Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsmethode – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Normalerweise führt die Abzugsmethode zu einer geringeren Entlastung als die Anrechnungsmethode. Die Vorteilhaftigkeit zwischen Abzugs- und Anrechnungsmethode sollte mithilfe einer Vergleichsrechnung ermittelt werden. Insbesondere, wenn im Ausland nach inl. Recht Verluste entstanden sind, aber im Ausland gleichwohl eine Steuer erhoben wird, ist diese Methode vorteilhaft. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Währungsumrechnung – ABC In... / 2.2 Behandlung von Umrechnungsverlusten

Währungsverluste bewirken zwar eine Minderung des Vermögens des inl. Stpfl., dies führt jedoch nicht dazu, dass es sich um inl. Verluste handelt, die vollumfänglich mit positiven inl. Einkünften verrechnet werden können. Auch laut BFH[1] stehen aus der Umrechnung auf der Ebene des Gesellschafters resultierende Währungsgewinne oder -verluste ausschließlich im wirtschaftlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Währungsumrechnung – ABC In... / 2.1 Vorgehensweise

Die Umrechnung des Betriebsstättenergebnisses in EUR für Zwecke der deutschen Gewinnermittlung hat große Bedeutung. Dabei erfolgt keine Umrechnung des nach ausl. Recht ermittelten Ergebnisses, sondern es sind die deutschen Gewinnermittlungsvorschriften anzuwenden. Es überrascht, dass sich die Rspr. bisher vergleichsweise selten mit dieser Frage zu beschäftigen hatte. Zentral...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 3 Berufsausbildung oder Fortbildung: Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist steuerlich aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung: Hat jemand seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, dann ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Konsequenz ist, dass die Aufw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 4 Ausscheiden eines Gesellschafters bei einem negativen Kapitalkonto

Ist das Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters aufgrund von Verlusten und Privatentnahmen negativ, ist er grundsätzlich verpflichtet, sein negatives Kapitalkonto auszugleichen. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, wenn und soweit ein Abfindungsanspruch vorhanden ist. Ausnahme: Scheidet ein Kommanditist, der seine Einlageverpflichtung erfüllt hat, aus einer Personeng...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 10 Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen bei der Berechnung des steuerbilanziellen Kapitalkontos für Kommanditisten (§ 15a EStG)

Wird der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt,[1] erfolgt die Gewinnminderung außerhalb der Bilanz. Die Gewinnminderung erfolgt also außerbilanziell und ist somit nicht auf den Kapitalkonten der Gesellschafter ersichtlich. Die spätere Hinzurechnung bei der Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen erfolgt ebenfalls außerbilanziell. Aufgrund der außerbilanziellen Abzüge und Hinz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 6 Ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto scheidet aus der KG aus

Ist das Kapitalkonto durch Verluste negativ geworden, ist der ausscheidende Kommanditist regelmäßig nicht verpflichtet, hierfür einen Ausgleich zu leisten, auch wenn keine oder nur geringe stille Reserven vorhanden sind. Derjenige, auf den der Kommanditanteil übergeht, erleidet durch den Erwerb keinen Verlust. Die Erwerber des Kommanditanteils erstellen eine Ergänzungsbilanz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.2 Ausscheiden nach dem 31.12.1991

Rz. 11 Nach Abs. 2 ist das ab 1.1.1992 geltende Nachversicherungsrecht auch auf nachzuversichernde Zeiten im Beitrittsgebiet anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt liegen. Voraussetzung ist das unversorgte Ausscheiden bzw. der Verlust des Anspruchs auf Versorgung nach dem 31.12.1991 sowie der Anspruch auf eine nach dem SGB VI ggf. auch erst nach Durchführung der Nachversicheru...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 5.1 Verzicht auf die Ausgleichsforderung aus betrieblichen Gründen

Scheidet ein persönlich haftender Gesellschafter mit einem negativen Kapitalkonto aus der Personengesellschaft aus und machen die verbleibenden Gesellschafter keinen Ausgleichsanspruch geltend, kann es daran liegen, dass in dieser Höhe stille Reserven vorhanden sind, die auf den ausscheidenden Gesellschafter entfallen. Ist das der Fall, entsteht i. H. d. negativen Kapitalkon...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 3.2 Mehrabfindung ohne Vorhandensein stiller Reserven

Wenn der ausscheidende Gesellschafter eine Mehrabfindung erhält, die über seinen Kapitalanteil hinausgeht, ohne dass stille Reserven vorhanden sind, führt die Mehrabfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern zu einem steuerlichen Verlust, der sich im Jahr des Ausscheidens auswirkt. Mehrabfindungen werden insbesondere auch dann vereinbart, wenn es darum geht, einen "lästig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten Gewinn­verteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG

Leitsatz 1. Übernimmt der nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters verbleibende Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft unentgeltlich den Betrieb der Mitunternehmerschaft, so kann er den von der Mitunternehmerschaft abgezogenen Investitionsabzugsbetrag (IAB) fortführen. 2. Soweit der den Betrieb der Mitunternehmerschaft als Einzelunternehmer fortführen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2.2 Ausscheiden nach dem 31.12.1991

Rz. 7 Im Fall eines unversorgten Ausscheidens nach dem 31.12.1991 sowie des Verlustes der Versorgungsbezüge nach dem 31.12.1991 (Nachversicherungsfall) kommt nach Abs. 2 das ab 1.1.1992 maßgebliche Recht zur Anwendung. Dies gilt nicht nur für die nachzuversichernde Zeit nach diesem Zeitpunkt, sondern auch für den vor diesem Stichtag zu berücksichtigenden Zeitraum, der ebenfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 22 Schenkung eines Gesellschaftsanteils bei Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 510 Die Regelung des § 7 Abs. 5 ErbStG geht von der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften aus. Gemeint ist damit jeder Fall der freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10 ErbStG, nicht aber die Fiktion des § 7 Abs. 7 ErbStG. [1] Die Vorschrift befasst sich mithin nicht mit der Steuerbarkeit, sondern mit der Wertermittlung und ist demnach systematisch f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Subjektiver Tatbestand

Rz. 300 Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung setzt einen Willen zur Freigebigkeit voraus. Dieser lässt sich im Anschluss an Hannes/Holtz [1] dogmatisch in 3 Elemente untergliedern: (1) in den Willen zur Bereicherung, der Zuwendende will den Bedachten durch die Zuwendung wirtschaftlicher Vorteile begünstigen; (2) den Willen zur Unentgeltlichkeit, die Zuwendung erfolgt nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 24 Ausscheiden eines Gesellschafters zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Abfindungsentgelt (§ 7 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 540 § 7 Abs. 7 ErbStG besteuert die verbleibenden Gesellschafter, wenn ein Mitgesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und er eine Abfindung unter dem steuerlichen Anteilswert erhält. Die Vorschrift ist durch das ErbStRG 1974 [1] mit der Parallelvorschrift in § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in das ErbStG aufgenommen worden. Satz 2 ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.2 Auflösung und Liquidation

Rz. 155 Wenn eine Personengesellschaft im Fall des Todes eines Gesellschafters aufgelöst wird[1], fällt die Beteiligung des verstorbenen Gesellschafters in die Zuständigkeit des Erben bzw. der gesamthänderisch verbundenen Erbengemeinschaft.[2] Dem ist auch erbschaftsteuerrechtlich dadurch Rechnung zu tragen, dass für die Beteiligung an der zu beendenden Personengesellschaft ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftserzielungsabsicht bei Erwerb von zahlreichen Grundstücken

Leitsatz Die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare Tätigkeit ist objekt- und nicht grundstücksbezogen, d. h. sie ist auf ein bestimmtes Immobilienobjekt ausgerichtet, auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden; wie der objektive Tatbestand ist auch der subjektive Tatbestand - die Einkunftserzielungsabsicht - objektbezogen. Sachverhalt Die verheirat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse in der handelsrechtlichen RL zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Vorschrift statuiert insoweit keine Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB, sondern konkreter Ergebnisse der handelsrechtlichen RL...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zinsvorträge

Rn. 120 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Abzug von Zinsaufwendungen als steuerliche BA kann nach deutschem Steuerrecht versagt sein, wenn die Regelungen der sog. Zinsschranke gemäß § 4h EStG (ggf. ergänzt durch § 8a KStG) Anwendung finden. Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 4h Abs. 2 EStG (ggf. modifiziert durch § 8a Abs. 2f. KStG) einschlägig ist, sind Zinsaufwendungen gemä...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Drohverlustrückstellungen

Rn. 117 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl. I 1997, S. 2590ff.) wurde entgegen massiver Kritik aus Wissenschaft und Wirtschaft die – handelsrechtlich zwingende – Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (vgl. § 249 Abs. 1) mit dem steuerlichen Verbot (vgl. § 5 Abs. 4a S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz 1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anwachsung

Rn. 561 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer PersG wächst dem verbleibenden Gesellschafter der Anteil des austretenden Gesellschafters am Gesamthandsvermögen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge an (vgl. § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 bzw. § 1 Abs. 4 PartGG). Rn. 562 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Sofern der au...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 3 AktG)

Rn. 961 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 240 Satz 3 AktG ist „im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kapitalherabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gewonnenen Beträge zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung von sonstigen Verlusten oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage verwandt werden. Ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Steuersatz

Rn. 150 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der wesentliche Zweck der Steuerabgrenzungskonzeption besteht darin, künftige Steuerbe- und -entlastungen zu antizipieren. Demgemäß regeln die gesetzlichen Bestimmungen die Ermittlung von latenten Steuern unter Verwendung der UN-individuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1). Da der Steuerlatenzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Latente Steuern des übernehmenden Rechtsträgers

Rn. 500 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Vermögenübergang stellt beim übernehmenden Rechtsträger einen Anschaffungsvorgang dar (vgl. IDW RS HFA 42 (2012), Rn. 3; Oser, 2021, S. 717 (718)), der zu (echten) AK zu bewerten ist. Diese sind in Abhängigkeit von der Art der Gegenleistung für das erlangte Vermögen (Ausgabe neuer Anteile respektive Hingabe eigener Anteile des übernehmen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gliederung der Bilanz

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten für die Gliederung der Bilanz die §§ 266 und 268 bis 274, dazu die allg. Grundsätze gemäß § 265. Diese Vorschriften sind nicht unmittelbar, sondern "sinngemäß" anzuwenden. Die Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG auf die sinngemäße Anwendung von § 266 erlaubt keine eindeutige Aussage, ob das Gliederungsschema für ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die dem PublG unterliegenden UN sind zur Aufstellung eines handelsrechtlichen JA und ggf. Lageberichts nach den Vorschriften des § 5 PublG verpflichtet. Sie können für die Rechnungsperiode des JA freiwillig zusätzlich einen Abschluss nach den Normen der IFRS aufstellen. Eine Offenlegung dieses IFRS-Abschlusses im UN-Register befreit das UN gr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt der Bilanz

Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei PersG und Einzelkaufleuten darf das sonstige Vermögen (PV) der Gesellschafter bzw. des Geschäftsinhabers nicht in die Bilanz aufgenommen werden (vgl. § 5 Abs. 4 PublG). Damit wird der Umfang der bilanzierungsfähigen VG und Schulden geregelt. Die Abgrenzung dürfte im Fall der PersG weniger Schwierigkeiten bereiten als beim Einzelkaufmann. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 482 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags endet die steuerliche Existenz des übertragenden Rechtsträgers. Obwohl nach diesem Zeitpunkt keine Steuerbe- oder -entlastungen mehr eintreten können, erfordert die anzuwendende Annahme der Unternehmensfortführung (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 2) den Ansatz von latenten Steuern in der handelsrechtli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 520 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wegen ihrer Wesensgleichheit finden die handelsrechtlichen Vorschriften des Verschmelzungsrechts ebenso für Spaltungen Anwendung (vgl. § 125 UmwG), so auch die Vorschriften der Schlussbilanz (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Indes sind Besonderheiten zu beachten, die sich insbesondere aus den Spezifika der drei Spaltungsarten "Aufspaltung" und "Abspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorgehensweise

Rn. 130 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Gewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beispiele für aktive latente Steuern

Rn. 85 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Ursachen für das Entstehen von aktiven latenten Steuern sind vielfältig. Nachfolgend finden sich Beispiele für abzugsfähige temporäre Differenzen (vgl. zu umfassenden Darstellungen Herzig/Fuhrmann (2012), Kap. I/B, Rn. 149ff.; HB-BilStR (2021), Rn. 2537). Hierbei ist zwischen Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zu unterscheiden. Beispiele f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte

Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. materielle Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB wird durch zahlreiche steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen, die nach Anzahl und Regelungsdichte beständig zunehmen und sich zum Kern originären, bis dato gleichwohl fragmentalen Steuerbilanzrechts verdichten. Steuergesetzliche Ansatzvorbehalte (einschließlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuerliche Betrachtung

Rn. 410 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für WJ, welche nach dem 31.12.2021 begonnen haben, offeriert § 1a KStG für PersG und PartG die Möglichkeit, für Zwecke der Steuern vom Einkommen wie eine KapG behandelt zu werden (vgl. zu weiteren Anwendungshinweisen BMF, Schreiben vom 10.11.2021, IV C 2 – S 2707/21/10001 :004, BStBl. I 2021, S. 2212ff.). Hierzu hat die Gesellschaft bis spät...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Reichweite

Rn. 95 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG eröffnet die Möglichkeit, steuerliche Wahlrechte ohne Vorprägung durch handelsrechtliche GoB, d. h. steuerlich autonom auszuüben. Der steuergesetzliche Wahlrechtsvorbehalt erfasst Ansatz- ebenso wie Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG bezieht sich konkret zwar ledigl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vertragsteile eines Unternehmensvertrags

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 15 AktG gehören zu den verbundenen UN auch solche UN, die Vertragsteile eines UN-Vertrags i. S. d. §§ 291f. AktG sind. Vertragliche Vereinbarungen zwischen UN, deren Inhalt sich nicht unter diese Vertragstypen subsumieren lässt, fallen nicht unter den Begriff der UN-Verträge im aktienrechtlichen Sinne. Bezugnehmend auf die §§ 291f. Akt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verletzung von Bestimmungen über die Einstellung in bzw. die Entnahme von Beträgen aus Kapital- oder Gewinnrücklagen (§ 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG)

Rn. 28 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Ein Inhaltsfehler, der zur Nichtigkeit des JA führt, liegt auch dann vor, wenn gesetzliche Bestimmungen über die Einstellung in oder die Entnahme von Beträgen aus Kap.- oder Gewinnrücklagen verletzt werden. Als verletzte Vorschriften kommen hier insbesondere die folgenden Regelungen in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nationale Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In früheren Dekaden war die HB über das Maßgeblichkeitsprinzip, das auch heute noch Geltung hat, sowie über die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit eng mit der StB verzahnt. Die umgekehrte Maßgeblichkeit stellte sicher, dass das Vorgehen in der HB den steuerlichen Anforderungen genügte. Diese Verknüpfung ermöglichte weitgehend eine einheitliche Beh...mehr