23.02.2018 | News Gesellschaftsvertrag

Nicht immer bleibt ein Verhältnis zwischen Gesellschaftern harmonisch oder das Zusammenwirken sinnvoll. In manchen Gesellschaftsverträgen und Satzungen finden sich deshalb vorausschauend Regelungen, nach denen die Kündigung von Gesellschaftern ohne sachlichen Grund erfolgen kann. Man bezeichnet solche Vereinbarungen als freie Hinauskündigungsklauseln. Diese sind jedoch nur in Ausnahmsfällen zulässig, da sie der gesetzlichen Vorstellung einer Gesellschafterposition widersprechen.mehr