Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Bearbeiterverzeichnis

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Die Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung trägt das Finanzamt. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto ist mit einem Girokonto bei einer Bank zu vergleichen. Aus hohen Barrückführungen auf diesem Konto kann nicht gefolgert werden, dass zusätzliche Betriebseinnahmen vorliegen. Kann die Herkunft dieser Zugänge nicht geklärt werden, können diese nur dem Gesellsc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 4.2 Finanzgerichte stellen Grundsätze für die Definition des "betrieblichen Zwecks" auf

In der Vergangenheit wurden bereits diverse Fragen zur Unterscheidung zwischen betrieblichen und privatem Zweck einer Bewirtung den Finanzgerichten vorgelegt. So hat z. B. das Finanzgericht Köln bereits im Jahr 2014 darüber entscheiden müssen, ob die Aufwendungen für eine Hochzeitsfeier betrieblich veranlasst sein können. Dies wurde durch das FG Köln mit seinem Urteil vernein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.7 Pensionsrückstellungen

Rz. 202 Pensionsrückstellungen[1] sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach allgemeinen Grundsätzen zu bilden. Nach § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG darf hierbei der Wertansatz nach § 6a EStG nicht überschritten werden. Stille Lasten sind bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen nicht zu berücksichtigen.[2] Zu passivieren ist eine Pensionsverpflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.10 Verschmelzungskosten

Rz. 207 Für die Abziehbarkeit der Verschmelzungskosten beim übertragenden und beim übernehmenden Rechtsträger gelten unterschiedliche Regelungen. Während Verschmelzungskosten beim übertragenden Rechtsträger grundsätzlich zu abziehbaren Betriebsausgaben führen, gilt dies beim übernehmenden Rechtsträger nur im Rahmen von § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG.[1] Rz. 208 Für die Zuordnung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2022 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.7 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 und 2021 nicht berücksichtigt. Als so genannter echter Zuschuss ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe zudem nicht umsatzsteuerbar. Es fällt also keine Umsatzsteuer an. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärun...mehr

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Unternehmensnachfolge im Fa... / b) Veranlassung durch Einlage

Die durch den Bilanzansatz für den Verlustübernahmeanspruch bei der Organgesellschaft verursachte Betriebsvermögenserhöhung (BV-Erhöhung) ist m.E. auch durch eine Einlage veranlasst, weil es sich bei der gewinnwirksamen Einbuchung der Verlustübernahmeforderung als "Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages" gem. § 277 Abs. 3 S. 2 HGB um eine gesellschaftsrechtlich vera...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

Leitsatz 1. § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG –) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 beziehungsweise 4 AStG). 2. Eine Gesamtbetrac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Leitsatz Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen. Normenkette § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung

Der Geschäftsführer kann grundsätzlich mit sich selbst nur Verträge abschließen, wenn er vom Selbstkontrahierungsverbot[1] befreit ist. Ein Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot hat zur Folge, dass der betreffende Vertrag schwebend unwirksam ist und insoweit immer zu verdeckten Gewinnausschüttungen führt. Vertrag zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter muss im...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 vGA und Schenkungsteuer

Vorteilsgewährung der GmbH an den Gesellschafter Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG freigebigen Zuwendungen.[1] Vorteilsgewährung der GmbH an Angehörige des GmbH-Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Anstellungsvertrag mit Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Formulierung des Anstellungsvertrags für einen Gesellschafter-Geschäftsführer muss der Anwalt gegebenenfalls Unterstützung beim Steuerberater erbitten. Dies gilt für Fragen des Gehalts, Gewinnausschüttung, Dienstwagen, Pensionszusage, Übernahme von Reise- und Fortbildungskosten etc. Wendet die Kapitalgesellschaft einem beherrschenden Gesellschafter oder einer, dem Gesells...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vgA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsrecht ergeben sich einige Sachverhalte, die dem Mandanten in steuerlicher Hinsicht helfen können. So kann der Anwalt (er darf steuerlich unbegrenzt beraten) beispielsweise bei sich abzeichnenden Kündigungen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen schon positiv auf die Folgen der Arbeitslosigkeit einwirken, indem er u. U. zu einem Lohnsteuerklassenwechsel ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Familienkonzern in der ... / 2. "Organgesellschaftsverlust": Verlustübernahmeforderung als junge Finanzmittel

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust soll am folgenden Fallbeispiel veranschaulicht werden: Beispiel 1 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2003. Im Wirtschaftsjahr 2022 ergab sich bei der OG-1 GmbH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 3 Besonderheiten bei der Gewinnausschüttung und Erbringung der Einlagen

Das GmbHG schreibt zwingend vor, dass die Unternehmergesellschaft in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.[1] Hierdurch soll gesichert werden, dass diese Form der GmbH, die mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verdeckte Gewinnausschüttung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Eine vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG) ist beim Anteilseigner zugeflossen, sobald dieser die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Vorteil erlangt hat, § 11 Abs 1 S 1 EStG; BFH vom 24.01.1989, VIII R 74/84, BStBl II 1989, 419; vgl auch BFH vom 23.03.1993, VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786 zum Zufluss der vGA durch nachträglich verbilligten Erwer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rückgängigmachung einer vGA

Rz. 428 Angesichts der aufgrund der Qualifizierung als vGA beschriebenen steuerlichen Nachteile auf der Ebene der Gesellschaft wird häufig überlegt, ob es eine Möglichkeit gibt, eine später erkannte vGA wieder rückgängig zu machen. Rz. 429 Ein gesetzlicher Rückgewähranspruch einer Gesellschaft kann sich bspw. daraus ergeben, wenn gesellschaftsrechtlich gegen das Stammkapitale...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Steuerliche Folgen einer vGA

Rz. 419 Die ertragsteuerlichen Folgen einer vGA treten sowohl bei der Gesellschaft als auch bei den beteiligen Gesellschaftern ein. aa) Gesellschaftsebene Rz. 420 Eine vGA darf das steuerliche Einkommen der Gesellschaft nicht mindern. Hat sich durch eine vGA das Einkommen gemindert, muss der verdeckt ausgeschüttete Betrag bei der Einkommensermittlung wieder außerhalb der Hande...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen einer vGA

Rz. 413 Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens des steuerpflichtigen auswirkt und die nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (R 36 Abs. 1 KStR). Rz. 414 Eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) is...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Begriff der vGA

a) Voraussetzungen einer vGA Rz. 413 Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens des steuerpflichtigen auswirkt und die nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (R 36 Abs. 1 KStR). Rz. 414 Eine Vermögensminderung (verh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Verträgen mit Gesellschafter-Geschäftsführern

1. Vertragsverhältnisse zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern Rz. 410 Da der Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind, können schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangen werden. Ein Gesellschafter kann der Kapitalgesellschaft bspw. etwas verkaufen oder vermieten, od...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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§ 16 Vertragstypen / aa) Gesellschaftsebene

Rz. 420 Eine vGA darf das steuerliche Einkommen der Gesellschaft nicht mindern. Hat sich durch eine vGA das Einkommen gemindert, muss der verdeckt ausgeschüttete Betrag bei der Einkommensermittlung wieder außerhalb der Handelsbilanz hinzugerechnet werden. Dies wird dadurch erreicht, dass sich das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft um den handelsrechtlich erfas...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Gesellschafterebene

Rz. 422 Bei der durch die vGA eintretende Besteuerung ist je nach der Person des Gesellschafters zu unterscheiden: Hält der Gesellschafter seine Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen, so stellt die vGA auf seiner Ebene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG dar. Diese sind Gegenstand der neu zum 1.1.2009 eingeführten Abgeltungsteuer. Nach...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragsverhältnisse zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern

Rz. 410 Da der Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind, können schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangen werden. Ein Gesellschafter kann der Kapitalgesellschaft bspw. etwas verkaufen oder vermieten, oder er kann der Gesellschaft seine Arbeitskraft gegen Zahlung eines Gehalts zur Verfü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Schenkungsteuerliche Folgen

Rz. 426 In Betriebsprüfungen kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob Vorteile an Gesellschafter oder nahestehende Personen zu diesen auch eine Schenkungssteuerthematik auslösen können. Rz. 427 Mit Urt. v. 30.1.2013 (BStBl II 2013, 930; hierzu Erkis, DStR 2016, 350) hat der BFH entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren unmittelbaren oder mittelbar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Gewinntantiemen

Rz. 497 Die Gewinntantieme entfällt, wenn dem Geschäftsführer aus wichtigem Grund gekündigt wird, für das Geschäftsjahr der Kündigung. Scheidet der Geschäftsführer aus sonstigen Gründen während des Geschäftsjahres aus seinem Amt aus, hat er Anspruch auf eine zeitanteilige Tantieme. Rz. 498 Gewinntantiemen dürfen (auch bei mehreren GGF insgesamt) den Satz von 50 % des handelsr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Wettbewerbsverbot

Rz. 540 Die BFH hat zu vGA aufgrund des Verstoßes gegen ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot des GGF in vielen Entscheidungen Stellung genommen (BFH v. 30.8.1995 – I R 155/94, DStR 1995, 1873; BFH v. 12.10.1995, DStR 1996, 337; BFH v. 22.11.1995, BFH/NV 1996, 645; BFH v. 11.6.1996, BB 1996, 2394; BFH v. 13.11.1996, BB 1997, 508: BFH v. 18.12.1996, DStR 1997, 575). Die gena...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Angemessenheit

Rz. 529 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage ist die fiktive Jahresnettoprämie nach dem Alter des GGF im Zeitpunkt der Pensionszusage anzusetzen, die er selbst für eine entsprechende Versicherung zu zahlen hätte, abzüglich etwaiger Abschluss- und Verwaltungskosten (H 38 KStR – Angemessenheit, zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze: BMF-Schreiben v. 14.10.2...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Kriterien auf der Ebene der Gesellschaft

Rz. 476 Auf der Ebene der Gesellschaft sind bei der Beurteilung der Höhe der Gesamtvergütung die Unternehmensgröße, die Ertragskraft, die Eigenkapitalverzinsung, die Branche sowie der Firmensitz (Region) zu berücksichtigen (BFH v. 18.3.2002 – I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176). Rz. 477 Besondere Bedeutung haben die Ertragskraft der Gesellschaft und die Eigenkapitalverzinsung. Gera...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Tatsächliche Durchführung der Vereinbarung

Rz. 460 Der Vertrag muss, so wie er vereinbart wurde, durchgeführt werden (BFH v. 11.12.1985, BStBl II 1986, 469; BFH v. 23.4.1986, BStBl II 1986, 880; BFH v. 10.6.1987, BStBl II 1988, 25; BFH v. 28.10.1987, BStBl II 1988, 301). Rz. 461 Wichtig ist, dass die Vergütungen zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten ausbezahlt werden. Wird mit dem beherrschenden GGF bspw. ein mon...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anerkennung einer Tantieme dem Grunde nach

Rz. 489 Die Tantiemevereinbarung muss so umschrieben sein, dass sie allein durch Rechenvorgänge zu ermitteln ist, sog. Rechenformelprinzip. Tantiemevereinbarungen, die unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung stehen, führen zu einer vGA (BFH v. 29.4.1992, BStBl II 1992, 851). Die Bemessungsgrundlage muss genau definiert sein (z....mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Formelle Anforderungen an Verträge mit beherrschenden GGF

Rz. 431 Die Gefahr des Eintrittes einer vGA tritt vornehmlich bei Verträgen zwischen beherrschenden Gesellschafter und "ihrer" Gesellschaft ein, da hierbei vielfach gegen die Grundsätze des fremdüblichen Geschäftes verstoßen werden kann. a) Begriff der Beherrschung Rz. 432 Verträge mit sog. beherrschenden GGF unterliegen aufgrund der höchstrichterlichen Rspr. einer strengen fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / aa) Prüfungsschema

Rz. 468 Die Finanzverwaltung hat bisher bei der Überprüfung von GGF Vergütungen ein dreistufiges Prüfungsschema angewendet (BMF-Schreiben v. 14.10.2002, BStBl I 2002, 219; OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004, DStR 2004, 1386). Hiernach wurden im ersten Schritt die Vergütungskomponenten dem Grunde nach überprüft, ob diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Formelle Kriterien

Rz. 439 Nach der ständigen höchstrichterlichen Rspr. (BFH v. 27.7.2009 – I B 45/09 (NV); BFH v. 9.11.2005 – I R 89/04, BB 2006, 80 mit weiteren Nachweisen) sind Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihrem beherrschenden GGF, unabhängig von ihrer materiellen Angemessenheit, steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn siemehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Kapitalabfindung

Rz. 528 Im Falle eines Verkaufs einer GmbH oder auch bei der schenkweisen Übertragung auf die nächste Generation besteht häufig der Wunsch, eine Pensionszusage abzulösen. Hierbei ist größte Vorsicht geboten, da die Finanzverwaltung mit Billigung der Rspr. oftmals eine vGA annimmt (BFH v. 11.9.2013, BFHE 244, 241). Eine vGA liegt nach jüngerer Rspr. in diesen Fällen bereits d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / gg) Unverfallbarkeit

Rz. 532 Vereinbarungen über eine Unverfallbarkeit in Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an GGF einer Kapitalgesellschaft sehen häufig abweichend von den Regelungen im BetrAVG vor, dass dem Berechtigten eine sofortige Unverfallbarkeit der zugesagten Ansprüche eingeräumt wird. Rz. 533 Eine derartige Vereinbarung führt nur dann nicht zu einer vGA, wenn die...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Formelle Anforderungen auch bei nichtbeherrschenden Gesellschaftern

Rz. 463 Die erhöhten formellen Anforderungen gelten zwar nicht für Verträge mit nichtbeherrschenden GGF. Dennoch empfiehlt es sich, die von der Rspr. und der Finanzverwaltung für Verträge mit beherrschenden GGF aufgestellten formellen Anforderungen auch bei Verträgen mit nichtbeherrschenden GGF zu beachten. Ohne Beachtung dieser Anforderungen wird es im Einzelfall schwierig ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Fremdvergleichsgrundsätze bei Verträgen mit GGF

Rz. 466 Sämtliche Verträge mit GGF, unabhängig davon, ob sie eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft haben oder nicht, müssen von Inhalt und Umfang dem Fremdvergleich standhalten, um steuerlich anerkannt zu werden. Sind die Bezüge eines GGF der Höhe oder ihrem Umfang nach unangemessen, liegt nur i.H.d. unangemessenen Teiles eine vGA vor (BFH v. 5.10.1994, BStBl II 19...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 486 Die Angemessenheit der einem GGF gezahlten Gesamtvergütung ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zu beurteilen (BFH v. 28.6.1989, BStBl II 1989, S. 854; BFH v. 5.10.1994, BStBl II 1995, 549). Eine Vereinbarung, die zum Zeitpunkt ihres Abschlusses den damaligen Gewinnerwartungen entsprechend angemessen war, wird nach der Rspr. des BF...mehr