Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Absolute Freigrenze

Die gesellschafterbezogene absolute Freigrenze ist gewahrt, wenn die bei einem Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze[1] außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 EUR nicht übersteigen. Sie gilt veranlagungszeitraumbezogen und ist für jeden Steuerpflichtigen individuell i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gesondert zu prüfen. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.6 Negative Zwischeneinkünfte

Ergibt sich bei der Einkunftsermittlung ein negativer Betrag, so entfällt aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Das Gesetz verbietet dem inländischen Gesellschafter damit einen Verlustausgleich des negativen Hinzurechnungsbetrags mit positiven Hinzurechnungsbeträgen, die ihm aus der Beteiligung an anderen ausländischen Gesellschafte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.1 Grundlagen

Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des Veräußerungspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.1 Gewinnberechnung

Rz. 142 Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG der Veräußerungspreis, Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach deren Minderung gem. § 23 Abs. 3 S. 4 EStG aber einschließlich der Werte, die laut § 23 Abs. 3 EStG als Anschaffungskosten gelten, und abzüglich der Werbungskosten. Soweit nach § 3 Nr. 40 Buchst....mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.2 Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei fehlenden Rückstellungen

Rz. 11 Aus einer Analogie zu § 256 AktG folgt, dass der Bilanzaufstellungsbeschluss und damit auch der Gewinnverwendungsbeschluss dann nichtig sind, wenn der Jahresabschluss gegen zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Gläubiger verstößt. Das ist z. B. dann anzunehmen, wenn Bilanzposten nicht unwesentlich überbewertet oder zwingend vorgeschriebene Passivposten weg...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5 Härtefälle

Rz. 13 Abs. 3 lässt in Fällen besonderer Härte die Zahlung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auch nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten regulären Fristen zu, wenn ein Versicherter an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert gewesen ist. Die Regelung betrifft neben Beiträgen, die ein Versicherter allein zu tragen hatte (z. B. Pflichtbeiträge von...mehr

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Rückstellungen: ABC / Bewertungseinheit

Soweit sich aus den erwarteten Zahlungsströmen aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft ein Überhang der negativen Wertänderungen ergibt, ist für diese noch nicht realisierten Verluste eine Rückstellung für Bewertungseinheiten zu bilden.[1] Hierbei handelt es sich um eine Rückstellung für drohende Verluste i. S. d. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.4 Befristung und Art. 31 GRC, Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG

Rz. 128 Hat der Arbeitgeber durch Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten[1] den Urlaubsanspruch an das Urlaubsjahr gebunden und verlangt der Arbeitnehmer dennoch nicht, ihm Urlaub zu gewähren, verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres, es sei denn, es liegt eine der gesetzlich vorgesehenen Übertragungsmöglichkeiten nach § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 31 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.6 Implikationen des Coronavirus auf Rückstellungsarten

Rz. 52a Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich ganz unterschiedlich auf die nach § 249 HGB ansatzfähigen Rückstellungsarten aus, was von Müller im Folgenden an den zentralen Rückstellungsarten exemplarisch verdeutlicht wird: Pensionsrückstellungen Bei leistungsorientierten Zusagen ändert sich die reine Verpflichtung grundsätzlich nicht, so dass es hier zu keinen Anpassunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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Leistungseinkünfte / 1 Definition

Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine (sonstige) Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst.[1] Die Vorschrift erfasst auch ein Entgelt für verbotene Leistungen. So z. B. für strafbare oder berufsrechtlich sank­tionierte Handlungen, soweit die gesetzlichen V...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.2 Ermittlungsgrundsätze

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ergeben sich folgende Ermittlungsgrundsätze:[1] gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Ermittlung; kein Wahlrecht sondern Kürzungspflicht; für jeden Steuerpflichtigen (Beteiligten) gesondert zu berücksichtigen und festzustellen eine Anrechnung bzw. Abzug einer ausländischen Quellensteuer soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden, da d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 194 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.9.2 Sonstige Erfüllungshindernisse

Rz. 93 Bei sonstigen Erfüllungshindernissen ist entscheidend, ob die Urlaubsgewährung bereits vor dem Entstehen eines sonstigen Erfüllungshindernisses erfolgt ist. Hat der Arbeitgeber durch die Freistellungserklärung seine Pflicht aus dem BUrlG erfüllt, so wird er auch dann von der Leistungspflicht frei, wenn ein Erfüllungshindernis hinzukommt und die Freistellung nachträglic...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.1 Zufluss des privaten Veräußerungsgewinns

Private Veräußerungsgewinne unterliegen als sonstige Einkünfte den für die Besteuerung der Überschusseinkünfte geltenden Grundsätzen. Ein Veräußerungsgewinn entsteht somit nicht bereits mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern wird erst mit dem tatsächlichen Zufluss[1] der Gegenleistung verwirklicht.[2] Als Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses gilt der Tag...mehr

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Rückstellungen: ABC / Erbbaurecht

Für ein bestehendes Erbbaurecht kann beim Erbbauberechtigten ggf. eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden sein, z. B. aufgrund mangelnder Nutzungsmöglichkeit.[1]mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.2.2 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 15 Nach Prinz haben Einfluss auf die Rahmenbedingungen für Ansatz und Bewertung steuerbilanzielle Rückstellungsbildungen der Gesetzgeber, die Finanzverwaltung, die Rechtsprechung.[1] Sie üben einen stark divergierenden Einfluss auf den Umgang der Praxis mit Rückstellungen aus. Nachstehende steuerrechtliche Sondervorschriften engen die Bildung handelsrechtlicher Pflichtrückste...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 1.4 Steuerrecht

Rz. 8 Die in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG kodifizierte Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die Steuerbilanz bleibt bestehen, wenn keine steuerlichen Spezialvorschriften entgegenstehen, d. h., sofern nicht steuerrechtliche Sondervorschriften zu beachten sind, sind die handelsrechtlichen Pflichtrückstellungen für Passivposten in die Steuerbilanz zu übernehmen. Folgende Übe...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 7.1 Ehegatten/Lebenspartner

Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind Veräußerungsverluste des einen Ehegatten mit Veräußerungsgewinnen des anderen Ehegatten auszugleichen.[1] Dies gilt nur dann nicht, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn des anderen Ehegatten steuerfrei bleibt, weil er die Freigrenze von 600 EUR[2] nicht überschreitet. Entsprechendes gilt auch für Lebenspart...mehr

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Rückstellungen: ABC / Soziallasten

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für Soziallasten keine Rückstellung für drohende Verluste zulässig, da hier die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses greift.[1] Allerdings sind auch bei Arbeitsverhältnissen in Einzelfällen Drohverlustrückstellungen möglich. Vgl. "Altersteilzeit", "Arbeitnehmer", "Beihilfe", "Mutterschutz", "Schwerbehinderte", "Sozialplan".mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.1 Sonderregelungen

Nicht steuerbar sind gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG Gebrauchsgegenstände des täglichen Gebrauchs. Dies bedeutet, dass die bei diesen Geschäften typischerweise anfallenden Verluste (z. B. bei Verkauf eines Jahreswagens, aber auch bei Veräußerung anderer Gebrauchsgegenstände des Haushalts) einkommensteuerrechtlich – beschränkt auf die Einkünfte i. S. d. § 23 EStG – ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 6 Freigrenze

Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG nur steuerpflichtig, wenn er mindestens 600 EUR beträgt. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h. im Fall eines Veräußerungsgewinns von 600 EUR oder mehr ist dieser in vollem Umfang steuerpflichtig, nicht nur der 600 EUR übers...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.1 Grundsätzliches

Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG kann sich insbesondere bei Grundstücken ergeben. Aber auch die Veräußerung von Kunstgegenständen, Schmuck, Edelmetallen, Briefmarken, Büchern, Fussballtickets[1] oder ausländischen Valuta[2] kann grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen.[3] Grundstücksgleiche Rechte[4] unterliegen im Gegensa...mehr

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Rückstellungen: ABC / Mutterschutz

Soweit am Abschlussstichtag eine Meldung nach § 5 des Mutterschutzgesetzes vorliegt, ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden.[1] Zuschüsse für die Tage der Schutzfristen sind bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen.mehr

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Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Mehrere Instanzgerichte[2] haben seit 2014 gegen diese Rechtsprechung des BAG die Pflicht zur Gewährung ohne Antrag bejaht, da der gesetzliche Urlaubsans...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.3 Maßgeblichkeit der am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnisse

Rz. 12 § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bestimmt: "Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Absc...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen

Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 10.908 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öf...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 1.3 Handelsrecht

Rz. 6 Rückstellungen sind zu bilden (Pflichtrückstellungen): Für Außenverpflichtungen Ungewisse Verbindlichkeiten,[1] Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,[2] Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden,[3] für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden (§ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.2 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 84 Nach § 5a Abs. 5 S. 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a EStG der nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Mit dieser durch das SteuerbereinigungsG 1999 v. 22.12.1999[1] eingeführten Regelung schafft der Gesetzgeber 2 Regelungskreise, die (nahezu) keine Berührung miteinander haben. Zum einen ist der Gewinn nach § 5a EStG zu ermitteln, zum ander...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.2 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 375 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, d. h. von seiner Gründung bis zu seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen Totalgewinn zu erzielen. Ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf einer derartigen Absicht beruht, lässt sich als innere Tatsac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.3 Totalgewinn

Rz. 385 Gewinnerzielungsabsicht bedeutet Streben nach einem Totalgewinn, wobei unter Totalgewinn das Gesamtergebnis von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen ist. Als objektives und vorrangiges Beweisanzeichen für eine Gewinnerzielungsabsicht dient die Betriebsführung. Der Betrieb muss unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.1 Antragsfrist

Rz. 49 Seit 1.1.2006 muss der Antrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Indienststellung) gestellt werden (Rz. 54a). Rz. 50 Bei neu gegründeten Betrieben beginnt nach der alten Rechtslage der Gewerbebetrieb mit ersten Maßnahmen, die der werbenden Tätigkeit dienen, das wäre z. B. nach der Ansicht der Finanzverwaltung der Abschluss des Bauvertrags über das Schiff als Hil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 8 Schifffahrtsbetriebe erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Vor der Anwendung des § 5a EStG stellt sich daher die allgemeine Frage der Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG, da Schifffahrtsunternehmen in der Vergangenheit oftmals als Verlustzuweisungsgesellschaften anzusehen gewesen sind.[1] Nach der Rspr. des BFH besteht in diesen Fällen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.3 Rechtsfolgen

Rz. 149 Die Einkünfte aus der gemeinschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG führen bei den Gesellschaftern der Tierhaltungsgemeinschaft zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, wenn alle Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus der Tierhaltungsgemeinsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.1 Berechnung des Tonnagegewinns

Rz. 60 Der Tonnagegewinn errechnet sich nach der Nettotonne pro Betriebstag je Handelsschiff nach einem bestimmten Euro-Betrag, gestaffelt nach der Größe des Schiffs. Er beträgt: 0,92 EUR bei einer Tonnage bis 1.000 Nettotonnen, 0,69 EUR bei für die 1.000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis zu 10.000 Nettotonnen, 0,46 EUR für die 10.000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.11 Einkünfte aus Jagd (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 180 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch die Einkünfte aus der Jagd, sofern diese mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Hierunter fallen auch die Erlöse, die nach der Jagd anfallen, wie z. B. Erlöse aus dem Wildbret- oder dem Trophäenverkauf. Rz. 181 einstweilen frei Rz. 182 Die Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 78 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.4 Anlaufverluste

Rz. 390 Anlaufverluste sind grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen.[1] Die Anlaufphase beträgt bei landwirtschaftlichen Betrieben etwa 7 bis 10 Jahre.[2] Bei forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sie sich nach den Umtriebszeiten der vorhandenen Baumarten und der Art des Betriebs mit der Folge, dass hier von wesentlich längeren Anlaufphasen auszugehen ist. Lässt die S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.1 Verlustzuweisungsgesellschaften, § 15b EStG

Rz. 13 Nach Bejahung der Gewinnerzielungsabsicht kann sich die Frage der Anwendung des § 15b EStG sowie u. U. in Altfällen auch des § 2b EStG stellen. Betriebe, die von Beginn an den Gewinn nach § 5a EStG ermitteln, wie dies in der Zwischenzeit der rechtliche Normalfall ist, können mangels negativer Einkünfte nicht unter § 15b, § 2b EStG a. F. fallen. Lediglich solche Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.2 Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 520 Zu ermitteln ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 4a Abs. 1 S. 1 EStG der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr. Regel-Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten ist nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG der Zeitraum v. 1.7. bis zum 30.6. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit, ein vom Regel-Wirtschaftsjahr abweichendes Sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.4 Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 49 Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht.[1] Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung ode...mehr