Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsfolge der Fondsetablierungskosten (§ 6e Abs 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 6e Abs 1 EStG bestimmt als Rechtsfolge, dass sog Fondsetablierungskosten zu den AK der WG gehören, die ein StPfl gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk anschafft (z B Beteiligungen an KapGes, Immobilien). Letztgenannte Voraussetzung ist nach Satz 2 erfüllt, wenn die Anleger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Unentgeltlicher unterjähriger Betriebsübergang (§ 6 Abs 3 EStG)

Rn. 115 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei unentgeltlichem unterjährigem Betriebsübertragung (§ 6 Abs 3 EStG: Buchwert-Fortführung) waren der anteilige Gewinn/Verlust von Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger zu addieren (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 18).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Juristische Person als Schuldner

Rn 5 Für eine insolvente juristische Person (Kapitalgesellschaften) enthält die InsO keine Regelung, ob es einer Fortführungserklärung der Gesellschafter bedarf. Die Frage ist streitig.[8] Sie ist mit der Begründung zu verneinen, dass die Gesellschafter – von Ausnahmen der sog. Durchgriffshaftung[9] abgesehen – keiner eigenen Haftung unterliegen. Der von der Gegenmeinung ang...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 3. Bedingungen und Fälligkeitsregelungen

Riskant ist es, die Fälligkeit des Vermächtnisses unter eine aufschiebende Bedingung (z.B. liquides Vermächtnis erst bei Auszug aus dem Familienheim o.ä.) zu stellen.[26] Der Grund liegt darin, dass bis zum Eintritt der Bedingung eine vollständige Enterbung angenommen werden könnte, was wiederum zum Entstehen eines überleitbaren Pflichtteilsanspruchs führen würde.[27] Die Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verhältnis zu § 15b EStG (§ 6e Abs 5 EStG)

Rn. 64 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 6e Abs 5 EStG bleibt die Regelung des § 15b EStG unberührt. Im Ergebnis können beide Regelungen für Fonds zur Anwendung kommen, wenn diese zusätzlich als Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG zu qualifizieren sind. Damit kann § 15b EStG für den unter Berücksichtigung von § 6e EStG ermittelten (Rest-)Verlust zur Anwendung kommen (Begrün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustentstehung/-erhöhung (§ 7g Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 148 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie schon bei § 7g Abs 3 S 4 EStG aF steht dem IAB nicht entgegen, dass dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht (§ 7g Abs 1 S 3 EStG). ME ist die Regelung lediglich klarstellend (glAKulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 50, 40. Aufl 2021).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umwandlungen dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dassmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Gesellschafterbezogene Ermittlung und Verteilung des Übernahmegewinns/-verlusts bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach der – uE zutr – Ansicht der Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.19) sind die Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (1. und 2. Stufe) idR gesellschafter- und nicht gesellschaftsbezogen vorzunehmen. MaW: Das nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG übergehende BV der übertragenden Kö ist nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Übernahmegewinn-/Übernahmeverlust-Ermittlung nicht zwingend für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 83 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Wie vorstehend erläutert, ergibt sich der Übernahmegewinn bzw -verlust aus dem Unterschiedsbetrag, um den sich das BV der übernehmenden Pers-Ges erhöht bzw verringertmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übernahmegewinn und Übernahmeverlust – 2. Stufe (§ 4 Abs 5 UmwStG)

Tz. 89 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 5 S 1 UmwStG idF des SEStEG war der Übernahmegewinn/-verlust 1. Stufe um einen Sperrbetrag iSd § 50c EStG 1999 zu erhöhen. Nach § 52 Abs 59 EStG aF war die Neubildung eines Sperrbetrags nach § 50c EStG 1999 bis zum Ablauf des VZ 2001 (bei abw Wj 2000/2001 der Kö: bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) möglich. GlA s Hörtnagl (INF 2001...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Unangemessene Beteiligung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rn 25 Der Ausschluss der Zustimmungsersetzung in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 soll die in der Insolvenzordnung geltende Gleichbehandlung aller Gläubiger und Verteilungsgerechtigkeit sichern und ähnelt der Regelung zum Insolvenzplan in § 245 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2. Maßstab zur Bestimmung einer angemessenen Beteiligung ist die Beteiligung rechtlich und tatsächlich gleichgestellter Gläubi...mehr

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zfs 12/2021, Genehmigungsbe... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Klageantrag zu Ziffer II., dem das LG unter Ziffer 2. der Urteilsformel stattgegeben hat, ist zulässig gemäß § 258 ZPO. Diese Sichtweise ist schon deshalb geboten, weil es dem Kl. unter den Gesichtspunkten von effektivem Rechtsschutz und Prozessökonomie bei einem bereits begonnenen Versicherungsfall ermöglicht werden muss, seine Rechte frühzeitig zu wahren, ohne auf d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 95 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das sich aus der unbeschr oder beschr St-Pflicht ergebende dt Besteuerungsrecht wird in den folgenden Fällen ausgeschlossen oder beschr: Das dt Besteuerungsrecht entfällt durch die Umwandlung vollumfänglich, und es besteht zwar weiterhin ein dt Besteuerungsrecht, es sind aber ausl St anzurechnen. Von einem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gesellschaftsebene

Tz. 182 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wird das Vermögen einer beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als Ganzes auf eine andere Kö desselben ausl Staates durch einen Vorgang übertragen, der einer Verschmelzung iSd § 2 UmwG vergleichbar ist, sind die inl übergehenden WG des übertragenden Rechtsträgers gem § 12 Abs 2 S 1 KStG aF mit dem Bw anzusetzen, soweitmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 6e EStG (Stand: 01.01.2020); Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Schindler in Kirchhof/Seer, § 6e EStG (20. Aufl. 2021). Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.10.2003, BStBl I ...mehr

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zfs 12/2021, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist zulässig und weitestgehend begründet. Der Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen aus dem zwischen ihnen bestehenden Unfallversicherungsvertrag in Höhe von 32.500,00 EUR zu. 1. Der Anspruchsprüfung liegen die AUB 2012 … zugrunde, Das ergibt sich aus dem Versicherungsantrag. Warum, wie die Bekl. meint, die AUB 2015 gelten sollen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Körperschaftsteuerpflicht vor Erlangung der Rechtsfähigkeit

Tz. 104 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unstreitig ist, wie in Tz 103 ausgeführt, dass die StPflicht spätestens mit Beginn der Rechtsfähigkeit einsetzt. Ein KSt-Subjekt kann jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt, dh quasi im pränatalen Stadium des Rechtsgebildes, vorliegen. Die Rspr unterscheidet hier im Wes zwischen zwei Phasen, der sog Vorgründungsgesellschaft und der sog V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (downstream-merger)

Ausgewählte Literaturhinweise: Hannemann, Downstream-Merger einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges, DB 2000, 2497; Pluskat, Akquisitionsmodelle beim Erwerb einer Kap-Ges nach der UntStRef, DB 2001, 2216; Bruski, Step-Up-Modelle beim Unternehmenskauf, FR 2002, 181. Tz. 116 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Pers-Ges ist in Inl-Fällen eine U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 In dem letzten Wirtschaftsjahr vor dem Übertragungsstichtag vorgenommene Ausschüttungen

Tz. 96 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die vor dem Übertragungsstichtag beschlossenen und abgeflossenen Leistungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen an ausgeschiedene oder an verbleibende Gesellschafter geleistet worden sind. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Eingeschränkte Rückwirkung bei Gewinnausschüttungen

10.3.1 Allgemeines Tz. 95 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und oben (s Tz 91) und s § 2 UmwStG Tz 49ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Buchwert der Anteile

Tz. 49 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG ist der Bw (der Beteiligung) der Wert, mit dem die Anteile nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer auf den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzen sind oder anzusetzen wären. Das ist uE auch der maßgebende Wert nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG, auch wenn dieser nicht ausdrücklich v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Eingeschränkte Rückwirkung bei Anteilsveräußerungen

10.2.1 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum durch Veräußerung seiner Anteile Tz. 92 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.17 und 02.18) sind AE der übertragenden Kö, die in der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umwandlung im H-Reg (Rückwirkungszeitraum) aus der übertragenden Kö durch Veräuße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Andere Rechtsgeschäfte bzw Rechtshandlungen der übertragenden Kapitalgesellschaft im Interimszeitraum

10.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte Tz. 113 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person besteht die vorstehend (s Tz 91ff) erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Rückstellung

Tz. 99 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte Ausschüttungen und als vGA zu behandelnde Rückstellungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung als GA oder vGA. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der übernehmend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensvorschriften (§ 3a Abs 4 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Falle des Sanierungsertrages bei einer Mitunternehmerschaft oder bei Gewinneinkünften eines Einzelunternehmers regelt § 3a Abs 4 S 1 EStG, dass der Sanierungsertrag sowie die mindernden Beträge nach § 3a Abs 3 S 2 Nr 1–6 u 13 EStG für den Einzelunternehmer gesondert und für den Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen sind. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbilanz

Rn. 218 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 5ff EStG räumt dem StPfl ein Wahlrecht ("können") ein, ob er von der Sonderabschreibung Gebrauch machen will oder nicht. Dies betrifft nur die StB. Rn. 219 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei PersGes übt diese und nicht der einzelne Gesellschafter dieses Wahlrecht aus (§ 7a Abs 7 EStG) (Lechner/Bührer, NWB 23/2016, 1712). Bei unterjährig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringungen nach § 24 UmwStG (§ 1 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 176 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 Abs 4 S 1 UmwStG ist in den Fällen der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges (§ 24 UmwStG) nicht anzuwenden. Die Vorschrift stellt also letztlich keine pers Quailifikationserfordernisse für den Siebten Teil des UmwStG auf, und das UmwStG ist auch auf Umwandlungsbeteiligte mit Sitz, gewöhnlichen Aufent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Minderung von Verrechnungspotenzial nahestehender Personen (§ 3a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ist beim zu sanierenden (Mit-)Unternehmer noch ein Restbetrag vorhanden, so gehen nachrangig die Positionen des § 3a Abs 3 Nr 1–13 EStG, die einer dem (Mit-)Unternehmer nahestehenden Person zuzurechnen sind, unter. Die Vorschrift dient im Grunde der Verhinderung einer missbräuchlichen Steuergestaltung. Denkbar wäre sonst, dass das zu saniere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rechtsfolgen nach § 3a Abs 3 S 4 u 5 EStG

Rn. 41 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der in § 3a Abs 3 S 4 EStG genannte verbleibende Sanierungsertrag, ist der um die nach § 3c Abs 4 EStG nicht abziehbaren Beträge geminderte und mit den Positionen aus § 3a Abs 3 S 2 u 3 EStG verrechnete Betrag (Sanierungsertrag). Der verbleibende Sanierungsertrag unterliegt der Steuerbefreiung nach § 3a Abs 1 S 1 EStG . § 3 Abs 3 S 5 EStG rege...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.7 Besonderer Ausgleichsposten wegen Geschäftsvorfällen in der Interimszeit, die noch der Überträgerin zuzurechnen sind

Tz. 68 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Obwohl § 4 Abs 4 und 5 UmwStG dies nicht anspricht, müsste der Übernahmegewinn bzw -verlust wegen der unten (s Tz 104ff) genannten Geschäftsvorfälle in der Interimszeit zwischen stlichem Übertragungszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Registereintragung, die stlich noch der übertragenden Kö zuzurechnen sind und die damit das übergehende BV veränd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6 Schlussfeststellung des EK 02 und des steuerlichen Einlagekontos sowie Ermittlung des Eigenkapitals der Überträgerin nach Verringerung durch Gewinnausschüttungen

Tz. 112 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Diejenigen Ausschüttungen, die noch der Überträgerin zuzurechnen sind, führen noch bei dieser ggf zu einer Verringerung des EK 02 und des stlichen Einlagekontos. Die verringerten Beträge sind die Berechnungsgrundlage für die KSt-Erhöhung nach § 10 UmwStG. Wegen der Aufhebung des § 10 UmwStG durch das JStG 2008 s Tz 76. Tz. 112a Stand: EL 85 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Aufsichtsratsvergütungen der übertragenden Kö für den Rückwirkungszeitraum gelten stlich nach § 2 Abs 1 UmwStG als von der Übernehmerin geleistet. An Dritte gezahlte Vergütungen sind bei der Übernehmerin als BA abzb (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.37). Bei Zahlungen an AE der übertragenden Kö unterscheidet der UmwSt-Erl 2011, Rn 02.37 iVm Rn 02.36 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.3 Auf nicht veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 109 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Für im Rückwirkungszeitraum beschlossene GA, die im Rückwirkungszeitraum nicht veräußerten Anteilen zuzuordnen sind, bleibt es nach Verw-Auff (s Tz 104) bei dem Grundsatz der Rückbeziehung nach § 2 Abs 1 UmwStG. Für diese Ausschüttungen, die bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person stlich in Entnahmen umzudeuten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Zeitpunkt der Entstehung des Übernahmegewinns bzw -verlusts

Tz. 171 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Ein Übertragungsgewinn (s § 3 UmwStG Tz 132), ein Übernahmegewinn/-verlust und ein Übernahmefolgegewinn (s § 6 UmwStG Tz 1ff) entstehen zum gleichen Zeitpunkt, nämlich zum stlichen Übertragungsstichtag (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.04 und 04.26 sowie s § 2 UmwStG Tz 32). Ein stpfl Übernahmegewinn wird in dem VZ zur St herangezogen bzw ein abzb Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum gegen Barabfindung gemäß §§ 29, 125, 207 bzw § 15 UmwG

Tz. 94 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das UmwG (s §§ 29, 125 und 207 UmwG ) räumt bisherigen AE der Kap-Ges bei einer Verschmelzung oder bei einem Formwechsel die Möglichkeit ein, gegen den Umwandlungsbeschl Widerspruch einzulegen. Der übernehmende Rechtsträger muss diesen AE den Erwerb ihrer Anteile gegen eine angemessene Abfindung anbieten. Nach den §§ 31, 209 UmwG kann der AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und oben (s Tz 91) und s § 2 UmwStG Tz 49ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den Tz 96ff bezeichnete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin

Tz. 114 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Kö und der Übernehmerin in der Interimszeit sind zivilrechtlich anzuerkennen, da die Überträgerin bis zur Eintragung in das H-Reg weiter besteht. Strechtlich handelt es sich jedoch um rein innerbetriebliche Vorgänge, die in der auf dem der Eintragung der Umwandlung folgenden Bil-Stichtag ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 91 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie zu § 2 UmwStG (s § 2 UmwStG Tz 36ff und 68ff) näher erläutert, regelt § 2 UmwStG die stliche Rückwirkung nur für die übertragende Kö und für die übernehmende natürliche Person bzw die Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges, spricht jedoch nicht die AE der übertragenden Kap-Ges an. § 2 Abs 2 UmwStG regelt zwar für den Fall, dass Überneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wochinger/Dötsch, Das neue UmwStG und seine Folgeänderungen und Auswirkungen bei der ESt, KSt und GewSt, DB 14/1994 Beil; Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umwandlung, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der stneutralen Umwandlung von Kö auf Kö sowi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Fallübersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 107 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungs-Bil eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 104), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag, aber vor der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister beschlossene Gewinnausschüttungen und Leistungen in der Interimszeit

10.3.4.1 Allgemeines Tz. 104 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimsze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.4 Im Interimszeitraum beschlossene Ausschüttungen an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 110 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Ebenfalls hierzu s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.35 zu einem vergleichbaren Fall iSd § 11 UmwStG und s § 11 UmwStG Tz 132 unter b).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anrechnung von Besitzzeiten der übertragenden Körperschaft bei der Übernehmerin (§ 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Aus der Gesamtrechtsnachfolge folgt, dass dort, wo es auf Besitzzeiten ankommt (insbes bei § 9 Nr 2a und 7 GewStG, § 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG ), die Vorbesitzzeiten mitzurechnen sind. Dort, wo es auf Behaltefristen (zB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b EStG aF) ankommt, werden diese durch die Umwandlung nicht unterbrochen (s § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 34 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Rechtsgrundlage für Erwerbs- und Wirtschaftsgen ist das Ges betr die Erwerbs- und Wirtschaftsgen (GenG) v 01.05.1889 (RGBl I 1889, 55) idF v 16.10.2006 (BGBl I 2006, 2230). Tz. 35 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Danach sind Gen Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Anrechnung ausländischer Steuern und § 3 Abs 3 UmwStG

Tz. 157 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Führt der Umwandlungsvorgang im anderen Staat zu einer Besteuerung, ist die dort tats erhobene St ggf nach § 26 KStG anzurechnen. Das setzt eine entspr Anrechnungsmöglichkeit voraus. Bezogen auf das ausl BV muss ein in D stpfl Übertragungsgewinn entstehen, der nicht infolge eines DBA von der inl Besteuerung ausgenommen (freigestellt) ist (s ...mehr