Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Frist des § 46 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Ansatz einer den VZ überschreitenden Durchschnittsbesteuerung war bereits im ersten ReichssteuerG von 1920 in Form einer dreijährigen Durchschnittsbesteuerung zu finden und wurde im EStG 1929 als Verlustabzug ausgestaltet. Nachdem die Verlustabzugsmöglichkeit 1934 abgeschafft wurde, ist sie 1938 wieder eingeführt worden. Nachfolgend soll ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustvortrag ab VZ 2004

Rn. 68 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte vertikale Beschränkung der Verlustverrechnung wurde mit dem Korb-II-G durch eine Begrenzung der horizontalen Verlustverrechnung ersetzt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis zu § 8c KStG/§ 8 Abs 4 KStG aF

Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Verhältnis von § 8 Abs 4 KStG aF (Vorgängervorschrift zu § 8c KStG), der den Verlustabzug von Körperschaften beim sog Mantelkauf regelte, zu § 10d EStG war lange Zeit ungeklärt, s Schweyer/Beuth, BB 2001, 1925. Mit Urt v 22.10.2003, BFH BStBl II 2004, 468, hatte der BFH entschieden, dass iRd Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zu § 26b EStG

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG räumt zusammenveranlagten Ehegatten einen gemeinsamen Höchstbetrag ein, s Rn 46. In Verlustrücktragsfällen ist entscheidend, dass die Voraussetzungen von § 26b EStG im Fall der Entstehung des Verlustes vorliegen. Eine Zusammenveranlagung ist dagegen in dem VZ, in den zurückgetragen wird, nicht erforderlich. Liegen die Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsjahr zu ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis von Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 2 S 3 EStG können Verluste nur vorgetragen werden, wenn kein Verlustrücktrag erfolgt ist, so dass ein Verlustvortrag grds nachrangig gegenüber dem Verlustrücktrag ist. Folglich kann es zu einem Verlustvortrag nur kommen, wenn der nicht ausgeglichene Verlust den Höchstbetrag für den Verlustrücktrag überschreitet oder ein Verlus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 83 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Durchführung des Härteausgleichs werden die estpfl Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, zusammengerechnet und der so ermittelte Ausgleichsbetrag vom Einkommen abgezogen. Beispiel: Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG durchzuführen, weil im LSt-Verfahren des StPfl nach § 39a Abs 1 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Systematik des Verlustvortrags

Rn. 66 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Können Verluste in einem VZ nicht ausgeglichen bzw rückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht rückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, § 10d Abs 2 EStG. Die Möglichkeit der Nichtnutzung wird dabei nicht verfahrensrechtlich, sondern materiell-rechtlich verstanden, BFH v 15.05.2013, IX R 5/11, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Personenbezogenheit der Beschränkung des Verlustrücktrags

Rn. 56 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Begrenzung der Höhe des Verlustrücktrags ist eine persönliche, den jeweiligen StPfl betreffende Grenze und daher nicht übertragbar, BFH v 28.07.2004, XI R 54/99, BStBl II 2005, 262. Daher gilt bei PersGes und Personengemeinschaften der Höchstbetrag für jeden Beteiligten, beim Nießbrauch auf den einkunftserzielenden Nießbraucher, BFH v 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustrücktrag in VZ 1994–1998

Rn. 57 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In den VZ 1994–1998 konnte ein Verlust bis zur Höhe von 10 Mio DM 2 Jahre zurückgetragen werden, wobei der StPfl ein Wahlrecht hatte, in welchen der beiden zurückliegenden VZ zurückgetragen werden soll.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkunftsartenbezogene Feststellungen ab 31.12.1999–31.12.2003

Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Mit Einführung der Mindestbesteuerung durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde es erforderlich, den Verlustabzug getrennt für jede Einkunftsart und für jeden StPfl (auch bei Ehegatten) festzustellen (§ 10d Abs 4 S 1 EStG aF); zum unbeschränkten vertikalen Verlustausgleich von Verlusten bis zu EUR 51 500 (bis 31.12.2001 DM 100 000) und den dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ab VZ 2004

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlustrücktrag in VZ 1999–2003

Rn. 58 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Verlust kann 1 Jahr zurückgetragen werden, wobei der Rücktrag zweifach begrenzt ist:mehr

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zfs 08/2021, Keine Neupreis... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Versicherungsleistungen aus einem Teilkaskoversicherungsvertrag. Versichert als Lkw bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht war bei der Bekl. ein Fahrzeug der Marke R. In der Zulassungsbescheinigung Teil I heißt es in Feld J "N1", in Feld 4 "BB" und in Feld 5 "Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t. Van". In den AKB heißt es unter A.2.6.1. b.: "Neupreisentschädigung" b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlustvortrag in VZ 1999–2003

Rn. 67 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Verlustvortrag innerhalb einer Einkunftsart ist in VZ 1999–2003 unbeschränkt möglich, § 10d Abs 1 S 2, Abs 2 S 2 EStG aF. Der vortragsfähige Verlust zwischen den Einkünften unterliegt dagegen den Beschränkungen des § 10d Abs 2 S 3 EStG aF und ist nur möglich bis EUR 51 500 ab VZ 2002 bzw DM 100 000 bis VZ 2001 uneingeschränkt und darüber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zulageberechtiger Personenkreis

Rn. 3a Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der zulageberechtigte Personenkreis (unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigte) bestimmt sich nach § 79 EStG. Hierzu ausführlich s Erläut zu § 79 (Mühlenharz). Zu den besonderen Voraussetzungen der Zulagengewährung bei mittelbar zulageberechtigten Ehegatten/Lebenspartnern s BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 Rz 26, 27; für Wegfall bzw Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Härteausgleich bei tarifbegünstigten Einkünften

Rn. 85 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Enthalten die Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, Einkünfte iSd §§ 34, 34b, 34c u 35 EStG und Einkünfte, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, so ist für die Ermittlung der ESt der Ausgleichsbetrag nach § 46 Abs 3 EStG, § 70 EStDV zunächst von den übrigen Einkünften, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, danach in der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gestaltungsansätze

Rn. 75 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gestaltungen zur Vermeidung der Mindestbesteuerung bieten sich insb an durch eine gezielte Steuerung der Gewinnrealisierung in Folgejahren, sofern in diesen mit Verlusten gerechnet wird, bzw durch die Verlagerung von Aufwandspotenzial in erfolgreiche Jahre, s Herzig/Wagner, WPg 2004, 53, 62. Weiterhin sollte in Verlustjahren überlegt werden,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 2 Abs 3 EStG

Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 2 Abs 3 S 2–8 EStG regelten in VZ 1999 bis VZ 2003 die Beschränkung der vertikalen Verrechnung von Verlusten und Gewinnen bzw Überschüssen zwischen Einkünften verschiedener Einkunftsarten innerhalb eines VZ. War dies hiernach nicht möglich, griff § 10d EStG ein und bestimmte näher, inwieweit Verluste auf andere VZ vor- oder zurückgetragen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 76 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Beschränkung des Verlustvortrags gilt nach § 10a S 1 u 2 GewStG auch für die GewSt. Danach wird der maßgebende Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio um die Fehlbeträge (Verluste) aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gekürzt. Auch die darüber hinausgehende Deckelung mit 60 % des übersteigenden Betrags ist in § 10a GewStG über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. VZ 1999 bis VZ 2003

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 52 Abs 25 S 1 EStG ist § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 v 23.09.1999 auf den am Schluss des VZ 1998 festgestellten verbleibenden Verlustabzug anzuwenden. Das bedeutet, dass § 10d idF StEntlG 1999/2000/2002 erstmals für den VZ 1999 Anwendung findet. Für die am Schluss des VZ 1998 festgestellten Verluste ist die Neuregelung durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Wirkung der Feststellung

Rn. 85 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Feststellungsbescheid entfaltet als selbstständiger VA Doppelwirkung. Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag erfolgt als selbstständige Besteuerungsgrundlage, § 157 AO, durch Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO und entfaltet damit Bindungswirkung für die folgenden Steuerbescheide (nächsten ESt-Bescheid und nächst...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Erbauseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Bruder für die Anwendung der Begünstigungsvorschriften §§ 13 Abs. 1 Nr. 4c, 13a, 13b und 13c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu berücksichtigen ist. Die Mutter des Klägers, … , und sein Vater, … , verstarben … .2015 und … .2015 kurz nacheinander. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Korrektur

Rn. 87 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für Fälle, in denen sich enthält § 10d Abs 4 S 4 und 5 EStG eine eigenständige Anpassungs- und Korrekturvorschrift (neu gefasst durch JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768). Bis zum 13.12.2010 waren Feststellungsbescheide zu er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Lindberg in Frotscher, § 111 EStG Rz 4 (07...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verlustabzug

Rn. 32 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die nach allg Grundsätzen ermittelten negativen Einkünfte, die nicht mit positiven Einkünften des VZ ausgeglichen werden konnten, werden in den Verlustabzug einbezogen. Der Verlustabzug ermöglicht die interperiodische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, indem nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines VZ mit den positiven Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtsveranlagung bei Nebeneinkünften über 410 EUR (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei unabhängig voneinander zu prüfende Alternativen. Zum einen die nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfenden stpfl Nebeneinkünfte und zum anderen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Danach sind StPfl, deren Arbeitslohn dem LSt-Abzug unterlegen hat, zu veranlagen, wenn sie neben dem Arbeitslohn no...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Veranlagung 2022

Rn. 27 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ab dem VZ 2022 gelten wieder die vor Einführung des § 111 EStG gültigen Regelungen des § 10d EStG, § 52 Abs 18b, 53 EStG. Können Verluste daher für die VZ 2019 und VZ 2020 nicht ausgeglichen bzw zurückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht zurückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, s § 10d Rn 66 (G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weitere Beschränkungen des Verlustabzugs

Rn. 28 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 2a Abs 1 S 1 EStG für ausländische Verluste und § 15a EStG iVm §§ 13 Abs 7, 18 Abs 4 S 2 u 21 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Beteiligungsverluste bei beschränkter Haftung bestimmen, dass Einkünfte weder mit Einkünften anderer Art verrechnet noch nach § 10d abgezogen werden dürfen. Die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs 2 EStG greift im Rahmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderfälle des Verlustabzugs

Rn. 52a Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nicht entnommene Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit werden auf Antrag mit einem ermäßigtem Steuersatz besteuert, § 34a Abs 1 S 1 EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung). Diese Gewinne werden gemäß § 10d Abs 1 S 2 EStG ab VZ 2008 vom Verlustabzug ausgeschlossen. Negative Einkünfte dürfen weder mit ermäßigt besteuerten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 3a EStG

Rn. 31a Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen wurde nunmehr durch das "JStG 2019" (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) gesetzlich durch § 3a EStG kodifiziert, nachdem die zuvor bestehende Erlasslage (BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240) als mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit unvereinbar eingestuft wurde (BFH v 28.11.2016, GrS 1/15, BStBl II 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der gesetzliche Härteausgleich gemäß § 46 Abs 3 EStG und die Härteminderung gemäß § 46 Abs 5 EStG wurden als Abs 2 u 4 durch StÄndG vom 16.12.1954 in § 46 EStG eingeführt. Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde in Abs 3 S 2 eingefügt, wonach sich der Ausgleichsbetrag nach S 1 um den anteiligen Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG mindert. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Normzweck und Bedeutung der Norm

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die ESt ist nach § 2 Abs 7 S 1 EStG eine Jahressteuer. Einkommensermittlungszeitraum ist gemäß § 2 Abs 7 S 2 EStG das Kj. Nach § 10d EStG ist es unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen zulässig, in einem VZ angefallene Verluste, die iRd Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht ausgeglichen werden können, mit...mehr

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zfs 08/2021, Neuerteilung e... / 2 Aus den Gründen:

"… II" [13] 2. Nach § 20 Abs. 1 S. 1 FeV gelten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung die Vorschriften für die Ersterteilung. Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG müssen Fahrerlaubnisbewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein … [14] 3. Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts ist der Umstand, dass bei der Trunkenheitsfahrt des Kl. u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustrücktrag ab VZ 2004

Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Verluste, die im laufenden VZ nicht nach § 2 Abs 1 u 2 EStG ausgeglichen werden konnten, können ab VZ 2004 – abgesehen von den Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen (§ 2b, § 15 Abs 4 S 1, 3, 6, 7, § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 3 S 8, § 22 Nr 3 S 4 EStG; auch s Rn 27f) – wieder unabhängig von der jeweiligen Einku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stellung des Verlustabzugs bei der Ermittlung des zvE

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis einschließlich VZ 1998 war der Verlustabzug nach Berücksichtigung von SA, ag Belastungen und evtl Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude nach §§ 10f und 10g idF v 16.04.1997 vorzunehmen. Für Verlustabzugsbeträge aus VZ 1998 und früher galt dies weiterhin, s § 52 Abs 25 S 1 EStG aF. Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagung 2020

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Stundung einer Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung für den VZ 2019 Wird der vorläufige Verlustrücktrag für 2020 im VZ 2019 durchgeführt, muss der StPfl in jedem Fall eine ESt-Erklärung 2020 abgeben. Unabhängig von den Regelungen des EStG und der AO wird dies daher durch die Sondervorschrift des § 111 Abs 5 EStG angeordnet. Für den Fall, dass...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 betrifft nur Arbeitnehmer; das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" beim Arbeitnehmer statt "Dienstposten" beim Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn die Tät...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.15 § 74 Abs. 2 Nr. 9: Aufstellung von Sozialplänen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 9 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen "Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen". Der Mitbestimmungstatbestand greift vor allem für den Fall, dass der Arbeitgeber/Dienstherr Rationalisie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil‐)Verjährung ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / 1. Anlage KAP

Die Anlage KAP wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben. Im Weiteren haben sich inhaltliche Änderungen ergeben. Wichtige Änderungen: Aufgrund der Einfügung neuer Zeilen hat sich die Nummerierung der Zeilen insgesamt ab Zeile 9 geändert. Zeile 9: Die neue Zeile 9 ist "frei". Für 2020 erfolgen hier keine Eintragungen. Zeile 10: Die bisherige Zeile 8a (2019) wurde in Zeile 10 verscho...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / 2. Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben. Im Weiteren haben sich inhaltliche Änderungen ergeben. Wichtige Änderungen: Aufgrund der Einfügung neuer Zeilen hat sich die Nummerierung der Zeilen insgesamt geändert. Zeile 8: Die neue Zeile 8 ist "frei". Für 2020 erfolgen hier keine Eintragungen. Zeile 9: Die Eintragung in Zeile 10 dient der Geltendmachung eines Freib...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Zins-Währungs-Swap als Termingeschäft i.S.d. § 15 Abs. 4 S. 3 EStG

Zinsswapgeschäfte sind schwebende Geschäfte und somit nicht zu bilanzieren. Ein drohender Verlust aus einem Zinsswapgeschäft, das nicht als Sicherungsgeschäft im Rahmen einer Bewertungseinheit anzusehen ist, berechtigt gem. § 5 Abs. 4a S. 1 EStG nicht zur Passivierung einer Rückstellung. Nach Auffassung des FG Köln sind Zinsswapgeschäfte Termingeschäfte i.S.d. § 15 Abs. 4 S....mehr