Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Einlage

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 2 Inhalt

Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit seinem bisherigen Arbeitgeber (entsendendes Unternehmen) für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig werden soll.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des aufnehmenden Unternehmens eingegliedert ist und seine Arbeitsleis...mehr

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Der Verlust aus dem Verzicht auf eine private Darlehensforderung ist nicht abziehbar

Leitsatz Der Verzicht auf eine private Kapitalforderung ist anders als der Ausfall einer solchen Forderung nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar. An dieser steuerrechtlichen Behandlung hat sich durch die Neufassung des § 20 Abs. 2 EStG ab dem Jahr 2009 nichts geändert. Sachverhalt Der Kläger hatte im Jahr 2011 einer Gesellschaft ein verzinsliches ...mehr

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Änderung von Körperschaftsteuerbescheiden wegen verdeckter Einlage

Leitsatz Eine Änderung nach § 32a Abs. 2 KStG ist nur möglich, wenn der Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters tatsächlich hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage geändert wurde. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, ist Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Bei der GmbH wurden bei einer Steuerfahndungsprüfung nicht erklärte Umsatzer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.2 Gewinnermittlung im Falle der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (S. 2)

Rz. 299 § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der gemeine Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter tritt. Nach § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG ist der aufgrund einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft anfallende Veräußerungsgewinn im Jahr der verde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen (S. 2)

Rz. 116 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch verdeckte Gewinnausschüttungen gehören. Die Regelung soll sicherstellen, dass offene und verdeckte Gewinnausschüttungen gleich behandelt werden. Rz. 117 Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG liegt vor, wenn eine Körperschaft ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.2 Zweifelhafte Einzelfälle steuerpflichtiger Bezüge

Rz. 111 Als Vorabausschüttungen werden Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den erwarteten, aber noch nicht endgültig festgestellten Gewinn eines Wirtschaftsjahrs bezeichnet. Bei der AG sind Vorabausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr grundsätzlich unzulässig und als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.[1] Dagegen werden bei der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2.2 Rückzahlung von in Nennkapital umgewandelten Gewinnrücklagen (S. 2)

Rz. 132 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung [1] einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen und die als Gewinnausschüttungen i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 und 4 KStG gelten. Nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.9.3 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Buchst. b)

Rz. 204 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen die nicht den Rücklagen zugeführten Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Auch die Gewinne, die eine juristische Person des öffentlichen...mehr

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Verdeckte Einlage: Gehaltsverzicht als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Für die Frage, ob ein Gehaltsverzicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt, kommt es maßgeblich darauf an, wann der Verzicht erklärt wurde. 2. Eine zum Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nur dann gegeben sein, soweit der Steuerpflichtige nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf diese verzichtet, da in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.15 Verdeckte Einlagen

Tz. 339 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Verdeckte Einlagen erhöhen den handelsrechtlichen Jahresüberschuss und somit das EK. Sie wirken sich mithin auf den safe haven des der Zuführung folgenden Wj aus (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 30).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.4 Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen von Einlage- und Verbrauchstheorie

Tz. 279 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Grundfall der Darlehensgewährung durch eine dem AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG führen, wenn alle Beteiligte inl Kap-Ges sind, beide Lösungsvorschläge "unter dem Strich" zum betragsmäßig gleichen Ergebnis. Bei dem einzelnen Beteiligten sind die Auswirkungen jedoch unterschiedlich:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Definition als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 264 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die von § 8a KStG erfassten Zinsen werden in eine vGA umqualifiziert. § 8a KStG aF enthielt für die von § 8a KStG erfassten Vergütungen lediglich eine vGA-Fiktion. Hierzu s Tz 263. § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes enthält nunmehr die Formulierung, dass die oa Vergütungen vGA "sind". Damit soll sichergestellt werden, dass die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Fremdkapitalgewährung durch eine nahe stehende Person

Tz. 284 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wegen der stlichen Behandlung in den Fällen, in denen ein nur mittelbar beteiligter AE (FK-Gewährung in gerader Linie) das FK gewährt, s Tz 143 und s Tz 281. Tz. 285 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die aus der Anwendung des § 8a KStG resultierende vGA kann uE stlich nur dem unmittelbaren AE zugerechnet werden (s Tz 143 und Schr des BMF v 20.05.1999...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.2 Einlagetheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 276 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725, 1731 und 2057; DStR 2004, 758) wollen, um nicht zu rechtfertigende Doppelbelastungen zu vermeiden, wie bei einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG korrespondierend zur vGA der FK-Nehmerin an den AE eine verdeckte Einlage des AE in die FK-Geberin hinsichtlich der Vergütung iSd § 8a KStG annehmen. Da iE § 8a KStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.7 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 281 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Weder die Einlagetheorie noch die Verbrauchstheorie haben eine gesetzliche Grundlage (s Tz 143). UE ist somit die Theorie anzuwenden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift am ehesten entspr. Dabei muss die Beantwortung der Frage unabhängig davon erfolgen, ob der AE, die nahe stehende Person bzw der rückgriffsgesicherte Dritte im Inl oder im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.3 Kapitalerhöhungen bzw Kapitalherabsetzungen im laufenden Wirtschaftsjahr

Tz. 300 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ausschüttungen, Zuzahlungen in die oder Entnahmen aus der Kap-Rücklage, sowie Kap-Erhöhungen bzw Kap-Herabsetzungen wirken sich auf die Berechnung des safe haven grds erst in dem auf die Kap-Veränderung folgenden Wj aus, da § 8a Abs 2 S 1 KStG für diese Fälle eine Sonderregelung nicht enthält. Betroffen sind sowohl ordentliche Kap-Erhöhungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Anschaffung

Tz. 10 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine Anschaffung durch die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person iSd § 5 Abs 1 UmwStG liegt vor, wenn die Anteile entgeltlich (s Urt des BFH v 13.01.1993, BStBl II 1993, 346) und in das Gesamthandsvermögen bzw in das BV der übernehmenden natürlichen Person erworben werden. Das gilt auch, wenn die Anteile nach dem stlichen Übertragungss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.18 Stille Beteiligung

Tz. 113 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 230 HGB stellt die Einlage des stillen Gesellschafters (ohne auf die stliche Unterscheidung typisch - atypisch abzustellen), handelsrechtlich grds eine Verbindlichkeit und damit FK dar. Handelsrechtliches EK kommt nur in Betracht, wenn die Einlage des still Beteiligten dauerhaft überlassen wird (Ausschluss der Kündigung, § 234 Abs 1 H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Fremdkapitalgewährung durch einen rückgriffsgesicherten Dritten

Tz. 288 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE sind aus den in Tz 283 angeführten Gründen (s Tz 283) die Rechtsfolgen des § 8a KStG auf die Ebene der FK-Nehmerin, dh auf die Einkommenserhöhung beschränkt. Die Zurechnung eines Beteiligungsertrags nach § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG bei dem unmittelbaren AE erfolgt uE nicht. Wegen der KapSt s Tz 268. GlA s Wassermeyer (DStR 2004, 749). AA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.3 Gewinnrücklagen

Tz. 368 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es handelt sich idR um in die Gewinnrücklage eingestellte Beträge aus Jahresüberschüssen der dem Verlustjahr folgenden drei Wj. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Verlustvortrag entspr den handelsrechtlichen Vorschriften (s § 58 AktG, § 29 GmbHG) bis zum Ablauf des dritten auf das Verlustjahr folgenden Wj mit einem Jahresüberschuss verrechne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.2 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des StandOG

Tz. 230 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Dem Wortlaut des § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG ist nicht zu entnehmen, ob der AE bzw die diesem nahe stehende Person, auf die der Kreditgewährende Dritte zurückgreifen kann, ebenfalls nicht anrechnungsberechtigt sein muss. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 23) ist § 8a KStG idF des StandOG unabhängig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Veräußerer der Beteiligung sowie Geber des Fremdkapitals gehören zu dem von § 8a Abs 1 KStG erfassten Personenkreis (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 2 KStG)

Tz. 503 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG ist, dass der Veräußerer der Beteiligung sowie der Geber des FK der zu einem Zeitpunkt im Wj wes beteiligte AE der fremdfinanzierten Kap-Ges, eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsgesicherter Dritter ist. Tz. 504 Stand: EL 61 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.1 Back-to-back-Finanzierung

Tz. 248 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Bank gewährt der Kap-Ges ein Darlehen und der AE unterhält eine Einlage bei der Bank. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 21 und Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 20) liegt ein Anwendungsfall des § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Janssen, Das Verhältnis von § 8a KStG zu § 8 Abs 3 KStG und § 42 AO, DStZ 1997, 180; Janssen, Die Rechtsfolgen der Anwendung von § 8a KStG, DStZ 1997, 657; Schneck/Hirsch, Rechtsfolgen der Fremdfinanzierung inl Kap-Ges durch ausl AE nach § 8a KStG, GmbHR 1998, 229; Rödder/Schumacher, Nochmals: Ungeklärte Rechtsfolgen bei der geplanten Verschärfung der Regeln zur Gesellschafterf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Tz. 216 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Person auf § 1 Abs 2 AStG. Allerdings sind die beiden Regelungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze nicht sauber aufeinander abgestimmt (§ 1 Abs 2 AStG: mindestens 25%; § 8a Abs 1 S 2 bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.3 Verbrauchstheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 278 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Einen anderen Lösungsansatz zur Vermeidung der sonst drohenden Doppelbesteuerung wählt Wassermeyer (DStR 2003, 2056). SE wirkt § 8a KStG nF nur im Verhältnis zwischen der FK-Nehmerin und deren unmittelbarem AE. GlA s Neumann/Stimpel (GmbHR 2004, 392, 395); Golücke/Franz (GmbHR 2004, 708, 709) und Schnorberger (GmbHR 2004, 790). Dabei geht Wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.7 Ergebnisabhängig vergütetes Fremdkapital (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 173 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 "Nicht in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung" iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG sind sämtliche gewinn- bzw umsatzabhängigen Verzinsungsformen für das vom AE als Darlehensgeber gewährte FK (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 53). Dazu rechnen alle Vergütungen, bei denen der wirtsch Erfolg der Kap-Ges letztlich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 207 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Um Umgehungsmöglichkeiten des Grundtatbestands zu vermeiden, erweitert § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG den Personenkreis der FK-Geber. Es werden Gestaltungen einbezogen, in denen die Fremdfinanzierung durch Nichtgesellschafter erfolgt, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Das Schreiben des BMF vom 16.03.1987 (BStBl I 1987, 373)

Tz. 7 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Mit dieser Verw-Anw wollte die Fin-Verw einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung die stliche Anerkennung versagen, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Allgemeines

Tz. 91 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anders als beim EK enthält § 8a Abs 1 S 1 KStG, obwohl der Begriff des FK für seine Anwendung zentrale Bedeutung hat, keine Legaldefinition. Dieser Begriff entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Nach Tz 44 d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Umqualifizierung von Vergütungen für Fremdkapital, das einer der Holdinggesellschaft nachgeordneten Gesellschaft gewährt worden ist (§ 8a Abs 4 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG; § 8a Abs 4 S 2 und 3 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 434 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 4 S 2 KStG versagt zur Vermeidung sog Kaskadeneffekte denjenigen Kap-Ges, die einer Holdinggesellschaft iSd § 8a Abs 4 S 1 KStG nachgeordnet sind, einen eigenen safe haven und erklärt alle FK-Vergütungen für erfolgsunabhängig vergütetes FK, soweit dafür ein Gegenbeweis durch Drittvergleich oder wegen Mittelaufnahme zur Finanzierung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verdeckte Sacheinlage unabhängig von Zahlungsreihenfolge

Zusammenfassung Für die verdeckte Sacheinlage eines GmbH-Gesellschafters spielt die Reihenfolge der Zahlungen keine Rolle. Auch wenn zunächst die Gesellschafterforderung getilgt und in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang danach eine Bareinlage geleistet wird, wird der Gesellschaft im Ergebnis keine neue Liquidität zugeführt. Hintergrund Der beklagte Gesellschafter-Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.2 Begriff der "Mittel"

Rz. 8 Unter "Mittel" i. S. d. § 55 Nr. 1 AO sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft zu verstehen[1], allerdings nur solche, die der Körperschaft für ihre satzungsmäßigen Zwecke zur freien Verfügung stehen. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn als auch sonstige Einnahmen (Spenden, staatliche und private Zuschüsse, Beiträge, Vermögenserträge)....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anfechtung eines KSt-Bescheids zur Feststellung eines höheren Verlustes

Leitsatz Auch wenn ein Körperschaftsteuerbescheid auf 0 Euro lautet, ist (nur) dieser mit Einspruch anzufechten, wenn die Feststellung eines höheren Verlustes begehrt wird. Sachverhalt Die M-GmbH hat ihre Entwicklungsabteilung auf die neu entstehende G-GmbH ausgegliedert. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen eines Teilbetriebs nicht vor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

Leitsatz Veräußert ein Gesellschafter einer GmbH, deren einziger weiterer Gesellschafter sein Ehegatte ist, seinen Geschäftsanteil, mit dem er die in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vorgeschriebene Mindestbeteiligung erreicht, mit Zustimmung des Ehegatten zu einem deutlich unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis an die GmbH und handelt es sich dabei um eine verdeckte Einlage des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Anteilsveräußerungen und veräußerungsgleiche Tatbestände

Tz. 28 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 Nr 41 Buchst b EStG stellt Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl Kap-Ges, aus ihrer Auflösung und aus der Herabsetzung ihres Nenn-Kap stfrei. Damit wird, wie auch sonst im Teileink-Verfahren, die stliche Behandlung von GA und von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung gleichgestellt. Gewinnrealisierungstatbestände iSd § 3 N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Leitsatz Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertbe­richtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002, § 6 Abs. ...mehr

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Bonusprogramm eines Kreditinstituts als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1, 2, § 22 KStG, § 1 Abs. 1 GenG Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 67 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 270 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das URefG 2008 eingefügten § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG gehört zu den Kap-Eink auch der Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kap-Forderungen jeder Art iS des § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Unter diese Vorschrift fallen auch Ersatzrealisationsakte wie zB die Rückzahlung der Forderung zu einem über bzw unter den AK des Forderungsgläubige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rückgewähr einer oGA oder einer vGA wird stlich wie eine verdeckte Einlage behandelt (zur vGA s Urt des BFH v 25.05.1999 [BStBl II 2001, 226], v 25.05.2004 [BFH/NV 2005, 105] und v 14.07.2009 [BFH/NV 2009, 1815], weiter s Binnewies [GmbH-StB 2009, 255, 259]; zur oGA s Urt des BFH v 29.08.2000 [BStBl II 2001, 173]; s rkr Urt des FG Münster...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von nicht unter § 17 EStG fallenden Kapitalbeteiligungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Tz. 196 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das URefG 2008 eingefügten § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung von im PV gehaltenen Anteilen an einer Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (KapGes, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft) – unabhängig von der Dauer des Haltens der Anteile – zu den Eink aus KapV. Der Begriff der Veräußerung ist uE deckungsglei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 5.2.2007

Begründung (Auszug) Zu Artikel 7 (§ 1 Außensteuergesetz) Zu Nummer 1 (Absatz 1) Satz 1 Die "Grundformulierung" des § 1 Abs. 1 Satz 1 wird weitgehend fortgeführt, um die Reichweite der Vorschrift und ihre Korrekturmöglichkeiten zu erhalten. Insofern hat sich die bisherige Regelung bewährt. Die Begriffe "Verrechnungspreise" und "Fremdvergleichsgrundsatz" werden in Übereinstimmung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drucks. 16/4841 v. 27.3.2007)

Begründung (Auszug) Zu Artikel 7 (§ 1 Außensteuergesetz) Allgemein Ein Kernelement der Unternehmensteuerreform ist die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Zinsschranke (vgl. insbesondere § 4 h EStG in Artikel 1 des Gesetzentwurfs) und Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer (vgl. § 8 GewStG in Artikel 3 des Gesetzentwurfs) erschweren Gewinnverlagerungen und Finanzierungsgest...mehr