Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalerhöhung

Literatur: Schulze zur Wiesche, BB 1992, 1686, 1689; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223; Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451, 453. Kapitalerhöhungen führen grundsätzlich nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil es an der Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung und der Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 EStG...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückdeckungsversicherung

Schließt die Kapitalgesellschaft für die einem Gesellschafter-Geschäftsführer gegebene Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung ab, handelt es sich um ein neues, im Verhältnis zu der Pensionszusage selbstständiges Geschäft. Aus dem Abschluss einer Rückdeckungsversicherung allein kann nicht geschlossen werden, dass die Pensionszusage betrieblich veranlasst ist. Umgekehrt ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Berufsverband

Ein Berufsverband ist eine Körperschaft und kann daher grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. Da der Berufsverband nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG von der KSt befreit ist, kann sich eine verdeckte Gewinnausschüttung für die Besteuerung des Berufsverbandes nur im Bereich eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erg...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückabwicklung

Literatur: Hundertmark/Herms, BB 1973, 1051; Müller-Dott, DStR 1977, 439; Wellenhofer, FR 1978, 257; Schmidt, JbFSt 1979/80, 316f; Döllerer, DStR 1980, 395; Brezing, FR 1984, 390; Brezing, DB 1984, 2059; Classen, BB 1984, 327; Knolle, DB 1985, 1265; Gassner, DStZ 1985, 204; Jonas, FR 1985, 285; Döllerer, BB 1986, 97; Buyer, BB 1989, 1697; Meilicke, BB 1990, 1231; Buyer, BB 1...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sanierung

Beteiligt sich eine Kapitalgesellschaft an der Sanierung einer Schwestergesellschaft, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn dies aus betrieblichen Gründen geschieht. Das ist der Fall, wenn sich auch ein unabhängiger Dritter an der Sanierung beteiligt hätte, z. B. zur Sicherung der Geschäftsbeziehung oder um nach einem Teilerlass der Forderung wenigstens den Rest...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Incentives

Werden einer Kapitalgesellschaft von einem Geschäftspartner Incentives zugewendet (Sachzuwendungen, Reisen), und wendet die Kapitalgesellschaft diese Incentives dem Gesellschafter zu, der nicht Geschäftsführer ist, indem dieser z. B. an einer Reise teilnimmt, so liegt hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Incentives, nimmt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalherabsetzung

Literatur: Haas, BB 1980, 775 Grundsätzlich kann in einer handelsrechtlich wirksamen Kapitalherabsetzung keine verdeckte Gewinnausschüttung liegen, auch wenn sie nur zu dem Zweck erfolgt, eine Ausschüttung und damit verbundene Steuerbelastungen zu vermeiden.[1] Es handelt sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang in gesellschaftsrechtlicher Form. Zwar entsteht eine Vermö...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Reisekosten

Kostenerstattungen für dienstlich veranlasste Reisen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im üblichen Rahmen, z. B. aufgrund der lohnsteuerlichen Vorschriften oder einer allgemein geltenden betrieblichen Reisekostenordnung, sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen.[1] Das gilt auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Eine gesonderte vorherige Vereinbarung...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Management-Buy-Out

Literatur: Streck/Schwedhelm, BB 1992, 792 Die Kosten des Erwerbs des Unternehmens durch die Geschäftsführer treffen den Gesellschafter, nicht die Gesellschaft. Die Übernahme der Kosten durch die Gesellschaft stellt daher eine Vermögensminderung dar, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nießbrauch

Der Nießbraucher kann Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung sein, wenn ihm aufgrund seiner Stellung die Einkünfte aus der nießbrauchbelasteten Beteiligung steuerlich als eigene Einkünfte zuzurechnen sind. Das ist der Fall, wenn ihm Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht zustehen.[1]mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umsatzsteuer

Literatur: Reiß, StuW 1984, 175; Schwarz, UR 1986, 113; Reiß, StuW 1987, 351; Burret, DStR 1988, 341; Reiß, UR 1990, 243; Widmann, BB 1990, 249; Reiß, DB 1990, 1936; Beger, DStR 1996, 11; Ehmcke, in Widmann, Besteuerung der GmbH und ihrer Gesellschafter, DStJG Bd. 20, 1997, 257, 266 Zu den umsatzsteuerlichen Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung Rz. 261.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsausgaben

Zur Einordnung der verdeckten Gewinnausschüttung als Betriebsausgabe bei der Körperschaftmehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vorteilszuwendung durch Dritte

Eine Gesellschaft kann auch dadurch eine Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung hinnehmen und dadurch eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen, dass sie einen unabhängigen Dritten veranlasst, dem Gesellschafter einen Vorteil zuzuwenden, und dafür gegenüber dem Dritten einen Vermögensnachteil in Kauf nimmt.[1]mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerumlagen

Zur verdeckten Gewinnausschüttung durch unzulässige Steuerumlagen (Konzernsteuerumlagen) im Organkreis § 14 KStG Rz. 562ff.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anstalt

Anstalten haben keine Mitglieder, sondern nur Benutzer. Sie können also keine Beziehungen unterhalten, die der einer Körperschaft zu einem Mitglied (Gesellschafter) entsprechen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist daher nicht möglich.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Personengesellschaft

Literatur: Rogall, FR 2005, 779; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451; Breithecker/Radde, DStZ 2018, 371. Erbringt eine Körperschaft Leistungen an eine Personengesellschaft, ist zu unterscheiden, ob die Beteiligung an der Körperschaft zu dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehört, ob es sich um Sonderbetriebsvermögen handelt oder ob die Gesellschafter der Personen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Bildung der Betriebsaufspaltung und beim laufenden Betrieb ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Betriebsaufspaltung voraussetzt, dass Besitz- und Betriebsgesellschaft von der gleichen Person bzw. der gleichen Personengruppe beherrscht werden. Es sind daher regelmäßig die besonderen R...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rechtswirksamkeit und Verhältnis zu § 6a EStG

Die Zusage muss zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dazu ist es erforderlich, dass sie von dem zuständigen Gremium erteilt wird. Dies ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG die Gesellschafterversammlung, bei der AG nach den §§ 87, 112 AktG der Aufsichtsrat. Die Zusage muss, über die zivilrechtlichen Anforderungen hinaus, zusätzlich in einer steuerrechtlich wirksamen Weise ertei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaft

Jede Kapitalgesellschaft kann Leistende einer verdeckten Gewinnausschüttung sein. Ohne Bedeutung ist, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Die inl. Regeln für verdeckte Gewinnausschüttungen gelten daher auch für ausl. Gesellschaften, die ihrer Rechtsform nach einer deutschen Körperschaft, die Gewinnausschüttungen vornehmen kann, entsprechen und die im Inte...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dauerverlustgeschäft

Literatur: Bürstinghaus, DStZ 2011, 345; Schiffers, DStZ 2018, 238; Schiffers, DStZ 2018, 417; Westermann, DStR 2018, 1145; Kautz/Lahl, DStR 2019, 2398; Schiffers, DStZ 2020, 323; Bruschke, DStZ 2020, 666; BMF v. 12.11.2009, IV C 7 – S 2706/08/10004, BStBl I 2009, 1303. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" ist durch das JStG 2009[1] in § 8 Abs. 7 KStG eingeführt worden, um das ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Höhe der Tantieme

Ob eine Gewinntantieme der Höhe nach angemessen ist, richtet sich nach den Verhältnissen und den Einschätzungen der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tantiemevereinbarung. Maßgebend ist, wie die Parteien zu diesem Zeitpunkt die Gewinnentwicklung der Kapitalgesellschaft vorausgesehen haben und ob die Höhe der Tantieme auf der Grundlage dieser Erwartungen angemessen w...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verzicht

Eine Vermögensminderung kann auch daraus resultieren, dass die Körperschaft auf eine vermögenswerte Position zugunsten eines Dritten – z. B. in einem Vergleich – verzichtet, um dadurch den Weg für einen günstigen Vertrag zwischen einem Gesellschafter und dem Dritten frei zu machen.[1] Eine derartige unterlassene Vermögensmehrung liegt auch vor, wenn Gesellschaft und Gesellsc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Auflösung der Pensionsrückstellung

Ist die Pensionsrückstellung nach den Grundsätzen des § 6a EStG überhöht, ist sie aufzulösen. Es handelt sich insoweit nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern um eine Bilanzberichtigung. Die Prüfung hat also auf 2 Stufen zu erfolgen. Entspricht die Zusage nicht den Voraussetzungen des § 6a EStG, handelt es sich um einen unrichtigen Bilanzansatz, der durch Teilauf...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Versicherung

Schließt die Kapitalgesellschaft eine Versicherung ab und zahlt die Versicherungsprämien, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn das versicherte Risiko zu der Sphäre des Gesellschafters gehört und er der Bezugsberechtigte ist. Zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt daher i. d. R. die Prämienzahlung für eine Lebens- oder Krankenversicherung, Hausratsversicher...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen

Eine Kapitalgesellschaft kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Finanzbedarf durch Eigen- oder Fremdkapital deckt. Ebenso kann sie frei entscheiden, ob sie benötigtes Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder vom Gesellschafter bzw. von verbundenen Unternehmen aufnimmt. Darlehensbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehme...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückstellung

Literatur: Fiedler, BB 1995, 1341 Ist für die Verpflichtung aus dem gesellschaftsrechtlich veranlassten Geschäft eine Rückstellung gebildet worden, ist der überhöhte Betrag der Rückstellung eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die Korrektur erfolgt durch Hinzurechnung bei der Einkommensermittlung. Die Rückstellung ist dagegen in der Steuerbilanz nicht aufzulösen, wenn handelsre...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter

Der Gesellschafter (Mitglied der Körperschaft) ist der Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung. Gesellschafter ist, wem die Beteiligung an der Gesellschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen oder aufgrund wirtschaftlichen Eigentums zuzurechnen ist. Er kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Er kann im Inland oder im Ausland ansäss...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteilseigner

Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Anteilseigner regelmäßig zu Einnahmen aus der Kapitalbeteiligung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, bei Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 – 5 KStG zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG. Ist der Anteilseigner eine Privatperson, erfolgt die Erfassung bei Zufluss nach § 11 EStG. Für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt nach...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bürgschaft

Literatur: Dahnke, IStR 1997, 138 Das angemessene Entgelt für die Übernahme einer Bürgschaft ist die für Bürgschaften dieser Art (Dauer, Risiko) übliche Avalprovision. Die Übernahme einer Bürgschaft durch die Gesellschaft im Interesse des Gesellschafters, d. h. ohne betriebliche Veranlassung, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Sie tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Bür...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteilsveräußerung

Veräußern Gesellschafter Anteile untereinander oder an Dritte, handelt es sich um Vorgänge, die die Kapitalgesellschaft nicht berühren. In der Anteilsveräußerung allein kann also keine verdeckte Gewinnausschüttung liegen.[1] Ist einer der Gesellschafter aber Anteilseigner eines der anderen Gesellschafter (einer Kapitalgesellschaft), kann in diesem Verhältnis eine verdeckte G...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gemischte Aufwendungen

Im KSt-Recht gibt es keine dem § 12 Nr. 1 EStG entsprechende Einschränkung, gemischte Aufwendungen abzusetzen. Daher ist eine Aufteilung der Aufwendungen ohne Einschränkungen möglich. Auch für die ESt hat der Große Senat des BFH das Aufteilungsverbot jetzt aufgegeben.[1] Berühren Aufwendungen sowohl die betriebliche Sphäre der Gesellschaft als auch die private Sphäre des Ges...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Einlagen, ausstehende

Es besteht keine Verpflichtung für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer, ausstehende Einlagen einzufordern. Tut er dies nicht, liegt in der entgangenen Gewinnmöglichkeit der Kapitalgesellschaft (Nutzung des eingeforderten Betrags als Bankeinlage) keine verdeckte Gewinnausschüttung. Die Existenz des handelsrechtlichen Instituts der nicht eingeforderten Einlag...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Entschuldung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nicht allein darin, dass die Kapitalgesellschaft im Interesse des Gesellschafters eine objektiv bestehende Möglichkeit zur Entschuldung nicht nutzt. Sind etwa die Gläubiger der Kapitalgesellschaft bereit, ihre (notleidenden) Forderungen gegen die Kapitalgesellschaft weit unter dem Nennwert zu verkaufen, stellt sich die Alternative, das...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sanktionen

Fragen der verdeckten Gewinnausschüttung können sich auch im Fall von Sanktionen gegen einen Staat oder Unternehmen in diesem Staat ergeben. Wenn der Staat der Muttergesellschaft Sanktionen gegen den Staat einführt, der Staat der Tochtergesellschaft aber nicht, wird die Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft anweisen, die Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen in dem sankti...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Stiftung

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Schulze zur Wiesche, DStZ 1991, 161 Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage voraus. Bei Stiftungen gibt es dagegen keine Personen, die zu der Stiftung eine gesellschafterähnliche Beziehung unterhalten. Weder der Stifter noch die Destinatäre haben e...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Investitionen (special purpose vehicle)

Literatur: Ruthe, StBp 2010, 301, 329; Ruthe, StBp 2011, 1; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337 Eine Investitionsentscheidung führt ebenso wie das Unterlassen einer bestimmten Investitionsentscheidung allein regelmäßig nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, sodass diese Entscheidungen auch regelmäßig nicht der Nachprüfung durch die Finanzbehörde unterliegen. Diese Entscheidung...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verbindlichkeiten

Befreit eine Körperschaft den Gesellschafter von einer Verbindlichkeit, indem sie an den Gläubiger zahlt oder indem sie eine eigene Forderung gegen den Gesellschafter zivilrechtlich wirksam erlässt, liegt eine Vermögensminderung und bei Fehlen betrieblicher Gründe eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.[1] Eine Vermögensminderung liegt auch vor, wenn die Gesellschaft die Verb...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalertrag

Die verdeckte Gewinnausschüttung wird bei dem Gesellschafter als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfasst. Ob bei ihm ein Kapitalertrag vorliegt, ist nur nach dieser Vorschrift zu beurteilen. Es kommt daher nicht darauf an, ob bei der Körperschaft eine Einkommenszurechnung erfolgt ist.[1] Zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. der Abgeltungsteuer nach § 32d ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sponsoring

Literatur: Schauhoff, DB 1998, 494; Thiel, DB 1998, 843; Weiland, BB 1998, 344; Heuer, DStR 1998, 18; Heuer, DStR 1996, 1789 Unter Sponsoring versteht man die Zuwendung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen an Organisationen, die im gesellschaftspolitischen Bereich (Sport, Kultur, Kirche, Wissenschaft, sozialen Bereich, ökologischen Bereich) tätig sind, wobei d...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gewerbesteuer

Die verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt auf der Ebene der Körperschaft der GewSt; sie gehört nach § 7 GewStG als Bestandteil des steuerpflichtigen Gewinns zu dem Gewerbeertrag der Körperschaft. Fällt die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger in den Rahmen eines Gewerbebetriebs, greift bei ihm die Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG ein. Die GewSt-Umlage im ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Aufwendungsersatz

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufwendungsersatz, ist die Erfüllung dieses Anspruchs durch die Gesellschaft bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter keine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Ist bei einem beherrschenden Gesellschafter durch einen steuerlich anzuerkennenden Geschäftsführervertrag eindeutig festgelegt, dass er seine Dienste auf schuldrechtlicher Basis...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafterkosten

Eine Vermögensminderung der Körperschaft liegt darin, dass sie sich nicht auf die Erfüllung der eigenen Aufgaben beschränkt, sondern die Kosten für Aufgaben übernimmt, die an sich der Gesellschafter zu erfüllen hätte.[1] Beispiele sind etwa Pensionszusagen der Gesellschaft für Arbeitnehmer, die im Betrieb des Gesellschafters beschäftigt sind[2], die Übernahme von Erschließun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Irrtum

Bei der Frage, ob eine auf einem Irrtum beruhende Leistung an den Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, ist zwischen der Zurechnung der Handlung und der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung zu unterscheiden. Auch eine irrtümliche Leistung der Kapitalgesellschaft, die durch den Geschäftsführer vorgenommen worden ist, ist der Kapitalgesellschaft zuzurec...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Fehlende Besicherung

Auch wenn das Darlehen ernsthaft vereinbart ist, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, wenn die Darlehenssumme nicht in marktkonformer Weise gesichert ist. Die Bedingungen des Darlehens müssen dem Drittvergleich standhalten. Vergleichsmaßstab sind dabei in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Kreditvergabebedingungen der Banken. Die Bedingungen müssen auß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 257 Regelmäßig führt die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Gesellschafter zu Einkünften, die der KapESt unterliegen.[1] Bemessungsgrundlage der KapESt ist der volle Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung.[2] Das bedeutet, dass die volle KapESt auch dann zu erheben ist, wenn feststeht, dass die Einnahme bei dem Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG nicht in das Einkomm...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zeitpunkt, maßgeblicher

Der maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist derjenige Zeitpunkt, zu dem die Körperschaft die maßgebende Entscheidung trifft und die rechtliche Bindung (Vertragsschluss) eingeht. Das gilt auch, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung erst später eintritt.[1] Daher ist der maßgebende Zeitpunkt für die B...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bilanzierungs- und Buchungsfehler

Literatur: Assmann, StBp 2007, 321; Paus, DStZ 2008, 650. Keine verdeckte Gewinnausschüttung sind Fehler in der Buchführung, die zivilrechtlich keine Wirkung haben können.[1] Es fehlt dann an einer Handlung, die der Gesellschaft zurechenbar ist.[2] Diese Fehler führen zu einer falschen Bilanz, die durch eine Bilanzberichtigung zu korrigieren ist.[3] Buchungsfehler i. d. S. lie...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S...mehr