Fachbeiträge & Kommentare zu Unterweisung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Belehrung über die einzuhaltende Frist

Rz. 15 In der Rechtsbehelfsbelehrung ist nach § 356 Abs. 1 AO "die einzuhaltende Frist" zu bezeichnen. Es ist daher zu belehren über den Beginn und die Länge der Frist. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Rechtsbehelfsbelehrung auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls zugeschnitten ist.[1] Vielmehr genügt eine abstrakte Belehrung über die vorgeschriebene Einspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.1 Belehrung über die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 10 Nach § 356 Abs. 1 AO ist dem Beteiligten eine Belehrung "über den Einspruch" zu erteilen. Der Beteiligte ist somit über die Statthaftigkeit des Einspruchs nach § 347 AO zu belehren. Eine darüber hinausgehende Information über weitere Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere über informelle Rechtsbehelfe[1] oder die nach § 45 FGO bestehende Möglichkeit der Sprungklage, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Belehrung über die Einlegungsbehörde

Rz. 13 Die Belehrung über den Rechtsbehelf muss nach § 356 Abs. 1 AO auch "die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist", sowie "deren Sitz" bezeichnen. Die zu benennende Finanzbehörde ist nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO diejenige, deren Verwaltungsakt angefochten wird oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist. Es ist nicht erforderlich, dass auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4 Belehrungspflicht (Abs. 3)

Rz. 123 § 364b Abs. 3 AO bestimmt, dass der Einspruchsführer mit der Fristsetzung über die Rechtsfolgen nach Absatz 2 zu belehren ist. Die Finanzbehörde hat den Einspruchsführer also darauf hinzuweisen, dass Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der nach § 364b Abs. 1 AO von der Finanzbehörde gesetzten Frist vorgebracht werden, im Einspruchsverfahren nicht zu ber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Unterbleiben oder Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 29 Die Rechtsfolge des § 356 Abs. 2 AO wird ausgelöst, wenn "die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt" ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unterblieben, wenn sie dem Verwaltungsakt nicht beigefügt ist und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird (s. Rz. 27). Eine dem Verwaltungsakt vorhergehende Rechtsbehelfsbelehrung ist irrelevant und daher ebenfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.5 Unbeeinflusste Erklärung der Einspruchsrücknahme

Rz. 35 Der Entschluss des Stpfl. zur Rücknahme seines Einspruchs muss auf einer freien, unbeeinflussten Willensbildung beruhen. Eine unzulässige Willensbeeinflussung durch die Finanzbehörde macht die Rücknahme unwirksam.[1] Der BFH betont jedoch, dass die Unwirksamkeit der Einspruchsrücknahme "nur in krassen Fällen unzulässiger Einwirkung auf die Willensbildung des Stpfl." g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.5 Unbeeinflusste Erklärung des Einspruchsverzichts

Rz. 66 Die Selbsteinschränkung des Rechtsschutzes durch den Einspruchsverzicht ist im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des gerichtlichen Rechtsschutzes nur dann zulässig, wenn der Entschluss zum Verzicht auf einer freien, unbeeinflussten Willensbildung des Stpfl. beruht. Anderenfalls ist die Verzichtserklärung unwirksam.[1] Der BFH betont jedoch, dass eine Unwirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6 Folgen für das finanzgerichtliche Verfahren

Rz. 111 Nach § 76 Abs. 3 Satz 1 FGO kann das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden.[1] Rz. 112 Die Zurückweisung der Erklärungen und Beweismittel setzt zunäc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Betroffene Verwaltungsakte

Rz. 4 § 356 AO ist einschlägig, wenn "ein Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch" ergeht. Dabei ist es unerheblich, ob die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist oder von der Finanzbehörde gewählt wurde.[1] Die Schriftform kann nach § 87a Abs. 4 S. 1 AO durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.[2] Rz. 5 § 356 AO schr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6 Form und Inhalt der Fristsetzung

Rz. 71 Ein Verwaltungsakt kann nach § 119 Abs. 2 Satz 1 AO schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. § 364b AO trifft – anders als etwa §§ 157 Abs. 1 Satz 1, 191 Abs. 1 Satz 2, 196, 205 Abs. 1 oder 366 AO – keine hiervon abweichende Regelung zur Form der Fristsetzung. Die schriftliche oder elektronische Form wird vor diesem Hintergrund als zwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 356 AO nennt die Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn eine solche einem schriftlich oder elektronisch ergehendem Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung hinzuzufügen ist und beschreibt die Konsequenzen ihres Unterbleibens oder ihrer Unrichtigkeit für die Einspruchsfrist. Rz. 2 § 356 AO ist damit eine Sonderregelung zu § 355 Abs. 1 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2 Rechtsfolgen, insb. Verlängerung der Einspruchsfrist

Rz. 34 Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, ist nach § 365 Abs. 2 AO die Einlegung des Einspruchs grds. "nur binnen eines Jahres seit Bekanntgabe des Verwaltungsakts zulässig". Die unterlassene oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung bewirkt bei schriftlichen Verwaltungsakten somit regelmäßig eine Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr. S...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.2 Richtige Kommunikation

Das Thema Honorierung wird häufig vom Steuerberater als "unliebsam" empfunden, Mandanten haben aber Anspruch auf vollständige Information, auch über das Honorar und dessen Höhe. Das Honorar muss daher fester Bestandteil des Erstgesprächs mit dem Mandanten sein und sollte unaufgefordert vom Steuerberater angesprochen werden, auch wenn noch keine genauen Angaben zur Höhe gemac...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 15 Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 138 Ergibt sich während einer Außenprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, ist die für die Bearbeitung dieser Angelegenheiten zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, dass ein Strafverfahren durchgeführt werden muss. Die Problematik, ab welchem Zeitpunkt nach § 10 Abs. 1...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 21 Verwertungsverbot

Rz. 171 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterliegen Feststellungen anlässlich einer Außenprüfung grundsätzlich einem Verwertungsverbot, wenn der Prüfung keine wirksame Prüfungsanordnung zugrunde lag. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn die Prüfungsfeststellungen im Rahmen einer erstmaligen Steuerfestsetzung verwertet werden oder wenn ein zuvor erlassener St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Private Schulen

Rz. 17 Die Vorschrift definiert nicht, was unter privaten Schulen zu verstehen ist. Als Schule bezeichnet man heute im Allgemeinen eine auf gewisse Dauer berechnete, an fester Stätte, unabhängig vom Wechsel der Lehrer und Schüler in überlieferten Formen organisierte Einrichtung der Erziehung und des Unterrichts, die durch planmäßige und methodische Unterweisung eines größere...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.2 Übertragbare Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 4 Eine Beteiligung freier Träger oder die Übertragung zur Ausführung kommt hinsichtlich folgender Aufgaben der Jugendhilfe in Betracht (vgl. ausführlich dazu Maas/Törnig, in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 76 Rz. 12 ff.): die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (eine Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personenbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.4 Ermessen

Rz. 15 Die Jugendämter können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beteiligen. Sie müssen es nicht. Die Entscheidung der Jugendämter steht also sowohl hinsichtlich des "Ob" der Beteiligung als auch hinsichtlich des "Wie" im pflichtgemäßen Ermessen (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 7). Dieses bezieht sich auf die Auswahl des Trägers der freien Jugendhilfe ebe...mehr

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zfs 03/2023, Deckungsanspru... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision hat Erfolg. … [6] Das BG hat gemeint, der Rechtsschutzversicherer des Kl. habe keine Schadensersatzforderung gegen den Bekl. erlangt, die er an den Kl. hätte abtreten können. … [8] II. Diese Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung nicht stand. [9] Ein unter dem Gesichtspunkt der Rechtsanwaltshaftung in Betracht kommender und für das Revisionsverfahren zu unters...mehr

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zfs 03/2023, Ärztliche Fest... / 2 Aus den Gründen: "…

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen, da der Kl. keinen Anspruch auf die begehrte Unfallrente gemäß § 178 Abs. 1 VVG i.V.m. dem Unfallversicherungsvertrag hat … Der Leistungsanspruch ist ausgeschlossen, weil die vertraglich vereinbarte Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität nach Ziff. 2.1.1 X AUB 2012 i.V.m. Ziff. 12 X classic nicht gewahrt ist. Die Wirksamkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stäube / 3 Schutzmaßnahmen

Nach GefStoffV muss grundsätzlich geprüft werden, ob Stoffe mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko verwendet werden können. Im Falle von Stäuben ist auch zu prüfen, ob staubärmere Varianten des Stoffs verwendet werden können, wie z. B. Pellets, Wachse oder Granulate. Können Gefahrstoffe nicht substituiert werden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Arbeitsverfahren sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4 Milde Mittel: Gespräch/Belehrung, Betriebsbuße und Abmahnung

4.1 Das Gespräch mit dem Mitarbeiter Das mildeste Mittel ist das Gespräch mit dem Arbeitnehmer. Bei kleineren, erstmaligen Verstößen sollte ihm hier vom Arbeitgeber – ggf. unter Zeugen – erklärt werden, dass ein solches Verhalten nicht gebilligt wird. Der Arbeitnehmer sollte nochmals in geeigneter Form unterwiesen werden. Termin, Anlass und Inhalt des Gesprächs, sowie Zeugen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 2 Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften: Verletzung des Arbeitsvertrags

§ 611 BGB "Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag", der die Grundpflichten der Arbeitsvertragsparteien regelt, sagt nichts zum Thema "Arbeitsschutz". Die Rechtsprechung hat jedoch neben den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten (Arbeitsleistung, Vergütung) eine große Zahl von "Nebenpflichten" definiert, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. So hat der Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4.3 Richtig abmahnen

Will der Arbeitgeber wegen eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften eine Abmahnung erteilen, muss sie auf einem abmahnfähigen Sachverhalt beruhen und es müssen alle Formalitäten beachtet werden. Abmahnfähig ist natürlich nur ein Verhalten, zu dem der Arbeitnehmer auch konkret verpflichtet ist. Praxis-Tipp Bestandteile der Abmahnung Die Abmahnung besteht immer aus den 3 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 5 Die ordentliche Kündigung

Helfen Gespräche, wiederholte Unterweisungen, Abmahnungen oder Betriebsbußen nicht weiter, wird der Arbeitgeber eine Kündigung ins Auge fassen müssen. Auch hier gilt: Das angemessene Mittel muss zuerst zur Anwendung kommen, in diesem Fall also die ordentliche Kündigung nach §§ 620 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um diese wirksam rechtssicher auszugestalten, muss der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / Zusammenfassung

Überblick Wer kennt das nicht: Die Mitarbeiter tragen keine PSA oder befolgen trotz Unterweisung einfachste Sicherheitsregelungen nicht. Viele Arbeitnehmer sind einsichtig, wenn sie darauf hingewiesen werden, andere sind resistent gegen alle Mahnungen. Was also soll der Arbeitgeber tun? Von ersten Gesprächen über Betriebsbußen, Abmahnungen bis hin zur "fristlosen" Kündigung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4.1 Das Gespräch mit dem Mitarbeiter

Das mildeste Mittel ist das Gespräch mit dem Arbeitnehmer. Bei kleineren, erstmaligen Verstößen sollte ihm hier vom Arbeitgeber – ggf. unter Zeugen – erklärt werden, dass ein solches Verhalten nicht gebilligt wird. Der Arbeitnehmer sollte nochmals in geeigneter Form unterwiesen werden. Termin, Anlass und Inhalt des Gesprächs, sowie Zeugen, sollten in einer kurzen Notiz dokum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4.2 Die Betriebsbuße

Gerade größere Unternehmen haben (noch) umfangreiche Betriebsordnungen (auch: "Arbeitsordnungen"), die auch Betriebsbußen vorsehen können. Diese Betriebsordnungen werden als Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Das Zustandekommen der Betriebsordnung ist ein mitbestimmungspflichtiger Akt. Alle Maßnahmen, die darauf beruhen, si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 11 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 4 Literatur

Rz. 48 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.3.2021, SN_2021_0334 Gö – Unterbringung eines fünfjährigen Jungen, den eine Einrichtung nicht weiter betreuen will, JAmt 2021 S. 268; DIJuF-Rechts...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.2 Rechtstellung von Angehörigen

Angehörige haben nach § 101 AO grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht und dann nach § 104 AO auch das Recht, die Vorlage von Urkunden zu verweigern sowie die Eidesleistung zu verweigern. Eine Pflicht, die Auskunft zu verweigern besteht nicht. Der Angehörige kann die Antwort auch gegenständlich auf einen Teil der angeforderten Auskunft beschränken.[1] Es kann also auf ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 4 Zusammenfassung

Ein Aussageverweigerungsrecht in eigener Sache kennt das steuerliche Verfahrensrecht nicht. Der Steuerpflichtige hat deshalb grundsätzlich seinen Mitwirkungsverpflichtungen nachzukommen. Allerdings kann die Pflicht dann nicht mehr mittels des Zwangsinstrumentariums der AO durchgesetzt werden, wenn sich der Betroffene hierdurch der Gefahr eines Steuerstrafverfahrens aussetzt....mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.4 Auskunftsverweigerung bei Gefahr der Strafverfolgung

Nach § 103 AO sind Personen nicht auskunftspflichtig, wenn sie sich selber oder ihre Angehörigen hierdurch der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem OWiG aussetzen. Voraussetzung ist nach § 103 AO, dass die Auskunftspflicht weder den Beteiligten noch den für einen Beteiligten Auskunftspflichtigen trifft. Die Norm gilt also für Dritte.[1] Weiterhin ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 3.2 Lösungshinweise

Frau P. hat als geschiedene Frau entsprechend ihrer Angehörigeneigenschaft ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO. Sie ist auch nicht für Herrn P. auskunftspflichtig. Eine derartige Auskunftspflicht kann sich m. E. nur aus dem Gesetz, insbesondere den §§ 34, 35 AO, und nicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Ob Frau P. durch ihre Weigerung den Arbeitsvertrag verletzt, i...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.5 Vorlageverweigerungsrechte

Nach § 104 Abs. 1 AO kann, soweit die Auskunft verweigert werden darf, auch die Vorlage von Urkunden und Wertsachen verweigert werden. Dies gilt auch für die Erstattung eines Gutachtens.[1] Bei § 104 AO handelt es sich dabei um ein eigenständiges Recht, welches aber von seinem Inhalt und Umfang durch die §§ 101 bis 103 AO bestimmt wird.[2] Insofern gilt die Regelung auch nich...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.3 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse

Nach § 102 AO steht verschiedenen Berufsgruppen ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz von Berufsgeheimnissen zu. Die Regelung ist abschließend.[1] Sie gilt nicht, wenn der jeweilige Berufsangehörige in eigenen Steuersachen tätig ist.[2] Die Regelung ist Ausfluss des besonderen Vertrauensverhältnisses, das für diese Berufsgruppen besteht. Nach dem Wortlaut besteht auch i...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.4.1 Rechtsgrundlagen

Nach § 3 Abs. 3 BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Bei Instandhaltungsmaßnahmen sieht der Gesetzestext ausdrücklich eine Beauftragung vor (§ 10 Abs. 2 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat diese Maßnahmen auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.5.1 Rechtsgrundlagen

Die zentrale Vorschrift für den Arbeitsschutz findet sich in § 4 Abs. 1 BioStoffV . Der Arbeitgeber hat hiernach die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Eine ausdrückliche Beauftragung sieht die BioStoffV in § 10 Abs. 3 Biostoff bei Tätigkeiten mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2022... / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 25-33)

Die Zeilen 25-33 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.4 Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (Abs. 3)

Rz. 33 Die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit ist nicht nur für den Fall der vorherigen Ablehnung, sondern auch für Abbruch und für den Ausschluss des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus einem von ihm zu vertretenden Grund relevant. Brisante mögliche Rechtsfolge bei Zumutbarkeit ist die Möglichkeit der Feststellu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fleischer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fleischer (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Anregungen zur Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung aufgrund SARS-CoV-2 in Abstimmung mit dem Betriebsarzt, Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung, Beratung zum Schutz gegenüber mechanischen Gefährdungen an sich bewegenden ungeschützten oder nur teilweise geschützten Maschi...mehr