Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 15 Vorgängerregelungen enthalten § 1255 RVO, § 32 AVG und § 54 RKG. Die Regelungen beinhalteten die Rentenbemessungsgrundlage in Abhängigkeit von der allgemeinen Bemessungsgrundlage, die das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherungen abbildete.mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5 Persönliche Entgeltpunkte bei nur teilweise zu leistenden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 4)

2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017 Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängerregelungen finden sich in den §§ 1304a, 1304b RVO, in den §§ 83a, 83b AVG und in den §§ 96, 96a RKG. Die Vorschrift des § 76 entspricht im Wesentlichen dem alten Recht (hierauf hatte ausdrücklich auch der Gesetzgeber hingewiesen; BT-Drs. 11/4124 S. 171 – vorgesehen noch in § 75).mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.1.2 Die gesetzliche Festlegung des Ausgangsrentenwerts (Satz 2)

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat mit Satz 2 den aktuellen Rentenwert für den Stichtag 30.6.2005 mit 26,13 EUR gesetzlich als Referenzwert festgesetzt (vgl. weitergehend Rz. 3).mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.4 Äquivalenzrentner (Satz 3)

Rz. 40 Der zur Ermittlung des Rentnerquotienten notwendige Begriff der Anzahl der Äquivalenzrentner wird in Satz 3 näher beschrieben. Die Anzahl der Äquivalenzrentner ist die Zahl der rechnerischen Standardrenten.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.4 Zusätzliche Entgeltpunkte für Anrechnungszeiten (Abs. 4)

2.4.1 Pauschale Anrechnungszeit (Satz 1) Rz. 30 Anrechnungszeiten vor 1957 erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte, wie für die pauschale Anrechnungszeit (§ 253) zugrunde zu legen wären. Satz 1 setzt voraus, dass in den anstelle der pauschalen Anrechnungszeit zu berücksichtigenden tatsächlichen Anrechnungszeiten vor 1957 begrenzt zu bewertende Anrechnungszeiten enthalten s...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2 Bewertung von Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (Abs. 2a)

2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Satz 1) Rz. 12 Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 252, 252a) erhalten höchstens 80 % des günstigeren Durchschnittswertes aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (= begrenzte Gesamtleistungsbewertung, früher in § 74, seit 1997 aus systematischen Gründen in § 263 Abs. 2a Satz 1 geregelt...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.8 Berechnungsgenauigkeit – auf 1.000 Personen (Satz 6)

Rz. 42 Die jeweilige Anzahl der Äquivalenzrentner und der Äquivalenzbeitragszahler ist auf 1.000 Personen genau zu berechnen. Es gelten die allgemeinen Berechnungsgrundsätze des § 121, hier insbesondere Abs. 3.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.4.2 Verteilungsregel (Satz 2)

Rz. 32 Zusätzliche Entgeltpunkte sind nach Satz 2 gleichmäßig auf die begrenzt zu bewertenden Anrechnungszeiten vor 1957 zu verteilen. Dieser Aufteilung kommt insbesondere Bedeutung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu.mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.6 Garantie gegen Rentenkürzung – § 68a (Abs. 6 – aufgehoben)

Rz. 46 Zu der ursprünglich in Abs. 6 enthaltenen Garantie gegen Rentenkürzungen vgl. nunmehr § 68 a Abs. 1 Satz 1, der den zum 1.3.2007 entfallenen Abs. 6 abgelöst hat.mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.2 Ausgleichsbedarf alte Rechtslage bis 30.6.2022

Rz. 16 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde § 255g mit der Aussetzung des Ausgleichsbedarfs mit Wirkung zum 1.7.2022 gestrichen. Die Altkommentierung bleibt übergangsweise noch erhalten. Im Folgenden wird daher die Kommentierung wiedergegeben, die der Rechtslage bis zum 30.6.2022 entsprach. 2.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.7.2 Datenquellen (Sätze 3 bis 5)

Rz. 50 Abs. 7 Satz 3 bis 5 nennt die Datenquellen, die für die Bestimmung der Werte zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern und für die Ermittlung des Rentnerquotienten heranzuziehen sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4 Rechtsfolgen

Rz. 23 Grundsätzlich führt ein durchgeführter Versorgungsausgleich zu einem Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten, abhängig davon, ob der Versorgungsausgleich zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführt wurde. 2.1.4.1 Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West Rz. 24 Abschläge erfordern aber, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.9 Verfassungsrecht

Rz. 40 Die Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente (§ 75 Abs. 1) ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12).mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4.2 Entgeltpunkte Knappschaft Ost/West

Rz. 25 Auch bezüglich der Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Entgeltpunkte (Ost) der knappschaftlichen Rentenversicherung ist erforderlich, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto des ausgleichspflichtigen Ehegatten überhaupt vorhanden ist.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten – Grundregel (Satz 1)

2.2.1.1 Quellen des Zuschlags Rz. 29 Rentenanwartschaften zugunsten eines Ehegatten oder Lebenspartners (vgl. auch GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.1) aus einer Übertragung (sog. Splitting) nach § 10 VersAusglG oder einer Begründung ohne Beitragszahlung (sog. Quasi-Splitting) nach § 16 VersAusglG oder einer Begründung durch Beitragszahlung nach § 14 i. V. m. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt worden. Gültig ist die Vorschrift i. d. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich sah § 255g in seiner noch bis zum 21.4.2015 gültigen Fassung Ergänzungen zur Rentenanpassungsformel und damit zur Ermittlung des fortzuschreibenden aktuellen Rentenwertes vor. Abs. 1 enthielt eine ergänzende Regelung zur Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2007 und ordnete an, dass das Gesamtvolumen der Beiträge für das Jahr 2006 mit dem Faktor 0...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.3 Verzinsung (Satz 4)

Rz. 50 Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i. V. m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (BGH, Beschluss v. 7.9.2011, XII ZB 546/10; fortge...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017

Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 48 Erfasst ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mit dem RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) neu gefasst und um einen Demographiefaktor erweitert worden. Die zunächst zum 1.1.1999 vorgesehene Neuregelung sollte erst ab 1.1.2001 gelten (Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmer...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.2 Entgeltpunkte für Zeiten nach Nr. 1. bis 11 (Satz 1 HS 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 ordnet die Summenbildung an, in dem alle in Abs. 1 Satz 1 genannten Summanden, die durch Addition "die Summe der EP" ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 5 R 2/12 R, Rz. 14; Gegenstand war hier insbesondere die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 2 Satz 1). Rz. 10 Nach Abs. 1 setzen sich die persönlichen Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.3 Legende – Satz 2

Rz. 23 Satz 2 enthält eine Legende, um die Formel lesen zu können. Mit der Legende wird der aktuelle Rentenwert des laufenden Kalenderjahres, das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154 Abs. 3a Satz 5 des laufenden Kalenderjahres und die Nettoquote der Standardrente für das laufende Kalenderjahr beschrieben. Rz. 23a Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUE...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 12 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 13 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelan...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.2.1 Gesetzliche Festsetzung des Ausgleichsbedarfs auf 1,000 befristet bis 2026 (Satz 1)

Rz. 17 Durch Satz 1 wird der Ausgleichsbedarf auf den Faktor 1,000 gesetzlich für die Zeit bis zum 30.6.2026 festgesetzt. Rz. 18 Die Regelung des § 255g Satz 1 ist zunächst eine Konsequenz aus der Entwicklung des Ausgleichsbedarfs, der wiederum mit der Rentengarantie in § 68a im Zusammenhang steht. Die Schutzklausel des § 68a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 gibt eine Garantie gegen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.1 Angleichungsregelung – 7 Schritte – Referenzwert (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 sieht eine gesetzlich angeordnete Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ausschließlich noch in Anlehnung des aktuellen Rentenwerts (West) vor; damit sieht die Grundregel bereits jetzt einen Entkopplung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von den Lohn- und Gehaltsentwicklung in den Beitrittsgebieten vor; nur so kann das gesetzgeberische Ziel erreicht werden, die R...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift wurde mehrfach geändert, seit 2004 wie folgt: Die Vorschrift wurde ab 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) neu gefasst und an die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitsfaktors (vgl. § 68) und unter Beachtung der Einkommensentwicklung in den neue...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.2 Entwicklung und Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts seit 2005

Rz. 7 Der aktuelle Rentenwert ist zum 30.6.2005 mit 26,13 EUR festgesetzt worden und blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f über den 30.6.2005 hinaus bis z...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 114 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlechtergerechten Alterssicherung, DRV 2020, 226. Bachmann/Borth, Die Zulässigkeit von Abänderungsverfahren zum Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich regelte § 255e Besonderheiten bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts; zunächst für die Zeit vom 1.7.2001 bis zum 1.7.2010, später dann für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2011 und zuletzt für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2013. Zur Gesetzesentwicklung mit diesem Regelungsgegenstand bis zum Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm....mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Geltungszeitraum

Rz. 16 Die Haltelinie nach § 255e gilt (vorerst) bis 2025. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert (§ 255e Abs. 1). Der Gesetzgeber wird die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus vor Steuern von 48 % erst künftig angehen. Es bestand beim Erlass des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes v. 28.6.2022 (BG...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4.1 Aktueller Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2005 bis 1.7.2013

Rz. 26 In der Übergangszeit vom 1.7.2005 bis 1.7.2013 (vgl. Rz. 1) ist der aktuelle Rentenwert des § 68 unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des § 255e fortzuschreiben. Dies war im Hinblick auf die durch das AVmEG und das RV-Nachhaltigkeitsgesetz veränderte Rentenanpassungsformel (Berücksichtigung eines Altersvorsorgeanteils, vgl. § 68) erforderlich, weil die st...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.6 Zeitliche Begrenzung der Bewertung von Berufsausbildungszeiten (Abs. 6)

Rz. 37 Nach § 74 Satz 3 werden Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme insgesamt für maximal 3 Jahre bewertet. Demgegenüber bezog sich die Höchstdauer bis zum 31.12.2004 (§ 74 Satz 4 i. d. F. v. 31.12.2004) allein auf Zeiten schulischer Ausbildung (Schul-, Fachschul-, Hochschulzeiten, vgl. Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck der Nachversicherung ist die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten, in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihrer zugesicherten Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien Personen mit den ansonsten versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, insbesondere nach § 1 Satz 1 Nr. 1. Erfasst werden Personen, die zunächst aufgrund der Eigenart ihrer Beschäftigu...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich (Satz 1 Nr. 1 und 2)

Rz. 10 Dementsprechend bestimmt Abs. 1 den versicherungspflichtigen Personenkreis und stellt klar, dass die Versicherteneigenschaft allein darauf beruht, dass eine Nachversicherung durchgeführt wurde (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) oder im Wege des Versorgungsausgleichs bzw. des Rentensplittings unter Ehe- und Lebenspartnern Rentenanwartschaften übertragen oder begründet worden sind (...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.1 Grundsatzregelung (Satz 1)

Rz. 42 Nach Satz 1 werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Rz. 42a Maßgebliche Bezugsvorschrift ist insoweit § 76d , die die für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.6 Rechtsfolge bei Ermittlung eines höheren Vergleichswerts (Satz 6)

Rz. 22 Satz 6 korrespondiert mit Satz 1, regelt die Rechtsfolge, wenn ein höherer Vergleichswert nach Abs. 2 ermittelt wird, als in den Angleichungsschritten nach Abs. 1 vorgesehen ist und verleiht damit dem gesetzgeberischen Willen seinen Ausdruck. Maßgeblich für die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ist dann der insoweit höhere Vergleichswert. Satz 6 setzt damit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.2 Gleichstellungsregelung (Satz 2)

Rz. 37 Der Begründung von Rentenanwartschaften stehen gleich nach Nr. 1 die Wiederauffüllung geminderter Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung i. S. d. § 187 Abs. 1 Nr. 1 oder nach Nr. 2 die Abwendung einer Kürzung der Versorgungsbezüge, wenn später eine Nachversicherung durchgeführt worden ist (§ 183 Abs. 1). 2.2.2.1 Wiederauffüllung nach Nr. 1 Rz. 38 Der Ausgleichspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.3 Finanzierung

Rz. 8 Die Finanzierung der Grundrente erfolgt aus Steuermitteln; § 213 Abs. 2 Satz 4 sieht eine Regelung zum Bundeszuschuss vor, die ergänzt wird durch § 287e Abs. 1. Durch den Bundeszuschuss soll eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler vermieden werden (BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 4, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 4). Um die Steuerfi...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.3 Normzweck

Rz. 14 Sinn des aktuellen Rentenwerts ist es, den monetären Wert eines persönlichen Entgeltpunktes zu bestimmen. Außerdem stellt dieser Faktor in der allgemeinen Rentenformel sicher, dass die Renten an die Einkommensentwicklung angepasst werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 20.7.2005, B 13 RJ 17/04 R, Rz. 23). Werden Renten aus anderen Gründen erhöht, insbesondere wenn die Erhöh...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.4 Erhöhungsregelung in der Gleitzone von 33 bis 35 Jahren Grundbewertungszeiten (Satz 4 HS 1)

Rz. 75 Liegen 33 bis 35 Jahre Grundbewertungszeiten vor, wird in dieser Gleitzone der Zuschlag ausgehend von Satz 3 je zusätzlichen Kalendermonat mit Grundrentenzeiten um 0,001389 Entgeltpunkte erhöht; in diesem Zeitraum erfüllter Grundbewertungszeiten, erfolgt eine Staffelung, in denen der Grundrentenzuschlag ansteigend berechnet wird (vgl. auch BT-Drs. 19/20711 – Beschluss...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.8 Mehrfachhochwertung

Rz. 86 Der Gesetzgeber hat nicht erst mit der Grundrente Aspekte des sozialen Ausgleichs in das beitragsfinanzierte System der Rentenversicherung eingeführt, sondern sah solche Elemente bereits auch an anderer Stelle vor, so z. B. bei § 262 (Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt), der ebenfalls eine Hochwertung von Entgeltpunkten vorsieht. Beim Zusammentreffen von...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.6 Verteilung der Zuschläge/Abschläge auf die Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit (Abs. 6)

Rz. 56 Die Entgeltpunkte für den Zuschlag sind zu gleichen Teilen auf die Kalendermonate der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit (vgl. § 20 Abs. 2 LPartG) – also auch auf Monate ohne rentenrechtliche Zeiten oder Monate mit Berücksichtigungszeiten (§ 57) – zu verteilen, diejenigen für den Abschlag anteilmäßig nur auf die in der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit liegende...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.5 Regelungsinhalte der Grundnorm des § 76g

Rz. 11 § 76g ist die zentrale Grundnorm des gesamten Grundrentenrechts und beinhaltet folgende Regelungsinhalte im Überblick: Abs. 1 regelt die allgemeinen Voraussetzungen der Zuschlagsregelung, Abs. 2 legt fest, welche Zeiten Grundrentenzeiten sind (Positivkatalog) und welche Zeiten gerade außer Betracht bleiben (Negativkatalog). Abs. 3 stellt Regeln auf, wie Grundrentenzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist es, die Entgeltpunkte dem Versicherungskonto zuzuordnen, zu dem das Familiengericht nach durchgeführtem Versorgungsausgleich infolge der Scheidung einer Ehe die Entgeltpunkte zugewiesen hat. Durch den Versorgungsausgleich vermindert sich beim Ausgleichspflichtigen die Rentenhöhe (Abschlag an Entgeltpunkten), ohne dass dadurch rentenrechtliche Zeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.3 Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen

Rz. 20 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind – ebenso wie die Rentenversicherungsträger – an den Inhalt rechtskräftiger Entscheidungen der Familiengerichte zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gebunden (BSG, Beschluss v. 10.6.2013, B 13 R 1/13 BH unter Bezugnahme auf BSG, Entscheidung v. 8.11.1989, 1 RA 5/88; zur arbeitsteiligen Aufgabenzuweisung an die Familien-...mehr