidu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Identifizierung der Kinder

Rz. 8/2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 24b Abs 1 Satz 4 EStG wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende grundsätzlich nur dann gewährt oder erhöht (> Rz 16), wenn eine Identifizierung des Kindes durch die für dieses Kind vergebene > Identifikationsnummer möglich ist. Hierbei handelt es sich uE um ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal (aA H/H/R/Krömker, § 24b EStG Rz 12...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Zustellung im Ausland

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ob eine Zustellung oder lediglich eine (einfache) Bekanntmachung eines Verwaltungsaktes erforderlich ist, bestimmt sich auch bei einem Empfänger im Ausland nach deutschem Recht. Ist – entgegen den innerstaatlichen Regelungen – nach ausländischem Recht eine Zustellung erforderlich, kann es jedoch angezeigt sein, diesen Weg zu beschreiten, um ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erstattungszinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs 1 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 233 Satz 1 AO). Das gilt auch für einen Erstattungsanspruch. Wann Steuererstattungen zu verzinsen sind, ergibt sich aus § 233a AO. Erstattungszinsen sind von Amts wegen zu zahlen; es bedarf keines Antrags. Verzinst wird n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.2 Arbeitsangebot

Rz. 376 Das Gesetz setzt voraus, dass die abgelehnte Arbeit von der Agentur für Arbeit angeboten worden ist und nicht etwa von einem Jobcenter. Daher kann eine Sperrzeit nicht eintreten, wenn der Arbeitslose sich dazu entschließt, eine selbst aufgespürte zumutbare Beschäftigung nicht anzunehmen, einem vereinbarten Termin für ein Vorstellungsgespräch nicht nachzukommen oder n...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Antrag

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der zum Unterhalt Verpflichtete kann den SA-Abzug beim veranlagenden FA in der > Steuererklärung, aber auch schon bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen (vgl § 37 Abs 3 Satz 4, § 39a Abs 1 Nr 2 EStG). Ergänzend > Rz 14. Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr neu z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Öffentliche Zustellung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer öffentlichen Zustellung wird im Bundesanzeiger oder einer anderen Stelle, die von der Behörde dafür bestimmt worden ist, eine Benachrichtigung veröffentlicht, die den Empfänger darüber informiert, dass ein bestimmtes Dokument zugestellt wird, das den Lauf von Fristen in Gang setzen kann und wo er dieses Dokument einsehen kann. Das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Keine Arbeitslohnerhöhung bei Wegfall

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei dem Wegfall der Leistung darf der Arbeitslohn nicht erhöht werden, weil dies ein Zeichen dafür wäre, dass keine zusätzliche Leistung gewollt war. Dieser Fall wird insbesondere dann relevant sein, wenn die zusätzliche Leistung bei der Begründung des Dienstverhältnisses vereinbart worden ist, denn anderenfalls dürfte bereits ein Fall der H...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Anrechnung von Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln

Rz. 135 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Betrag, bis zu dem Unterhaltsleistungen höchstens berücksichtigt werden können (> Rz 110 ff), ist neben den in > Rz 115–133 dargestellten eigenen Einkünften und Bezügen außerdem um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unterhaltsleistungen

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind alle zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs geeigneten Zuwendungen ohne Gegenleistung (vgl §§ 1601, 1610 BGB; zur Abgrenzung > Rz 22). Ohne Bedeutung ist, ob und für welchen Zweck der Empfänger die Zuwendungen tatsächlich verwendet (vgl Erläuterungen zur Anlage U). Zum Unterhalt iSd § 1...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 8.2 Öffentlich geförderter Wohnraum

Eine Bestätigung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 WoBindG, dass eine Wohnung als "öffentlich gefördert" gilt, ist als feststellender Verwaltungsakt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verbindlich. Eine Eigenbedarfskündigung zugunsten Bedarfspersonen, die nicht im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind, ist daher ausgeschlossen.[1] Eine öffentlich geförderte Wohnung kann der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Pauschale Einkommensteuer

Rz. 6 Auf Antrag des Prämienanbieters kann das FA für den Teil der Prämien, der den Betrag von 1.080 EUR übersteigt und damit ggf. stpfl. ist (Rz. 3–5), die ESt pauschal erheben. Der Antrag muss für alle Prämien gestellt werden, die in einen zukünftigen Zeitraum ausgeschüttet werden sollen (vgl. aber Rz. 2). Wird der Antrag abgelehnt, steht dem Unternehmen der Einspruch und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.1 Sanierungsertrag durch Schuldenerlass

Rz. 33 Der Begriff des Sanierungsertrags ist in § 3a Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Hierunter fallen Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung nach § 3a Abs. 2 EStG. Rz. 34 Durch das Abstellen auf "Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass" kann abgeleitet werden, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.2 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt

Rz. 10a Die Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt ist in § 52 Abs. 1 SGB X ausdrücklich vorgesehen. Ein Verwaltungsakt, der zur Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. Die Hemmung endet mit der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts oder 6 Monate nach seiner anderweitigen Erledigung. Dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.2 Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 8 Für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gilt nach § 351 Abs. 1 SGB III der § 26 Abs. 2 mit der Abweichung, dass sich der zu erstattende Betrag um den Betrag der Leistung mindert, der in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt worden ist. § 27 Abs. 2 Satz 2 (Verjährung bei Beanstandung der Wirksamkeit von Beiträgen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung

Leitsatz 1. Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E‐Mail nicht erforderlich. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.8 Neubeginn der Verjährung

Rz. 12 Auch für den Neubeginn der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß. Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme vorgenommen oder beantragt wird. Der e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Folgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 bis 64 ohne Rechtfertigungsgründe nach § 65 abschließend. Die begehrte Sozialleistung kann versagt oder entzogen werden. Damit will der Gesetzgeber den Antragsteller bzw. Empfänger von Sozialleistungen dazu bewegen, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Da die Erfüllung der Mitwirkungspflichten ni...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.4 Einwand der Verjährung

Rz. 17 Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt – anders als die Verjährung der Beitragsansprüche – nicht von Amts wegen ein; sie wird nur auf Einrede wirksam. Der Versicherungsträger ist allerdings nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, hinsichtlich der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge die Einrede der Verjährung zu erheben. Über die Erhebung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.2 Verrechnung von Beitragsansprüchen für einen Leistungsträger

Rz. 4 Als Voraussetzung für eine Verrechnung muss sowohl der Erstattungsanspruch des Berechtigten auf zu Unrecht entrichtete Beiträge gegeben sein als auch ein Anspruch eines anderen Sozialleistungsträgers gegen den Berechtigten bestehen. Die Verrechnung von Erstattungsansprüchen stellt eine Aufrechnung unter Verzicht auf die Gegenseitigkeit von Schuldner und Gläubiger dar. De...mehr