Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einordnung und Bedeutung des Grundsatzes der Vollständigkeit

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB geregelt, der die Vorschriften für alle Kaufleute beinhaltet. Hier stellt er den Zweiten Titel des Zweiten Unterabschnitts (Eröffnungsbilanz; JA) dar, der in den §§ 246–251 die Ansatzvorschriften zum Inhalt hat. Im Unterschied zur früher gültigen Regelung des §...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2 Aspekte und Instrumente der Situationsanalyse

Die systematische Situationsanalyse soll klären, welche Bedingungen die Arbeitsunfähigkeit bzw. eine positive Wiedereingliederung der Betroffenen beeinflussen und wie diese durch das Unternehmen bzw. die Organisation verändert werden. Im Rahmen einer ganzheitlichen Situationsanalyse ist mit Zustimmung des Betroffenen abzuklären, ob Belastungsfaktoren in seiner privaten Situat...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 5 Besonderheiten bei den Reisekosten von Unternehmern

Nach dem BMF-Schreiben vom 23.12.2014 [1] sind die lohnsteuerlichen Regelungen zu den Reisekosten bei Unternehmern sinngemäß anzuwenden. Zu den Reisekosten gehören die Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Mehraufwendungen für Verpflegung sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Unternehmer vorübergehend von seiner ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheit und Führung: Ein... / 2.3 Individuelle Bedarfserhebung

Mit der individuellen Bedarfserhebung sollte ermittelt werden, welchen Unterstützungsbedarf jede einzelne Führungskraft hat, um "gesundes Führen" in ihre Arbeit zu integrieren. Dazu erhielten die Führungskräfte am Ende des von ihnen besuchten Kick-off-Workshops einen Fragebogen zur Erhebung ihres persönlichen Unterstützungsbedarfs. Da die Befragung anhand der Ergebnisse der e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.1 Planung unter Einbezug der betrieblichen Akteure

Ein Projekt zum betrieblichen Gesundheitsmanagement ist umso erfolgreicher, je mehr betriebliche Akteure von Beginn an mit im Boot sind. So ist es z. B. sinnvoll, auf den Arbeitsschutzausschuss zurückzugreifen. Er kann die Grundlage für einen Arbeitskreis Gesundheit sein, dem u. U. weitere Mitglieder angehören, z. B. die Gleichstellungsbeauftragte oder Sozialberater. Dieser ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. § 20 Abs. 1 Nr. 2 PublG

Rn. 131 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 2 PublG sanktioniert bei der Aufstellung des KA oder Teil-KA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: den Konsolidierungskreis (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PublG), Inhalt und Form (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) PublG), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) PublG), die Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.2 Mitwirkungspflichten nach Abs. 2

Rz. 27 Träger bloßer steuerlicher Mitwirkungspflichten nach der Aufzählung des § 33 Abs. 2 AO ist, wer in einer fremden Steuersache Auskunft zu erteilen hat[1] Urkunden vorzulegen hat[2] ein Sachverständigengutachten zu erstatten hat[3] das Betreten von Grundstücken, Geschäfts- oder Betriebsräumen zu gestatten hat.[4]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. k [aufgehoben]

§ 4 Nr. 8 Buchst. k ist durch Art. 8 Abs. 3 Buchst. b des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften[1] v. 22.12.1999[2] mWv 1.1.2000 aufgehoben worden (Art. 25 Abs. 1 StBereinG). An die Stelle der Vorschrift ist — ebenfalls mit Wirkung v. 1.1.2000 — § 25c getreten (vgl. die Kommentierung zu dieser Vorschrift). Die bis zum 31.12.1999 geltende Regelung in § 4 Nr. 8...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 225 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 268 Abs. 7 basiert auf Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R (zuvor: Art. 14 der 4. EG-R). Besagte R wurde schließlich durch das BilRUG in deutsches Recht transformiert. Konkret sind die sich daraus ergebenden – gegenüber der alten Rechtslage unionsrechtskonform geänderten bzw. ergänzten – Pflichten von KapG, PersG i. S. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Passivierungsfähigkeit

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Passivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen einer Schuld, die ihrerseits als Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen angesehen wird (vgl. Freericks (1976), S. 224ff.); allerdings kommt eine Passivierungsfähigkeit auch ohne Vorliegen einer Schuld in Betracht (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtmäßigkeit der internen Organisation und Entscheidungsprozesse

Tz. 8 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind allg. verpflichtet, für die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Organisation und Entscheidungsprozesse innerhalb der Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Vorstandsmitglieder müssen gewährleisten, dass die Zusammensetzung des AR und Vorstands Gesetz und Satzung entsprechen, und sie haben darauf zu achten, dass die gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.3 Entrichtungspflichtiger

Rz. 18 Auch wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat ist Stpfl. Nach § 43 S. 2 AO kann die Steuerzahlungspflicht durch Gesetz vom Steuerschuldner auf einen Dritten übertragen werden. Dementsprechend kann der Entrichtungspflichtige nicht zugleich auch Steuerschuldner sein, da er als Dritter und gerade nicht als Berechtigter oder Verpflichtet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung des Vermögensgegenstands

Tz. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zur adäquaten Beachtung des Vollständigkeitsgrundsatzes ist es von großer Bedeutung, den Begriff des VG operational abzugrenzen. Hierbei ergibt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Begriff des VG sich von dem Begriff des WG, der im Bilanzsteuerrecht Verwendung findet, unterscheidet. Diese Frage hat durch den Prozess der (Neu-)Formulieru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verwendung einer lebenden Sprache

Tz. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 239 Abs. 1 Satz 1 muss sich der Kaufmann bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen (z. B. kaufmännische Hilfs- und Nebenbücher, Handelsbriefe oder Programmbeschreibungen) einer lebenden Sprache bedienen. Dieses Erfordernis fußt auf dem Zweck der Buchführung, welcher darin besteht, die Handelsgeschäfte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG

Rn. 125 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG sanktioniert bei der Aufstellung oder Feststellung des JA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: die Form und den Inhalt (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG), die Bewertung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) PublG), die Gliederung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) PublG) und die Pflichtangaben im Anhang (vgl. § 20 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Deckungsumfang und Deckungsablehnungsgründe

Tz. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zur Feststellung des Deckungsumfangs findet eine Deckungsprüfung statt, bei der geklärt werden muss, ob ein Versicherungsfall vorliegt und in welche Versicherungsperiode dieser fällt, in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht und ob Ausschlussgründe vorliegen (vgl. Sieg (2017a), Rn. 33). Der Versicherer ist an die tatsächlichen Feststellung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer

Rn. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 293d Abs. 2 AktG besteht die Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer explizit sowohl gegenüber den beteiligten Vertragsparteien als auch gegenüber deren Anteilseignern (Aktionären). Konkretisiert werden die aktienrechtlichen Vorschriften durch einen Gesetzesverweis auf § 323. Dies schließt neben dem Pflichtenmaßstab hinsichtlich Gewisse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbot des Einsatzes und der Ausnutzung der Organstellung

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder dürfen die ihnen aufgrund ihrer Organstellung zustehenden gesellschaftsrechtlichen Machtbefugnisse nicht zugunsten eigennütziger Zwecke, wie der Erhaltung ihres Amts, einsetzen. Auch ist ihnen das Ausnutzen der Organstellung zur Erlangung persönlicher Vorteile verwehrt. Leistungen der Gesellschaft, die ihnen weder ausdrück...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Rspr. hat die in § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG enthaltene Verschwiegenheitspflicht als Ausfluss der jedem Organmitglied obliegenden Sorgfalts- und Treuepflicht bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 (327)). In der Literatur wird dagegen zutreffend angeführt, dass der bei der Sorgfaltspflicht anerkannte weite ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung gegenüber sonstigen Dritten

Tz. 85 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Haftung nach § 93 AktG scheidet nicht nur gegenüber Aktionären, sondern auch gegenüber sonstigen Dritten aus (vgl. HdR-E, AktG § 93, Rn. 84). Denkbar ist eine Haftung von Vorstandsmitgliedern gegenüber Dritten aus vertraglichen Ansprüchen (z. B. Bürgschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft), aus § 280 Abs. 1 i. V. m. § 311 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 1.2 Psychosozialer Arbeitsschutz

Aus der Doppelfunktion der Führungskraft ergibt sich, dass Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Führung zugleich der Verhaltens- und der Verhältnisprävention dienen. Wenn sich das Führungsverhalten in eine gesundheitsgerechte Richtung verändert, tut das der Gesundheit der Führungskräfte gut, und gleichzeitig verbessern sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten – also die V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 2.2.4 Transparenz ermöglichen

Menschen wollen wissen, was in ihrer Führungskraft vorgeht. Ein Pokerface verunsichert und sorgt damit für Anspannung, während ein gewisses Maß an Durchschaubarkeit Mitarbeiter entspannen kann. Gesundheitsgerechte Führung beinhaltet daher, dass Vorgesetzte sich berechenbar machen und Orientierung geben. Mitarbeiter müssen wissen, was von ihnen verlangt wird und in welchem Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 2.2.2 Interesse zeigen

Menschen brauchen das Gefühl, dass man sich für sie interessiert, und zwar nicht nur in ihrer Eigenschaft als Leistungserbringer, sondern als Mensch. Dies wird signalisiert durch Gespräche, die auch private Themen beinhalten können, wie z. B. Urlaub oder Freizeitaktivitäten. Falls Mitarbeiter dies nicht wünschen, kann die Führungskraft ihr Interesse zum Ausdruck bringen, ind...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung

Rn. 244a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Zuge des BilRUG neu eingefügt wurde die "davon"-Angabe für Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung (vgl. § 268 Abs. 7 Nr. 3; BT-Drs. 18/4050, S. 62). Hierunter fällt insbesondere die Haftung für Altersversorgungsverpflichtungen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (vgl. auch Rimmelspacher/Meyer, DB 2015, Beilage Nr. 5 zu He...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.3.3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 48 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind insbesondere die Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und andere), Anstalten und Stiftungen. Landesrechtlich kann das Rechtsträgerprinzip durch das Behördenprinzip ersetzt sein.[1] In diesen Fällen ist die Behörde, also die als organisatorische Einheit ausgestaltete Dienststelle der Körperschaft, rechtsfähig.[2] Rz....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 2.1 Krankmachendes Führungsverhalten

Wie das Wort schon sagt: Kränkungen können krank machen. Aber auch andere Verhaltensweisen von Führungskräften wirken belastend oder demotivierend auf die Mitarbeiter. Die Wirkungen sind subjektiver Natur und u. a. abhängig von der Persönlichkeitsstruktur der Beschäftigten und dem in der Vergangenheit vorherrschenden Verhältnis zwischen Führungskraft und Mitarbeiter. Das Krän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen stellt sich auch die Frage: Welche Maßnahmen bieten sich zum Abbau psychischer Belastung auf der Ebene der Mitarbeiter an? Dafür werden hier einige präventive Maßnahmen vorgestellt, die unabhängig von speziellen Belastungsfaktoren sinnvoll sind. Dazu gehören z. B. Angebote zum Stressmanagement, zum Aufbau persönlicher R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Tathandlungen

Rn. 99 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 19 PublG stellt die unbefugte Offenbarung (zum Täterkreis vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 94ff.) eines Geheimnisses des geprüften UN bzw. seiner (Teil-)Konzernleitung unter Strafe (vgl. HdR-E, HGB § 333, Rn. 5ff.). Explizit in der Vorschrift genannt wird die Offenbarung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses (vgl. dazu HdR-E, HGB § 333...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.4 Evaluation von Maßnahmen

Die Evaluation ermöglicht einen Ist-Soll-Abgleich und dient häufig zugleich zur Rechtfertigung des Projekts gegenüber der Geschäftsleitung. Aus Datenschutzgründen kann man sie auslagern und z. B. durch universitäre Einrichtungen vornehmen lassen. Es ist allerdings nicht zu empfehlen, die Anwesenheitsquote zum alleinigen Indikator für den Erfolg von Maßnahmen zum betriebliche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bei 2 Betriebsstätten gibt es nur eine erste Betriebsstätte – wie die erste Betriebsstätte bestimmt wird

Herr Huber ist ein Unternehmer aus Meckenheim, der in Bonn eine Betriebsstätte hat (Entfernung 22 km). Außerdem unterhält er noch im 14 km entfernten Bad Godesberg eine weitere Betriebsstätte. Er fährt mit seinem Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) an 3 Tagen in der Woche zur 22 km entfernten Betriebsstätte in Bonn. An 2 Tagen in der Woche fährt er zur 14 km entfernte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht ein zusammengesetztes Gut aus einer immateriellen und materiellen Komponente, so sind diese – sofern es sich um einzelne VG handelt – aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3) getrennt zu bilanzieren. Indes ist eine Separierbarkeit nicht immer einfach oder wirtschaftlich sinnvoll (z. B. wenn eine Komponente vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Personaleinsatzplanung

Tz. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Personaleinsatzplanung als dritter Planungsaspekt umfasst sowohl die Abgrenzung des an der Inventur zu beteiligenden Personals als auch die Zuordnung des Personals zu den einzelnen räumlich abgegrenzten Inventurbezirken. Für die Beschreibung des bei der Durchführung der Inventur einzusetzenden Personals bietet sich eine Differenzierung in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einlagerungsinventur

Rn. 49 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei diesem für automatisch gesteuerte Lagersysteme entwickelten Inventurverfahren erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme bei der Einlagerung (vgl. NWB HGB-Komm. (2022), § 241, Rn. 19). So zeichnen sich bspw. Hochregallager dadurch aus, dass Ein- und Auslagerung durch automatisch gesteuerte Arbeitsgeräte und die Lagerung einzelner Artikel an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung

Tz. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung besagen, dass die "Geschäftsvorfälle unverzüglich und ihrer zeitlichen Reihenfolge entsprechend zu buchen sind" (ADS (1968), § 149 AktG, Rn. 136). Durch die Verpflichtung zur unverzüglichen Aufzeichnung soll die Gefahr vermindert werden, dass buchungspflichtige Unterlagen untergehen (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 4.2 Fahrten zwischen mehreren Betriebsstätten: Für welche Fahrten voller Betriebsausgabenabzug möglich ist

Die Beschränkung der Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte, nicht aber für Fahrten zwischen 2 Betriebsstätten des Unternehmers. Die Kosten für diese Fahrten kann der Unternehmer voll als Betriebsausgaben abziehen. Fahrten zwischen Betriebsstätten Der Unternehmer Huber fährt von seiner Betriebsstätte in Bonn zur 12...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 4 Zeit- und Selbstmanagement

Im Rahmen von Arbeitsverdichtung fühlen sich viele Beschäftigte einem stark belastenden Zeitdruck ausgesetzt. Dieser ist eine der Hauptquellen für das Stressempfinden. Gerade Führungskräfte sind besonders vielen Ansprüchen an ihre Zeit ausgesetzt. Oft werden Zeit und Energie aber nicht sinnvoll eingesetzt, weil die Ziele und Prioritäten unklar sind und nicht planvoll genug v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 2 Aufgrund von Sanktionen besteht für Unternehmen eine Handlungsnotwendigkeit

In dieser hochproblematischen Gemengelage schafft die staatliche Regulierung in Form von Sanktionen jedoch zunehmend Fakten, an denen die betroffenen Unternehmen nicht mehr vorbeikommen. Dies führt ggf. dazu, dass die Verbindung zu dem russischen Tochterunternehmen bzw. einer russischen Beteiligung gekappt werden muss – notfalls indem die Anteile verschenkt werden müssen. Für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit als Vergütun... / 2 CSR-Ziele in der Zielvergütung

Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen lassen sich CSR-Ziele v. a. als STI in die jährliche Zielvereinbarung einbauen. Unterscheiden lassen sich messbare harte Ziele sowohl auf Betriebs- als auch auf Mitarbeiterebene sowie weiche Ziele, deren Bewertung auf Betriebsebene von der Leistung der Beschäftigten abhängt und durch Vorgesetzte vorzunehmen ist. In der Zielvereinbarung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 3 So wird die Ausbuchung von Anteilen gebucht

Ist die Übertragung der Anteile auf andere Eigentümer, ggf. das bisherige Management, erfolgt, so ist eine Ausbuchung analog zu anderen Abgängen mit dem vereinbarten Verkaufspreis sowie einem erfolgswirksamen Ausgleich der Differenz von Buchwert und Veräußerungswert in der GuV vorzunehmen. Sollte der Verkaufspreis aus der Not heraus tatsächlich Null sein, da die Anteile vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit als Vergütun... / 3 Incentivierte Nachhaltigkeit durch Prämienlohnvereinbarungen

Ein anderes, häufig verwendetes Instrument ist die Prämienlohnvereinbarung. Was vielen Unternehmen als Konzept bereits in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen bekannt ist, kann auf Vorschläge zur Verbesserung von CSR-Werten, z. B. für die Reduzierung von Materialverbrauch in der Produktion, erweitert werden. Praxis-Beispiel Prämienlohnsysteme Bei der Nordzucker AG erhalten Werkle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit als Vergütun... / 1 Rechtlicher Anknüpfungspunkt: die Vorstandsvergütung

Rechtlich gibt es keine Pflicht zur Einführung von Nachhaltigkeitszielen bei der Vergütung. Hinsichtlich der Vergütung von Vorständen sollen seit der Novelle des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG und der Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") CSR-Ziele für börsennotierte AGs ausdrücklich verwendet werden. Die Marktpraxis zeigt, dass sich das Gewicht von Nachhaltigke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 1 Einleitung

International agierende Unternehmen geraten durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine in ein enormes moralisches Dilemma – einerseits wird die Forderung nach einem möglichst sofortigen Rückzug aller Aktivitäten aus Russland gefordert, andererseits müssen die daraus resultierenden Folgen für die dortigen Mitarbeiter und Kunden bedacht werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / Zusammenfassung

Aufgrund moralischer und wirtschaftlicher Überlegungen, teilweise auch aufgrund politischer Sanktionen, ist die Aufgabe von Beteiligungen an russischen (Tochter-)Unternehmen häufig alternativlos. Es stellt sich jedoch die Frage, wie dies in der Buchhaltung und beim Abschluss zu erfassen ist.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit als Vergütun... / 6 Fazit: CSR-Engagement als Erfolgsfaktor

Die Motivation der Beschäftigten im Bereich CSR hilft nicht nur, selbstgesteckte CSR-Ziele zu erreichen, sondern fördert auch die Attraktivität des Unternehmens. Das CSR-Engagement des Arbeitgebers ist bereits ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Entscheidung von High Potentials oder Fachkräften für einen Arbeitgeber. Bei der Umsetzung ist auf rechtliche Hürden zu achten u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit als Vergütun... / 4 Mitarbeitermobilität als CSR-Baustein

Seltener knüpfen Vergütungsvereinbarungen in der Praxis an privates Verhalten an. Denkbar ist dies insbesondere in Bezug auf die Wahl des Dienstwagens oder allgemein den Weg zur Arbeit. In Betracht kommt etwa die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Dienstwagen mit niedrigem/höherem Verbrauch, eine besondere Förderung von Elektrofahrzeugen oder die vollständige Begrenzun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 4 So werden noch gehaltene Anteile als Wertpapiere bewertet und ausgewiesen

Liegt zum Stichtag der Bilanz noch keine Übertragung der Anteile vor, so besteht nach dem HGB keine Möglichkeit, auf den Ausweis Einfluss zu nehmen. Auch bei einem beabsichtigten Verkauf bleibt der Ausweis zwingend im Anlagevermögen. Besteht jedoch keine Beteiligungsabsicht mehr, was in den Fällen eines beabsichtigten Verkaufs stets anzunehmen ist, so hat eine Umbuchung zur ...mehr