Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Einlage

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.1 Sperrwirkung der DBA bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen

Tz. 80a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 So regeln die KStR in R 36 Abs 2, dass in einem solchen Verhältnis vGA auch dann anzunehmen sind, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, oder wenn nicht einer klaren Vereinb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.3 Umsatzsteuer

Tz. 60 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auswirkungen auf die USt ergeben sich nicht, da es dort den von § 32a Abs 2 KStG verwendeten Begriff der verdeckten Einlage nicht gibt. Somit kann es auch nicht zur Änderbarkeit eines USt-Bescheids der Kö nach § 32a Abs 2 KStG kommen. Dies gilt unabhängig davon, dass eine verdeckte Einlage (insbes wenn sie aus dem Unternehmensvermögen des Ges...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 798 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Als Reaktion auf das oben (s Tz 788) genannte Urt wurde mit Wirkung ab 01.01.2003 § 1 Abs 4 AStG (ab 01.01.2013 § 1 Abs 5 AStG) klarstellend geändert, indem ebenfalls auf die schuldrechtliche Vereinbarung abgestellt wird. Die ges Neuregelung enthält allerdings die Ausnahmebestimmung, dass dies nicht gilt, wenn es sich um eine gesellschaftsre...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.4 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung – Korrekturen nach §§ 7ff AStG

Tz. 69 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine vGA, verdeckte Einlage oder eine Korrektur nach § 1 AStG kann grds auch einschlägig sein für die gesellschaftsrechtlichen oder Geschäftsbeziehungen eines Stpfl zu einer ihm nahe stehenden Zwischengesellschaft. Diese sind am Maßstab der allgemeinen Korrekturen zu messen, und zwar vor Anwendung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbeste...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.7 Steuerliche Folgen einer unzutreffende Einkunftsabgrenzung

Tz. 924 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Sind die Aufwendungen einer Arbeitnehmerentsendung den beteiligten Unternehmen nicht sachgerecht, dh nicht der jeweiligen betrieblichen Interessenlage folgend zugeordnet worden, sind die Einkünfte des belasteten Unternehmens zu berichtigen. Bei inl Unternehmen sind die Korrekturen nach den Grundsatzen der vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG) bzw nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 55 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Verweisung in § 32a Abs 2 S 2 KStG auf § 32a Abs 1 S 2 KStG stellt sicher, dass die Änderung des Bescheids der Kö auch dann noch möglich ist, wenn eigentlich bereits Verjährung eingetreten ist (Ablaufhemmung bis zum Ablauf eines Jahres nach Unanfechtbarkeit des Steuer- oder Feststellungsbescheids des Gesellschafters). Es kommt also im Erg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 57 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 2 S 1 KStG kann für eine inl Kö auch dann eingreifen, wenn der Gesellschafter nicht im Inl der Besteuerung unterliegt (also St-Ausländer ist). Wie bei den vGA (dazu s Tz 34) ist die Frage, ob eine verdeckte Einlage vorliegt, allerdings allein nach inl Recht zu beurteilen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.2 Gewerbesteuermessbescheid

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auch für GewSt-Messbescheide der Kö ergibt sich eine Änderungsmöglichkeit, wenn nachträglich beim AE eine verdeckte Einlage festgestellt wird; aA s Bauschatz in Gosch, 3. Aufl, § 32a Rn 44; zum vergleichbaren Problem bei der Anwendung des § 32a Abs 1 KStG auf der Ebene des AE s Tz 35). Allerdings wird hier idR auch § 35b GewStG anwendbar sein...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.3 Das Konkurrenzverhältnis der Höhe nach

Tz. 19 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Korrekturnormen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Tatbestandsvoraussetzungen bzw ihres Anwendungsbereichs sondern auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Während § 1 AStG wie auch die vGA nach § 8 Abs 3 KStG auf den Fremdvergleichspreis abstellen, ist bei einer Entnahme der Tw bzw bei § 12 KStG der gW anzuwenden. Das Konkurrenzve...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.3 Prüfungsschritt 3: Anwendung des § 1 AStG auf die Teilwertabschreibung

Tz. 838 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden Eink eines Stpfl aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er iR solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausl Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten, so sind seine Eink unbeschadet anderer Vors...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.3.4 Überlagerung durch die Systematik des § 1 AStG

Tz. 647 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Zudem ist zu beachten, dass § 1 AStG nur "Lückenfüller" ist und vorrangig andere Korrekturnormen anzusetzen sind. Bei Verlagerungen auf Ausl-Töchter wird häufig auch eine verdeckte Einlage vorliegen. Bei Gesamteinheiten ist iRd Einlage nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 26.11.2009, BFHE 227, 460 mit Verweis auf das Urt des BFH v 18.12.19...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.1 Grundsätze

Tz. 752 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung verursacht keine (verdeckte) Einlage (s Urt des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348). Sie stellt auch keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten iSd § 42 AO dar (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Von einer echten Nutzungsüberlassung im nachfolgenden Sinn ist nur auszugehen, we...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.4 Problemfelder

Tz. 177 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Internationalisierung der aus dem Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung stammenden Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wird zwar als Hilfsmaßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen allgemein begrüßt (s Schaumburg, 2. Aufl, Rn 18.109), es wird aber zutr darauf hingewiesen, dass das Prinzip seine Gr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.6 Anwendung der sog Geschäftschancenlehre

Tz. 671 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In der Praxis besonders umstritten ist die Übertragung oder Überlassung von sog Geschäftschancen. Eine Geschäftschance ist die konkrete Möglichkeit, aus einem noch abzuschließenden Geschäft einen Gewinn (Vorteil) zu erzielen, soweit sich dieser nicht bereits aus anderen WG oder schwebenden Geschäften ergibt (zB die konkrete Möglichkeit, ein W...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4.2 Veranlagungszeiträume ab 2008

Tz. 29 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die ges Neuregelung des § 1 Abs 1 AStG durch das URefG 2008 ist auf den ersten Blick widersprüchlich. § 1 Abs 1 AStG stellt in S 1 – entspr der unter Tz 24 genannten Verw-Auff – klar, dass eine Einkommens-Korrektur nach § 1 AStG gegenüber anderen stlichen Korrekturvorschriften nachrangig ist, bzw dass anderen Korrekturvorschriften, wie zB § 8...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

Tz. 0 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Dieser Abschnitt rundet den Themenbereich des Kommentars ab, indem er die Gewinnabgrenzung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erläutert. Die in dieser Kommentierung behandelten Themenschwerpunkte sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.1 Feststellungsbescheide

Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BStBl II 1988, 174). Somit kann a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung und Entwicklung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bereits kurz nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens durch das StSenkG (ab 2001/2002; s BStBl I 2000, 1428) traten in der Fach-Lit Bedenken hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Änderbarkeit von St-Bescheiden auf Gesellschafter-Ebene auf, wenn nachträglich eine vGA aufgedeckt wird und der Bescheid des Gesellschafters bereits bestandskräftig ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zu versteuerndes Einkommen (§ 7 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift definiert den Begriff des zvE. Der Begriff ist ab 1977 aus dem ESt-Recht in das KStG übernommen worden und an die Stelle des bisher verwendeten Begriffs "Einkommen" getreten. Wegen der Begriffsunterschiede s R 2 EStR 2012 und s § 8 Abs 1 KStG Tz 5 ff. Das zvE ist nach den Vorschriften des EStG sowie nach den ergänzenden Vorschrif...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.8 Anschubfinanzierungen – Ablösung steuerlich ungünstiger Finanzierungen

Tz. 853 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei grenzüberschreitenden Finanzierungen wird häufig die Notwendigkeit gesehen, eine kurzfristig lokal eingegangene Finanzierung später stoptimierend durch eine Finanzierung durch die inl MG zu ersetzen. Die hierdurch auftretenden Probleme sollen anhand nachfolgendem Bsp erläutert werden. Beispiel: Die inl C-GmbH hat die Beteiligung an dem ita...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.7 Forderungsverzicht hinsichtlich eines Finanzierungsdarlehens gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften

Tz. 849 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 In Zusammenhang mit dem unter Tz 838ff erläuterten Schr des BMF vom 29.03.2011 (BStBl I, 277) ist auch die Frage aufgetreten, ob sich hieraus in Verzichtsfällen neue Gesichtspunkte aus der Werthaltigkeit bei einem Forderungsverzicht gegenüber ausl TG ergeben. Dies soll anhand folgendem Bsp erörtert werden: Beispiel: Die inl M-GmbH gewährte ih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 34 Abs 13b KStG idF vor dem Kroatien-StAnpG ist § 32a KStG idF des JStG 2007 erstmals anzuwenden, wenn nach dem 18.12.2006 ein St-Bescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Bei Aufhebung oder Änderung gilt dies auch dann, wenn der aufzuhebende oder zu ändernde St-Bescheid vor dem 18.12.2006 erlassen worden ist. Die Anwendungsreg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.2.1 Erste Stufe der Prüfung: Bilanzsteuerliche und körperschaftsteuerliche Anerkennung der Verluste

Tz. 409 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 IR dieses ersten Schrittes stellt sich die Frage, ob bei der übliche Abdeckung entstandener Verluste durch eine MG "echte" verdeckte Einlagen im neutralen Ergebnis vorliegen oder ob die Leistungen des Gesellschafters erfolgswirksam zu erfassen sind. Es gelten folgende Grundsätze: Zuschüsse ebenso wie Forderungsverzichte, die auf gesellschafts...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.2 Sperrwirkung der DBA bei Einkommenskorrekturen nach § 1 AStG

Tz. 88b Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der BFH hat in drei Entsch (s Urt des BFH v 17.12.2014, DStR 2015, 466; v 24.06.2015, BFH/NV 2015, 1506 und v 24.3.2015, BFH/NV 2015, 1009) zur Frage der Korrektur von Tw-Abschr an kap-ersetzende Darlehen, die ausl notleidenden TG gewährt wurden, den Grundsatz der Sperrwirkung der DBA aus der unter Tz 80ff aufgelisteten Rspr auf § 1 AStG übe...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.5 Grenzen der Korrektur nach der 3. Stufe – Vereinbarkeit des § 1 AStG mit dem EG-Vertrag

Tz. 188 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Da § 1 AStG nur einkommenserhöhend in grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen wirkt, nicht jedoch Inl-Fällen, stellt sich die Frage der europarechtlichen Zulässigkeit. Hinzu kommt noch die Problematik der unterschiedlichen Wertansätze bei vd Korrekturnormen. Wegen eines Bsp s Tz 25. Tz. 189 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Aus dieser Beurteilung w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Rechtsfolgen

5.3.1 Grundsatz Tz. 48 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Rechtsfolge der in Tz 45 genannten Voraussetzungen kann ein St-Bescheid gegenüber der Kö, welcher der Vermögensvorteil zugewendet wurde, aufgehoben, erlassen oder geändert werden. Das Gesetz geht dabei offensichtlich davon aus, dass der Vorgang, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, vor deren Aufdeckung bei der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7 Auswirkung auf andere Bescheide

5.3.7.1 Feststellungsbescheide Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BSt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002 (und ggf bis heute)

Tz. 788 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der BFH (s Urt des BFH v 29.11.2000, BStBl II 2002, 720, 318) hat in einem Fall der Patronatserklärung einer Konzernobergesellschaft entschieden, dass zumindest im Streitjahr, in dem § 1 Abs 4 AStG idF des StVergAbG nicht galt, eine Einkommenskorrektur mangels eigenständiger Geschäftsbeziehung nicht vorliegt, sofern eine nicht ausreichende E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Systematische Stellung des § 32a KStG/Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der AO

Tz. 8 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a KStG ist eine verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift in einem materiellen St-Gesetz (ebenso wie zB § 10d EStG für den Verlustabzug oder § 35b GewStG für die Änderung eines GewSt-Messbescheids). Die Regelung stellt ein (verfahrensrechtliches) Korrespondenzprinzip hinsichtlich des Ansatzes einer vGA bei der Kö und beim AE her. Sie gewähr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 8 Betriebsaufspaltung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 228 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf die Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) führt zur Gewinnrealisierung. Soweit die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein Tausch vor, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Werden keine Gesellschaftsrechte für die in die GmbH eingebrachten Wirtschaftsgüter ge...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.4 Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 156 Eine Übertragung gegen Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn der Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut gegen erstmalige Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten auf die Personengesellschaft überträgt und die eintretende Erhöhung des Gesellschaftsvermögens dem Kapitalkonto des einbringenden Gesellschafters gutgeschrieben wird. Dabe...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.3 Unentgeltliche Übertragungsvorgänge

Rz. 154 Erfolgt die Buchung bspw. auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto, werden dem einbringenden Gesellschafter keine zusätzlichen Gesellschaftsrechte eingeräumt, weil eine derartige Handhabung weder einen prozentualen Anteil am Gesamthandsvermögen noch zusätzliche Stimmrechte verschafft. Auch der Anteil des Gesellschafters an den stillen Reserven vermehrt sich...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Übertragender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG ist ein Mitunternehmer (insbesondere natürliche Person oder Kapitalgesellschaft), der zusätzlich zu seiner Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mindestens einen weiteren Betrieb unterhält oder über Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft oder einer weiteren Mitunternehmerschaft verfügt. A...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Oktober 1997, I ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.1 Unentgeltlichkeit

Rz. 56 Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts ohne Gegenleistung (auch nicht in Form von Gesellschaftsrechten) erfolgt (= verdeckte Einlage). Eine Gegenleistung kann sowohl in der Hingabe von Aktiva als auch in der Übernahme von Passiva (insbesondere Verbindlichkeiten) bestehen. Wirtschaftlich betrachtet stellt die Übernahme von Verbi...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Lohnsteuer und Gehaltsverzicht

Im Jahr 2011 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) noch entschieden: Werden Gehaltsbestandteile (Weihnachtsgeld, Tantieme) nicht ausgezahlt, ist die Besteuerung nur zulässig, wenn die Forderung des Geschäftsführers gegen die GmbH als Verbindlichkeit gebucht ist. Ist das nicht der Fall, darf auch keine Lohnsteuer dafür erhoben werden (BFH, Urteil v. 3.2.2011, VI R 4/10 und VI R 66/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Anteile an Kapitalgesellschaften, die zu den Finanzanlagen gehören.

Rz. 423 [Autor/Stand] Solche Anteile gehören zum nichtabnutzbaren Anlagevermögen. Sie waren und sind in der Steuerbilanz des Anteilseigners mit den Anschaffungskosten abzüglich einer etwaigen Teilwertabschreibung anzusetzen. Spätere offene oder verdeckte Einlagen führen zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten (sog. nachträgliche Anschaffungskosten). Die danach maßgeblichen S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Der für die Substanzwertermittlung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG n.F. maßgebende Stichtag

Rz. 368 [Autor/Stand] Wie schon an früherer Stelle ausgeführt (vgl. oben, Anm. 44), hat die Bewertung des Betriebsvermögens nach der Abstandnahme von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997 und der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 nur noch Bedeutung für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Insoweit sind für den Bestand und die Bewertung die Verhältn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausbuchung wertloser Aktien begründet Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Wenn endgültig wertlos gewordene Aktien aus dem Depot ausgebucht werden, ist der betroffene Privatanleger naturgemäß an einer steuerlichen Verwertung seines erlittenen Vermögensverlusts interessiert. Das FG Rheinland-Pfalz hat nun grünes Licht für einen Verlustabzug gegeben - das letzte Wort liegt aber beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Januar 201...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen

Leitsatz § 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbe­scheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung ...mehr

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Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte (§ 10 Abs. 3 Satz 1 AStG) sind im Falle von Geschäftsbeziehungen zwischen (Kapital‐)Gesellschaft und Gesellschafter zu nicht fremdüblichen – d.h. durch das Gesellschaftsverhältnis bestimmten – Bedingungen die hierdurch veranlassten Einkünfteminderungen und verhinderten Einkünfteerhöhunge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 26 [Autor/Stand] Anteilsveräußerung. § 11 spricht insgesamt drei Vorgänge an, die ihrerseits eine vollständige oder teilweise Realisierung stiller Reserven innerhalb einer Beteiligung auslösen können. Die Anteilsveräußerung ist der erste der angesprochenen Vorgänge. Es handelt sich um einen Begriff des dt. Steuerrechts, der deshalb nach den Grundsätzen des dt. Steuerrech...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mitteilungspflichten der Finanzbeamt(inn)en

Rz. 17 [Autor/Stand] Trotz bestehender Anzeigepflichten der Steuerpflichtigen, der Gerichte, der Notare und der von § 33 ErbStG betroffenen Institute werden die Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen nie über alle steuerbaren Vorgänge informiert. Zur Vermeidung von Steuerausfällen und zwecks Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens sind deshalb auch die Veranlagungsstellen u...mehr