Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Einlage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.1 Übersicht

Tz. 140 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 In § 21 Abs 2 S 1 UmwStG werden Sachverhalte aufgezählt, in denen auch ohne Veräußerung (dh ohne entgeltliche Übertragung der Anteile auf einen anderen Rechtsträger) eine Versteuerung der stillen Reserven stattfindet (Schaubild s Tz 139). Die Aufzählung der Entstrickungstatbestände ist abschließend (s Urt des BFH v 21.08.1996, BFH/NV 1997, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.6 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Falle der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs 6 KStG

Tz. 324e Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bzgl der Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei der Zusammenfassung von BgA enthält das BMF-Schr v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 32) nur die Aussage, dass im Falle der Zusammenfassung eines BgA in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges (der als Regiebetrieb gilt, s Tz 326) mit einem Eigenbetrieb der zusammengefasste BgA f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.3.3 Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 49 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Im Fall der Kap-Erhöhung mit Einlagen unter dem Wert der Altanteile werden nicht nur stille Reserven von den Altanteilen abgespalten (s Tz 38), sondern auch die stlichen AK von den entreicherten Altanteilen gehen zunächst auf das Bezugsrecht und sodann auf die jungen Anteile über (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 153a). Die tats AK der einbringungsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Person) zur Errichtung einer Pers-Ges ist seit dem VZ 2001 in § 6 Abs 3 S 1 HS 2 EStG geregelt (zur Behandlung der unentgeltlichen Aufnahme vor dem VZ 2001 s Urt des BFH v 12.10.2005, BFH/NV 2006, 521; s Vfg der OFD Köln v 09.09.1999, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.1 Beendigung der Stundung durch Veräußerung

Tz. 217 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung wird gem § 21 Abs 2 S 5 UmwStG beendet, wenn die Anteile während des Stundungszeitraums veräußert werden. Der Zeitpunkt der Veräußerung, dh der Übergang des wirtsch Eigentums an den Anteilen, ist maßgebend. Der Begriff der Veräußerung ist unter Beachtung des besonderen Zwecks der Vorschrift zu verstehen. Dieser besteht darin, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

Tz. 133 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei Veräußerungen von einbringungsgeborenen Anteilen des BV ab dem 01.01.1999 ist eine Anwendung des § 6b EStG auf den VG entfallen (s § 6b EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 und § 52 Abs 18 S 1 EStG). Denn die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges ist nicht mehr von § 6b Abs 1 EStG erfasst. Wird demnach eine Beteiligung iSd § 21 UmwStG nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dienstleistungen/Nutzungsüberlassungen

Rn. 207 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mangels Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensgegenstandes führen unentgeltliche Nutzungsüberlassungen und Dienstleistungen nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (BFH vom 26.10.1987, GrS 2/86, BStBl II 1988, 348; Pung/Werner in D/P/M, § 17 EStG Rz 360). Einlagefähig und zu nachträglichen AK führt hingegen der nachträgliche Verzicht au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Verschleierte Sachgründung

Rn. 222 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer verschleierten Sachgründung stellt sich die Frage, inwieweit hier eine verdeckte Einlage vorliegt. Dies wurde für die Rechtslage vor dem MoMiG vom FG Münster verneint. Der KapGes sei kein Vermögensvorteil entstanden, da durch die verschleierte Sachgründung gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch durch den Gesellschafter an die Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückabwicklung/Rückgewähr einer vGA

Rn. 217 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sofern eine vGA zurückgewährt wird, ist dies steuerrechtlich aus Sicht der Gesellschaft wie auch aus der Sicht des Gesellschafters wie eine verdeckte Einlage zu behandeln (BFH vom 29.04.1987, I R 176/83, BStBl II 1987, 733; BFH vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 741). Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine ordentliche Gewinnausschüttung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Bewertung der vGA

Rz. 24.3 [Autor/Stand] Bewertung mit dem Fremdvergleichspreis. Die vGA ist der Höhe nach mit dem Fremdvergleichspreis zu bewerten, d.h. mit dem Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten.[2] Infolgedessen ist die vGA ein Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsäch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.1 Allgemeines

Tz. 235 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf das Verhältnis zwischen BgA und Träger-Kö werden – aufgr ihrer engen Beziehungen zueinander – im Allgemeinen die Grundsätze angewandt, die für das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem (beherrschenden) AE gelten (s H 8.2 "Vereinbarungen" KStH 2015). Dies gilt auch für die Annahme von vGA: nach der BFH-Rspr ist, soweit bei der Ermittlung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Auswirkung der Ersatzrealisationstatbestände auf die Steuerverstrickung der Anteile

Tz. 207 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden sämtliche stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen infolge einer Antragsversteuerung nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wegen Ausschluss des inl Besteuerungsrechts nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG oder als Folge der verdeckten Einlage der Anteile in eine Kap-Ges gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG realisiert und versteuert, führ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Rechtsfolgen für den Einbringenden

Tz. 169 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Rückbeziehung der Einbringung erfolgt nur auf Antrag (s §§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht steht nicht dem Einbringenden zu; der stliche Übertragungsstichtag wird von der aufnehmenden Pers-Ges bestimmt (s Tz 164b). Wird kein wirksamer Antrag gestellt, gelten die allg Grundsätze (s Tz 166). Tz. 170 Stand: EL 102 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Gegenstand der Feststellung

Tz. 94 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Gründung einer Kap-Ges oder bei der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges, an der stverstrickte Anteile an Kap-Ges bestehen, kann gem § 10 Abs 1 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO einheitlich und gesondert festgestellt werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Besonderheiten bei Konzern-, Gruppen- und Wettbewerbsunterstützungskassen

Rn. 153 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Konzern-, Gruppen- und Wettbewerbsunterstützungskassen gilt seit dem StÄndG 1992 der Grundsatz der Segmentierung (aA BFH vom 29.01.2003, BStBl II 2003, 599, nach dem dieser Grundsatz schon vorher galt). Die Zuwendungen und das zulässige Kassenvermögen sind an dem Versorgungsniveau der Leistungsanwärter des jeweiligen Trägerunternehmens ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Dauerverlustgeschäft als wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt

Tz. 28 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt voraus, dass eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Nach Geißelmeier/Bargenda (s DStR 2009, 1333, 1338) ist insoweit eine Totalgewinnprognose auf Vollkostenbasis zu erstellen, die ua auch die AfA berücksichtigt. GlA s Meier (FR 2010, 169) und s Meier/Semelk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.3 Besondere Arten der Rücklagenbildung bei einem Regiebetrieb

Tz. 310 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Mittelreservierung (Rücklagenbildung), die bei der Träger-Kö eines Regiebetriebs das Entstehen von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG und damit auch die KapSt verhindert, liegt nach Verw-Auff auch vor, soweit die verwendbaren Mittel, die aufgr eines gewinnrealisierenden Vorgangs dem BgA zugeführt worden sind, bereits i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desjen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschafterdarlehen (s Rn 224ff). Folglich führt die Inanspruchnahme d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.4 Verluste eines Regiebetriebs

Tz. 319 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Vrfahren zu versteuern sind. Entspr kann auch bei einem BgA die Verwendung des Gewinns zum Ausgleich der Verluste früherer W...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Voraussetzung einer "ernstgemeinten" Darlehensgewährung

Rz. 2213 [Autor/Stand] Prüfungskriterien. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist bei Finanzierungsleistungen zunächst (dem Grunde nach) zu prüfen, ob eine "ernstgemeinte Darlehensgewährung" [2] oder eine verdeckte Einlage bzw. eine vGA vorliegt. Nur bei einer solchen "ernstgemeinten Darlehensgewährung" erkennt die Finanzverwaltung die Verrechnung von Zinsen an. Eine (zinsre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.1 Rechtsanspruch auf Stundung

Tz. 210 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In den Fällen der Gewinnrealisierung der Ersatztatbestände der § 21 Abs 2 UmwStG, in denen dem AE keine Mittel zur St-Entrichtung zufließen (Antragsbesteuerung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, Ausschluss des inl Besteuerungsrechts gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG und verdeckte Einlage in eine Kap-Ges gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG), besteht die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Höhe des von den öffentlich-rechtlichen Anteilseignern zu tragenden Verlustes

Tz. 62a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Rn 28 des BMF-Schr v 12.11.2009 müssen die jur Pers d öff Rechts den Verlust aus dem Dauerverlustgeschäft tragen, der sich hr-lich vor Verlustübernahme oder einer anderweitigen Verlustkompensation ergibt. Eine solche Verlustkompensation kann nach Meier/Semelka (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 555) auch darin zu sehen sein, dass Zuwendungen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2008

Rz. 2255 [Autor/Stand] Grundlagen des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG. Mit dem JStG 2008[2] wurde § 8b Abs. 3 KStG neu gefasst und um eine Regelung betreffend Wertverluste von Gesellschafterdarlehen ergänzt. So unterliegen nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG n.F. Gewinnminderungen aus sämtlichen – und nicht nur eigenkapitalersetzenden – Darlehensforderungen sowie aus der Inanspruchnahm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Arbeitnehmerentsendungen

Literatur Achter, Der Arbeitgeberbegriff im Doppelbesteuerungsrecht, IStR 2003, 410; Amann, Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht: Engineering – Management – Beratung – Lizenzverkehr, München 1998; Baranowski, Besteuerungsrecht nach Art. 15 OECD-MA und Aufwandszuordnung bei grenzüberschreitender Personalentsendung, IWB 2000, Fach 3, Gruppe 2, 941; Baumhoff/Ditz/Grei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.3 Führung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Tz. 350 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf Gewinnverwendungen des BgA, die in der Rückgewähr von Einlagen bestehen, ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht anzuwenden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG). Auch der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat daher für empfangene Einlagen der Träger-Kö das stliche Einlagekto iSd § 27 KStG zu führen (s Schr d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Notwendigkeit einer schuldrechtlichen Leistungsbeziehung

Rz. 2204 [Autor/Stand] Voraussetzung der Verrechnung dem Grunde nach. Bevor die Angemessenheit des Verrechnungspreises einer Finanzierungsleistung der Höhe nach geprüft werden kann, ist zunächst zu untersuchen, ob eine dem Grunde nach verrechenbare, schuldrechtliche Leistungsbeziehung zwischen den international verbundenen Unternehmen vorliegt oder ob die Finanzierungsleistu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Anm. 149). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.3 Verluste aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle eines Verlustes aus der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges kann uE nicht unterstellt werden, dass dieser Verlust – wie bei einem Regiebetrieb (s Tz 319) – im Zeitpunkt seiner Entstehung als aus dem Gesamthaushalt ausgeglichen gilt. Der Kdst einer KG muss – zumindest solange das Kdt-Kap und evtl Rückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Rechtsfolgen einer nicht begünstigten dauerdefizitären Tätigkeit

Tz. 65 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Annahme einer vGA scheidet nur im Falle eines Verlustes aus einem Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG aus. Handelt es sich bei dem dauerdefizitären Geschäftsbereich der Kap-Ges jedoch nicht um ein "begünstigtes" Dauerverlustgeschäft im oa Sinne, sind hierauf die Grundsätze über die vGA anzuwenden. Hierzu s Urt des BFH v 22.08.2007...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.7 Begünstigte Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG

Tz. 324f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 8 Abs 7 KStG werden bei bestimmten ("begünstigten") Dauerverlustgeschäften eines BgA die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen. Dadurch wird auch die Entstehung von Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG verhindert (ausführlich hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 34ff). IHd Verlustes wird jedoch bei Regiebetrieben ein jährlicher Ausgleich des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.2 Nicht alle beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen an der Verlusttragung teilnehmen

Tz. 62d Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Verw-Auff (s Vfg des BayLfSt v 18.10.2010, DStR 2010, 2636) reicht es für die ausschl Verlusttragung durch die an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts aus, dass dann, wenn an der Kap-Ges eine jur Pers d öff Rechts oder eine Gr von jur Pers d öff Rechts die Mehrheit der Stimmrechte innehat, nur diese jur Pers d öff Rechts oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), stellen zivil- und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übertragung und Bestehen von Leistungsansprüchen und Rechten

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein geldwerter Vorteil fließt bei bloßer Begründung eines Leistungsanspruchs des ArbN gegen den ArbG noch nicht zu (> Rz 6). Gibt der ArbG dem ArbN einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem eigenen Betrieb, fließt ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) erst mit dem Bezug der Ware zu. Anders ist es aber, wenn der Gutschein bei einem Dritten ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.5 Einbeziehung nahestehender Personen nach § 3a Abs. 3 S. 3 EStG

Rz. 75 Während der Katalog des § 3a Abs. 3 S. 2 EStG zunächst auf Verlustausgleichspositionen des zu sanierenden Unternehmen, des stpfl. Einzel- und Mitunternehmers und unter den Voraussetzungen des § 3a Abs. 3a EStG von dessen Ehegatten abstellt, erweitert § 3a Abs. 3 S. 3 EStG den Kreis noch auf nahestehende Personen bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Übersteigt demgem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.6 Forderungsverzicht

Rz. 200 Bei einem Forderungsverzicht sind die entsprechenden Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers in der steuerlichen Schlussbilanz nicht mehr auszuweisen. Dies gilt auch bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein. Allerdings geht in diesen Fällen die bedingte Verpflichtung aus dem Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf den übernehmenden Rechtsträg...mehr