Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung)

Tz. 160 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.82 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) bzw. in der gesonderten GuV hinzuzufügen, wenn ein anderer Standard dies verlangt oder der Grundsatz der fair presentation dies für das Ve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung)

1. Allgemeines Tz. 133 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Seit der im Juni 2011 erfolgten Änderung von IAS 1 sprechen IAS 1.10 bzw. IAS 1.81A von Darstellung von Gewinn und Verlust und sonstigem Ergebnis (statement of profit or loss and other comprehensive income) als die beide Abschnitte umfassende Gesamtdarstellung. Gleichwohl ist es zulässig, bspw. den zuvor verwendeten Begriff Ges...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Gewinne und Verluste aus Restwertschwankungen

Tz. 128 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein weiterer Indikator für ein Finance-Leasingverhältnis liegt nach IFRS 16.64 (b) vor, wenn der Leasingnehmer die aus Restwertschwankungen des Leasingobjekts resultierenden Gewinne oder Verluste absorbiert. In Bezug auf ein mögliches wirtschaftliches Eigentumsverhältnis kann folglich bereits die Zuordnung von Verwertungsgewinnen respektive ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Kein verschmelzungsbedingter Übergang von nicht verrechneten Verlusten und Zinsvorträgen

Tz. 74 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 vorläufig frei 4.4.1 Geltende Rechtslage Tz. 75 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Übernahmegewinn/-verlust (Abs 2 S 1)

3.2.1 Allgemeines Tz. 40 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der übernehmenden Kö ein Übernahmegewinn oder -verlust stlich außer Ansatz. Das Übernahmeergebnis ist außerhalb der St-Bil entspr zu korrigieren (s UmwSt-Erl 2011 Rn 12.05). § 12 Abs 2 S 1 UmwStG definiert den Übernahmegewinn bzw -verlust als Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert, mit dem ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anforderungen

Tz. 136 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Im Abschnitt "Gewinn oder Verlust" oder in der gesonderten Gewinn- und Verlust­rechnung sind die folgenden Posten, soweit einschlägig und wesentlich (vgl. Tz. 88), darzustellen (IAS 1.82): (Umsatz-)Erlöse (dabei separater Ausweis von Zinserträgen, die gem. IFRS 9 auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, sowie bei Anwendung von IFRS...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzierungsaufwendungen

Tz. 148 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der Inhalt des Postens Finanzierungsaufwendungen (finance costs) ist nicht definiert. Eine Saldierung der Finanzaufwendungen mit -erträgen ist im Übrigen ausgeschlossen (sa. IFRIC Update Oktober 2004 und November 2006). Das IFRS IC vertritt die Auffassung, dass die nach IAS 1.82 auszuweisenden finance costs iVm. dem in IAS 1.32 verankerten S...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hat der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassung ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 133 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Seit der im Juni 2011 erfolgten Änderung von IAS 1 sprechen IAS 1.10 bzw. IAS 1.81A von Darstellung von Gewinn und Verlust und sonstigem Ergebnis (statement of profit or loss and other comprehensive income) als die beide Abschnitte umfassende Gesamtdarstellung. Gleichwohl ist es zulässig, bspw. den zuvor verwendeten Begriff Gesamtergebnisrec...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abschlussbestandteile

Tz. 76 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zu einem vollständigen IFRS-Abschluss gehören gem. IAS 1.10: Bilanz zum Ende der Periode; Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis für die Periode (Gesamtergebnisrechnung); Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode; Kapitalflussrechnung für die Periode (diese ist Gegenstand von IAS 7; vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 7); Anhan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Auswirkung auf Verlustabzüge der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 79a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die Verluste nicht noch im Umwandlungsjahr von der Übertragerin durch Ansatz von Zwischenwerten oder gW genutzt werden können, kann dem Untergang der Verluste durch angepasste Wahl der Verschmelzungsrichtung begegnet werden. Wird eine Gewinn-Kap-Ges auf eine Verlust-Kap-Ges verschmolzen, so bleibt der Verlustabzug der Verlust-Kap-Ges...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Umsatzerlöse

Tz. 143 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1.82 (a) verwendet den allgemeinen Begriff Erträge (revenue), ohne dass dieser in IAS 1 näher erläutert wird. Dieser Begriff wird ebenfalls im Rahmenkonzept (CF4.29) und IFRS 15 verwendet. Nach IFRS 15 werden Erträge definiert als das aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierende (in­come), wobei Letzteres definiert wir...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 12. Darstellung und Angabe

Tz. 24 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1 definiert weder unter den terminologischen Grundlagen noch an anderer Stelle die zentralen Begriffe Darstellung (presentation) und Angabe (disclosure); auch das Rahmenkonzept enthält diesbezüglich keine Definitionen. Üblicherweise unterscheiden die Standards, soweit sie Darstellungsvorschriften enthalten, in ihrer Struktur zwischen Dars...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Geltende Rechtslage

Tz. 75 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, BB 2006, 1657; s Maiterth/Müller, DStR 2006, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft. Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesellschaft...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Vergleichsinformationen

Tz. 60 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mindestvergleichsangaben Sofern andere IFRS nicht Abweichendes zulassen oder fordern, müssen gem. IAS 1.38für alle betragsmäßigen Angaben in der Berichtsperiode die entsprechenden Vergleichsinformationen für Vorjahre angegeben werden. Eine derartige Ausnahme enthält bspw. IAS 37.84 hinsichtlich des Rückstellungsspiegels. Eine weitere Ausnahme ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zweck und Struktur des Anhangs

Tz. 174 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1 enthält spezifische Vorschriften zur Struktur des Anhangs, zu den im Anhang aufzuführenden Angaben und zur Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nach IAS 1.112 hat der Anhang folgende Informationen zu enthalten: Informationen zu den Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses und die besonderen Rechnungslegungsmethoden (...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ort und Form von Angaben

Tz. 81 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Angaben (disclosures) können, soweit in einem Standard nicht ausdrücklich anders gefordert, wahlweise entweder in der Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) etc. oder im Anhang gemacht werden (IAS 1.47f.); hierbei ist das Stetigkeitsprinzip zu beachten (vgl. Tz. 67ff.). Der überwiegende Tei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Sonstiges Ergebnis

Tz. 19 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Das sonstige Ergebnis umfasst nach IAS 1.7 Ertrags- und Aufwandsposten (einschließlich Umgliederungsbeträge), die nach anderen IFRS – obgleich sie eine Vermögensmehrung bzw. -minderung darstellen – nicht im Gewinn oder Verlust, also als Ertrag oder Aufwand, erfasst werden dürfen oder müssen. Das sonstige Ergebnis setzt sich nach IAS 1.7 aus fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Steuerneutralität des Übernahmegewinns/-verlusts

Tz. 65 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der Ermittlung des Gewinns ein Übernahmegewinn/-verlust außer Ansatz, dh ein Übernahmegewinn ist stfrei, ein Übernahmeverlust ist nabzb. Die stliche Nichtberücksichtigung des Übernahmeverlusts verstößt nicht gegen den Grundsatz der Einmalbesteuerung (s Urt des BFH v 18.10.1989, BStBl II 1990, 92). Wegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Zur Anwendung des § 12 Abs 2 S 1 UmwStG, wenn die Übernehmerin nicht oder nicht zu 100 % an der Überträgerin beteiligt ist

Tz. 49 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Übernahmegewinn/-verlust ist in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG als Rechengröße definiert, die sich aus der Saldierung der beiden Vergleichsgrößen "Wert der übergegangenen WG" und "Bw der (wegfallenden) Anteile" ergibt. Die erstgenannte Vergleichsgröße weist immer einen Betrag aus. Die zweitgenannte Vergleichsgröße kann einen Wert ausweisen, sie m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1039 [Autor/Stand] Der Frage der Mitunternehmerschaft ist für die Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften erhebliche Bedeutung beizumessen. § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 forderte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen waren. Dies galt auc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Steueraufwendungen

Tz. 154 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In dem GuV-Posten "(Ertrag-)Steueraufwendungen" sind alle Ertragsteuern auszuweisen, die in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen und zwar sowohl tatsächliche als auch latente Steueraufwendungen sowie solche, die Vorjahre betreffen. Auch wenn IAS 1.82 (d) nur von Steueraufwendungen spricht, ist nach Auffassung des IFRS IC für die Abgrenzun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögens werten, Schulden, Erträgen und Aufwe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren

Tz. 157 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In der GuV oder im Anhang sind die jeweils spezifischen Aufwandskategorien nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzuschlüsseln, je nachdem, welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht (IAS 1.99; zur Begründung s. IAS 1.101ff.). Die Gliederung der GuV nach einem dieser Verfahren wird empfohle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Nur Verfolgung satzungsmäßiger Zwecke

Tz. 53 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Kasse wird voll stpfl, wenn sie ihr Vermögen oder ihre Eink anderen als ihren satzungsgemäßen Zwecken dienstbar macht. Die Art der Anlage oder Nutzung des Kassenvermögens muss sich in den Grenzen der Vermögensverwaltung halten und darf nicht dazu führen, dass die Kasse sich durch die mit der Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit selb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Atypische stille Unterbeteiligung

Schrifttum: Carle, Unterbeteiligungen: Zivil- und steuerrechtliche Hinweise, KÖSDI 2005, 14475; Carle, Unterbeteiligungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften: Gestaltungschancen, Risiken, Umstrukturierung, KÖSDI 2008, 16166; Carle, Die Unterbeteiligung, ErbStB 2012, 14; Frieling/Meyer, Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung als Gestaltungsinstrumente von Familienunterne...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Darstellungsstetigkeit

Tz. 67 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der Grundsatz der Stetigkeit leitet sich aus dem allgemeinen Prinzip der Vergleichbarkeit ab (CF.QC20ff.; vgl. IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 130ff.). IAS 1.45 regelt indes – dem Anwendungsbereich des Standards entsprechend – nur die Darstellungsstetigkeit (consistency of presentation). Darüber hinaus wird – generell in Bezug auf Rechnungsl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gliederung

a. Anforderungen Tz. 136 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Im Abschnitt "Gewinn oder Verlust" oder in der gesonderten Gewinn- und Verlust­rechnung sind die folgenden Posten, soweit einschlägig und wesentlich (vgl. Tz. 88), darzustellen (IAS 1.82): (Umsatz-)Erlöse (dabei separater Ausweis von Zinserträgen, die gem. IFRS 9 auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, sowie bei An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Organschaft

Rz. 451 [Autor/Stand] Die Organschaft (vgl. § 14 KStG) hat nicht zur Folge, dass das Betriebsvermögen der Organgesellschaft (= abhängige Kapitalgesellschaft) dem Organträger zugerechnet wird.[2] Organgesellschaften werden daher als selbstständige (Kapital-)Gesellschaften betrachtet, deren Betriebsvermögen – ab 1.1.2009 – nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG bewertet wird. Rz. 4...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Umgliederungsbeträge

Tz. 20 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Nach IAS 1.7 sind Umgliederungsbeträge solche Beträge, die in der aktuellen oder einer früheren Periode als sonstiges Ergebnis erfasst wurden und in der aktuellen Periode in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden (im Detail vgl. Tz. 166aff.).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Zur Anwendung des § 8b Abs 4, 7 und 8 KStG iRd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 62 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sind die Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin durch eine nicht mehr als sieben Jahre vor dem Verschmelzungsstichtag erfolgte Sacheinbringung iSd § 20 UmwStG aF entstanden, stellt sich die Frage, ob aus der erst durch das SEStEG eingefügten Regelung in § 12 Abs 2 S 2 UmwStG, wonach § 8b KStG anzuwenden ist, auch folgt, dass § 8b Abs 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Tatsächliches und zulässiges Kassenvermögen

Tz. 76 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch bei UK ist die (volle) StFreiheit davon abhängig, dass das Kassenvermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. UK sollen gem § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e S 1 KStG nur uneingeschr stfrei sein, wenn ihr Vermögen, bei dessen Ermittlung künftige Kassenleistungen unberücksichtigt bleiben, am Schluss des Wj nicht höher ist als das um 25 % erhöht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Gesamtergebnis

Tz. 21 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Das Gesamtergebnis ist die Summe aller Bestandteile von "Gewinn oder Verlust" und "sonstigem Ergebnis". Das Gesamtergebnis ist damit nach IAS 1.7 die Veränderung des Eigenkapitals in einer Periode infolge von Geschäftsvorfällen und sonstigen Ereignissen mit Ausnahme von Veränderungen, die sich aus Geschäftsvorfällen mit Eigentümern ergeben, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Schrifttum: Bitz, Aktuelle Entwicklungen bei der GmbH & Still, GmbHR 1997, 769; Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Auflage 2020; Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bolk, Festschrift für Wolfram Reiss, 2008, Einkünfte des an einer GmbH still beteiligten Gesellschafters, S. 449; Brandenberg, Die atypisch stille Gesellsch...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzielle Abbildung bei Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 154 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Liegt ein Verkauf nach IFRS 15 vom Verkäufer/Leasingnehmer an den Käufer/Leasinggeber vor, so muss der Käufer/Leasinggeber den erworbenen Vermögenswert gem. den einschlägigen Standards für die bilanzielle Abbildung von Erwerben nichtfinanzieller Vermögenswerte – also wohl regelmäßig nach IAS 16 – bilanziell erfassen (IFRS 16.100 (b)). Zusätz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2021, Kein versicher... / Sachverhalt

Der Kl. war Eigentümer eines Pkw M. Für dieses Fahrzeug unterhielt der Kl. bei der Bekl. eine Kaskoversicherung. In Ziff. A.2.3 der AVB war vereinbart: Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: (…) Unfall A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fah...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Anhang

Tz. 16 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der Anhang enthält zusätzliche Informationen zu denen, die in den primären Abschlussbestandteilen (Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) bzw. (sofern erstellt) separate GuV, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung) enthalten sind. Der Anhang stellt verbale Beschreibungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 40 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der übernehmenden Kö ein Übernahmegewinn oder -verlust stlich außer Ansatz. Das Übernahmeergebnis ist außerhalb der St-Bil entspr zu korrigieren (s UmwSt-Erl 2011 Rn 12.05). § 12 Abs 2 S 1 UmwStG definiert den Übernahmegewinn bzw -verlust als Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert, mit dem die übergegangene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Schaden, Ertragstliche Behandlung von Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Tochter-Kap-Ges auf ihre Mutter-Kap-Ges, BB 1997, 2297; Prinz, Verlustnutzung bei Verschmelzung nach dem Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, FR 1997, 881, 887; Hahn, Gesamtrechtsnachfolge und Verschmelzung – Anm zum Urt des BFH v 15.10.1997 – I R 22/96, DStZ 1998, 561; Orth, Umwandlung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzurechnung des "verbleibenden Werts" nach Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b

Rz. 1645 [Autor/Stand] Der verbleibende (positive) Unterschiedsbetrag zwischen dem (gemeinen) Wert des Gesamthandsvermögens und der Summe der Kapitalkonten wird gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden "Gewinnverteilungsschlüssel" auf die Gesellschafter aufgeteilt. Eine positive Differenz drückt die Höhe der in den Bilanzansätzen des G...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Verlustübernahme im Kündigungsfall

Tz. 127 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit Verweis auf IFRS 16.64 (a) deutet es auf ein Finance-Leasingverhältnis hin, wenn dem Leasingnehmer zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur Kündigung vertraglich eingeräumt wird, dieser indes sodann für die daraus resultierenden Verluste des Leasinggebers iSe. Kündigungsentschädigung einstehen muss, sodass faktisch die Investitionsrisiken ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit International Financial Reporting Standards

Tz. 28 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein Kernstück von IAS 1 stellt der Grundsatz der fair presentation dar (vgl. zum Grundsatz der fair presentation auch IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 51). Diese Generalnorm fordert, dass der Abschluss ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Cashflows zu vermitteln hat (IAS 1.15ff.). Fair presentat...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Quellen von Schätzungsunsicherheiten

Tz. 195 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Nach IAS 1.125 hat ein Unternehmen Angaben zu den wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu machen, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, wesentliche Anpassungen von Buchwerten von ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rouenhoff, Keine Auswirkungen von passiven AP auf ergebnisneutrale Verschmelzungen, DStR 2005, 1636; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG, DB 2006, 2714 und 2763; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Identifikation des Abschlusses

Tz. 83 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Da die IFRS nur auf Abschlüsse inkl. Zwischenberichterstattungen anzuwenden sind, nicht aber auf andere Informationen, die zwar für Adressaten nützlich sein können und in einem Geschäftsbericht, Filing, Prospekt oder einem anderen Dokument dargestellt werden, muss der Adressat eine klare Abgrenzung der unterschiedlichen Elemente vornehmen kön...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1 ist bei der Aufstellung und Darstellung aller allgemeinen Abschlüsse (general purpose financial statements) anzuwenden, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt werden (IAS 1.2), dies gilt unabhängig davon, ob der betreffende Abschluss separat oder zB als Teil eines Geschäftsberichts oder Emissionsprospekts veröffentlicht wird. Allge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Ausschluss der Befreiung bei Mittelverwendung von mehr als 10 % der Einnahmen zugunsten politischer Parteien (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 2 Buchst b KStG)

Tz. 25 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Berufsverbände verlieren ihre St-Freiheit, wenn sie Mittel von mehr als 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Tz. 26 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 5 S 2 KStG ist die StBefreiung nicht mehr nur ausgeschlossen, soweit ein wG unterhalten wird (partiell...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten

Tz. 47 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Abschlüsse sind das Resultat einer großen Anzahl von Geschäftsvorfällen oder sonstigen Ereignissen. Diese werden strukturiert, indem sie gemäß ihrer Art oder ihrer Funktion zu Gruppen zusammengefasst werden. In der finalen Phase des Zusammenfassungs- und Gliederungsprozesses werden diejenigen Daten dargestellt, die als Posten im Abschluss aus...mehr