Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Einlage

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§ 17 Familienholding / 3. Einbringung von Vermögen in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 91 Offene Sacheinlagen in Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich als tauschähnliche, also entgeltliche Veräußerungsgeschäfte zu qualifizieren.[179] Dies gilt gleichermaßen bei der Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens wie des Betriebsvermögens.[180] Demgegenüber sind verdeckte Einlagen als unentgeltliche Übertragungen anzusehen.[181] Bilden den Gegenstan...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb

Rz. 413 § 6 Abs. 3 EStG regelt die zwingende Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb. Dies ermöglicht eine Fortsetzung des Betriebes, ohne eine Ertragsteuerbelastung auszulösen. Die stillen Reserven gehen in diesem Fall ohne eine Besteuerung auszulösen auf den Rechtsnachfolge...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Transfer an vermögensverwaltende Personengesellschaften

Rz. 80 Soweit der Einbringende selbst am Vermögen der (vermögensverwaltenden und auch nicht gewerblich geprägten) Personengesellschaft beteiligt ist, sind Einlagen von Gegenständen des Privatvermögens – mit oder ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten – steuerlich neutral. Es kommt weder zu Veräußerungs- noch zu Anschaffungsvorgängen.[159] An der steuerlichen Qualifikation d...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.3 Gewährung neuer Anteile

Voraussetzung für die Anwendung des § 20 UmwStG ist, dass die Gegenleistung der übernehmenden Kapitalgesellschaft für das eingebrachte Betriebsvermögen zumindest zum Teil in neuen Gesellschaftsrechten besteht, wobei es ausreichend ist, dass die Sacheinlage als Aufgeld erbracht wird (vgl. Rdnr. 01.44. UmwSt-Erlass). Neue Anteile entstehen nach Rdnr. E 20.10 UmwSt-Erlass nur i...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.5 Weitere Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Der Ansatz eines Werts unterhalb des gemeinen Werts wird gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG weiterhin eingeschränkt und ist nur zulässig, soweit (kumulativ) bezüglich des übernommenen Betriebsvermögens sichergestellt ist, dass es später bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit Körperschaftsteuer unterliegt (diese Voraussetzung ist bei Inlandsfällen regel...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3.1 Entstehung eines Einbringungsgewinns I

Um zu vermeiden, dass durch eine vorgeschaltete Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG oder einen Anteilstausch nach § 21 UmwStG eine nach dem Teileinkünfteverfahren oder nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Veräußerung der im Zuge der Einbringung erhaltenen Anteile ermöglicht wird, ist in § 22 Abs. 1 UmwStG vorgesehen, dass im Fall der Einbring...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Augsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.3 Erwerb oder Aufstockung des fiktiven Teilbetriebs

Rz. 148 Schädlich sind nur der Erwerb und die Erhöhung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, also Einbringungsfälle. Nicht schädlich ist der entgeltliche Erwerb oder Hinzuerwerb eines Mitunternehmeranteils oder einer Kapitalbeteiligung von einem Dritten gegen einen Kaufpreis in Geld; ebenfalls unschädlich ist der unentgeltliche Erwerb, z. B. durch Erbfall....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.1 Begriff der "Veräußerung" i. S. d. Abs. 2 S. 2–4

Rz. 167 Den Tatbeständen der S. 2–4 ist gemeinsam, dass eine "Veräußerung" vorliegen muss. Durch die Spaltung muss entweder die Veräußerung vollzogen werden (Rz. 186ff.), oder die Spaltung muss die Voraussetzungen für eine Veräußerung schaffen (Rz. 196ff.). Da der Tatbestand der "Schaffung der Voraussetzungen" zu unbestimmt ist, wird er durch Abs. 2 S. 4 konkretisiert (Rz. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.2 Fortführung der Buchwerte bei Anteilen im Betriebsvermögen

Rz. 280 Unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 UmwStG können die Buchwerte fortgeführt werden, wenn die Anteile an der übertragenden Körperschaft beim Anteilseigner zum Betriebsvermögen gehören. Die Anteile an der übertragenden Körperschaft gelten dann durch die Spaltung als zum Buchwert veräußert und die durch die Spaltung erworbenen Anteile als mit diesem Wert angeschaf...mehr

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Überlassung eines Mandantenstamms an eine Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlage

Leitsatz Verdeckte Einlagen sind Zuwendungen eines Vermögensvorteils in Form eines bilanzierungsfähigen Wirtschaftsguts seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Sachverhalt Im Streitfall überließ (vereinfacht dargestellt) der Gesellschafter ei...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.1 Sonderregelung in § 24 Abs. 5 UmwStG

Für den Fall, dass in einem nach § 24 Abs. 1 UmwStG eingebrachten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthalten sind, soll § 24 Abs. 5 UmwStG verhindern, dass die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft dadurch erlangt werden kann, dass diese zunächst im Wege der steuerneutralen Einbringun...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.2 Sonderprobleme bei der GmbH & Co. KG

Sofern z. B. der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG beabsichtigt ist, muss zunächst die als Komplementärin vorgesehene GmbH gegründet werden. Diese Komplementär-GmbH muss sich sodann wegen der in § 202 Abs. 1 Nr. 2 UmwG geforderten Gesellschafteridentität an der bisherigen GmbH treuhänderisch oder im Wege der Anteilsabtretung eines Geschäftsanteils beteiligen, da e...mehr

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Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 5 Fazit

Der Rangrücktritt dient der Vermeidung der Insolvenz bzw. der Beseitigung einer Überschuldung. Damit straf- und schadensersatzrechtliche Konsequenzen verhindert werden, sind die steuerlichen und insolvenzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Vor der Eröffnung der Insolvenz darf eine Zahlung auf die Verbindlichkeit nicht erfolgen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anteile, die von einem nicht nach § 8b Abs 2 KStG begünstigten Einbringenden unter dem Teilwert erworben worden sind (§ 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF)

Tz. 27 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF ist Abs 2 nicht anzuwenden, wenn die Anteile durch eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar über eine MU-Schaft von einem Einbringenden, der nicht zu den von Abs 2 begünstigten Stpfl gehört, zu einem Wert unter dem Tw erworben worden sind. § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF betrifft au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 17 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF entstehen insbes durch (s Tz 3, weiter s § 21 UmwStG [vor SEStEG] Tz 14ff): Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF zu Bw oder Zwischenwerten. Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges nach § 25 UmwStG aF; Einbringung einer mehrheitsvermittelnden Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 17 Abs 1 S 2 KStG nennt in seinen Nrn 1 und 2 über die in § 14 KStG genannten Voraussetzungen hinausgehende Zusatzvoraussetzungen für die stliche Anerkennung einer Organschaft mit einer anderen als den in § 14 Abs 1 S 1 KStG bezeichneten Kap-Ges als OG. Sind die in § 17 Abs 1 KStG genannten Voraussetzungen erfüllt, gelten die §§ 14–16 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.3.3 Nicht vorhandenes Abwicklungs-Anfangsvermögen (Abs. 5)

Rz. 82 War am Schluss des vorangegangenen Vz kein Betriebsvermögen vorhanden, so gilt nach § 11 Abs. 5 KStG als Abwicklungs-Anfangsvermögen die Summe der später geleisteten Einlagen. Dieser Fall tritt ein, wenn eine neu errichtete Gesellschaft noch vor Ablauf des ersten Wirtschaftsjahrs wieder aufgelöst wird. In welcher Form die Einlagen geleistet werden, ob als Grund- oder ...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.3 Tatsächliche Durchführung

Die steuerliche Anerkennung der Tantiemevereinbarung erfordert weiterhin, dass die Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt, d. h. nach den vertraglichen Abmachungen verfahren wird. Dies gilt insbesondere für die Auszahlung der Tantieme. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Tantieme mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig und sollte unmittel...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Einzelfragen zu Veräußerungstatbeständen

Eine Veräußerung eines Investmentanteils ist anzunehmen, wenn eine entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen anderen Rechtsträger erfolgt. Als Veräußerung von Investmentanteilen gilt auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme, verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft, eine einseitig vom Investmentfonds herbeigeführte Rücknahme von Investme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Abziehbare Aufwendungen (Zuwendungs-/Spendenabzug)

Tz. 53 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Zuwendungen/Spenden sind keine Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10). Sie sind, wenn ein Abzug als Betriebsausgaben von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft vorgenommen wurde, dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen. Tz. 54 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Eine steuerbegünstigte Körperschaft, die nach § 5 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.1 Einstellung des Geschäftsbetriebs

Rz. 94 Der fortführungsgebundene Verlustvortrag geht gem. § 8d Abs. 2 KStG (vorbehaltlich stiller Reserven) unter bzw. kommt gem. § 8d Abs. 1 S. 1 KStG nicht zur Anwendung, wenn der Stpfl. seinen Geschäftsbetrieb einstellt. Was ein Geschäftsbetrieb ist, wird nicht in § 8d Abs. 2 S. 1 KStG definiert; es ist die Definition des Abs. 1 S. 3 anzuwenden (dazu Rz. 10ff.). Rz. 95 Der...mehr

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Gemeiner Wert / 3.1.5 Einlage von Grundstücken

Werden Grundstücke innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Auch die Einlage eines Grundstücks in ein Betriebsvermögen gilt als Veräußerung, sofern diese innerhalb des 10-Jahreszeitraums seit Anschaffung erfolgt.[1] Wird die Einlage in eine Kapitalgesellschaft geleistet, ist sie mit dem ge...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.7 Bürgschaft und Schuldübernahme

Wird der Betrieb als Einzelunternehmen beispielsweise von der Ehefrau geführt und übernimmt der Ehegatte der Bank gegenüber eine Bürgschaft für Betriebsschulden dieses Betriebs, stellt sich die Frage, wie sich in diesem Zusammenhang etwaige Zahlungen des Ehemanns ertragsteuerlich bei der Gewinnermittlung der Frau auswirken. Sofern der Ehemann Verbindlichkeiten der Ehefrau beg...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Zuwendungen eines gemeinnützigen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft: Spenden oder verdeckte Einlagen?

Zuwendungen eines gemeinnützigen e.V., der Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH ist, können steuerlich als Spenden berücksichtigt werden, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände die Förderung der Satzungszwecke das Hauptmotiv ist und die finanzielle Stärkung der gGmbH nur ein günstiger Nebeneffekt ist. Die Prüfung, ob die Zuwendung aus Gründen des Gesellschaftsverhältnisse...mehr

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Die "Rettung" der erweitert... / 3. Auch die unentgeltliche Treuhandtätigkeit (Gesellschafterbeitrag) der Vermietungs-GmbH steht der erweiterten Grundstückskürzung nicht entgegen

Trotz der unentgeltlichen Treuhandtätigkeit (Gesellschafterbeitrag) liegt auf Ebene der Vermietungs-GmbH ausschließlich die Verwaltung eigenen Grundbesitzes bzw. eigenen Kapitalvermögens i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG vor. Vorliegend kann dahingestellt bleiben, ob die Treuhandtätigkeit – sofern sie entgeltlich erfolgen würde – grundsätzlich eine vermögensverwaltende Tätigkeit o...mehr

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Die "Rettung" der erweitert... / b) Schritt 2: Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums durch Vereinbarungstreuhandvertrag

Vereinbarungstreuhandvertrag: Die Vermietungs-GmbH und die NewCo-GmbH schließen einen Treuhandvertrag über die Betriebsvorrichtungen ab. Zivilrechtlich handelt es sich um einen Vereinbarungstreuhandvertrag[30], bei dem die Vermietungs-GmbH Treuhänderin und die NewCo-GmbH Treugeberin wird. Schuldrechtliche Vereinbarungen, wie der Treuhandvertrag über wesentliche Bestandteile des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1 Systematik und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden und ersetzt § 12 KStG a. F. Die bisherige Fassung der Vorschrift enthielt nur einige punktuelle Regelungen, deren systematische Einordnung unklar war. Gegenstand von Abs. 1 war die Regelung der Sitzverlegung, die jetzt in umfassenderer Form...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 4 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen für ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts. Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betriebsstätte besteuert w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.2 Ersatztatbestand der verdeckten Einlage

Rz. 146 Umstritten war die Behandlung derjenigen Fälle, in denen die Beteiligung unentgeltlich oder zum Teil unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird, an der der Übertragende oder eine ihm nahe stehende Person beteiligt ist, ohne dass hierfür Gesellschaftsrechte gewährt werden,[1] Der BFH[2] hatte entschieden, dass auf verdeckte Einlagen § 17 EStG nicht anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.2 Gesellschaftereinlagen (Nr. 1)

Rz. 208 Nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG gehören insbesondere offene und verdeckte Einlagen zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG. Es handelt sich um eine klarstellende Regelung, da offene und verdeckte Einlagen seit jeher – auch auf Basis der BFH-Rspr.[1] – zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.[2] Von einer Einlage ist auszugehen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.3 Systematik der Regelung

Rz. 298 Die Regelung über die Beschränkung des Verlustabzugs ist anteilsbezogen in dem Sinne, dass sie nur für den Verlust aus Anteilen gilt, für die einer der beiden Tatbestände in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a und b EStG vorliegt. Das bedeutet, dass die Beteiligung nicht als Gesamtheit beurteilt wird, sondern das Schicksal jedes einzelnen Anteils, der die Beteiligung bildet, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 197 Der Veräußerungsgewinn wird durch die Veräußerungskosten gemindert. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens sind nicht die gesamten Veräußerungskosten von dem Veräußerungspreis abzusetzen, sondern nach § 3c Abs. 2 EStG nur 60 % davon. Die verbleibenden 40 % bleiben steuerlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des stpfl. Teils des Veräußerungsgewinns ist also v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 5.2 Ausnahme bei Sitzverlegung in andere EU-Staaten

Rz. 362 Da die Besteuerung nach § 17 Abs. 5 S. 1 EStG nur für grenzüberschreitende Vorgänge gilt, bestehen gegen sie europarechtliche Bedenken. Aus diesem Grund enthält § 17 Abs. 5 S. 2 – 4 EStG eine Ausnahmeregelung für Vorgänge, die den Bereich der EU betreffen. Das Gesetz unterscheidet insoweit zwei Fälle. Handelt es sich bei der Körperschaft, die den Sitz verlegt, um eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 22 § 17 EStG war bereits im EStG 1949 in einer Form enthalten, die der jetzigen Regelung in ihrer Grundform entsprach. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz v. 14.5.1965[1] neu gefasst. Neben der Konkretisierung einiger Tatbestandsmerkmale führte diese Regelung den Freibetrag ein, beseitigte das in § 17 Abs. 4 EStG der ursprünglichen Fassung enthaltene Abzugsverbot für V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3 Nachträgliche Anschaffungskosten (S. 3)

Rz. 205 § 17 Abs. 2a S. 3 EStG regelt im Rahmen einer (nicht abschließenden) beispielhaften Aufzählung, dass zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d.§ 17 Abs. 2a S. 2 EStG – unter teilweiser Abweichung von der aktuellen BFH-Rspr.[1] – insbesondere offene und verdeckte Einlagen (Nr. 1), gesellschaftsrechtlich veranlasste Darlehensverluste (Nr. 2) und gesellschaftsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.2 Umfang der Anschaffungskosten (S. 2)

Rz. 204 § 17 Abs. 2a S. 2 EStG bestimmt, dass zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG auch die Anschaffungsnebenkosten (das Gesetz spricht von "Nebenkosten") und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Die Vorschrift korrespondiert mit § 255 Abs. 1 S. 2 HGB, der für den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff, der auch im Steuerrecht gilt,[1] eine ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.2 Beteiligung am Nennkapital

Rz. 59 Maßgebend dafür, ob eine unter § 17 EStG fallende Beteiligung vorliegt, ist nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft. Darin kommt der gesetzliche Zweck der Vorschrift zum Ausdruck, wonach die Beteiligung an der Substanz der Kapitalgesellschaft der Steuerverstrickung unterworfen sein soll. Die Beteiligung nach § 17 EStG besteht in den, in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.3 Darlehensverluste (Nr. 2)

Rz. 209 § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG bestimmt, dass zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG weiterhin Darlehensverluste gehören, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Darlehensverluste sind nach der neueren BFH-Rspr. nur noch dann als nachträgliche Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.4 Forderungsausfälle (Nr. 3)

Rz. 210 Nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 3 EStG zählen ferner Ausfälle von Bürgschaftsregressforderungen und vergleichbaren Forderungen zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG, soweit die Hingabe oder das Stehenlassen der betreffenden Sicherheit gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Eine steuermindernde Berücksichtigung von Forderungsausfällen im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.4 Gesellschaftsrechtliche Veranlassung (S. 4)

Rz. 211 Nach § 17 Abs. 2a S. 4 EStG liegt eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung regelmäßig vor, wenn ein fremder Dritter das Darlehen oder Sicherungsmittel i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 oder 3 EStG bei sonst gleichen Umständen zurückgefordert oder nicht gewährt hätte. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung der fehlenden Zurückforderung oder Gewährung rechtfertigt es...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.1 Versteuerung durch die Organgesellschaft

Rz. 41 Das herrschende Unternehmen, das unabhängig davon, wer die Ausgleichszahlung leistet, der zivilrechtlich Verpflichtete ist, verpflichtet sich zur Leistung der Ausgleichszahlungen, um den Ergebnisabführungsvertrag abschließen zu können. Da das herrschende Unternehmen damit seine wirtschaftlichen Beziehungen zu der Tochtergesellschaft ordnet, kann die Ansicht vertreten ...mehr