Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage.

Rn 2 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren (s vor §§ 578 ff Rn 3) regelt § 581 I die Zulässigkeitsvoraussetzung der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung im Falle der Restitutionsgründe nach § 580 Nrn 1–5. Restitutionsgrund bleibt aber die Straftat, so dass deren Vorliegen iRd Begründetheit der Restitutionsklage selbstständig zu prüfen ist (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Das Gericht entscheidet über eine Aussetzung nach § 149 vAw. Den Parteien ist zuvor rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 I GG). Der Beschl ist zu begründen und unterliegt der Anfechtung nach § 252, weshalb er nach Maßgabe des § 232 eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Eine Darstellung des Sachverhalts ist nicht erforderlich (Bremen MDR 11, 881 [OLG Bremen 16.12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorrang des Untersuchungsgrundsatzes.

Rn 5 Umgekehrt ist eine Aussetzung va dann in Betracht zu ziehen, wenn ein parallel geführtes Strafverfahren objektivierbare Beweise – insb im Wege einer sachverständigen Begutachtung – erhebt oder die Ermittlungsbehörde iRd Untersuchungsgrundsatzes Beweisermittlungen anstellt, die dem Zivilgericht, das – mit hier nicht darzustellenden Einschränkungen – den Verhandlungsgrund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Regelungen gelten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilverfahren einschließlich freiwilliger Gerichtsbarkeit und Strafverfahren einschließlich Bußgeldverfahren); soweit das GVG nicht unmittelbar anwendbar ist, wird in den einschlägigen Normen darauf verwiesen oder werden entsprechende Regelungen getroffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ungeeignetheit des Beweismittels.

Rn 50 Bei der Qualifizierung eines Beweismittels als ungeeignet ist besondere Vorsicht geboten, weil die Gefahr einer vorweggenommenen Beweiswürdigung hier besonders groß ist (vgl BVerfG NJW-RR 01, 1006, 1007; BGH NJW 22, 2935 = MDR 22, 1299 = Bespr Laumen MDR 22, 1529f [BGH 16.08.2022 - VI ZR 1151/20]). Weder die Unwahrscheinlichkeit einer Tatsache noch die Wahrnehmung durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleich.

Rn 1d § 4 VwZG enthält für das Verwaltungsverfahren eine entspr Zustellmöglichkeit, lässt aber auch ein ›Übergabe-Einschreiben‹ genügen. Für das Strafverfahren s § 37 StPO. Auch Auslandszustellungen sind durch Einschreiben mit Rückschein möglich (vgl unten § 183 Rn 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Annexverfahren (Nr 3).

Rn 14 Das Merkmal betrifft Annexverfahren zu Strafverfahren. Es greift damit nur ein, wenn die internationale strafprozessuale Zuständigkeit des betreffenden Staates gegeben ist und das nationale Recht eine Annexentscheidung über einen Schadensersatz vorsieht, deren Zulässigkeit in concreto gegeben ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gefahr der Strafverfolgung.

Rn 6 Die Norm setzt nicht voraus, dass bei einer wahren Aussage tatsächlich die Gefahr der Strafverfolgung besteht (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 2; BGHZ 43, 368, 374; München NJW 11, 80, 81); die Frage nach der Beteiligung an einer Straftat muss der Zeuge also auch dann nicht beantworten, wenn er an der Straftat gerade nicht beteiligt ist (Zö/Greger § 384 Rz 2). Die Gefahr d...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 3. Erfolgreiche Beschwerde mit Auslagenentscheidung zugunsten des Beschuldigten/Angeklagten

Fraglich ist, wie bei einer ggf. erfolgreichen Beschwerde im Strafverfahren und einer zugunsten des Beschuldigten/Angeklagten ergangenen Entscheidung über die notwendigen Auslagen zu verfahren ist, insbesondere wie ein sich evtl. zugunsten des Beschuldigten ergebender Erstattungsbetrag zu ermitteln ist. Da die Verteidigertätigkeit im Beschwerdeverfahren mit den Verteidigerge...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / X. Beschwerde in Kostenfestsetzungsverfahren in Straf- und Bußgeldsachen

Nach Vorbem. 4 Abs. 5 bzw. Vorbem. 5 Abs. 4 VV erhält der Rechtsanwalt ggf. für Tätigkeiten in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren in Kostenfestsetzungsverfahren Gebühren nach Teil 3 VV. Die Nr. 1 Alt. 1 dieser Vorbemerkungen greift ein, wenn der Rechtsanwalt gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 11 Abs. 2 RPflG Erinnerung oder nach § 304 Abs. 1 StPO Beschwerde einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1, Strafbare Falschaussage des Gegners.

Rn 5 Es geht dabei um unrichtige nach § 452 beeidigte oder nach § 484 bekräftigte Parteiaussagen des Gegners des Restitutionsklägers iRd Parteivernehmung nach §§ 445 ff. Erfasst sind der Meineid nach § 154 StGB und die falsche eidesgleiche Bekräftigung nach § 155 StGB sowie deren fahrlässige Begehung nach § 161 StGB. Nicht erfasst sind aber falsche Versicherungen an Eides st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 14 EGZPO – [Verhältnis zu den Landesgesetzen].

Gesetzestext (1) Die prozessrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze treten für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, deren Entscheidung in Gemäßheit des § 3 nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zu erfolgen hat, außer Kraft, soweit nicht in der Zivilprozessordnung auf sie verwiesen oder soweit nicht bestimmt ist, dass sie nicht berührt werden. (2) (gegenstandslo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkung für und gegen alle.

Rn 2 Der rechtskräftige Beschluss wirkt gem Abs 2 abweichend von § 325 ZPO für und gegen jedermann und abhängig davon, über was für einen Antrag entschieden wurde und ob der Beschluss feststellende oder gestaltende Wirkung hat. Sogar auch fehlerhafte und rechtswidrige Beschlüsse wirken für und gegen alle. Es muss aber über die Abstammung in der Sache rechtskräftig entschiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen gehört zu den tragenden Prinzipien des Rechtsstaats und ist in Art 6 Abs 1 EMRK als Voraussetzung für ein faires Verfahren niedergelegt. Die Bestimmung ist hauptsächlich für das Strafverfahren relevant, gilt aber auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§ 2 EGGVG). Verhandlungen in Familiensachen und Angelegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 2 EGGVG – [Anwendungsbereich].

Gesetzestext Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes finden auf die ordentliche Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung. Rn 1 Mit Wirkung zum 1.9.09 wurde § 2 neu gefasst (Art 25 FGG-RG v 17.12.08 BGBl I, 2586). Die frühere Formulierung ›… finden nur auf die ordentliche Gerichtsbarkeit streitige Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung‹ war terminologisch m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 697 BGB – Rückgabeort.

Gesetzestext Die Rückgabe der hinterlegten Sache hat an dem Ort zu erfolgen, an welchem die Sache aufzubewahren war; der Verwahrer ist nicht verpflichtet, die Sache dem Hinterleger zu bringen. Rn 1 Die Rückgabe der verwahrten Sache ist in § 697 als Holschuld ausgestaltet. Leistungs- und Erfolgsort der Rückgabe ist der vertragliche Aufbewahrungsort (§§ 691, 692). Die Bestimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vorrangig.

Rn 11 besagt, dass Räumungssachen durchzuführen sind, unabhängig vom Fortgang anderer Verfahren, wie der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafverfahren, anderer Gerichtsbarkeiten etc. In anderen Verfahren bildet Abs 4 einen Grund für eine Terminsänderung gem § 227. Der Vorrang gilt nur nicht, wenn auch die anderen Verfahren eine besondere Beschleunigung erfordern, wie Kindscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abs 2.

Rn 11 Zur Vermeidung von Interessenkollisionen kann eine Ersatzzustellung nicht an den Prozessgegner erfolgen. Ein Verstoß macht die Zustellung unwirksam. Heilung ist möglich. Über den Wortlaut ›Rechtsstreit‹ hinaus ist die Zustellung in allen Angelegenheiten unzulässig, in denen zwischen dem Zustellungsadressaten und der Ersatzperson eine konkrete Interessenkollision besteh...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / VII. Beschwerde im StrEG-Verfahren

Für die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nach § 8 Abs. 3 StrEG – Anfechtung der Entscheidung über die Entschädigungspflicht – Grundverfahren – fällt für den Verteidiger keine besondere Gebühr an. Insbesondere können hier die Nrn. 4143, 4144 VV nicht entsprechend angewandt werden. Die Tätigkeit in diesem Beschwerdeverfahren ist mit den erstinstanzlich verdienten Verteidigerge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I.

Rn 10 Gem II 1 ist das Vertretungsrecht der Eltern ausgeschlossen, wenn auch ein Betreuer gem § 1824 das Kind nicht vertreten könnte (vgl zu § 1795 aF: Brandbg FamRZ 10, 472; 19, 1246; Oldbg FamRZ 19, 1245). Über § 1824 II findet § 181 Anwendung. IÜ betrifft § 1824 I ausschl Rechtsgeschäfte, so dass für alle anderen Rechtshandlungen mit Interessenkonflikt nur die Anwendung v...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Pauschale Abgeltung

Der Umstand, dass es sich bei einem strafverfahrensrechtlichen Beschwerdeverfahren nicht um eine besondere Angelegenheit i.S.d. § 18 Nr. 5 RVG handelt, und die Regelung in Vorbem. 4.1 Abs. 2 S. 1 VV, die den Pauschalcharakter der in Teil 4 Abschnitt 1 VV enthaltenen Verteidigergebühren regelt,[5] führen dazu, dass für die Tätigkeit in einem strafverfahrensrechtlichen Beschwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1463 BGB – Haftung im Innenverhältnis.

Gesetzestext Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen folgende Gesamtgutsverbindlichkeiten dem Ehegatten zur Last, in dessen Person sie entstehen:mehr

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zfs 06/2023, zfs Aktuell / 1.1 Digitale Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen

Die Bundesregierung hat am 10.5.2023 den Entwurf des Gesetzes zur digitalen Dokumention der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Das Gesetz soll die gesetzlichen Grundlagen für die digitale Dokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren schaffen. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist neben der Aufze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 79a BGB – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Restitutionsgründe.

Rn 69 Zum verfahrensrechtlichen op gehört auch die Geltendmachung von Restitutionsgründen iSv §§ 580 ff, sofern das Schiedsurteil oder der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut auf dem geltend gemachten Restitutionsgrund, etwa einem Verfahrensbetrug, § 580 Nr 4, beruht (BGH 145, 376, 380f). Restitutionsgründe, für die die formellen Voraussetzungen von § 581 gelten, sind je...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Amtsimmunität.

Rn 4 Die Konsularbeamten und die Angehörigen des Verwaltungs- und des technischen Personals der Konsulate genießen grds nicht die allg Immunität der Diplomaten, sondern nur die sog Amtsimmunität (Art 43 WÜK, dazu iE Kissel/Mayer § 19 Rz 4 u 9). Das ebenfalls vAw zu beachtende Verfahrenshindernis gilt sowohl für Strafverfahren als auch vor den Zivilgerichten sowie ggü Verwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VermVV Anhang zu § 802k: VermVV

Vom 26.7.12 (BGBl I S 1663) Gesetzestext Diese Verordnung gilt für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Absatz 6 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner für Vermögensverzeichnisse, die aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung errichtet worden sind, die § 284 Absatz 1 bis 7 der Abgabenord...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. (2) 1Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Einfluss auf die Gebührenhöhe

Hat der Rechtsanwalt durch seine Tätigkeiten im Hinblick auf eine Beschwerde Mehraufwand, wovon man i.d.R. ausgehen muss, muss dieser Mehraufwand beim Wahlanwalt bei der Gebührenbemessung gem. § 14 RVG erhöhend berücksichtigt werden.[9] Da beim Pflichtverteidiger keine Rahmengebühren, sondern Festgebühren anfallen, kann bei ihm die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nur bei de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleich.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 41 Zuständig ist gem § 771 I das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt, dh in dessen Bezirk die Vollstreckung begonnen hat (RGZ 35, 404, 406). Bei Vorpfändung ist das künftige Pfändungsgericht zuständig, bei Anschlusspfändung das Gericht der Hauptpfändung (KG OLGR 29, 194) und bei Rechtspfändung das Gericht, das den Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882h bestimmt die Zuständigkeit des zentralen Vollstreckungsgerichts und sieht eine Zentralisierung und Automatisierung der Schuldnerverzeichnisse vor. Sie soll einen Ausgleich zwischen Schuldnerschutz und Gläubigerinteressen erreichen (vgl Hergenröder DZWIR 17, 351). Abs 3 ermächtigt das BMJ, Einzelheiten zu Form und Übermittlung der Eintragungsanordnungen durch Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrenseinleitendes Dokument.

Rn 19 Das verfahrenseinleitende Dokument ist das Schriftstück, das nach dem Verfahrensrecht des entscheidenden Gerichts den Bekl von dem Verfahren in Kenntnis setzt. Hierbei kann es sich um die Klage- oder Antragsschrift handeln. Kein verfahrenseinleitendes Dokument stellt hingegen eine Schutzschrift dar. Der Bekl muss aus dem Schriftstück ersehen, um welche Angelegenheit es...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Verteidiger

Für das Bußgeldverfahren gelten die Ausführungen zum Strafverfahren entsprechend (dazu I.). Denn nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV wird durch die in Teil 5 Abschnitt 1 VV geregelten Verteidigergebühren die Tätigkeit des Verteidigers im bußgeldrechtlichen Beschwerdeverfahren mit abgegolten.[36] Handelt es sich um eine Tätigkeit in der bußgeldrechtlichen Vollstreckung (vgl. §§ 89 ff. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Eheleute/Lebenspartner.

Rn 51 Für Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, sowie für getrennt lebende Eheleute besteht gem § 1360a IV BGB und § 1361 IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten. Der Anspruch setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft. Persönlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Kostenvorschuss.

Rn 13 Der Anspruch auf Familienunterhalt umfasst nach § 1360 IV auch den Anspruch auf einen Kostenvorschuss. Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, das eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1360a IV 1). Das Gleiche gilt für die Koste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Punitive Damages.

Rn 27 Ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte kann in der Verurteilung zu Strafschadensersatz gesehen werden. Da hier die Sanktionswirkung einer Strafe ohne die rechtsstaatlichen Garantien eines geordneten Strafverfahrens eintritt und ein Einzelner an die Stelle des Bestrafungsmonopols des Staates tritt, verstößt der Strafschadensersatz gegen den ordre public. Da daneben auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ermessensbindung.

Rn 3 Der zu erwartende Erkenntnisgewinn aus der Verwertung der strafrechtlichen Ermittlungen und die Nachteile, die den Prozessbeteiligten aus einer Verzögerung des Zivilverfahrens drohen, sind gegeneinander abzuwägen. Ist ein zeitnaher Abschluss des Strafverfahrens innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten, scheidet eine Aussetzung idR aus (Zö/Greger Rz 2). In Arzthaftungssa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 14. Das Apr im Internet.

Rn 58 Eine besondere Herausforderung und zugleich eine neue Eingriffsintensität für das Apr stellen die Veröffentlichungen im Internet dar. Dies ist vor allem verknüpft mit der Dauerhaftigkeit aller gespeicherten Informationen und den außerordentlichen Ausspähungs- und Suchfunktionen im Netz. Dazu kommen unendliche Verknüpfungsmöglichkeiten. Dadurch stellen sich Grundsatzfra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe gelten nur für die Verfahren, die in der ZPO geregelt sind, und für solche Verfahren, in deren Verfahrensordnungen die Vorschriften gesondert für anwendbar erklärt worden sind. Neben den Zwangsvollstreckungsverfahren der ZPO gelten die §§ 114 ff auch für die im ZVG geregelten Verfahren ohne gesonderten Verweis, da das ZVG als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gericht entscheidet über die Anträge anhand des in der Prozessakte befindlichen Prozessstoffs. Die Parteien müssen, uU auch um zu erkennen, inwieweit weiterer Vortrag geboten ist, diese Entscheidungsgrundlage kennen können (s.a. § 357 I). Ihr Informationsrecht ist Ausdruck ihres Rechts auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NVwZ 10, 954, 955 [BVerfG 13.04.2010 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. S 1 und 2: Eingriffsvoraussetzungen.

Rn 47 Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des – grds bestehenden (Frankf FamRZ 19, 37) – Umgangsrechts (zur Abgrenzung zur Regelung Schlesw FamRZ 16, 1788) setzt gem IV 1 immer voraus, dass dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Soll dies für längere Zeit oder auf Dauer geschehen, so ist gem IV 2 erforderlich, dass andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre (BVerf...mehr