Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.4 Art der wirtschaftlichen Einheit

Hier ist auszuwählen, ob es sich bei dem Grundbesitz um ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt. Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden und das nicht zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehört. Sofern sich auf dem Grundstück nur Gebäude befinden, die...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.4 Art der wirtschaftlichen Einheit

Hier ist auszuwählen, ob es sich bei dem Grundstück um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt (oder wenn ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorliegt, ist dies entsprechend anzugeben). Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden und das nicht zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehört. Nach dem hambu...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.4 Art der wirtschaftlichen Einheit

Hier ist auszuwählen, ob es sich bei dem Grundbesitz um ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt. Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden und das nicht zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehört. Ein bebautes Grundstück ist ein Grundstück auf dem sich b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.3 Schwer zu bewertende immaterielle Werte

Rz. 162 Nr. 4 Buchst. b) erfasst die Übertragung von immateriellen Werten oder Rechten, die schwer zu bewerten sind. Als Werte oder Rechte werden Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) erfasst, wie Patente, Warenzeichen und der Firmenwert, aber auch bloße vermögenswerte Positionen, wie Know-How. Es muss sich um eine Übertragung der immateriellen Werte oder Rechte handeln, a...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.4 Art der wirtschaftlichen Einheit

Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit ist anzugeben, ob es sich bei dem erklärten Grundbesitz um ein "unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)", ein "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" oder um einen "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" handelt. Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, auf dem sich keine benut...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.4 Art der wirtschaftlichen Einheit

Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit wird zwischen Grundstücken, d. h. wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unterschieden. Ein Grundstück im bewertungsrechtlichen Sinne liegt beispielsweise bei einem Einfamilienhaus mit Garten, bei einer Eigentumswohnung, bei einem Geschäftsgrundstück oder auch bei einem unbebauten Gru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 1 Die Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform

Die Neubewertung aller Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist notwendig geworden, da die Kommunen ab dem Kalenderjahr 2025 deutschlandweit ihre Grundsteuer auf Basis neuer Bemessungsgrundlagen festsetzen werden. Die bisherigen Regelungen der Einheitsbewertung wurden durch das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und werden ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.5 Lage des Grundstücks

Hier ist die Adresse inklusive der Straße, der Hausnummer, ggf. Zusatzangaben, Postleitzahl und Ort des Grundstücks einzutragen. Sind kein Straßenname und keine Hausnummer vorhanden, so ist für das Grundstück die Gemarkung, das Grundbuchblatt, die Flur und die Flurstückszähler und –nenner (sofern vorhanden) anzugeben. Sollte das Grundstück keine Adresse haben und aus mehrere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 21.12.2019[1] eingeführt worden und setzt Anhang IV der Richtlinie (EU) 2018/822[2] um, der seinerseits auf Action 12 des BEPS-Projekts der OECD beruht.[3] In diesem Anhang IV sind die Kennzeichen aufgeführt, die inhaltsgleich in § 138e Abs. 1, 2 AO aufgenommen worden sind. § 138e Abs. 3 AO mit der Definition der verbundenen Unternehm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.1 Mehrfache Abschreibung

Rz. 109 Abs. 2 N. 1 Buchst. b erfasst Gestaltungen, die zu einer mehrfachen Abzugsfähigkeit oder Steuerbefreiungen führen (sog. "double dips"). Nach Doppelbuchst. aa) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet Absetzungen für Abnutzung für denselben Vermögenswert in Anspruch genommen werden. Zum Begriff des Hoheitsgebiets vgl. Rz. 43, zu Absetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Mitteilungspflichtige Änderungen und Ergänzungen

Rz. 3 Nach § 138h Abs. 2 AO mitteilungspflichtig sind bei einer marktfähigen Steuergestaltung Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der persönlichen Angaben zum Intermediär[1], zum Nutzer[2], zur Beteiligung von dem Nutzer verbundenen Unternehmen[3], zum Datum des Tages, an dem der erste Schritt zur Umsetzung der Steuergestaltung bei dem jeweiligen Nutzer gemacht wurde[4],...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.2 Mehrfache Steuerbefreiung nach DBA

Rz. 113 Nach Doppelbuchst. bb) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet eine Steuerbefreiung nach einem DBA für dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen in Anspruch genommen wird und die Einkünfte oder das Vermögen deshalb ganz oder teilweise unversteuert bleiben. Erfasst werden also Gestaltungen, bei denen durch Inanspruchnahme der Freiste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Vereinbarung

Rz. 10 Die Indexmietenvereinbarung kann bei Mietvertragsabschluss als auch während des laufenden Mietverhältnisses getroffen werden (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557b Rn. 24). Problemlos ist die Vereinbarung in Gegenwart beider Vertragsparteien durch gegenseitige Unterschrift auf den für beide bestimmten Urkunden, entweder im Mietvertrag selbst oder durch gesonderte Urkun...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.5 Lage des Grundstücks

Hier ist die Adresse inklusive der Straße, der Hausnummer, ggf. Zusatzangaben, Postleitzahl und Ort des Grundstücks einzutragen. Sind kein Straßenname und keine Hausnummer vorhanden, so ist für das Grundstück die Gemarkung, das Grundbuchblatt und die Flurstücksnummer anzugeben. Sollte das Grundstück keine Adresse haben und aus mehreren Flurstücken bestehen, so ist das Flurst...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.3 Grund der Feststellung

Bei Erklärungen, die im Rahmen der Hauptfeststellung abgegeben werden, ist die Option "Hauptfeststellung" auszuwählen. Die anderen Optionen "Nachfeststellung" oder "Fortschreibung(en)" oder "Aufhebung" sind erst ab dem Stichtag 1.1.2023 möglich, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verändert haben...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.3 Grund der Feststellung

Wenn die Feststellungserklärung zur Hauptfeststellung zum 1.1.2022 abgegeben wird, ist auch die "Hauptfeststellung" als Grund der Feststellung auszuwählen. Die übrigen Optionen "Nachfeststellung", "Aufhebung" oder "Fortschreibung(en)" sind erst ab dem Stichtag 1.1.2023 möglich, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück oder den Betrieb der Land- un...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.5 Lage des Grundstücks

Im Hauptvordruck ist die Lage des Grundstücks einzutragen. Die Lage ergibt sich auch aus dem Informationsschreiben der Finanzverwaltung und umfasst die Straße, Hausnummer, ggf. einen Hausnummerzusatz, die Postleitzahl und den Ort. Hat das Grundstück keine Adresse, sind der Gemarkungsname, das Grundbuchblatt, die Flur sowie der Flurstückszähler und –nenner anzugeben. Besteht ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.5 Grundsteuerermäßigung

Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung Wenn für alle steuerpflichtigen Gebäude/Gebäudeteile der wirtschaftlichen Einheit die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl vorliegen, ist lediglich die Nummer der Grundsteuerermäßigung aus dem Erklärungsformular ELSTER einzutragen. Die Grundsteuermesszahlermäßigung kommt für denkmalgeschü...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.3 Teilweise Steuerbefreiung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELS...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.5 Grundsteuerermäßigung

Werden die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für alle zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Gebäude/Gebäudeteile erfüllt, ist die Nummer der Ermäßigung anzugeben. Die Nummern sind dem Erklärungsformular in ELSTER zu entnehmen. Eine Ermäßigung kommt für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz befindet, die wo...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.6 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grundstücks zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung ei...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.8 Einheitliche und vollständige Grundsteuerermäßigung

Sollten alle auf dem Grundstück befindlichen steuerpflichtigen Gebäude/Gebäudeflächen die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Grundsteuermesszahl erfüllen, ist nur die Nummer der einschlägigen Ermäßigung anzugeben. Eine Ermäßigung kommt für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Baudenkmal befindet, die wohnraumgefördert werden, die im Eigentum von Wohnungsbaugesells...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecke genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der einschlägigen Steuerbefreiung einzu...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.5 Lage des Grundstücks

Unter der Lage des Grundstücks wird die Adresse mit Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe abgefragt. Liegt für das Grundstück kein Straßenname vor, ist die Lagebezeichnung einzutragen. Bei einzelnen land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen ist mangels Adresse in das Feld "Ort" nur die Gemeinde einzutragen, in der sich das Flurstück befindet. Sollte sich das Grundstück...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.3 Grund der Feststellung

Als Grund der Feststellung ist die Option "Hauptfeststellung" anzugeben. Die übrigen Optionen "Nachfeststellung", "Fortschreibung(en)" und "Aufhebung" kommen erst zu einem späteren Stichtag (nach dem 1.1.2022) in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verändert haben. Eine Nachfeststellung...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.3 Grund der Feststellung

Bei einer Erklärung im Rahmen der Hauptfeststellung, ist die Option "Hauptveranlagung/Hauptfeststellung" auszuwählen. Die beiden anderen Optionen "Nachveranlagung/Nachfeststellung" oder "Neuveranlagung/Fortschreibung(en)" sind erst ab dem Stichtag 1.1.2023 möglich, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtsc...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Allgemeines

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist Ausfluss richterlicher Rechtsfortbildung des RFH und blickt dabei auf eine fast 100 Jahre bestehende Rspr.-Tradition zurück. Umso überraschender erscheint es, dass es trotz der erheblichen Bedeutung in der Praxis weiterhin an einer ausdrücklichen gesetzlichen Kodifikation bzw. Legaldefinition mangelt und die Betriebsaufspaltung ...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Ertragsteuerneutrale Umsetzungsmöglichkeiten

Soll die bestehende Betriebsaufspaltung zusammengeführt werden, stellt sich regelmäßig die Frage der möglichst steuerneutralen Umsetzung des Vorhabens. Kommt es zu einer (unkontrollierten) Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Auflösung der personellen und/oder sachlichen Verflechtung, stellt dies bei der klassischen Betriebsaufspaltung eine Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Ab...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Gestaltungsüberlegungen zur Verhinderung einer Betriebsaufspaltung

Erste Hürde in der Nachfolgeplanung ist zunächst die latente Gefahr der Begründung einer Betriebsaufspaltung überhaupt zu identifizieren. Insbesondere das Zusammenspiel aus Zivilrecht, Ertrag- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerrecht wird oftmals verkannt, so dass die Betriebsaufspaltung in der Nachfolgeplanung eine nicht zu unterschätzende Haftungsfalle darstellt. Beraterhin...mehr

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Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 3. Die Betriebsaufspaltung im Regime der erbschaftsteuerlichen Verschonungen

Aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist die ertragsteuerliche Verbindung zwischen Betriebs- und Besitzunternehmen durchaus wünschenswert. Im Rahmen der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG wird – vereinfacht dargestellt – grundsätzlich zwischen begünstigtem ("gutem") Vermögen und schädlichem ("schlechtem") Verwaltungsvermögen unterschieden. Das b...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / b) Bestehenlassen der Betriebsaufspaltung

In der Regel besteht ein berechtigtes Interesse der Steuerpflichtigen daran, dass die Betriebsaufspaltungskonstellation bewusst beibehalten werden soll (s.o.). Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Ein außersteuerlicher Grund ist hierfür, dass die Wirtschaftsgüter des Besitzunternehmens nicht mit dem operativen Geschäft verbunden sein sollen, so dass eine Notlage des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einführung des EG-Binnenmarkts zum 1.1.1993 war die Einfuhr von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und damit der Einfuhrtatbestand für diese Fälle entfallen. Die Einfuhr war durch den neuen Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs ersetzt worden, der seit dem 1.1.1993 eine Besteuerung im Bestimmungsland sicherstellt. Die allgemeinen Steuerbefreiungen n...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / bb) Begünstigung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung und Schwesterkapitalgesellschaften

Besondere Vorsicht ist bei der Übertragung von kapitalistischen Betriebsaufspaltungskonstellationen und Schwesterkapitalgesellschaften geboten. Trotz des ausdrücklichen Bekenntnisses der Maßgeblichkeit ertragsteuerlicher Grundsätze subsumiert die Finanzverwaltung gleichwohl die Nutzungsüberlassung i.R.v. kapitalistischen Betriebsaufspaltungen nicht unter den Tatbestand des §...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / a) Umstrukturierung der bestehenden Betriebsaufspaltung

Wie bereits oben dargestellt, ist die Konstellation einer Betriebsaufspaltung mangels einheitlichen Unternehmens unter Nachfolgegesichtspunkten komplex, so dass in Einzelfällen die vorausschauende bewusste Auflösung der dualistischen Struktur eines Betriebs- und eines Besitzunternehmens in Erwägung zu ziehen ist. Dies bietet sich regelmäßig nicht nur für eine präventive Stre...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.2 Passive Einkünfte

Hinzugerechnet werden nur die passiven Einkünfte. Welche Einkünfte i. d. S. passiv sind, bestimmt sich nach dem Einkünftekatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Danach sind zunächst alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie sind in § 8 Abs. 1 AStG ausdrücklich aufgezählt und erfüllen die in dieser Regelung geforderten Aktivitätsvoraussetzungen. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Vora...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Begünstigung in doppel- bzw. mehrstöckigen Strukturen

Die Ausübung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen wurde zuletzt durch eine Neuerung in den ErbStR mehrfach diskutiert. Sofern die Betriebsaufspaltung aufgrund einer jeweils unmittelbaren Beteiligung an dem Betriebs- bzw. Besitzunternehmen vorliegt, bestehen an der Ausübung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens keine Zweifel. In doppel- bzw. mehr...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Unterschiedliche Erscheinungsbilder und Ausprägungen von Betriebsaufspaltungen

Die oftmals historisch gewachsenen Betriebsaufspaltungskonstellationen lassen sich in unterschiedliche Ausprägungs- und Grundformen unterteilen (eingehend zu den unterschiedlichen Arten der Betriebsaufspaltung: Söffing, ErbStB 2014, 253 [253 f.]). Hierbei haben Rspr. und Literatur im Wesentlichen drei Kategorien herausgearbeitet (sog. umgekehrte Betriebsaufspaltung bei der e...mehr

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Energiemanagement (ISO 50001): Einführung beim energieintensiven Unternehmen ThyssenKrupp Rasselstein GmbH (Best Practice)

Zusammenfassung Überblick Klimaschonende Produktion und Dekarbonisierung von Fertigungsprozessen stehen für Industrieunternehmen als wichtige Ziele zunehmend im Fokus. Die nachhaltige Senkung des CO2-Fußabdrucks kann sowohl durch den Einsatz regenerativer Energien als auch durch sparsamen Umgang mit Energie bzw. die Verbesserung der Energieeffizienz erreicht werden. Ein Energ...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3 Veräußerung von Firmen, Praxen und Gesellschaftsanteilen

Bei einer Geschäftsveräußerung eines Betriebs oder einer Praxis im Ganzen[1] ist der Veräußerungszeitpunkt für alle übertragenen Wirtschaftsgüter einheitlich zu bestimmen; er richtet sich weitgehend nach der Parteivereinbarung. Gleiches gilt für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder eines sonstigen Gesellschafteranteils. Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im M...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.6 Tauschähnliche Geschäfte

Sind Gegenstand eines Leistungsaustauschs nicht nur Lieferungen, sondern auch oder nur Leistungen, ist ein tauschähnliches Geschäft gegeben. Praxis-Beispiel Tauschähnliches Geschäft Fabrikant A und Bauunternehmer B vereinbaren den Austausch eines bei A mit 20.000 EUR aktivierten Grundstücks gegen Bauleistungen des B am Fabrikgebäude des A (Erstellung eines Anbaus). Die Verkehr...mehr

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Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 3 Praxisfragen

Gewinne aus dem Betrieb von See- und Binnenschiffen sowie Luftfahrzeugen liegen bei einer Beförderung und damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten vor. Erfasst wird nach den DBA auch die Tätigkeit von Agenten, die Fahrkarten für das Unternehmen verkaufen. Auch Betriebe an Bord des Schiffes werden erfasst, wenn sie von dem Unternehmen und nicht von einem Fremdunternehmen b...mehr

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Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 2.1 Nationales Steuerrecht

Auch wenn es sich bei den Einkünften aus Schiff- und Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen um gewerbliche Einkünfte handelt, erfolgt die Unterscheidung in inl. oder ausl. Einkünfte nach deutschem Steuerrecht nicht anhand des Betriebsstättenprinzips. Einkünfte im Inland ansässiger Unternehmen aus dem Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe und Luftfahrzeuge sind g...mehr

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Energiemanagement (ISO 5000... / 4 Zusammenfassung

Für Unternehmen, die sich ernsthaft und nachhaltig beim Thema Energieeffizienz weiterentwickeln wollen, ist auf Dauer die Einführung eines Energiemanagementsystems unverzichtbar. Damit verbunden ist u. a. die Notwendigkeit, der Implementierung einer geeigneten Energiedatenerfassung, um die Strukturen und Energieflüsse transparent darstellen und analysieren zu können. Hierbei ...mehr

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Energiemanagement (ISO 5000... / 1 Gründe für die Einführung eines Energiemanagementsystems

Energieeffizienz bzw. Energiemanagement ist neben dem Ausbau erneuerbarer Energien einer der Kernbausteine der nationalen Energiewende, denn jede Kilowattstunde, die sich durch verbesserte Energieeffizienz einsparen lässt, muss nicht produziert werden. Energiepreise und Versorgungssicherheit Überall dort wo Energie in großen Mengen benötigt wird, (z. B. bei den energieintensiv...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.2 Kennzeichen

Entsprechend der Richtlinie unterteilt auch das deutsche Recht in Kennzeichen mit (§ 138e Abs. 1 AO) und ohne (§ 138e Abs. 2 AO) sog. Relevanztest (§ 138d Abs. 2 Nr. 3 lit. a AO). Kennzeichen mit Relevanztest sind: Mandatsvereinbarungen mit Vertraulichkeitsklauseln, die die Offenlegung gegenüber anderen Beratern oder der Finanzverwaltung untersagen oder unter ein pauschales Z...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.6 Verdeckte Einlage

Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen an eine zuvor von ihm bar gegründete GmbH und bemisst sich der Kaufpreis nur nach den von dem Einzelunternehmen bilanzierten Aktiva und Passiva, kann der übergehende Geschäftswert Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die in dem eingelegten Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven sind aufzudecken und von dem Gesell...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.1 Gesellschafter

Die Auflösung einer Mitunternehmerschaft führt grds. zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs.[1] Der Gewinn aus der Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft auf einen Mitgesellschafter wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des Verfügungsvertrags, beim Ausscheiden eines Gesellschafters und Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege der Anwachsung...mehr