Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Einlage

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 39 Das gezeichnete Kapital der GmbH wird gem. § 42 Abs. 1 GmbHG als Stammkapital in dem nach §§ 242, 264 HGB aufzustellenden Jahresabschluss ausgewiesen. Dieses muss nach § 5 GmbHG mindestens 25.000 EUR betragen. Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG unterschreitet, muss gemäß § 5a Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.2 Bedingungen

Rz. 7 Rechtsgeschäfte, die einen Steuertatbestand verwirklichen, können von einer Bedingung, d. h. einem zukünftigen ungewissen Ereignis, abhängig gemacht werden. Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung ein.[1] Bei einer auflösenden Bedingung endigt die Wirkung des Rechts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 4 Gehaltsverzicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (über 50 % Beteiligung) wird ein Zufluss von Arbeitslohn bereits dann angenommen, wenn sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung verfügen können. Allerdings ist zu beachten, dass von einer solchen Zuflussfiktion nur Gehaltsbeträge und sonstige Vergütungen erfasst werden, die die GmbH den beherrschend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rau/Heubeck/Höhne, Kommentar zum BetriebsrentenG, Bd II, Heidelberg 1978; Höfer/Kempkes, Rückstellungen für Altersteilzeit, DB 1999, 2537; Naumann, VGA u verdeckte Einlagen, Köln 2001; Gosch, Die Finanzierbarkeit der Pensionszusage im Widerstreit von BMF und BFH, DStR 2001, 882; Buciek, Pensionsrückstellungen in der neueren BFH-Rspr, Stbg 2002, 1; Reuter, Die Übertragung einer Rü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Veranlassung

Rn. 22 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Sicht des Vorteilsgewährenden muss mithin zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Betrieblich veranlasste Zuwendungen iSd § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 37b Abs 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des StPfl veranlasst sind. Nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Materialien dazu thematisieren eige...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / III. Übertragung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Rz. 6 Auch zwischen Lebensgefährten sind zivilrechtlich selbstverständlich wirksame vertragliche Gestaltungen denkbar. Leben zwei Personen in intakter und stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft, so liegt es nicht selten nahe, dass sie sich gegenseitig bei der Gewinnung ihrer Lebensgrundlage absprechen. Auch kann es vorkommen, dass der eine Lebensgefährte den anderen anst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verpflichtung aufgrund eines Schuldbeitritts oder einer Erfüllungsübernahme

Rn. 52a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber hat mit dem im Dezember 2013 verabschiedeten § 4f EStG (s AIFM-StAnpG vom 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) auch die steuerliche Behandlung der Übertragung von Pensionsverpflichtungen iSd § 6a EStG neu geregelt, da sie zu den Verpflichtungen zählen, die Ansatzverboten, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalten unterliegen. Ebenf...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.2 Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Rz. 752 Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – und nach § 2 Absatz 8 GewStG auch für Zwecke der Gewerbesteuer – als Beteiligung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft. Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Ist für die Beste...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.3 Besonderheiten im Falle der Aufwärtsverschmelzung (Upstream-Merger)

Rz. 71 Sofern die Übernehmerin an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist (partieller oder vollständiger Upstream-Merger oder Aufwärtsverschmelzung), ergeben sich insoweit Besonderheiten. Eine Zurechnung des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft bei der Übernehmerin wäre unsystematisch und würde zu nicht zu rechtfertigenden Ergebnissen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.2 Besonderheiten im Falle der Upstream- und Downstream-Abspaltung

Rz. 103 Hält der übernehmende Rechtsträger Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft oder der übertragende Rechtsträger Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger, erfordert dies grundsätzlich dieselben Korrekturen im steuerlichen Einlagekonto wie bei der Verschmelzung.[1] Diese Grundsätze gelten aber nur entsprechend. Bei der Spaltung tritt die Rechtsfolge mithin nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung

Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG) ergibt sich in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht, da die Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Erweiterung des Veräußerungstatbestands auf verdeckte Einlagen (§ 8b Abs 2 S 6 KStG)

Tz. 203 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das sog Korb II-Ges ist § 8b Abs 2 S 3 KStG zu § 8b Abs 2 S 5 KStG und durch das SEStEG ist § 8b Abs 2 S 5 KStG zu § 8b Abs 2 S 6 KStG geworden. Nach § 8b Abs 2 S 6 KStG ist "Veräußerung im vorstehenden Sinne" auch die verdeckte Einlage. Diese Regelung betrifft die Fälle, in denen Beteiligungen an Kö von einer unter § 8b KStG fallenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.3 Einlage/Entnahme (inkl. Entstrickung) der Anteile

Tz. 28a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Einlage Die Einlage der sperrfristverhafteten Anteile in das BV eines Einzelunternehmens ist schon mangels Rechtsträgerwechsels keine Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 22 UmwStG Rn 34). Ebenso löst die Einlage der Anteile aus dem PV in das Gesamthandsvermögens einer MU-Schaft (zum Begriff der Einlage s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.2 Einkunftsverlagerung durch Einlage von zinslosen Darlehen

Tz. 1178 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Verlagerung von Zinseinkünften durch die Gewährung eines zinslosen Gesellschafterdarlehens ist nach der Rspr selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch der Verbrauch eines vom Verfall bedrohten Verlustabzugs erreicht werden soll (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende (Minderheits-)Gesellschafter

Tz. 1827 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 VGA der OG an außen stehende Minderheitsgesellschafter sind wie Az iSv § 16 KStG zu behandeln (s R 14.6 Abs 4 S 4 KStR 2015). Beispiel (in Anlehnung an Winter, GmbHR 1993, 418): Bei einem Organschaftsverhältnis iSd § 17 KStG ist der OT als Einzelunternehmer mit 60 % und sein Sohn als außen stehender Gesellschafter mit 40 % an der Organ-GmbH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Ausstehende Einlagen

Tz. 1078 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Neugründung einer GmbH ist grds ein Viertel der Stammeinlage, mind jedoch ein Betrag von 12 500 EUR in die GmbH einzuzahlen (s § 7 Abs 2 GmbHG; Voraussetzung für die Eintragung im H-Reg; eine Ausnahme gilt allerdings bei einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt iSv § 5a GmbHG). Der darüber hinausgehende Teil des St-Kap kann als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.3 Ablösung einer Pensionsverpflichtung durch eine Abfindung

Tz. 690 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In der Vergangenheit hatte die FinVerw die Abfindung einer Pensionsverpflichtung während der aktiven Dienstzeit des Ges-GF dann als betrieblich veranlasst anerkannt, wenn es dafür einen ausreichenden wirtsch Grund gab. Ein solcher Grund konnte in der bevorstehenden Veräußerung der Anteile, in einer geplanten Umw oder Liquidation zu sehen se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu einem geringeren als dem gemeinen Wert auf die Verlustkörperschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG)

Tz. 76 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wenn § 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG die Übertragung von WG zu einem geringeren als dem gW auf die Verlust-Kö als ein für die weitere Nutzung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags schädliches Ereignis bezeichnet, betrifft das sowohl die Übertragung einzelner WG auf die Verlust-Kö als auch die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 1 UmwStG)

Tz. 40 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Grundsätze Neben der Veräußerung (entgeltliche Übertragung) wird die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I auch durch eine (unmittelbare oder mittelbare) unentgeltliche Übertragung der maßgebenden Anteile (dh erhaltenen, auf diesen beruhenden oder mitverstrickten Anteilen) auf eine Kap-Ges oder Gen ausgelöst (s § 22 Abs 1 S 6 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Darlehensforderungen im sog Dreiecksverhältnis

Tz. 1100 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) an ihre SchwGes (TG 2) ein ungesichertes Darlehen, führt eine bil-stlich ggf zulässige und vorgenommene Tw-Abschr auf die Darlehensforderung bei ihr zur Annahme einer vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG iHd Wertminderung. Die außerbilanzielle Korrektur bei der TG 1 richtet sich dabei zeitlich auch in diesen Fällen nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.2 Eintritt des Besserungsfalles

Tz. 1130 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Tritt der in der Besserungsvereinbarung definierte Besserungsfall ein, ist die urspr ausgebuchte Verbindlichkeit iHd Rückzahlungsbetrags (wieder) als Verbindlichkeit vermögensmindernd einzubuchen (über Aufwand). Besonderheiten gelten, soweit die urspr Ausbuchung nach den Grundsätzen des Beschl des GrS ganz oder tw als (werthaltige) Einlage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.3 Arbeitseinsatz

Tz. 1275 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Arbeitseinsatz muss bei der GmbH zumindest dann nicht als besonderer Gesellschaftsbeitrag gewertet werden, soweit die GF bereits anderweitig angemessen entlohnt werden. Da ein unangemessen hohes GF-Gehalt den Gewinn der GmbH mindert, verringert sich dadurch auch der Ertragswert und somit idR der Unternehmenswert der GmbH. Das wiederum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.3 Gegenläufige körperschaftsteuerliche Rechtsfolgen bei Ausübung einer bilanzsteuerlich unschädlichen Abfindungsklausel

Tz. 564 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bevor entspr den Grundsätzen der Tz 558ff eine Aufnahme einer Abfindungsklausel in eine Pensionszusage erfolgt, sollte bei Ges-GF eine Überprüfung der Auswirkungen auf der 2. Ebene (vGA) erfolgen. Denn die bilanzstlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Abfindungsklauseln führen zu kstlichen Folgeproblemen, wenn von der Möglichkeit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Darlehensgewährungen bei Schwestergesellschaften und im Konzernverbund

Tz. 1144 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 VGA wegen zinsloser oder zinsverbilligter Darlehensgewährung können auch im Konzernverbund vorliegen. In Betracht kommen hierfür die Darlehen einer TG an ihre MG oder an ein dieser übergeordnetes Konzernunternehmen sowie Kreditvereinbarungen zwischen SchwGes. Bei Darlehen einer MG an ihrer TG liegt keine vGA vor; hier ist auch eine zinslos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz/Wagner, St-Neutralität bei nichtverhältniswahrender Abspaltung, DStR 1997, 182; Walpert, Zur St-Neutralität der nichtverhältniswahrenden Abspaltung von einer Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 1998, 361; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, in FS für Widmann, Bonn/Berlin 2000, 287; Mahlow/Franzen, Ertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.4 Folgen aus der Zuordnung des Geschäftswerts

Tz. 1352 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aus der Zuordnung ergeben sich folgende Rechtsfolgen: Da keine Übertragung auf die Betriebs-Kap-Ges stattfindet, kann keine verdeckte Einlage aus der Übertragung vorliegen, die nach § 6 Abs 6 S 2 EStG zu einer Gewinnrealisierung führen könnte. Die Bw im Besitzunternehmen sind fortzuführen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Steuerliche Behandlung in der Bilanz

Tz. 1123 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch stlich sind EK ersetzende Darlehen bei der darlehensempfangenden Kap-Ges grds als FK zu behandeln; s Urt des BFH v 05.02.1992 (BStBl II 1992, 532). Das StR schließt sich damit dem Zivilrecht an, da die zivilrechtliche Folge des EK-Ersatzes bzw der Nachrangigkeit lediglich darin besteht, in der Krise der Gesellschaft die Forderung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.6 Herabsetzung der Aktivbezüge als Sonderfall der "Überversorgung"

Tz. 589 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Zusammenhang mit der stlichen Prüfung bei Pensionszusagen (1. oder 2. Stufe) stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn die Aktivbezüge herabgesetzt werden. Eine solche Herabsetzung kann sich wegen einem Wechsel des Beschäftigungsgrades (zB der Ges-GF arbeitet nur noch halbtags) oder auf Grund einer finanziellen Krisensituation der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen

Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen Grundsätze gelten. Erhält dabei eine an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.3 Übertragungen außerhalb des Umwandlungssteuerrechts

Tz. 1519 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Estlich können Übertragungen betrieblicher Einheiten zum Bw übertragen werden, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt (§ 6 Abs 3 EStG). Die Vorschrift des § 6 Abs 3 EStG kommt allerdings für die Übertragung durch und auf eine Kö grds nicht zur Anwendung, weil insoweit die Vorschriften über die vGA und die verdeckten Einlagen vorgehen; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.2 VGA an Personen außerhalb des Organkreises

Tz. 1821 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vorweggenommene Gewinnabführung liegt auch dann vor, wenn bei einer Kap-Ges als OT Gewinn von der OG verdeckt an einen Gesellschafter des OT oder eine einem Gesellschafter des OT nahe stehende Person ausgeschüttet wird oder wenn bei natürlichen Personen oder einer Pers-Ges als OT an eine dem OT bzw einem Gesellschafter des OT nahe steh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Unmittelbare Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaft und Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1215 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Für Vorteilsgewährungen der Kö im Zusammenhang mit Leistungsbeziehungen zu MU, die zugleich AE der Kö oder diesen nahe stehende Pers sind, gelten die allg Grundsätze. Für diese Fälle sind die Ausführungen in diesem Abschn grds ohne Bedeutung. Tz. 1216 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine vGA führt in diesen Fällen auf AE-Ebene jedoch regelmäßig ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Steuerliche Behandlung der Einlagenrückzahlung beim Anteilseigner

Tz. 14 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wie in der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 14/2683, 125) des StSenkG nachzulesen, sollte sich durch den Systemwechsel vom früheren Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren an der stlichen Behandlung der Rückgewähr von Einlagen "gegenüber der früheren Praxis nichts ändern und im Grundsatz sollte die Einlagenrückgewähr nicht zu stpfl Beteiligungserträgen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Tz. 205 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Wortlaut des § 8b Abs 3 S 3 KStG "Gewinnminderungen im Zusammenhang mit dem in Abs 2 genannten Anteil" ist allgemein gehalten und suggeriert, dass Gewinnminderungen jeglicher Art von der Regelung erfasst werden. Die Vorschrift muss jedoch im Zusammenspiel mit zwei weiteren Regelungen gesehen werden, die Abzugsverbote regeln, nämlich mit §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 63 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE führt auch nach Inkrafttreten des SEStEG ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Forderungsverzicht eines AE gegen Besserungsversprechen zu einer Einlage in die Kap-Ges, verbunden mit einer Erhöhung von deren stlichem Einlagekto. Eine verdeckte Einlage und damit ein Zugang zum Einlagekto ergibt sich allerdings nur iHd werthaltigen Teils d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Die sogenannte Differenzrechnung

Tz. 49 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 1 S 3 KStG bemisst den Umfang der Verwendung des stlichen Einlagekto für eine Leistung, soweit nicht Ausnahmen geregelt sind (dazu s Tz 58ff), nach einer Differenzrechnung. Danach ist der Summe der im Wj erbrachten Leistungen mit Ausnahme der in Tz 46 erläuterten Nenn-Kap-Rückzahlung (Vergleichsgröße I) der auf den Schluss des voran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Angemessenheit der Gewinnverteilung

Tz. 1162 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer GmbH hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile überhöht, liegt eine vGA vor. Es ist zu prüfen, welche Gegenleistung die Kap-Ges einem gesellschaftsfremd...mehr