Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Einlage

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Sachkapitalerhöhung/Aufstockung bestehender Anteile

Tz. 158b Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei der Sachkap-Erhöhung wird eine Sacheinlage in eine bestehende GmbH oder AG auf die neuen Anteile geleistet (s §§ 56 GmbHG, 183 AktG; Ausnahme s § 58a Abs 4 S 1 GmbHG). Für jeden an der Kap-Erhöhung teilnehmenden Gesellschafter können ein neuer Geschäftsanteil oder mehrere neue Anteile ausgegeben werden; statt einer reinen Sacheinlage k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Anteilseinbringung (§ 21 UmwStG) als Veräußerung

Tz. 55 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen in eine aufnehmende Kap-Ges/Gen gem § 21 Abs 1 UmwStG (Anteilstausch) ist – ebenso wie die Betriebseinbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 52f) – ertragstlich dem Grunde nach eine Veräußerung der Anteile durch einen tauschähnlichen Vorgang. Der ein direktes Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Steuerliche Anschaffungskosten aus dem Erwerb der neuen Anteile an der Übernehmerin

Tz. 293 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen "neuen" Anteile an der Übernehmerin iSd § 20 Abs 1 UmwStG bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhinderte Vermögensmehrung

Tz. 78 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Den Begriff "verhinderte Vermögensmehrung" hat der BFH im Jahre 1989 im Zusammenhang mit der Neudefinition der vGA eingeführt (s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 471). Er wird seitdem in ständiger Rspr innerhalb der Definition der vGA verwendet. Zuvor bezeichnete der BFH die verhinderte Vermögensmehrung schlicht als den "entgangenen G...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.6 Zusätzliche Feststellungen bei Veräußerung

Zeilen 43-49 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 50 Sofern eine Veräußerung eines Anteils am Spezial-Investmentsfonds erfolgt ist, ist in diese Zeile das Datum der Veräußerung einzutragen. Ebenfalls als Veräußerung gilt dabei die Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Spezial-Investmentfo...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4 Außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 38 Zeile 38 sieht eine außerbilanzielle Korrektur von Betriebsausgaben vor, die im Zusammenhang mit der Übertragung einer Versorgungsverpflichtung oder -anwartschaft auf einen Pensionsfonds stehen. Gemäß § 4e Abs. 3 EStG kann der Steuerpflichtige beantragen, dass Zahlungen zur Übernahme derartiger Verpflichtungen durch einen Pensionsfonds nicht sofort als Betriebsausgab...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahrensrechtlich auf das Sani...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.1 Verbleibender Sanierungsertrag

Zeile 1 In dieser Zeile ist der im Jahr 2023 entstandene Sanierungsertrag einzutragen. Der Sanierungsertrag besteht aus Vermögensmehrungen durch Erlass von Schulden oder entsprechende Betriebseinnahmen. Der Betrag ist aus Zeile 29 der Anlage ZVE zu entnehmen. Zeile 2 In Zeile 2 sind Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben einzutragen, die im Sanierungsjahr 2023 entstan...mehr

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Anhang / 5.2.2 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Es sind zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.[1] Besondere Umstände werden z. B. angenommen, wenn die Umsatzerlöse bei langfristiger Fertigung stark schwanken, ungewöhnliche Veränderungen beim Vorra...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3 Verdeckte Einlagen

3.2.3.1 Begriff der verdeckten Einlage Rz. 190 Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahestehende Person einer Kapitalgesellschaft außerhalb gesellschaftsrechtlicher Vorschriften Vermögensvorteile zuwendet, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Gesellschaft ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.1 Begriff der verdeckten Einlage

Rz. 190 Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahestehende Person einer Kapitalgesellschaft außerhalb gesellschaftsrechtlicher Vorschriften Vermögensvorteile zuwendet, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte.[1] Für den Begri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.2 Ertragsteuerrechtliche Folgen der verdeckten Einlage

Rz. 200 Als Rechtsfolge erhöht die Vermögensmehrung, die bei einer Körperschaft infolge einer verdeckten Einlage eintritt, deren Einkommen nicht. Hat eine verdeckte Einlage den Steuerbilanzgewinn erhöht, ist der Betrag der verdeckten Einlage bei der Einkommensermittlung wieder abzuziehen. Diese Rechtsfolge spricht § 8 Abs. 3 S. 3 KStG ausdrücklich aus; sie entspricht auch § ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.3 Schenkungsteuerpflicht bei verdeckter Einlage (§ 7 Abs. 8 ErbStG)

3.2.3.3.1 Unmittelbare Zuwendung an die Körperschaft Rz. 207 Eine verdeckte Einlage stellt, wie auch eine offene Einlage, keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft dar. Die Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung des Gesellschaftszwecks und erfolgt auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage. Derart...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.4 Mittelbare Einlagen

Rz. 255 Die Annahme einer Einlage setzt nicht voraus, dass der Gegenstand der Einlage aus dem Vermögen des Gesellschafters stammt; er kann der Kapitalgesellschaft vielmehr auch von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zugeführt werden. Der Tatbestand des § 8 Abs. 3 S. 4 KStG betrifft in erster Linie direkte Einlagen, da Voraussetzung ist, dass die Einlage das Einkom...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 4 Folgeänderung bei verdeckter Einlage (Abs. 2)

Rz. 50 Abs. 2 enthält die Abs. 1 entsprechende Regelung für die verdeckte Einlage. Anders als nach Abs. 1 ist nach Abs. 2 die Steuerfestsetzung gegen den Gesellschafter, der die Einlage erbracht hat, vorrangig. Wird diese erlassen, aufgehoben oder geändert, kann eine entsprechende Änderung des Bescheids gegen die Körperschaft, die den Vorteil erhalten hat, ergehen. Entsprech...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.7 Die Bewertung von Einlagen, sonstige Rechtsfolgen

Rz. 317 Eine offene Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt eine Einlage i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.[1] Dieser Grundsatz gilt auch für verdeckte Einlagen.[2] Das gilt, obwohl bei Einlagen in Kapitalgesellschaften, anders als in den einkommensteuerlich relevanten Fällen, Einlegender und Empfänger der Einlage ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.3.1 Unmittelbare Zuwendung an die Körperschaft

Rz. 207 Eine verdeckte Einlage stellt, wie auch eine offene Einlage, keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft dar. Die Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung des Gesellschaftszwecks und erfolgt auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage. Derartige Vorgänge zwischen Gesellschafter und Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.8 Rückzahlung von Einlagen

Rz. 323 Einlagen auf das Nennkapital können nur auf dem handelsrechtlich vorgeschriebenen Weg, d. h. durch Kapitalherabsetzung oder Liquidation, zurückgezahlt werden. Da dieser Vorgang nur das Nennkapital berührt, liegt er außerhalb der Einkommenssphäre; körperschaftsteuerliche Folgen treten also grundsätzlich nicht ein.[1] Rz. 324 Verdeckte Einlagen gehen in das Vermögen der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.2 Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 162 "Nennkapital" bzw. "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 HGB ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Bei Genossenschaften treten nach § 337 Abs. 1 HGB die Geschäftsguthaben an die Stelle des gezeichneten Kapitals.[1] Rz. 163 Die Gesellschafter haben (mindestens) den Betrag des gezeichneten Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.2 Steuerliche Einlagefähigkeit bei verdeckten Einlagen

Rz. 284 Wie in anderen Fällen[1] unterscheidet sich der Blickwinkel des Steuerrechts von dem des Handelsrechts auch bei der Frage der Einlagefähigkeit. Das Handelsrecht beschäftigt sich vorrangig damit, welche Gegenstände als Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Beiträge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die außerhalb des Nennkapitals der Gesellschaft vom Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.5 Inkongruente (disproportionale) Einlagen

Rz. 276 Einlagen müssen nicht von allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung erbracht werden. Bei Einlagen auf das Nennkapital ist das unbestritten. Eine inkongruente (disproportionale) Einlage bei einer Kapitalerhöhung bedeutet, dass der Gesellschafter, der an der Kapitalerhöhung über seine Beteiligungsquote hinaus teilnimmt, seinen Beteiligungsprozentsatz erhöht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 150 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für das KSt-Recht.[1] Demgemäß ist auch im KSt-Recht unter Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.3.2 Mittelbare Zuwendung an den Gesellschafter (§ 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG)

Rz. 208 Die Frage, ob eine verdeckte Einlage eines Gesellschafters eine Schenkung an den anderen Gesellschafter sein könne, hatte der BFH bisher verneint.[1] Zwar erhöhe die verdeckte Einlage auch den Wert der Beteiligungen der anderen Gesellschafter. Eine Schenkung erfordere aber eine Vermögensminderung aufseiten des Schenkers und eine Vermögensmehrung aufseiten des Beschen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 32a KStG enthält verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen. Die Vorschrift betrifft damit die Besteuerung des Gesellschafters sowie die der Körperschaft und verbindet beide Ebenen verfahrensrechtlich durch eine Änderungsregelung. Diese ergänzt die entsprechenden materiell-rechtliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.2 Problematik und Inhalt der Vorschrift

Rz. 4 Regelungsgrund des § 32a KStG waren verfahrensrechtliche Probleme bei der Korrektur von verdeckten Gewinnausschüttungen. Werden verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen steuerlich auf der Ebene der Kapitalgesellschaft unabhängig von der Ebene des Gesellschafters beurteilt, können sich Probleme aus materiell einander widersprechenden Entscheidungen ergeben,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.2 Steuerfreistellungen nach § 8b KStG

Rz. 35 § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG bestimmt, dass § 8b Abs. 1 – 6 KStG bei der Organgesellschaft nicht anzuwenden ist. Bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft sind also die in den genannten Vorschriften enthaltenen Vermögensmehrungen und -minderungen als steuerpflichtig zu behandeln, d. h., Vermögensmehrungen sind dem Einkommen hinzuzurechnen und Vermögensminderungen v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich des § 32a KStG ist hinsichtlich der Rechtsform der betroffenen Stpfl. nicht ganz klar. Eindeutig ist, dass der die verdeckte Gewinnausschüttung leistende Stpfl. nach Abs. 1 eine Körperschaft sein muss, die rechtlich in der Lage ist, eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erbringen,[1] sowie, dass der die verdeckte Einlage nach Abs. 2 empfangende St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 157 Offene Einlagen sind alle gesellschaftsrechtlichen, d. h. den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Einlagen.[1] Sie können in Form von Bar- oder Sacheinlagen erbracht werden. Es kann sich um Pflichteinlagen oder freiwillige Einlagen handeln. Gesellschaftsrechtliche Einlagen sind: Einzahlungen der Anteilseigner auf den Nennbetrag der bei Gründung oder E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.1 Tatbestand

Rz. 20 Als Tatbestand setzt Abs. 1 voraus, dass gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird und dies auf der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung beruht.[1] Unter "Erlass" eines Steuerbescheids ist das erstmalige Ergehen einer Steuerfestsetzung i. S. d. §§ 155, 157 AO zu verstehen. Das Gesetz regelt nicht, um was fü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.3.3 Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (§ 7 Abs. 8 S. 2 ErbStG)

Rz. 218 Eine Konkretisierung enthält § 7 Abs. 8 S. 2 ErbStG für Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Diese Vorschrift gilt sowohl dann, wenn Kapitalgesellschaften aneinander beteiligt sind, als auch dann, wenn dies nicht der Fall ist. Zuwendungen zwischen zwei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften sind danach nur schenkungsteuerpflichtig, so...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.3.2 Betriebsvermögen und außerbetriebliche Sphäre

Rz. 53 Für die Frage, ob eine Körperschaft neben einer betrieblichen Sphäre auch eine nichtsteuerliche Sphäre (Privatsphäre) haben kann, ist zwischen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungs- bzw. Pensionsvereinen auf Gegenseitigkeit und Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts[1] auf der einen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.3 Dauerverlustgeschäfte bei Eigengesellschaften (Abs. 7 S. 1 Nr. 2)

Rz. 589 Nach Nr. 2 treten auch bei Kapitalgesellschaften, die von der öffentlichen Hand stimmrechtsmäßig beherrscht werden, die Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht ein, wenn sie ein Dauerverlustgeschäft betreiben. Die inhaltliche Beschränkung auf sog. Eigengesellschaften soll eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu Nr. 1 erzeugen. Rz. 590 Die Regelung betrifft nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.1 Zivilrechtliche Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern

Rz. 146 Das KSt-Recht unterscheidet scharf zwischen dem KSt-Subjekt einerseits und den hinter ihm stehenden Gesellschaftern oder Mitgliedern andererseits. Deshalb werden zivilrechtliche Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern steuerlich wie Verträge zwischen fremden Dritten beurteilt, vorausgesetzt, dass die Vereinbarungen nicht auf einer gesellscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.1 Definition und Systematik des Einkommensbegriffs

Rz. 25 § 8 KStG definiert den Begriff des Einkommens nicht selbst. Abs. 1 bestimmt vielmehr, dass sich der Begriff und die Ermittlung des Einkommens nach den Vorschriften des EStG (und körperschaftsteuerlichen Sonderregelungen) bestimmen. Die KSt stellt sich damit als Steuer vom Einkommen der Körperschaften dar. Sie bemisst sich wie die ESt grundsätzlich nach dem im Kj. bezo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.2.2 Inkongruente (disproportionale) offene Gewinnausschüttung

Rz. 352 Nach § 29 Abs. 3 S. 1 GmbHG wird der nach § 29 Abs. 1 GmbHG auszuschüttende Gewinn nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt. Nach § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG kann im Gesellschaftsvertrag ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt werden. Eine solche Satzungsbestimmung über eine abweichende Gewinnverteilung stellt für sich allein betrachtet keinen Rechtsmissbr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 351 Es kann notwendig sein, die Gewinnausschüttung nicht entsprechend den Beteiligungsverhältnissen vorzunehmen, sondern an einige Gesellschafter mehr auszuschütten, als auf sie rechnerisch nach dem Beteiligungsverhältnis entfällt, auf andere weniger. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So kann ein Gesellschafter bei einer Kapitalerhöhung ein höheres Agio, als auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.5 Stiftungen

Rz. 525 Stiftungen können Einkünfte aller Einkunftsarten, mit Ausnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit, haben (Rz. 103).[1] Wirtschaftliche Stiftungen jedoch, deren Tätigkeit sich auf die Teilnahme am allgemeinen Geschäftsleben bezieht, erzielen regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für diese Stiftungen gelten die allgemeinen Regeln für die Ermittlung der Einkünfte. Ne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.2 Gliederung der Vorschrift

Rz. 4 Abs. 1 S. 1 umschreibt den Einkommensbegriff des KSt-Rechts. Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich demgemäß nach den Vorschriften des EStG und den sie ergänzenden oder ihnen vorgehenden speziellen Regelungen des KStG. Die Vorschrift enthält weiterhin Sonderregelungen zum Einkommen der Betriebe gewerblicher Art in S. 2 und der inl....mehr