Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 2.2 Abgrenzung zum unbestimmten Rechtsbegriff

Rz. 7 Das Ermessen ist von den unbestimmten Rechtsbegriffen zu unterscheiden. Während der Verwaltung durch eine Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgeseite die Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren gleichwertigen – jeweils rechtlich einwandfreien – Entscheidungen eingeräumt ist, ist die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe grundsätzlich Sache der Gerichte. Der unbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.5 Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 149 Im Steuerrecht, das sich weitgehend an wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert, ist der wirtschaftliche Sinn der Vorschrift besonders bedeutungsvoll. Deswegen spielt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auch wenn in der AO eine dem § 1 StAnpG entsprechende Regelung fehlt, bei der Auslegung von Steuernormen eine bedeutende Rolle. Ihr Ziel besteht darin, Rechtsnorm...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen

Zusammenfassung Überblick Ausschüttungen des Gewinns führen auf der Ebene der Körperschaft zu keiner Einkommensänderung, sondern sind Maßnahmen der Gewinnverwendung. Hierzu rechnet nach dem Gesetzeswortlaut auch die sog. "verdeckte Gewinnausschüttung" (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die verdeckten Gewinnausschüttungen grenzen sich zu den regulären Ausschüttungen u. a. dadurch ab, d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 6 Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann durch Rückgewähransprüche, die auf Steuer- oder Satzungsklauseln beruhen, nicht rückgängig gemacht werden. Derartige Klauseln haben ihre Grundlage regelmäßig im Gesellschaftsverhältnis, sodass ein Anspruch auf Rückforderung einer verdeckten Gewinnausschüttung den Charakter einer Einlageforderung hat und ihre tatsächliche Rückzahlung als...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7 Einzelfälle der verdeckten Gewinnausschüttung

7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen....mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3 Auswirkungen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf die Besteuerung der Körperschaft

3.1 Hinzurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung zum Einkommen Die Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf das Einkommen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Danach darf sich keine Minderung des Einkommens bei der GmbH ergeben. Daher ist als Erstes bei einer festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen, inwieweit das Einkommen der GmbH zu erhöhen ist....mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1 Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung

1.1 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung Eine verdeckte Gewinnausschüttung erfordert eine Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft. Dies kann durch eine konkrete Vermögensminderung erfolgen, aber auch durch die Verhinderung einer Vermögensmehrung. Praxis-Beispiel Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung Gesellschafter A der A-GmbH entnimmt...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 2 Bewertung von verdeckten Gewinnausschüttungen

An einer ausdrücklichen Regelung über die Bewertung von verdeckten Gewinnausschüttungen fehlt es im KStG. Grundsätzlich ist bei der Bewertung vom gemeinen Wert [1] auszugehen, also von dem erzielbaren Erlös, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter von einem Nichtgesellschafter gefordert und erhalten hätte. Der anzusetzende Betrag der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Einkommensbesteuerung des Gesellschafters

4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst....mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3.1 Hinzurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung zum Einkommen

Die Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf das Einkommen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Danach darf sich keine Minderung des Einkommens bei der GmbH ergeben. Daher ist als Erstes bei einer festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen, inwieweit das Einkommen der GmbH zu erhöhen ist. Diese Hinzurechnung führt zu einer Korrektur außerhalb der Steue...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / Zusammenfassung

Überblick Ausschüttungen des Gewinns führen auf der Ebene der Körperschaft zu keiner Einkommensänderung, sondern sind Maßnahmen der Gewinnverwendung. Hierzu rechnet nach dem Gesetzeswortlaut auch die sog. "verdeckte Gewinnausschüttung" (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die verdeckten Gewinnausschüttungen grenzen sich zu den regulären Ausschüttungen u. a. dadurch ab, dass sie formell...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.4 Korrektur der Steuerbescheide

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden i. d. R. erst Jahre später bei einer Außenprüfung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Einkommensteuerbescheide des Gesellschafters, in dem die verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen wäre, in den meisten Fällen bereits bestandskräftig. Der Gesetzgeber hat daher für diese Fälle eine Berichtigungsvorschrift unmittelbar in das KStG e...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei optierenden Personengesellschaften

Mit der Optionsmöglichkeit für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften rücken nun auch Personenengesellschaften in den Fokus für verdeckte Gewinnauschüttungen. Rechtsbeziehungen, die im Rahmen der transparenten Besteuerung des § 15 EStG als Privatentnahmen oder Sonderbetriebseinnahmen zu behandeln sind, werden nun wie bei Kapialgesellschaften besteuert...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.3 Zeitliche Differenzen zwischen Korrektur bei der Körperschaft und dem Gesellschafter

Die dargestellten Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Körperschaft und des Gesellschafters können, müssen jedoch nicht, zeitgleich greifen. Für den zeitlichen Ansatz der einzelnen Konsequenzen einer verdeckten Gewinnausschüttung gelten folgende Grundsätze: Einkommenskorrektur bei der Körperschaft Hier ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem die verdeckte Ge...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.3 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das zentrale Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung. Es dient der Abgrenzung der Einkommenserzielung von der Einkommensverwendung. Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ist zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage die eingetretene Vermögensminderung der Körperschaft beruht. Vermögensminderungen d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.2 Kapitalertragsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer.[1] Da Abführung der Kapitalertragsteuer durch die GmbH und Anrechnung beim Gesellschafter nach Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung zeitgleich erfolgen müssten, wird regelmäßig auf die Erhebung der Kapitalertragsteuer verzichtet, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden (Vorrang d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.5 Anwendung auf Vereinbarungen mit nahestehenden Personen

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nicht nur möglich bei Leistungen der GmbH zugunsten eines Gesellschafters, sondern auch, wenn ein Vermögensvorteil einer ihm nahestehenden Person zugute kommt. Die Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung erfolgt in diesen Fällen beim Gesellschafter und nicht bei der nahestehenden Person. Bei beherrschenden Gesellschaftern nahestehenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Diese Art der Gewinnausschüttung kennt nur das Steuerrecht. Wie der Begriff "verdeckt" zum Ausdruck bringt, ist die Gewinnausschüttung nicht offensichtlich erkennbar, sondern verbirgt sich im Regelfall hinter einer anderen rechtlichen Gestaltung. Eine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung ist weder in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG noch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG en...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen

Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit. Wird die GmbH-Beteili...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4 Umsatzsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen beruhen meist auf Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaft und Gesellschafter. Es ergeben sich daher auch mögliche Änderungen bei der Umsatzsteuer. Dabei kommen unterschiedliche Fallgestaltungen in Betracht. 5.4.1 Unentgeltliche Leistung der Körperschaft Erfolgt eine Lieferung an einen Gesellschafter unentgeltlich, liegt umsatzsteuerlich ein st...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.2 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG

Ob eine Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung zu einer Einkommenskorrektur führt, hängt davon ab, ob eine Minderung des steuerlichen Gewinns[1] eingetreten ist. Eine Hinzurechnung nach § 8 Abs. 3 KStG ist nur dann vorzunehmen, wenn sich der Sachverhalt gewinnmindernd ausgewirkt hat. Die Korrektur kann nur das erfassen, was vorher zu einer Steuerminderung geführt hat...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3.2 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Auch bei verdeckten Gewinnausschüttungen kommt die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG in Betracht. Inwieweit eine Ausschüttung das steuerliche Einlagekonto berührt, ist wie folgt zu ermitteln: Eigenkapital in der Steuerbilanz des Vorjahres Eine Verwendung des Einlageko...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.2 Darlehensverhältnisse

Die Hingabe eines Darlehens an den Gesellschafter stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn schon bei der Darlehenshingabe mit der Uneinbringlichkeit gerechnet werden muss.[1] Ein unvollständiger Darlehensvertrag zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter kann nicht in die Zuführung von Eigenkapital umgedeutet werden.[2] Eine verdeckte Gewinnaussch...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.2 Zurechnung der Einkünfte bei Körperschaften

Auch bei Körperschaften erfolgt keine abweichende Behandlung der verdeckten Gewinnausschüttung gegenüber anderen Ausschüttungen. Im Gegensatz zu der Besteuerung natürlicher Personen werden die Ausschüttungen gem. § 8b Abs. 1 KStG von der Besteuerung freigestellt, soweit die verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen der ausschüttenden Gesellschaft nicht gemindert hat.[1]mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.1 Änderungen beim Gewerbeertrag

Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Eine Gewerbesteuerrückstellung ist zwar weiterhin zu bilden, der daraus entstehende Aufwand hat aber keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung. Praxis-Beispiel Private Geburtstagsfeier Die A-GmbH übernahm im September 01 die Kosten der privaten Geburtstagsfeier des al...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.1 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung erfordert eine Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft. Dies kann durch eine konkrete Vermögensminderung erfolgen, aber auch durch die Verhinderung einer Vermögensmehrung. Praxis-Beispiel Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung Gesellschafter A der A-GmbH entnimmt dem Warenlager der GmbH ohne Berechnung Waren für ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.6 Schenkungsteuer

Der BFH[1] hat entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen gibt. Die FinVerw wendet diese Rechtspr...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.6 Kein Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung

Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung darf in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen, muss also außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung erfolgen. Es zeichnet die verdeckte Gewinnausschüttung ja gerade aus, dass eine Vermögensminderung der Körperschaft in einer Form auftritt, in der sie äußerlich nicht als Ausschüttung ers...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.4 Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis bei Zuwendung an beherrschende Gesellschafter

Ein Gesellschafter kann mit "seiner" Körperschaft sowohl aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung, als auch aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses in Rechtsbeziehung treten. Es steht ihm frei, für die Körperschaft unentgeltlich, gegen ein unter dem Üblichen liegenden Entgelt, oder gegen eine angemessene Vergütung tätig zu werden. Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherr...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.3 Leistungen eines Gesellschafters zu einem unangemessen hohen Entgelt

Leistet der Gesellschafter im Rahmen seines Unternehmens, erbringt er eine steuerbare Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist das überhöhte Entgelt.[1] Die Kapitalgesellschaft kann den (überhöhten) Umsatzsteuerbetrag bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Ist der Gesellschafter nicht unternehmerisch tätig, ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.5 Grunderwerbsteuer

Auswirkungen bei der Grunderwerbsteuer ergeben sich bei verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn Grundstücke zwischen Körperschaft und Gesellschafter (oder umgekehrt) übertragen werden. Folgende Fallgestaltungen sind dabei möglich:mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.1 Unentgeltliche Leistung der Körperschaft

Erfolgt eine Lieferung an einen Gesellschafter unentgeltlich, liegt umsatzsteuerlich ein steuerbarer Umsatz gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile die Körperschaft zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hatte. Als Ort dieser fingierten Lieferung gilt der Sitz oder die Betriebsstätte der Körperschaft.[1] Die Lieferung kann u...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5 Auswirkung bei anderen Steuerarten

5.1 Änderungen beim Gewerbeertrag Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Eine Gewerbesteuerrückstellung ist zwar weiterhin zu bilden, der daraus entstehende Aufwand hat aber keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung. Praxis-Beispiel Private Geburtstagsfeier Die A-GmbH übernahm im September 01 die Kosten der...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.2 Leistungen der Körperschaft zu einem unangemessen niedrigen Entgelt

Für diese Umsätze gelten die allgemeinen Grundsätze des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Die Umsätze sind steuerbar und ggf. nach § 4 UStG steuerbefreit. Maßgebend für die Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist nicht das (zu niedrige) Entgelt, sondern wie bei einer unentgeltlichen Leistung der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten, die Selbstkosten bzw. die Kosten (Mindestbemessungsgrundl...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.3 Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird bei Gewinnausschüttungen auf 3 Ebenen festgesetzt: Die ausschüttende Körperschaft hat den Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftsteuer zu zahlen.[1] Festgesetzte Körperschaftsteuer ist die tarifliche Körperschaftsteuer nach Minderung bzw. Erhöhung nach den §§ 37, 38 KStG; auf die bei der Gewinnausschüttung einzubehaltende Kapitaler...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 6 Berichtigung von Steuerfestsetzungen beim Gesellschafter

Häufig werden verdeckte Gewinnausschüttungen erst Jahre später bei einer Außenprüfung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Steuerbescheide des Gesellschafters, in denen die verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen wäre, in den meisten Fällen bereits bestandskräftig. Der Gesetzgeber hat daher für diese Fälle eine Berichtigungsvorschrift unmittelbar in das KStG integriert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 4.3 Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Sämtliche in- und ausländischen Gewinnausschüttungen sind steuerfrei[1], ein pauschaler Ansatz nichtabziehbarer Ausgaben mit 5 % ist möglich.[2] Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen sind steuerfrei[3], welche für Gewinne auf jeder Stufe und für jede Beteiligung gesondert zu berechnen sind.[4] Eine Freistellung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG kommt nicht in Betracht, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 5 Besteuerungszusammenhang bei Gewinnausschüttungen

Bei Gewinnausschüttungen tritt eine gewisse Koppelung der Besteuerung auf Gesellschafter- und Gesellschaftsebene ein. Die Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen wird nur zugelassen, soweit die Gewinnausschüttung auf der Ebene der leistenden Gesellschaft dem Einkommen hinzugerechnet wurde.[1] Korrespondierend ist die Einschränkung bei der Freistellung im Körperschaftsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / Zusammenfassung

Begriff Gewinnausschüttungen sind das Verbindungsglied, mit dem Gewinne einer Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter zugeführt werden. Da auf Ebene der Kapitalgesellschaften in Form der Körperschaftsteuer eine eigenständige Besteuerung stattfindet, müssen die Gesellschafter – anders als bei Personengesellschaften – nur die ausgeschütteten Gewinne versteuern. Bei Personengesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 7 Kapitalertragsteuer

Gewinnausschüttungen lösen unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen handelt, Kapitalertragsteuer aus.[1] Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer des Gesellschafters. Die Kapitalgesellschaft hat diese Steuer für Rechnung ihrer Gesellschafter einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Gesellschafter kann sie auf seine persönliche Einko...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.4.2 Hypothetischer Fremdvergleich

Rz. 18 Theorie des doppelten ordentlichen Geschäftsleiters. Unumstritten ist, dass einem tatsächlichen Fremdvergleich grundsätzlich Vorrang vor anderen Vergleichsverfahren einzuräumen ist.[1] Ein tatsächlicher Fremdvergleich erweist sich allerdings immer dann als nicht durchführbar, wenn es an einer effektiven Vergleichsmöglichkeit zwischen unabhängigen Vergleichspartnern fe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreise, interna... / 4.1.3 Kostenaufschlagsmethode

Rz. 32 Funktionsweise der Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode[1] wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden/leistenden Unternehmens ermittelt und diese anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Anwendung findet die Kostenaufschlagsmethode insbesondere dann, wenn die Anwendungsvorauss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.3 Beziehungen zwischen Körperschaft und Anteilseigner

Rz. 15 Die Körperschaft ist ein eigenständiges Steuerrechtssubjekt, das von dem Anteilseigner zu unterscheiden ist. Dies ist eine systematisch notwendige Folge der zivilrechtlichen Selbstständigkeit der Körperschaft, unabhängig davon, ob sie juristische Person ist oder nicht. Das Steuerrecht folgt insoweit dieser legislatorischen Wertungsentscheidung. Es nimmt die zivilrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn von Abs. 1 Nr. 6 ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der Wettbewerbsneutralität. Die Besteuerun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Wirkung der Rückbeziehung des steuerlichen Übertragungsstichtags (§ 20 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 404 Im Fall eines zurückbezogenen steuerlichen Übertragungsstichtags sind die Einkommen des Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft so zu ermitteln, als ob das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen wäre. Die Geschäftsvorfälle im Rückwirkungszeitraum werden auch steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr