Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Partiarisches Darlehen.

Rn 16 Partiarische Darlehen, bei denen der Darlehensgeber allein am Erfolg der Tätigkeit des Darlehensnehmers beteiligt ist, sind idR keine Darlehen, sondern stellen eine stille Gesellschaft (§§ 230 ff HGB) dar, wenn der Geldgeber auch an Verlusten teilnimmt. IÜ kommt es für die Einordnung auf die relevanten Umstände des Einzelfalls an (Staud/Freitag Rz 70), wobei die Verein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Anwendung bei anderen betrieblichen Einkunftsarten

Rn. 29 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 16 EStG findet aufgrund der Verweise in § 14 EStG und § 18 Abs 3 EStG in dem dort jeweils genannten Umfang auch Anwendung auf die Veräußerung luf sowie freiberuflichen BV. Für LuF-Einkünfte greift der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG nicht ein, wenn der besondere Freibetrag nach § 14a Abs 1 EStG gewährt wird. Verluste aus der Veräußerung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Elektronische Datenverarbeitung.

Rn 64 Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage stellen einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn der Laptop des Prozessbevollmächtigten eine Stunde vor Fristablauf während der Bearbeitung der Berufungsbegründung wegen eines De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten sind idR für einen später durchzuführenden Zugewinnausgleich ohne Bedeutung, weil der Erhöhung des Endvermögens des Zuwendungsempfängers eine entspr Reduzierung desjenigen des Zuwendenden ggü steht. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn einer der Ehegatten nur Verluste erwirtschaftet hat, die einen Zugewinn nicht darstellen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ersatz von Schäden.

Rn 6 Eine Regelung zum Ersatz für ausführungsbedingt entstandene Schäden des Beauftragten fehlt im Auftragsrecht. Der Auftraggeber haftet unter den allgemeinen Voraussetzungen (§ 280 I) für einen kausalen Schaden. Als Pflichtverletzung kommt insb ein Verstoß gegen § 241 II in Betracht. Darüber hinaus ist allgemein anerkannt, dass der Auftraggeber auch ohne Verschulden für Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die jährliche Gewinnverteilung, Abs 2.

Rn 2 Für Gesellschaften auf längere Dauer bestimmt II als Regelfall die jährliche Rechnungslegung und Gewinnverteilung. Der Rechnungsabschluss ist Voraussetzung für die Gewinnverteilung und bedeutet die Aufstellung einer Bilanz und einer – den konkreten Verhältnissen der GbR angepassten – Gewinn- und Verlustrechnung sowie deren Feststellung durch die Gesellschafter. §§ 238 f...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Übersicht

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die nachstehende Übersicht (s. Tz. 20) zeigt, welche Einnahmen bei einem steuerbegünstigten Zwecken dienenden Musikverein der Körperschaft-, ggf. Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegen. Ist ein Musikverein nicht wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt, sind alle Einnahmen steuerpflichtig, allerdings dann auch Verluste steuerlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verbesserte Effizienz.

Rn 9 Die Umstellung auf Wärmelieferung muss jew mit einem Effizienzgewinn verbunden sein – eine auf Initiative des Rechtsausschusses (BTDrs 17/11894, 23) in den Gesetzentwurf eingefügte Voraussetzung. ›Effizienzgewinn‹ meint, dass quantitative und qualitative Verluste, die bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen, minimiert werden und also zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pauschale Besteuerung (§ 49 Abs 3 EStG)

Rn. 311 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 49 Abs 3 EStG beinhaltet eine Sonderregelung für beschränkt stpfl Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen gemäß § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG, auch dann, wenn diese Einkünfte durch eine inländischen Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter erzielt werden, § 49 Abs 3 S 2 EStG. Es erfolgt eine unwiderl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Passive Konzerneffekte

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 An seine Leistungsgrenzen stößt der Nachteilsbegriff dort, wo es um sog. passive Konzerneffekte geht. Darunter versteht man diejenigen Vor- und Nachteile, die sich bei völliger Passivität des herrschenden UN aus der bloßen Einbindung als abhängiges Glied einer UN-Gruppe ergeben (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 311, Rn. 30). Auf ihre Berücksichtigu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Endenergie.

Rn 4 Endenergie ist die Menge an Energie, die der Anlagentechnik eines Gebäudes (zB Heizungsanlage, raumlufttechnische Anlage, Warmwasserbereitungsanlage) zur Verfügung stehen muss, um die insb für den Mieter erforderliche Nutzenergie (diejenige Menge an Energie, die für eine bestimmte Energiedienstleistung am Ort des Verbrauchs, zB erwärmter Raum, warmes Wasser etc, erforde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ruppert, Die genaue Berechnung von GewSt-Umlagen im Organkreis mit GAV seit dem KStG 1977 unter Berücksichtigung interdependenter Tatbestände, FR 1981, 53, 77; Palitsch, Konzern-St-Umlagen im Blickwinkel der neueren Rspr, BB 1983, 432; Schulze, Ertragstliche Behandlung von umsatzabhängigen Konzernumlagen, FR 1983, 92; Bullinger, Der Ausweis von St-Umlagen in der GuV von Kap-Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Normzweck ist der Schutz des Betreuten vor den Gefahren der §§ 932, 935 II, der Untreue des Betreuers oder des zufälligen Verlusts der bei diesem selbst verwalteten Papiere. Die Norm passt die Pflichten des Betreuers (s. § 1814 aF) dabei an die wirtschaftliche Realität an, dass Wertpapiere und diesen nach § 1 I DepotG gleichgestellte Anlagen des Betreuten derzeit nur no...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Steuerhebung

Rn. 160 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Bezug auf den Vermögensgegenstand besteht gemäß § 138 Abs 1 AO eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Gemeinde innerhalb eines Monats (BMF BStBl I 2011, 530 Tz 2). Rn. 161 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zufließende Vergütungen aus der Rechteüberlassung unterliegen dem Steuerabzug gemäß § 50a Abs 1 Nr 3 EStG; ggf auch nach § 50a Abs 7 E...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen gem. § 315e Abs. 1 HGB ihren verpflichtend aufzustellenden IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB erweitern (vgl. Grottel/Kreher, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 315e, Tz. 10). Die Regelungen des § 315e HGB gelten sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer.

Rn 6 I enthält keine Sperre für Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer (vgl dazu BGHZ 174, 290 Tz 9 ff mit Anm Gsell NJW 08, 912: Nutzungsausfallschaden des Käufers bei Rücktritt oder Widerruf). Allerdings folgt aus dem Grundsatz der Vollharmonisierung (Art 4 VRRL), dass grds auch weitergehende Ansprüche des Verbrauchers insoweit ausgeschlossen sind, als sie sich i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 5 Diese trägt der Vorerbe gem § 2124 I. Es sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses regelmäßig aufgewendet werden müssen, um ihn in seinen Beständen rechtlich und tatsächlich zu erhalten (BGH NJW 93, 3198 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]). Im Einzelnen handelt es sich um Aufwendungen für die Erhaltung der einzelnen Nachlassgegen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb.5 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems)

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard hat die Zielsetzung, Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen zu verstehen, wie sich das Vorhaben auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme auswirkt. Es ist über alle Maßnahmen und deren Ergebnisse zur Vermeidung oder Milderung von Auswirkungen sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Tod oder Eintritt der Geschäftsunfähigkeit.

Rn 1 § 791 dient der Sicherheit des Zahlungsverkehrs. Er gilt für die angenommene und die nicht angenommene Anweisung. Die Erben des Anweisenden können die Anweisung nach § 790 widerrufen. § 791 gilt nicht nur für den Fall des Todes oder Verlusts der Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten, sondern auch bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts iSd § 1903 (Grüneberg/Sprau Rz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art

Tz. 50 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur dann an, wenn die TG auch tats ihre Gewinne an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff, Arten und Eintrittszeitpunkt der Rechtsnachfolge.

Rn 5 Unter Rechtsnachfolge iSv § 727 ist jede ganze oder tw lebzeitige oder erbrechtliche Form von Gesamt- oder Einzelsukzession in die Titelposition zu verstehen. Worauf die Rechtsnachfolge juristisch beruht, ist dagegen nicht entscheidend (Frankf NJW-RR 06, 155 [OLG München 18.10.2005 - 32 Wx 104/05]), wohl aber, ob es Umstände gibt, die ihrer Wirksamkeit entgegenstehen (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 6 Rechtsmittel gegen ein vom Amtsrichter entgegen den dargelegten Grundsätzen unzulässigerweise erlassenes Anerkenntnisurteil gem § 307 ist grds die Berufung. Diese würde auch nicht an den Präklusionsvorschriften gem §§ 529, 531 scheitern. Die fehlende Belehrung wäre insoweit ein Verfahrensmangel iSd § 531 II 1 Nr 2. Zur Vermeidung des Verlustes einer Tatsacheninstanz für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zweiter Fall der Surrogation: Ersatz für Zerstörung, Beschädigung oder Entzug eines Nachlassgegenstandes.

Rn 11 Ob ein solcher Ersatz vorliegt, ist wirtschaftlich zu entscheiden, nicht formalrechtlich. Hierher zählen etwa auch der an den Vorerben ausgekehrte Überschuss aus der Zwangsversteigerung eines Nachlassgrundstücks (BGH NJW 93, 3198 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]), Ansprüche aus unerlaubter Handlung im weitesten Sinne (auch Ansprüche auf Versicherungsleistungen oder Entei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmütter-Organschaft", DB 1985, 20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Fand in den Fällen des Todes, des Verlustes der Prozessfähigkeit, des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters, der Anordnung einer Nachlassverwaltung oder des Eintritts der Nacherbfolge (§§ 239, 241, 242) eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten statt, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens nicht ein; das Prozessgericht hat jedoch auf Antrag des Bevollmächti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Mieteinkünfte.

Rn 15 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte. Zu berücksichtigen ist die Kaltmiete, die bestehenden Belastungen sind in Abzug zu bringen. Es ist nicht auf die erzielbaren Einkünfte abzustellen, sondern auch die tatsächlich erzielten (Schlesw FamRZ 00, 1586). Ebenfalls hinzuzurechnen sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, reduziert um die damit verbundenen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Durchsetzungssperre für Einzelansprüche.

Rn 6 Nach Auflösung der GbR können Ansprüche der Gesellschafter gegen die GbR oder Mitgesellschafter nicht mehr selbstständig durch Leistungsklage durchgesetzt werden (sog Durchsetzungssperre, BGH NJW 08, 2987 [BGH 07.04.2008 - II ZR 181/04] Rz 30; NJW 98, 376 [BGH 02.10.1997 - II ZR 249/96]). Möglich ist vielmehr nur die Feststellung im Wege der Feststellungsklage (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerspruch.

Rn 2 Der Widerspruch ist eine formfreie einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, dh er wird mit Zugang beim Aussteller wirksam und ist stets zu beachten. Bei einem Widerspruch darf der Aussteller neue Zins- oder Rentenscheine nicht mehr dem Vorleger des Erneuerungsscheins, sondern nur noch dem Inhaber der Schuldverschreibung aushändigen (§ 805 2). Der Inhaber der Haup...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 681 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt ist, ob die Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG auf die GewSt durchschlägt (dazu s Benecke/Schnitger, IStR 2013, 143, 148; bejahend: Benecke, verneinend: uE zutr: Schnitger). Ablehnend auch s Kempf/Loose/Oskamp (DStR 2018, 2511), s Schneider/Schmitz (GmbHR 2013, 281, 284), s Löwenstein/Maier (IStR 2002, 185), s Orth (IStR, Beih ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirtschaftlichkeit oder Unbilligkeit.

Rn 20 Eine Vermögensverwertungsobliegenheit besteht nicht, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Die Wirtschaftlichkeit ist insb zu verneinen, wenn die Vermögensverwertung zu einem nicht mehr vertretbaren wirtschaftlichen Schaden führt (BGH FamRZ 80, 43). Eine Unwirtschaftlichkeit kann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorverein.

Rn 14 Zwischen dem Zeitpunkt der Errichtung des Vereins (durch Satzungsfeststellung und Vorstandswahl) und dem Erwerb der Rechtspersönlichkeit besteht ein Vorverein. Er ist ein nichtrechtsfähiger Verein iSd § 54, strebt aber im Gegensatz zum nichtrechtsfähigen Dauerverein die juristische Persönlichkeit an. Der Vorverein unterliegt der für ihn auch hinsichtlich des Haftungsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Regress des Gesellschafters.

Rn 13 Hat der Gesellschafter geleistet, kann er von der GbR gem §§ 713 iVm 670 Regress beanspruchen. Entgegen der hM vor Etablierung der Akzessorietätstheorie geht die Forderung des Gläubigers kraft cessio legis auf den leistenden Gesellschafter über (Habersack AcP 198 (98), 152, 159 ff; MüKo/Schäfer § 714 Rz 54) und damit auch akzessorische Sicherheiten und Vorzugsrechte ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 558 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und zuletzt mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete v 21.12.19 (BGBl. I 2911) mWv 1.1.20 geändert worden (Rn 18; s.a. Rn 15). Die Vorgängervorschrift ist § 2 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Sein Zweck ist es, dem Vermieter zu ermöglichen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der davon au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozess, Beweislast.

Rn 16 Macht ein Mieter die Unzumutbarkeit eines Umzugs wegen bestehender Krankheit geltend, ist die Einholung eines Gutachtens (BGH ZMR 20, 801) zu Art, Umfang und konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich. Der Mieter kann im Prozess längstens bis zum Sch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 111 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Bilanzanalyse, 2. Aufl., Düsseldorf. Dusemond/Küting/Wirth (2018), Küting/Weber: Der Konzernabschluss, 14. Aufl., Stuttgart. Ernst (1999), Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und Prüfung – ein Beitrag zur Schließung der Erwartungslücke, in: Baetge (Hrsg.), Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 93 Ein ZuS besteht nicht; GeS und ReS sind identisch. Die Wertfestsetzung ist in die Streitwertbestimmung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten eingebettet, mithin ist eine umfassende Abwägung geboten (Hamm JurBüro 89, 1303; § 3 Rn 8). Für die Einkommensverhältnisse als eines (!) ihrer Elemente gibt § 43 II FamGKG (§ 48 III 1 GKG aF) das Dreimonatseinkommen als Ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wertzuweisungen.

Rn 3 Der Wert solcher Früchte gebührt dem Vorerben nur ausnahmsweise. Er gebührt ihm insoweit, als durch solchen Fruchtbezug die ihm eigentlich gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden, dh, soweit er selbst einen Ausfall bei den Nutzungen erleidet. Das bedeutet, dass jedes Ereignis, das zum Bezug solcher Früchte geführt hat, in seinen Gesamtauswirkungen betrachtet werden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorrang der Nacherfüllung (Nr 1).

Rn 15 Das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung (BTDrs 14/6040, 220; BVerfG ZGS 06, 470, 472; die folgenden Zitate) und den darin liegenden Vorrang der Nacherfüllung ggü den Rechten des Käufers auf Aufhebung der Leistungsbeziehung, durch Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, und Minderung gem Nrn 2 u 3 hat der Gesetzgeber bewusst nicht ausdrücklich geregelt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 287 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfte ermitteln sich anhand des Gewinns bzw Verlusts aus dem Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs 3 S 1 EStG). Die Freigrenze iHv EUR 600 (§ 23 Abs 3 S 5 EStG) findet ebenso Berücksichtigung wie die Besonderheiten zum Verlustausgleich und -abzug (§ 23 Abs 3 S 7 EStG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906 f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne T...mehr

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zfs 06/2023, Unfall nach Be... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet. Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten zu 1 aus § 7 Abs. 1, § 11 Satz 2 StVG und § 249 Abs. 1 BGB in ausgeurteilter Höhe zu. 1. Es ist unstreitig ein Verletzungserfolg am Knie/Schienbein (Tibiakopffraktur) als körperliche Primärverletzung (in Abgrenzung zur Sekundärverletzung, dazu BGH, Urt. v. 26.7.2022 – VI ZR...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr