Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 3 Literatur

Rz. 17 Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Schlaeger, Wer bestimmt den Sitz eines Sozialversicherungsträgers?, SGb 2009 S. 19. Schnapp (Hrsg.), Probleme der Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht, Tagungsband zum 6. Fachkolloquium des Instituts für Sozialrecht, Bochumer Schrifte...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 1. Geringe Verständlichkeit

Illusorisch war die Hoffnung des Gesetzgebers,[12] der Versorgungsausgleich werde verständlicher werden. Das ist kaum gelungen, weil die in Rede stehenden Versorgungsanrechte sowohl im Hinblick auf ihre Bewertung als auch im Hinblick auf die Besonderheiten der unterschiedlichen berührten Rechtsgebiete – neben Familienrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht, jeweils u...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Belgien

Leistungen aufgrund des gesetzlichen Sozialversicherungsrechts können nach Art. 19 Abs. 3 DBA-Belgien sowohl im Quellenstaat Belgien als auch im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden. Da der Begriff "aufgrund des Sozialversicherungsrechts" neben der eigentlichen Rentenversicherung auch weitere Leistungen der Sozialversicherung umfassen kann, ist im Einzelfall zu untersu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.6 Kanada

Nach Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada können Leistungen auf Grund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats, die an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Das DBA-Kanada weist somit für diese Zahlungen dem Ansässigkeitsstaat des Bezügeempfängers ein Besteuerungsrecht zu. Das Besteuerungsrecht des ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.2 Problem der Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" ausdrücklich dem Quellenstaat zuweist[1], stellt sich bei Zahlungen aus ausländischen Systemen die Frage, welche Leistungen in das Quellensteuerrecht Deutschlands oder ggf. Wohnsitzbesteuerungsrecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen bei Abtretung

Rz. 32 Nach Ansicht des BGH (BGH, MDR 2004, 323 = WM 2003, 2483 = NZA 2004, 119 = BGHReport 2004, 184 = Rpfleger 2004, 170 = NJW-RR 2004, 494 = InVo 2004, 194 = BGHR ZPO § 850e Nr. 2 Abtretung 1 = DB 2004, 650 = ZAP EN-Nr 160/2004 = ProzRB 2004, 92; a. A. BAG, BAGE 101, 130 = AP Nr 5 zu § 850e ZPO = ZVI 2002, 212 = BB 2002, 1546 = NZI 2002, 451 = NZA 2002, 868 = NJW 2002, 3...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Addition von Arbeitseinkommen und Naturalleistungen (Nr. 3)

Rz. 29 Geld- und Naturalleistungen sind insgesamt zu betrachten. Erhält der Schuldner aus seinem Arbeitsverhältnis neben dem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen (Sachbezüge), so sind Geld- und Naturalleistungen zum Zwecke der Pfändung zusammenzurechnen. Rz. 29a Typische Naturalleistungen sind freie Verpflegung, Unterkunft und Nutzung von Dienstwoh-nung und Dien...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / A. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Das so genannte Quotenvorrecht wurde von der Rechtsprechung schon sehr früh, nämlich vom Reichsgericht, entwickelt und vom BGH fortgeführt. Es ist eine Art Vorrecht des Begünstigten zu Lasten eines anderen. Die Anwendung führt im Endergebnis aber zu keiner Mehrzahlung des Zahlungspflichtigen. Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtungen ist § 86 VVG. Rz. 2 Es findet in f...mehr

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FoVo 01/2020, Zugriff auf v... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zum Insolvenzrecht ergangen, greift aber Grundsätze auf, die in der allgemeinen Zwangsvollstreckung genauso gelten. Nichtberücksichtigung des geldwerten Vorteils Zutreffend hat das OLG darauf abgestellt, dass nach der Rechtsprechung des BAG der geldwerte Vorteil nicht als Teil des fiktiven Einkommens zu berechnen ist. Er ist aber auf der ersten Ebene der F...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (1) Alleinstehende

Rz. 467 Selbstverständlich stehen auch Alleinstehenden Ersatzansprüche wegen der Haushaltsführung zu. Ein solcher Anspruch scheitert auch nicht daran, dass der Geschädigte eine Ersatzkraft tatsächlich nicht eingestellt hat (KG DAR 2008, 25 mit Kommentierung von Forster). Rz. 468 Für eine schlüssige Darlegung des Haushaltsführungsschadens genügt es nicht, wenn ein Zeitaufwand ...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / Literaturtipps

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (1) Haushaltsspezifische Minderung der Erwerbstätigkeit

Rz. 508 Zur Darlegung des Haushaltführungsschadens genügt es nicht, auf die unfallbedingte (allgemeine) Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) hinzuweisen. Maßgeblich ist demgegenüber allein die haushaltsspezifische MdE, auch als MdH (Minderung der Fähigkeit zur Arbeit im Haushalt) bezeichnet (OLG Köln r+s 2015, 422). Insoweit ist die konkrete Lebenssituation des Geschädigten ...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / a) Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 35 Ausnahmsweise kommt in den Fällen des "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" eine Anpassung des Abfindungsvergleiches dann in Betracht, wenn ein Festhalten an dem Abfindungsvergleich der benachteiligten Partei nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann. Rz. 36 Voraussetzung ist, dass der Vergleich auf offenkundigen gemeinsamen oder zumindest erkennbaren und nicht bea...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Einkünfte

Rz. Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben und...mehr

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Insolvenz bei betrieblicher Altersvorsorge – ist der Geschäftsführer geschützt?

Zusammenfassung Hält ein nicht nur unwesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile an einer GmbH, unterfällt er nicht den Vorschriften des BetrAVG. Hintergrund: Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer Der Kläger war neben drei weiteren Gesellschaftern mit 1/6 de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungsrecht

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.1 Erstreckung der Auskunftspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht Adressat unterschiedlicher Auskunftspflichten. So kann er im Rahmen einer Ermittlung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 als Zeuge vernommen werden. Nach § 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 dürfen jedoch Sozialdaten nur erhoben werden, wenn dies der Erfüllung von Aufgaben dient, die letztendlich auf eine gesetzliche Ermächtigungsn...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.7 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 98 Abs. 5 Satz 1 handelt ordnungswidrig, wer vorätzlich oder leichtfertig (Nr. 1) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 1 oder (Nr. 2) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 2 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 98 Abs. 1 Satz 6 oder Abs. 3, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vol...mehr

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zfs 12/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Bekl. zu Recht zu Leistungen in tenoriertem Umfang verurteilt, da dem Kl. die entsprechenden Ansprüche aus der zwischen ihm und der Bekl. bestehenden Fahrerschutzversicherung zustehen." Der Kl. ist aktivlegitimiert. [Kein Übergang von Ansprüchen gegen private Versicherer[1] ] Der Kl. macht vertragliche Ansprüche auf bedingungsgemäße Versicherungsleistungen gel...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 307 Die Zulässigkeit der Beschäftigung von angestellten Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern ist in § 26 BORA anerkannt.[720] Auch § 51 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BRAO unterstellt für die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts mittelbar die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit mit angestellten Rechtsanwälten bzw. freien Mitarbeitern.[721] Rz. 308 Angestellter Rechtsa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135a Verpfl... / 3 Literatur

Rz. 20 Blöcher/R.Klein, in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, Stand: 17.6.2019. Debong, Ärztliche Therapiefreiheit und Qualitätssicherung in der Behandlung: Ein Gegensatz?, ArztRecht 2007 S. 32. Francke, in: Wannagat, Sozialgesetzbuch, Stand: 2008. Henke, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, 19. Aufl., Stand: Januar 2019. Roters, in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsre...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumbach, Adolf/Hopt, Klaus J., Handelsgesetzbuch (Kommentar), 38. Aufl., München 2018. Baumbach, Adolf/Hueck, Alfred, GmbH-Gesetz (Kommentar), 22. Aufl., München 2019. Ebenroth, Carsten Thomas/Joost, Detlev/Boujong, Karlheinz/Strohn, Lutz, Handelsgesetzbuch (Kommentar), 3. Auf., München 2014. Fleischer, Holger/Goette, Wulf (Hrsg.), Münchener Kommentar zum GmbHG, Bd. 1 (§§ 1–34...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.2 Kündigung durch die Krankenkassenseite

Rz. 5 Wegen gelegentlich festzustellender Überkapazitäten, Unwirtschaftlichkeit und/oder unzureichender Qualität in der Krankenhausversorgung haben die gesetzlichen Krankenkassen als Hauptkostenträger der stationären Krankenhausbehandlung naturgemäß ein höheres Interesse, den Versorgungsvertrag mit betreffenden Krankenhäusern ganz oder teilweise zu kündigen. Dessen war sich ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.2.1 Arbeitsentgelt – "Scheinabfindung"

Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrags wird typischerweise die Leistung von Arbeitsentgelt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses enden. Ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld tritt aber ein, wenn der Arbeitnehmer nach Eintritt der Arbeitslosigkeit Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für den Zeitraum,...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.1 Begriff der Entlassungsentschädigung

Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Zu den Entlassungsentschädigungen zählen: Abfindungen, die im Rahmen eines Sozialplans vereinbart werden oder die aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils (§ ...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Vorwort aus: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019, Vorwort zur Buchreihe Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg ...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bestehen schon im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Aspekte keine wirklichen Unterschiede zwischen einer Vollzeit- und einer Teilzeitbeschäftigung, so gilt dies erst recht für das Sozialversicherungsrecht, das keinerlei grundsätzlichen Unterschied zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und einer Teilzeitbeschäftigung kennt. Rz. 2 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsic...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 1. Allgemeines zur Zeitgeringfügigkeit

Rz. 44 Die zweite Tatbestandsvariante der geringfügigen Beschäftigung ist neben der vorstehend erörterten Entgeltgeringfügigkeit (geringfügig entlohnte Beschäftigung) die kurzfristige Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (Zeitgeringfügigkeit). Diese folgt grundlegend anderen Prinzipien als die entgeltgeringfügige Beschäftigung und hat auch andere Rechtsfolgen. ...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende ein beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Rz. 2 Aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit [1] ergi...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 7. Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber oder mit verbundenen Unternehmen

Rz. 40 § 8 Abs. 2 SGV IV ist auf mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber nicht anwendbar. Insoweit bedarf es keiner Zusammenrechnung und kann auch nicht eine von mehreren Beschäftigungen dem Privileg der Geringfügigkeit unterliegen, weil nach der ständigen Rechtsprechung des BSG alle Beschäftigungen, die ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ausübt,...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 6. Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen

Rz. 26 In der Praxis dürfte es zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung und Kontrolle der 450-EUR-Grenze am häufigsten im Zusammenhang mit mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen kommen. Da mehrere rechtlich voneinander getrennte Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber in aller Regel nicht möglich sind (dazu unten Rdn 40 f.), han...mehr

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Dudenbostel u.a., Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen aus Arbeitnehmerperspektive - Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ­ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch ...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Aus den Gründen

I. Die Berufung, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu ihr Einverständnis erklärt haben, §§ 124 Abs. 2, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). 2. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht die Beklagte zur Bewi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerfreiheit des gesetzlichen Arbeitgeber-Beitragsanteils

Rz. 5 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die vom ArbG aufzubringenden Beitragsanteile für die KV von ArbN (> Rz 2) sind steuerfrei, soweit sie auf Grund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff). Die Steuerbefreiung gilt nur für ArbN im steuerlichen Sinn (> Arbeitnehmer Rz 8 ff, > Sozialversicherung Rz 10 ff; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Beschäftigte, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind (> Rz 1), sind versicherungsfrei (> Rz 11); bestimmte Beschäftigte sind auf Anfrage von der Versicherungspflicht befreit (vgl §§ 6ff SGB V). Sie werden sich im Allgemeinen freiwillig bei einer Krankenkasse versichern; zur steuerlichen Behandlung ihrer Beiträge > Rz 37 ff. Bes...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift über die Verjährung auch von Sozialleistungsansprüchen, war zuvor uneinheitlich und unvollständig in Einzelgesetzen geregelt (vgl. § 222 AFG, §§ 29, 223 RVO). Mit Einführung des SGB wurden diese (weitestgehend inhaltsgleichen) Regelungen für das gesamte Sozialgesetzbuch in § 45 geregelt und vereinheitlicht. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz im de...mehr

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Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters (1)

Leitsatz 1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe – insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters – ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. 2. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. ...mehr

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FoVo 05/2019, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht beide Renten als pfändbar an Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass die streitbefangene Unfallrente eine laufende Geldleistung darstellt, die gem. § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Die hiergegen gerichteten Beschwerdeangriffe gehen fehl. Pfändungsschutz...mehr

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FoVo 05/2019, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Verletztenrente ist pfändbar Die Verletztenrente nach § 56 SGB VII ist in voller Höhe nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Das hat der BGH schon 2016 entschieden (BGH NJW 2017, 959). Sie fällt nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I. Denn diese Schutzvorschrift erfasst nicht Leistungen, die den durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust aus...mehr

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Jansen, SGB X § 118 Bindung... / 2.2 Grenzen der Bindungswirkung

Rz. 7 Der Bindungswirkung gemäß § 118 unterliegt nicht die Feststellung, ob und in welchem Umfang dem Geschädigten übergangsfähige Ansprüche gegen den Schädiger zustehen. Diese Prüfung obliegt allein dem Zivilgericht. Die Frage der Kausalität zwischen Schadensereignis und Schaden unterliegt ebenfalls nicht der Bindungswirkung (BGH, Urteil v. 5.5.2009, VI ZR 208/08; Kater, in...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.3 Der (anzurechnende) Hinzuverdienst (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen)

Rz. 19 Nach § 96a Abs. 2 sind als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen zu berücksichtigen. Diese Einkünfte sind zusammenzurechnen. Bestimmte Einkünfte sind von der Berücksichtigung als Hinzuverdienst ausgenommen. Darüber hinaus findet nach Abs. 3 auch der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen im Rahmen des Hinzuverdienstes Berücksichtig...mehr

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Klose, SGB I § 23 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017 S. 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005 S. 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000 S. 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleis...mehr

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Klose, SGB I § 21b Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Schon aus der systematischen Stellung der Norm im Zweiten Abschnitt des SGB I wird deren Charakter als Einweisungsvorschrift und nähere ergänzende Konkretisierung des übergeordneten verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzips deutlich. Der Zweite Titel des Zweiten Abschnitts des SGB I umschreibt lediglich einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger und ord...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 2. Voraussetzung: Die Inlandsbeschäftigung

Rz. 177 Nach dem Wortlaut des § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III setzt der Insolvenzgeld-Anspruch weiter voraus, dass der Arbeitnehmer im Inland beschäftigt war. Das bedeutet, dass das Beschäftigungsverhältnis im Inland bestanden haben muss. Für einen Anspruch auf Insolvenzgeld nach § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist ode...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Familienangehörige

Rz. 147 Familienangehörige (Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte). Familienangehörige können in den verschiedensten Formen zur Erzielung von Einkünften zusammenarbeiten; z.B. Rz. 148 Ob ein Beschäftigungsverhältnis oder andere Formen der Tätigkeit vorliegt, ri...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialvers... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bauer/Krämer, Das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, NJW 2005 S. 180. Haft, Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung, ZRP 2002 S. 457. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, NZS 2018 S. 848. Jaeger, Die Reformen in der gesetzlichen Sozialver...mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben d... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialvers... / 2.1.2 Zugang zur Sozialversicherung

Rz. 8 Das in Abs. 1 deklarierte Recht auf Zugang zur Sozialversicherung für jedermann suggeriert eine Rechtsposition, von der auch Abstand genommen werden könnte. Ein solcher jedermann offen stehender Zugang zur Sozialversicherung ist jedoch für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte nach dem Gesetz ...mehr