Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 110. Wegerisiko

Rz. 1818 Die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung ist i.d.R. eine Bringschuld, die am Leistungsort, dem Betrieb des Arbeitgebers, angeboten werden muss. Wird die Arbeit infolge eines objektiven Leistungshindernisses nicht oder verspätet vom Arbeitnehmer aufgenommen, tritt Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB ein. Nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Arbeitnehmer se...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 868 Gleichwohl hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Unterrichtung hinsichtlich der Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, also auch bezüglich der Freien Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen

Rz. 195 Die Mehrzahl der krankheitsbedingten Kündigungen, die von den ArbGen zu prüfen sind, stellen Kündigungen wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen dar. Der Grund hierfür besteht darin, dass sich Kurzzeiterkrankungen i.d.R. auf den Betrieb in sehr viel größerem Maße auswirken als Langzeiterkrankungen. Kündigungsgrund ist dabei – wie im Fall einer lang andauernden Erkrankung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Feststellung eines mobbingspezifischen Systemzusammenhangs

Rz. 1216 Die Begründung des Mobbingvorwurfs d.h. der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch fortgesetztes Verhalten, erfordert nach der Rspr. des BAG (v. 15.1.1997, NZA 1997, 781) das Bestehen eines systematischen Zusammenhanges zwischen den einzelnen Verhaltenselementen. Der systematische Zusammenhang erfordert zur Abgrenzung ggü. vereinzelt gebliebenen und lediglich isolier...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Schutz der vom Arbeitnehmer eingebrachten Sachen

Rz. 840 Aus der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers folgt, dass diesen Obhuts- und Verwahrungspflichten hinsichtlich der vom Arbeitnehmer mitgebrachten Sachen treffen (BAG v. 1.7.1965 – 5 AZR 264/64, DB 1965, 1485 = BB 1965, 1147). Hier ist zwischen den für den Arbeitnehmer persönlich unentbehrlichen Sachen (Kleidung, Portemonnaie) und den unmittelbar arbeitsd...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Rechtsmittel gegen Bestellung und Amtsführung

Rz. 138 Nach § 18 Abs. 1 BetrVG können der Betriebsrat, drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Wahlvorstand durch das ArbG ersetzen lassen, wenn dieser seiner Pflicht zur unverzüglichen Einleitung der Wahl nicht nachkommt. In diesem Fall bestellt das ArbG einen anderen Wahlvorstand. Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstandes – mi...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nach Vertragsbeendigung

Rz. 680 Ob bzw. inwieweit "nach"-vertragliche Verschwiegenheitspflichten, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung zu beachten sind, ist in Rspr. und Literatur umstritten (vgl. im Einzelnen § 33 Rdn 1 ff.). Das GeschGehG enthält dazu keine Vorgaben. Insofern empfiehlt sich unbedingt eine entsprechende Regelung für die Zeit nach de...mehr

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zfs 08/2023, Kein Einspruch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Dem Antrag der GenStA entsprechend ist auf die Rechtsbeschwerde das Urteil aufzuheben und der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 15.2.2022 als unzulässig zu verwerfen, weil dem Erlass eines Sachurteils durch das Amtsgericht ein Verfahrenshindernis entgegenstand. Die GenStA hat dazu in ihrer Antragsschrift zutreffend ausgeführt: "Das AG hat – wie z...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1520 Der persönliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung erstreckt sich auf alle aktiven Arbeitnehmer desjenigen Betriebes (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG), für den die Vereinbarung abgeschlossen wurde (vgl. allg. dazu Waltermann, NZA 1996, 357, 363). Sie gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 BetrVG als Nichtarbeitnehmer bezeichneten Personen und nicht für leitende Angestellte, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 937 Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist dann ausgeschlossen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Rz. 938 Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss unter Angabe der Kündigungsgründe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Zur Anwendbarkeit des §-15a-Gesetzes auf Gesellschafter einer GbR (§ 15a Abs 5 Nr 2 EStG), BB 1989, 1312; Fleischmann, BFH-Entscheidung zur Anwendung des § 15a EStG auf BGB-Gesellschaften, DStR 1993, 907; Söffing, Die neue Rspr des BFH zu § 15a EStG, DStR 1993, 541, 544; Spindler, Zur Begrenzung des Verlustabzugs nach § 15a EStG bei den Einkünften aus VuV, FR 1997, 147; K...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Massenentlassungsschutz

Rz. 72 Eine anzeigepflichtige Massenentlassung i.S.v. § 17 KSchG liegt vor, wenn in Betrieben – abhängig von der Größe – eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen entlassen werden soll (vgl. Güzel, NZA-RR 2021, 285, 287). Rz. 73 Das BAG sieht § 17 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2, S. 3 KSchG (Anzeigepflicht im Massenentlassungsverfahren) als Verb...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Entbindung von der Weiterbeschäftigung

Rz. 158 Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Gericht ihn nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durch einstweilige Verfügung im Urteilsverfahren (h.M., Fitting, BetrVG, § 102 Rn 117) von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden. Dieser Anspruch kann auch einredeweise in einem vom Arbeitnehmer anhängig gemachten einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden (Fitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hennig, Feststellungsverfahren gemäß § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im Zusammenhang mit § 15a EStG, DStZ 1985, 171; Mihm, Gesonderte Feststellung gemäß § 15a Abs 4 EStG, NWB F 2, 4357; Förg, Feststellung von Gewinnen und Verlusten insbesondere in den Fällen des § 15a Abs 1–3 EStG bei KG, FR 1994, 181. Rn. 42 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gegenstand der aus Gründen der Rechtssicherhe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 84. Pflegezeit und Familienpflegzeit

Rz. 1346 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), zuletzt durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (BGBl I, 2424) geändert, gewährt wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Eckpfeiler der Neuerung ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / l) Dauerrechtsverhältnis – Rahmenverträge – Arbeit auf Abruf

Rz. 799 Gerade das Recht der selbstständigen Leistungserbringung kennt Rahmenverträge, in denen die Vertragsparteien lediglich die grundsätzliche Ausgestaltung ihrer Geschäftsbeziehung regeln. Die konkrete Leistungserbringung, wie die Übersetzungen von Schriftstücken, regeln dann Einzelverträge. Der 9. Senat des BAG hat mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstst...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / a) Arbeitnehmerbegriff als Anknüpfung für die Zuständigkeit

Rz. 5 Für die Beurteilung der Frage, ob eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorliegt, bildet der Arbeitnehmerbegriff den zentralen Anknüpfungspunkt für die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit. Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG sind nach dessen § 5 Abs. 1 S. 1 Arbeiter und Angestellte sowie die zur Berufsausbildung Beschäftigten. Weil in der Vors...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wahrnehmung des Beschwerderechts, Ausschlussfrist

Rz. 1223 Bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ähnlich geschützter Rechte durch Mobbing hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst kann und sollte er den Weg einer informellen Problemlösung gehen und Beschwerde bei einem dem Mobber übergeordneten Vorgesetzten führen. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs- oder Personalrates z...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Auslegungsmethoden

Rz. 83 Der genaue Inhalt der Bezugnahmeklausel ist durch Auslegung der Parteiabsprachen nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. LAG Hamm v. 5.6.1998 – 10 Sa 1564/97). Verweisungen auf Tarifverträge einer bestimmten Branche schließen dabei laut einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein grds. nicht nur Verbandstarifverträge, sondern auch entsprechende firmenbez...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Außerbetriebliche Gründe

Rz. 575 Außerbetriebliche Gründe sind Umstände, die von der Betriebsgestaltung und -führung unabhängig sind, einen konkreten Bezug zum Betrieb des Arbeitgebers haben und sich auf bestimmte Arbeitsplätze auswirken (Hillebrecht, ZfA 1991, 93; KR/Griebeling, § 1 KSchG Nr. 517). Außerbetriebliche Gründe können sich bspw. aus einem Auftragsrückgang oder Umsatzeinbrüchen ergeben (...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Begründungsansätze des BAG

Rz. 1235 Seit seiner Entscheidung v. 27.2.1997 begründet das BAG (2 AZR 160/96, NZA 1997, 757) den Wiedereinstellungsanspruch mit der Überlegung, dass es sich dabei um ein notwendiges Korrektiv handle, weil die Rspr. allein aus Gründen der Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Klarheit bei der Prüfung des Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Kündigungsausspruches abstelle...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Gesamtbild der Tätigkeit

Rz. 1124 Der Begriff ist räumlich und funktional zu verstehen. Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der Organisation. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt vor, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / G. Streik für einen Firmentarifvertrag bei Verbandsmitgliedschaft des Arbeitgebers

Rz. 42 Der Streik ist nach zutreffender Ansicht nicht deshalb rechtswidrig, weil er ggü. einem verbandsangehörigen Arbeitgeber zu einem Firmentarifvertrag oder einem Ergänzungstarifvertrag führen soll (BAG v. 24.4.2007 – 1 AZR 252/06, DB 2007, 1924). Der Arbeitgeber behält nämlich trotz seiner Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband seine Tariffähigkeit nach § 2 Abs. 1 TVG. Er ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Ausscheiden aus der Freistellung

Rz. 552 Endet die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Abberufung, durch Ausscheiden aus dem Betrieb, durch Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt, durch Verzicht auf die Freistellung oder aus sonstigen Gründen, gilt Folgendes: An die Stelle dieses ausgeschiedenen Mitgliedes rückt entsprechend § 25 BetrVG das auf derselben Vorschlagsliste stehende Betriebsratsmitglie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Steuergegenstand (Abs. 1)

Rz. 67 [Autor/Stand] Das BayGrStG enthält in erster Linie abweichende Regelungen für die Grundsteuer B. Steuergegenstand der Grundsteuer B ist gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayGrStG das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Da der Begriff der wirtschaftlichen Einheit im BayGrStG selbst nicht näher definiert wird, ist auf die Definition der wirtschaftlichen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle

Rz. 1592 Die Angelegenheiten, über die die Einigungsstelle beschließen kann, müssen in die funktionale Zuständigkeit der Betriebspartner fallen. Typischerweise werden der Einigungsstelle Streitigkeiten darüber vorgelegt, wie eine Angelegenheit am zweckmäßigsten und sachgerechtesten in der Zukunft geregelt werden soll (Regelungsstreitigkeit). Rechtsstreitigkeiten unterfallen ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Begriff

Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedingte Kündi...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 10. Auslösung

Rz. 516 Die Auslösung stellt eine Pauschalerstattung dar, die den Mehraufwand bei auswärtigen Arbeiten abdecken soll. Der Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Ortsnetz- und Kabelbaus wurde zum 30.9.2004 durch Gesamtmetall gekündigt. Die tarifvertraglichen Reg...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Stellungnahme des Betriebsrats

Rz. 126 Der Anzeige ist nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. Der Inhalt der Stellungnahme ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Mit Blick auf die Zielsetzung einer möglichst frühen und umfassenden Information der Agentur für Arbeit über anstehende Massenentlassungen wird eine möglichst umfassende Stellungnahme empfohlen (KR/Weigand, § 17...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 290 Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen fristlosen Arbeitgeberkündigung in eine ordentliche fristgerechte Kündigung ist der in der Praxis wohl am häufigsten vorkommende Anwendungsfall. Eine solche Umdeutung ist nach Maßgabe des § 140 BGB dann angezeigt, wenn der Arbeitgeber Tatsachen vorgetragen hat, die darauf hindeuten, dass die Umdeutung in eine ordentli...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 2. Arbeitsschutz, Haftung und Datenschutz

Rz. 4 Sowohl für die Telearbeit als auch für die Mobile Arbeit gelten nicht alle Arbeitsschutzvorschriften, die bei einer Arbeit im Betrieb zur Anwendung kommen. Die Arbeitsstättenverordnung findet auf die Telearbeit nur eingeschränkte, bei Mobiler Arbeit sogar überhaupt keine Anwendung. An der letztgenannten Besonderheit ändern die Novelle der Arbeitsstättenverordnung sowie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Vergütungsansprüche der Beschäftigten

Rz. 747 Der Arbeitgeber hat die Zeit der Teilnahme an Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gem. § 44 Abs. 1 S. 2 BetrVG wie Arbeitszeit zu vergüten. Die Ansprüche der Betriebsversammlungsteilnehmer auf Arbeitsentgelt sind im Urteilsverfahren zu verfolgen (BAG v. 1.10.1974 – 1 AZR 394/73, juris). Rz. 748 Die Vergütungspflicht gilt grds. nur für ordn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Vertragliche Verschwiegenheitspflicht

Rz. 1806 Unabhängig von dieser bestehenden Rechtslage ist zweckmäßigerweise in vielen Arbeits- und Dienstverträgen die Pflicht zur Verschwiegenheit vorsorglich und klarstellend ausdrücklich aufgenommen (vgl. die Muster und Formulierungsvorschläge, oben § 17 Rdn 674 ff., 689 ff.). Der Umfang und die Grenzen vertraglicher Verschwiegenheitsklauseln, soweit diese wie regelmäßig ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Folgefragen in d... / 9 Abfindung und Anspruch auf Sozialplanleistungen

Zunächst stellt sich die Frage nach der sachlichen und persönlichen Reichweite eines Sozialplans. Für das Bestehen eines Sozialplananspruchs kommt es entscheidend darauf an, wann der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlasst worden ist. Nach Auffassung des BAG gilt Folgendes: Scheidet ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung aufgrund eines Aufhebungsver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Freistellungsanspruch

Rz. 21 Diese Grundsätze gelten auch in der Insolvenz (LAG Chemnitz v. 8.9.1999 – 4 Sa 822/98, n.v.; LAG Hamm v. 6.9.2001, LAGReport 2001, 22, 24 = ZInsO 2002, 45, 46), sind dort aber nicht ausreichend, weil für den (vorläufigen oder endgültigen) Insolvenzverwalter das Bedürfnis bestehen kann, bei reduziertem Beschäftigungsbedarf oder zur Schonung der Masse einen Teil der Arb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Allgemeine Mankohaftung

Rz. 1118 Haben die Arbeitsvertragsparteien keine spezielle Mankoabrede getroffen, richtet sich die Haftung des Arbeitnehmers für Waren- oder Kassenfehlbestände nach den allgemeinen von der Rspr. entwickelten Grundsätzen über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung (vgl. zur Haftung oben Rdn 890 ff.). Dabei kann sich die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bereits daraus erg...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / C. Rechtsstellung des Betriebserwerbers

Rz. 23 Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein. Aufgrund des Wechsels in der Arbeitgeberstellung erwirbt der neue Inhaber in erster Linie den Anspruch auf Leistung der vom Arbeitnehmer dem Betriebsveräußerer ggü. geschuldeten Dienste einschließlich der Nebenansprüche a...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 1009 Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ab, kann der Arbeitgeber im Beschlussverfahren (§§ 2a, 83 ArbGG) gem. § 103 Abs. 2 BetrVG, § 15 KSchG, an dem der Arbeitnehmer Beteiligter ist und das der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB einleiten muss, um sein Kündigungsrecht nicht zu verlieren, die gerichtliche Erset...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / F. Warnstreik

Rz. 15 Verhandlungsbegleitende Warnstreiks dienen dem Vorankommen der Verhandlungen, indem die Arbeitnehmerseite Druck ausübt. Dabei sollen die Verbindungen nicht abgebrochen werden, sondern es soll nur für eine kurze Zeit, oft ein bis drei Stunden, gestreikt werden. Rechtliche Grenzen für die Dauer und/oder Wiederholung gibt es nicht (BAG v. 21.6.1988, DB 1988, 1952). Rz. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 52 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Einzelheiten zum Unterlassungsanspruch gem. § 23 Abs. 3 BetrVG bei groben Verstößen des Arbeitgebers

Rz. 1419 Bei der Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG sind Erkenntnisverfahren (S. 1) und Vollstreckungsverfahren (Sätze 2–5) zu unterscheiden. Im Erkenntnisverfahren wird hierbei festgestellt, ob der Arbeitgeber einen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten begangen hat. Gleichzeitig wird ihm die Auflage des Unterlassens, Beseitigens bzw. Duldens des Versto...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Nachträglicher Wegfall des Kündigungsgrunds

Rz. 1248 Der die Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigende Grund ist bei der betriebsbedingten Kündigung weggefallen, wenn sich die zugrunde liegende Vorstellung des Arbeitgebers über die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten des gekündigten Arbeitnehmers nachträglich als unzutreffend herausstellt. Dies kann der Fall sein, wenn sich die Prognose des Arbeitgebers über die fehl...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Wiedereinstellungsanspruch bei Wegfall des Kündigungsgrunds nach Ablauf der Kündigungsfrist

Rz. 1258 Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, hat der Arbeitgeber die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers zu wahren. Deshalb hält das BAG einen Wiedereinstellungsanspruch grds. nur dann für gegeben, wenn der bei Ausspruch der Kündigung bestehende Kündigungsgrund noch während des Laufs der Kündigungsfrist wegfällt. Der Ls. d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Arbeitsrechtliche Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs

Rz. 116 Für den Mitarbeiter kann die Alkoholisierung während der Arbeit in mehrfacher Weise Konsequenzen haben: Rz. 117 Minderung des Entgelts Der Mitarbeiter verliert für die Zeit, in der er alkoholbedingt seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, seinen Entgeltanspruch (LAG Schleswig-Holstein v. 28.11.1988, DB 1989, 630). Rz. 118 Ausschluss der Entgeltfortzahlung Erleidet ei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Leistungen mit Mischcharakter

Rz. 373 Bei der Auslegung von Regelungen über Sonderzahlungen ist häufig festzustellen, dass die Regelung mehrere Leistungsziele miteinander verknüpft. So ist es z.B. möglich, die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers wie die Arbeitsleistung gleichermaßen zu vergüten (BAG v. 18.8.1999 – 10 AZR 613/98; BAG v. 7.11.1991 – 6 AZR 489/89; BAG v. 15.2.1990 – 6 AZR 381/88; LAG Rh...mehr