Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / I. Liebhaberei in der GmbH kann zu vGA führen

Das Hinnehmen eines dauerdefizitären Geschäftsbetriebs kann auf Ebene der GmbH zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) führen. 1. Zur vGA dem Grunde nach Definition der vGA: Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt vor, soweit bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste oder mitveranlasste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmeh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 1. Zur vGA dem Grunde nach

Definition der vGA: Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt vor, soweit bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste oder mitveranlasste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung eintritt, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt, nicht auf einer offenen Ausschüttung beruht un...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 2. Zur vGA der Höhe nach

Verzicht auf Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs: Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut und entstehen ihr aus diesem Anlass Verluste, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zzgl. der Zahlung eines angemessenen Gewinnaufschlags verpflichtet hat/haben, so ist in dem Verzicht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 Geschäftsvorfälle im Rückwirkungszeitraum

Rz. 19b Wegen § 2 Abs. 1 UmwStG sind Einkommen und Vermögen der übertragenden Körperschaft mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen.[1] Leistungsbeziehungen zwischen übertragender und übernehmender Körperschaft im Rückwirkungszeitraum sind daher zu neutralisieren.[2] Zu Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum § 2 UmwSt...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / III. Vorsteuerabzug und Liebhaberei

Wichtig zu berücksichtigen ist: Liebhaberei einerseits und Vorsteuerberechtigung einer GmbH andererseits haben weder einen Gleichlauf noch schließen sie sich wechselseitig zwingend aus. So belegt nachstehende Sachverhaltskonstellation (Vercharterungsfall, nach FG Köln v. 4.7.2019 – 10 K 1962/15, EFG 2020, 878 ff.), dass trotz Vorliegens einer ertragsteuerlichen Liebhaberei die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 46 Nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn oder -verlust (Rz. 43) i. H. d. Unterschieds zwischen dem Wert, mit dem die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen hat (Rz. 56), und dem Buchwert der (untergehenden) Anteile an der übertragenden Körperschaft (Rz. 57ff.), abzüglich der Kosten für den Vermögensübergang (Rz. 60ff.) a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Steuerbilanz: keine Maßgeblichkeit, Folgebilanzierung

Rz. 15 Wegen der zwingenden Wertverknüpfung (Rz. 6) gilt in Bezug auf das übernommene Vermögen der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nicht.[1] Rz. 16 Die Wertansätze der übernommenen Wirtschaftsgüter dürfen auch in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden jährlichen Steuerbilanzen nicht an die (ggf. höheren, Rz. 14) Handelsbilanzans...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Überblick über die Zinsschranke

Rz. 36 Die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ergriffenen Reformmaßnahmen waren mit erheblichen Steuermindereinnahmen verbunden. Zu deren Gegenfinanzierung wurden mehrere Maßnahmen ergriffen.[1] Eine dieser Gegenfinanzierungsmaßnahmen stellt die Zinsschranke dar. Rz. 37 Außerdem wurde durch die Zinsschranke § 8a KStG ersetzt, der ursprünglich Vergütungen für Fremdkapi...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.4 Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

Rz. 71 Nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, wurde im Schrifttum kontrovers die Frage diskutiert, ob sich bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wie bislang die handelsrechtliche Pflicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / 3. Zurechnung von vGA an nahestehende Personen

a) Der Sachverhalt In dem Beschluss des BFH v. 18.3.2021[1] befasste sich der Senat mit der Zurechnung einer vGA im Rahmen einer vGA an nahestehende Personen. Beispiel Bruder 1 und Bruder 2 sind zu jeweils 50 % an der X-GmbH beteiligt. Beide sind GF der X-GmbH. Das FA stellt eine vGA, die an die Stiefmutter beider Brüder geflossen sein soll, fest. Das FA rechnet die vGA ertrag...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur verdeckten Gewinnausschüttung (GmbHStB 2021, Heft 12, S. 389)

Wo Fallstricke liegen können Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*] Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist bei der mittelständischen GmbH nach wie vor ein klassischer Prüfungspunkt und Streitpunkt in der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung. Der Beitrag greift einige der Urteile zur vGA, die im Jahr 2021 veröffentlicht wurden, auf. 1. Monatlich stark schwankende G...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / 1. Monatlich stark schwankende GF-Vergütung als vGA

a) Der Sachverhalt Beispiel (vgl. FG Münster v. 17.12.2020 – 9 V 3073/20 E, DStRE 2021, 1107): Die A-GmbH vereinbart mit der alleinigen Gesellschafter-GFin: "Der GF erhält eine monatliche, im Voraus gezahlte Bruttovergütung von 900 EUR zum Ende eines Kalendermonats. Sondervergütungen wie Prämien bei Mehrleistung werden ausbezahlt". Die monatlichen Gehaltszahlungen schwanken z...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / 7. Darlegungs- und Beweislast bei vGA

Grundsätzlich trägt die Finanzverwaltung die Darlegungs- und Beweislast sowohl für die außerbilanzielle Hinzurechnung zum Gewinn der Gesellschaft als auch für den Zufluss auf der Ebene des Gesellschafters. Das ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen, da es sich um steuererhöhende Tatsachen handelt. BFH = Kapitalgesellschaft hat keine Privatsphäre: Nach ständiger BFH-Rechtspr...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / 8. Fazit

Die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen erfordert keine schriftlichen Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Ein derartiges Schriftformerfordernis gibt es nicht. Im Verhältnis zum beherrschenden Gesellschafter muss der tatsächliche Vollzug dann aber beweisen können, dass klare eindeutige Vereinbarungen getroffen wurden. Fließen vGA an Nahestehende, k...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*] Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist bei der mittelständischen GmbH nach wie vor ein klassischer Prüfungspunkt und Streitpunkt in der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung. Der Beitrag greift einige der Urteile zur vGA, die im Jahr 2021 veröffentlicht wurden, auf.mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

In dem Beschluss des BFH v. 18.3.2021[1] befasste sich der Senat mit der Zurechnung einer vGA im Rahmen einer vGA an nahestehende Personen. Beispiel Bruder 1 und Bruder 2 sind zu jeweils 50 % an der X-GmbH beteiligt. Beide sind GF der X-GmbH. Das FA stellt eine vGA, die an die Stiefmutter beider Brüder geflossen sein soll, fest. Das FA rechnet die vGA ertragsteuerlich ausschl...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

Fließt die vGA einer nahestehenden Person des/der Gesellschafter/s zu, stellt sich die Frage, wem in welcher Höhe die vGA ertragsteuerlich zuzurechnen ist. In der Praxis ist dies insbesondere bei Unternehmensgruppen eine alltägliche Konstellation im Rahmen von Betriebsprüfungen. Bei identischem Näheverhältnis der Gesellschafter zu nahestehenden Personen ist die vGA allen Gesell...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des BFH

Die Beschwerde hatte in der Sache wegen eines Verfahrensfehlers i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO Erfolg. Der nach der Rechtsprechung gegebene Anscheinsbeweis für das Vorliegen einer mittelbaren vGA sei bei einem Gesellschafter regelmäßig als erschüttert anzusehen, wenn der Zuwendungsempfänger auch einem anderen Gesellschafter nahestehe.[2] Es sei nicht auszuschließen, dass das ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / IV. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des FG Hamburg

Nach Auffassung des FG Hamburg führt eine Inanspruchnahme der A-GmbH aus der Haftungsübernahme zu einer vGA zugunsten des A. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde gegenüber einem fremden Dritten eine Vereinbarung über eine derart umfassende Haftungsfreistellung nicht abschließen, so dass der materielle Fremdvergleich scheitere. Mit der Freistellung von sä...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des FG München

Nach Ansicht des FG München liegt keine vGA vor. Zwar handle es sich bei S unstreitig um einen im Verhältnis zur Klägerin mittelbar beherrschenden Gesellschafter. Anhaltspunkte dafür, dass die Mietzahlungen der Klägerin an S ganz oder teilweise durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst worden seien, könne das Gericht jedoch nicht erkennen. Auch Mietverträge zwischen einer ...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

Diese Entscheidung führt einmal mehr vor Augen, dass nach der BFH-Rechtsprechung der Fremdvergleich zur Feststellung einer vGA sowohl aus der Sicht der Gesellschaft als auch aus der Sicht des Vertragspartners vorzunehmen ist. Damit kann es auch bei für die GmbH konkret vorteilhaften Vereinbarungen zur vGA in Höhe auf Grundlage dieser Vereinbarungen geleisteten Zahlungen kommen....mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

Beispiel (vgl. FG Münster v. 17.12.2020 – 9 V 3073/20 E, DStRE 2021, 1107): Die A-GmbH vereinbart mit der alleinigen Gesellschafter-GFin: "Der GF erhält eine monatliche, im Voraus gezahlte Bruttovergütung von 900 EUR zum Ende eines Kalendermonats. Sondervergütungen wie Prämien bei Mehrleistung werden ausbezahlt". Die monatlichen Gehaltszahlungen schwanken zwischen 3.000 EUR ...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

Es ist nicht akzeptabel, dass das FG Münster im Beispielsfall zu dem Ergebnis der Annahme einer vGA kommt, ohne dass nachgewiesen ist, dass die Bauleistungen nicht erbracht wurden und die als Aufwand geltend gemachten Zahlungen von den Gesellschaftern vereinnahmt wurden. Das FG nimmt einen Verstoß gegen die "Mitwirkungspflicht der Gesellschaft" an. Die A-GmbH habe keine List...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

Entscheidend für die Vermeidung einer vGA bei Leistungsbeziehungen mit dem beherrschenden Gesellschafter ist, dass alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) – bei dem vorliegenden Mietverhältnis sind dies Mietobjekt, Mietpreis und Mietbeginn – unzweideutig und vorab geregelt sind und auch das Leistungsverhältnis entsprechend tatsächlich durchgeführt wird. Fall...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

Beispiel (vgl. FG Münster v. 18.3.2021 – 10 K 1556/16 K, G, EFG 2021, 1307): Die A-GmbH macht Aufwendungen aus Rechnungen für Bauleistungen, die angeblich von einer Strohmanngesellschaft gestellt wurden, als BA geltend. Das FA akzeptiert den BA-Abzug nicht. § 160 AO wird ins Feld geführt, ohne dessen Voraussetzungen wirklich zu prüfen. Ferner wird unterstellt, dass es sich um...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

In der Auseinandersetzung mit der Betriebsprüfung ist immer darauf hinzuweisen, dass es im Steuerrecht nur ausnahmsweise ein eigenes Schriftformerfordernisse gibt (z.B. § 6a EStG). Für die steuerrechtliche Anerkennung schuldrechtlicher Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter genügen mündliche Abreden. Im Verhältnis zum beherrschenden Gesellschafter muss anhand des ...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

Beispiel Die GmbH führte ab 2000 ein Konto für Zahlungsbewegungen im Verhältnis zu deren GF A, der zugleich auch 60 % der GmbH-Anteile hielt. Der Saldo wurde dabei gesondert im Jahresabschluss der Klägerin ausgewiesen, eine hinreichend konkrete Vereinbarung hinsichtlich der Rückzahlung und Verzinsung der Forderung der GmbH gegenüber ihrem GF gab es nicht. Der Saldo zugunsten...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 8. Weitere wichtige Entscheidungen

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

Beispiel (vgl. FG Hamburg v. 17.3.2021 – 2 K 172/18, GmbHR 2021, 844): Die C-AG ist alleinige Gesellschafterin der A-GmbH. Die C-AG erbringt für ihre Tochtergesellschaften Dienstleistungen (Beratungsleistungen EDV, Bereitstellung von Software, zentrale Beschaffung von Lieferungen und Leistungen, Buchhaltung, Personalverwaltung, usw.). Als Gegenleistung zahlte die A-GmbH eine...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

In seiner Entscheidung vom 3.12.2020[4] hatte sich das FG Hamburg mit einer vGA bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafts-GF zu beschäftigen. Im Wesentlichen ging es um folgenden Sachverhalt. Beispiel A ist Gesellschafter-GF der A-GmbH. Die A-GmbH ist an der B-AG beteiligt. A ist bei der B-AG Aufsichtsratsmitglied. Die A-GmbH stellt ...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des FG Münster

In der steuerrechtlichen Auseinandersetzung auf der Ebene der A-GmbH macht sich das FG Münster die Feststellungen des Strafgerichts zu eigen. Es sei unerheblich, dass sich die A-GmbH Nachweise über die Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherung, Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft habe vorlegen lassen. Es bestünden di...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des FG Schleswig-Holstein

Nach Auffassung des FG Schleswig-Holstein können vGA gegeben sein, wenn ein Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der GmbH, das einen Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft aufweist, nicht angemessen verzinst wird.[6] Nach Auffassung des Senats bilden unter Beachtung des Margenteilungsgrundsatzes die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / a) Der Sachverhalt

Beispiel (vgl. FG München v. 19.4.2021 – 7 K 1162/19, GmbHR 2021, 1064): Der mittelbare Gesellschafter-GF S vermietet von einer von ihm angemieteten Wohnung zwei Büroräume sowie die Mitbenutzung der Teeküche und der Toilette für einen monatlichen Mietpreis von 352,79 EUR an die Tochtergesellschaft seiner GmbH. Nach Auffassung des FA handle es sich nicht um Büroräume, sondern ...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des FG Münster

Zutreffend führt das FG Münster allerdings aus, dass anhand des tatsächlichen Vollzugs erkennbar sein muss, welche klare und eindeutige Vereinbarung denn mündlich getroffen worden sein soll. Ist anhand des tatsächlichen Vollzugs nicht eindeutig erkennbar, aufgrund welcher konkreten mündlichen Vereinbarung das Gehalt berechnet wurde, mangelt es an einer klaren und eindeutigen Ve...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Betriebsaufspaltung/Umwandlung/Organschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. Allgemeines zur Veranlagungspflicht des § 32d Abs. 3 EStG

§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG regelt für steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, die Deklarationspflicht des Stpfl. in seiner Einkommensteuererklärung. Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, hat der StPfl. nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Rückstellung

Tz. 99 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte Ausschüttungen und als vGA zu behandelnde Rückstellungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung als GA oder vGA. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der übernehmend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.13 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.14 Umwandlungskosten

Tz. 152 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die stliche Behandlung der Umwandlungskosten ist ges nur für die Übernehmerin (s § 4 Abs 4 S 1 UmwStG) geregelt, wobei auch § 4 Abs 4 S 1 UmwStG keine Aussage hinsichtlich der Zuordnung der Umwandlungskosten enthält. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 15.10.1997, BStBl II 1998, 168 und v 22.04.1998, BStBl II 1998, 698) gilt hinsichtlich der Zuo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.10 Pensionsrückstellungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.12 Pensionsrückstellungen

Tz. 150 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In der Übertragungs-Bil der Kö sind Pensionsrückstellungen nach allgemeinen Grundsätzen zu bilden. Dies gilt auch insoweit, als die Zuführung zu einer vGA geführt hat (s Birkemeier, in R/H/vL, 3. Aufl, § 3 UmwStG Rn 144). Der Wertansatz nach § 6a EStG darf wegen der Sonderregelung in § 3 Abs 1 S 2 UmwStG nicht überschritten werden (s Tz 48)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.3 Auf nicht veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 109 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Für im Rückwirkungszeitraum beschlossene GA, die im Rückwirkungszeitraum nicht veräußerten Anteilen zuzuordnen sind, bleibt es nach Verw-Auff (s Tz 104) bei dem Grundsatz der Rückbeziehung nach § 2 Abs 1 UmwStG. Für diese Ausschüttungen, die bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person stlich in Entnahmen umzudeuten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Fallübersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 107 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungs-Bil eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 104), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte

Tz. 113 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person besteht die vorstehend (s Tz 91ff) erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete, Pacht, Darlehenszinsen, Liefer- und Leistun...mehr