Fachbeiträge & Kommentare zu Selbständigkeit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abwehr der Begründung von Abhängigkeitsverhältnissen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen zwingenden gesetzlichen Schutz der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger vor der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Nicht die Konzernbildung ist rechtswidrig, die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen erst, nachdem die Abhängigkeitslage entstanden ist, indem sie die Nachteilszufügung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Abtretung an Dritten (Abs. 1 S. 3)

Rz. 43 Soweit der Abtretungsempfänger die abgetretene Forderung an einen Dritten abgetreten hat, gilt sie gem. § 13c Abs. 1 S. 3 UStG in voller Höhe als vereinnahmt. Hat der Abtretungsempfänger nur einen Teil der Forderung weiter abgetreten, trifft diese Fiktion nur diesen Teil. Der Gesetzgeber will in den Fällen der Weiter- und Kettenabtretung keine komplizierte Ermittlung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.2 Der (Einzel-)Kaufmann als Inhaber eines Einzelunternehmens

Rz. 5 Neben dem Begriff des Einzelunternehmens bedarf der Begriff des Einzelunternehmers einer genaueren Betrachtung. Auffällig ist auf den ersten Blick die große Nähe zwischen dem Begriff Einzelunternehmer und dem handelsrechtlichen Begriff des (Einzel-)Kaufmanns. Diese Nähe erstreckt sich auch auf die Bedeutung der beiden Begriffe. Zunächst wird der handelsrechtliche Begri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer zwischen dem Insolvenzverwalter und dem nichtselbständig tätigen Insolvenzschuldner

Leitsatz Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende außerbetrieblicher Einrichtungen im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 S. 1 Nr. 3a ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / B. Fortbestand der materiell-rechtlichen Bedeutung der Organschaft?

Verwirrt lässt der EuGH den Leser hinsichtlich der Steuerbarkeit von "Leistungen" zwischen Organgesellschaft und Organträger zurück. Er prüft, ob ein für einen Leistungsaustausch notwendiges Rechtsverhältnis zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger vorliegen kann. Nur dann können die von der Organgesellschaft erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / C. Konsequenzen für die Praxis

Die umsatzsteuerliche Organschaft lebt weiter: Klar ist, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nach den Urteilen des EuGH weiterlebt. Klar ist aber auch, dass es – entgegen der bisherigen Lesart – nicht zwingend der Stimmrechtsmehrheit des Organträgers bedarf, damit die Organgesellschaft finanziell eingegliedert ist. Unsicherheiten um nicht steuerbare Innenumsätze: Es schein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.2 Vorrang nach Abs. 1

Rz. 6 Der Grundsatz des Abs. 1 unterscheidet nur nach der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und die Zahlung von Versicherungsleistungen. Eine weitere Differenzierung nimmt erst Abs. 2 vor. Die Agenturen für Arbeit führen die Vermittlungstätigkeit selbst durch. Sie können sich – aus unterschiedlichsten Gründen – auch der Hilfe durch Dritte, insbes. Träger, bedienen. Die L...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Arbeitskraft, zur Bestre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 5.1.3 Berechnung des verbleibenden Verlustvortrags

Es ergibt sich folgende Berechnung: Sind darin Verluste oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.4 Verfahren bei gesonderter Feststellung

§ 3a Abs. 4 EStG regelt das Verfahren in Fällen, in denen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit von einer Mitunternehmerschaft erzielt werden. In diesen Fällen findet eine gesonderte Feststellung nach Maßgabe des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO statt. Dabei ist auch die Höhe der zur Durchführung der Besteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 4.2 Thesaurierungsbegünstigung

Seit dem VZ 2008 kann ein Steuerpflichtiger für bestimmte nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit eine Thesaurierungsbegünstigung beantragen. Insoweit ermäßigt besteuerte Gewinne dürfen nicht durch Verluste ausgeglichen werden.[1] Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der maßgebende GdE des unmittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.1 Einkunftsarten

Verluste können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen einer der im Gesetz genannten 7 Einkunftsarten entstanden sind.[1]. Es muss sich daher um Verluste oder negative Einkünfte handeln aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder um "sonstige Einkünfte" i. S. d. § 22 EStG...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 4.1 Besonderheit Batteriespeicher

Selbstständiges Wirtschaftsgut Batteriespeicher können in unterschiedlichster Weise in eine Fotovoltaikanlage integriert werden. Die steuerliche Frage, die sich hieraus ergibt, zielt auf die Selbstständigkeit ab. Ist der Batteriespeicher als selbstständiges oder unselbstständiges Wirtschaftsgut anzusehen? Das Finanzamt nimmt die Beurteilung nach den bisherigen Grundsätzen vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiepreispauschale nach ... / 1.7 Steuerliche Behandlung der EPP

Bei Arbeitnehmern erhöht die EPP die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für den VZ 2022; dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige weitere Einkünfte nach den §§ 13, 15 oder 18 EStG erzielt. Die Steuerbelastung richtet sich im LSt-Abzugsverfahren insbesondere nach der jeweiligen LSt-Klasse. Komplizierte Zuordnungen beim Bezug von E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsjahr / 6 Freiberufler mit abweichendem Wirtschaftsjahr

Wenn ein Freiberufler mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit seinen Gewinn für ein abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt, dann wird diese Gewinnermittlung steuerlich nicht zugrunde gelegt. Vielmehr ist der ermittelte Gewinn per Schätzung zeitanteilig auf die betroffenen Kalenderjahre umzulegen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsjahr / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Wirtschaftsjahr" bezeichnet den Zeitraum, für den Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Personen- und Kapitalgesellschaften ihren steuerlichen Gewinn ermitteln müssen. In den meisten Fällen deckt sich deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr und damit auch mit dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 6 Zum Haushalt des Stpfl. muss mindestens ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs. 1 S. 1 EStG). Entscheidend ist, dass der Anspruch dem Alleinstehenden zusteht. Ob er den Freibetrag bzw. das Kindergeld tatsächlich erhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zuge der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. [2] Auf den von der Antragstellerin angebrachten Scheidungsantrag, dem der Antragsgegner zugestimmt hat, hat das Familiengericht die Ehe geschieden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs hat die Antragstellerin beantragt, von einer Durchführung abzusehen, wei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Unbewegliches Vermögen

Rz. 93 Gem. Art. 5 Abs. 1 DBA wird unbewegliches Vermögen grds. (auch)[192] im Belegenheitsstaat besteuert, wobei sich die Definition des Begriffes ebenfalls nach dem Recht des Belegenheitsstaates richtet (Art. 5 Abs. 2 S. 1 DBA). Mit umfasst ist auch das Grundstückszubehör, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Inventar sowie Nutzungsrechte an unbeweglichem Verm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Vermögen einer Betriebsstätte

Rz. 175 Ebenso wie unbewegliches Vermögen wird nach Art. 6 Abs. 1 DBA auch das Vermögen eines Unternehmens, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte darstellt, (auch) im Belegenheitsstaat besteuert. Betriebsstätte bedeutet gem. Art. 6 Abs. 2 DBA eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Der Ausdruck umfasst i...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / gg) Zustiftungen

Rz. 22 Zuwendungen, die der Stifter einer rechtsfähigen Stiftung nachträglich über das eigentliche Stiftungskapital hinaus macht (sog. Zustiftungen), fallen nicht unter § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG (siehe Rdn 140), sondern stellen freigebige Zuwendungen an die Stiftung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. Die Stiftung als eigenständiges Rechtssubjekt wird dadurch bereichert. Die V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Anrechnung in Fällen des § 14 ErbStG

Rz. 63 Im Falle der Zusammenrechnung mehrerer steuerpflichtiger Erwerbe nach § 14 ErbStG ist im Rahmen der Anrechnung nach § 21 ErbStG stets nur die ausländische Steuer, die auf den jeweiligen Letzterwerb entfällt, zu berücksichtigen. Es kommt demzufolge nicht zu einer Anrechnung aller für die gesamten Vorerwerbe gezahlten ausländischen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern.[136]...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / cc) OHG/KG

Rz. 37 Die offene Handelsgesellschaft ist in § 105 Abs. 1 HGB begrifflich definiert. § 105 Abs. 1 HGB typisiert die offene Handelsgesellschaft als eine Gesellschaft, deren Zweck auf dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und in der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG i...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 96 Freie Berufe

Gesetzestext Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird. Rz. 1 Auch wenn die Ausübung eines freien Berufs i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gerad...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Vermögen einer Betriebsstätte

Rz. 142 Den Begriff der Betriebsstätte definiert Art. 6 Abs. 2, 3 DBA als feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Insb. gehören hierzu ein Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte und ein Bergwerk bzw. ein Öl- oder Gasvorkommen, ein Steinbruch oder e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Unbewegliches Vermögen

Rz. 174 Gemäß Art. 5 Abs. 1 DBA kann unbewegliches Vermögen im Nachlass- bzw. Schenkungsfall (auch)[280] im Staat seiner Belegenheit besteuert werden. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens ist in Art. 5 Abs. 2 DBA definiert und hat demnach die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des jeweiligen Belegenheitsstaates zukommt. Nach Art. 5 Abs. 2 S. 2 DBA umfasst der Begriff "unbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Besteuerungsregeln

Rz. 77 Dem Belegenheitsstaat steht gem. Art. 25 Abs. 1, 2 DBA (neben dem Wohnsitzstaat) das Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen sowie sämtliches unternehmerisches Vermögen, das zu einer Betriebsstätte oder der Ausübung eines freien Berufs oder einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit dienenden festen Einrichtung gehört, zu. Die Definitionen der Begriffe "unbeweglic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Vermögen einer Betriebsstätte

Rz. 98 Gem. Art. 6 Abs. 1 DBA unterliegt auch das bewegliche Vermögen einer Betriebsstätte bzw. einer festen Einrichtung (mit Ausnahme von Seeschiffen und Luftfahrzeugen, vgl. Art. 7 DBA) der Besteuerung im Belegenheitsstaat. Betriebsstätte definiert Art. 6 Abs. 2 DBA als eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen

Rz. 217 Die Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils wird ebenfalls von § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst. Gleiches gilt für den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.[500] Rz. 218 Der Mitunternehmeranteil umfasst ertragsteuerlich neben dem Gesellschaftsanteil auch etwa vorhandenes Sonderbetriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Höhe des Abzugsbetrages

Rz. 83 Der Abzugsbetrag hat eine Höhe von (maximal) 150.000 EUR. Er wird von dem Teil des auf einen Erwerber übergegangenen begünstigten Vermögens,[173] der nach Anwendung des Verschonungsabschlags verbleibt, abgezogen.[174] Der Abzugsbetrag verringert sich, wenn der Wert des (nach Abzug des Verschonungsabschlags verbleibenden) Vermögens insgesamt die Wertgrenze von 150.000 E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Wert des früheren Erwerbs

Rz. 13 Für die Besteuerung wird ein Gesamtbetrag gebildet, der sich aus dem Nacherwerb und allen Vorerwerben der letzten 10 Jahre zusammensetzt (§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Die Vorerwerbe fließen mit ihrem früheren Wert in die Zusammenrechnung ein (§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Der letzte Erwerb mit seinem aktuellen (Brutto-)Erwerb im Zeitpunkt des Nacherwerbs (§ 9 ErbStG, d.h. vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Absatz 2

Rz. 5 In vielen Fällen befinden sich auf den Grundstücken Bauwerke, die auf Dauer keiner Nutzung mehr zugeführt werden können, z.B. Miethäuser, die seit Jahren unbenutzt stehen und in denen Küche und Bad zerstört sind, Betriebsgebäude, Fertigungshallen usw., die aufgrund des Bauzustandes und der technischen Überalterung einfach stehen gelassen worden sind, Ruinen, eingefalle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) 10-Jahres-Frist – Anwendungssperre

Rz. 91 Gemäß § 13a Abs. 2 S. 3 ErbStG kann der Abzugsbetrag innerhalb von zehn Jahren für von derselben Person anfallende Erwerbe (ein und desselben Erwerbers)[186] nur einmal in Anspruch genommen werden (zum Umfang vgl. Rdn 83 f.). Für die Inanspruchnahme in diesem Sinne kommen nicht nur Erwerbe nach dem 30.6.2016 in Betracht; vielmehr sind alle Erwerbe nach dem 31.12.2008 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ermittlung der tatsächlich zu entrichtenden Steuer

Rz. 22 Abzuziehen ist anstelle der fiktiven Steuer die seinerzeit für die Vorerwerbe tatsächlich zu entrichtende richtig ermittelte Steuer, wenn diese höher als die fiktiv ermittelte Steuer auf den Vorerwerb ist. Der Steuerpflichtige soll für den Letzterwerb insoweit keine Steuer zahlen, als er für einen Vorerwerb bereits Steuer in dieser Höhe zu entrichten hatte. Die "tatsä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.3.3 Befreiung in Sonderfällen

Nach Abschn. 18.6 UStAE kann das Finanzamt unabhängig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG den Unternehmer in Sonderfällen von der Abgabe der Voranmeldungen befreien. Solche Sonderfälle sind u. a. vorgesehen für: Unternehmer, bei denen in bestimmten Voranmeldungszeiträumen regelmäßig keine Umsatzsteuer entsteht, z. B. bei Aufsichtsratsmitgliedern, deren Tätigkeit jähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3 Nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr. 2)

Rz. 58 Einkünfte können auch erzielt werden, nachdem die Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–4 EStG) aufgegeben oder das zugrunde liegende Rechtsverhältnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 5–7 EStG) beendet wurde. Die Vorschrift stellt die Steuerpflicht insoweit nur klar und ordnet diese Einkünfte der in der Vergangenheit verwirklichten Einkunftsart zu. Deshalb erzielt z. B. ein Erfinder durch Veräu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Maßgeblichkeit der früheren Einkunftsart

Rz. 61 Wegen der Maßgeblichkeit der während der einkunftserzielenden Tätigkeit oder des Rechtsverhältnisses verwirklichten Merkmale ist für die Bestimmung der maßgeblichen Einkunftsart nicht auf die Verhältnisse des Erben, sondern des Erblassers abzustellen.[1] Deshalb erzielt z. B. die Erbin eines verstorbenen Kunstmalers durch Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Bilder...mehr