Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Schenkungsanfechtung gem. § 134 InsO

Rz. 73 Gemäß § 134 Abs. 1 InsO ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Insolvenzeröffnungsantrag vorgenommen worden. Der Begriff der Leistung ist denkbar weit auszulegen.[82] Darunter ist grundsätzlich jede wie auch immer bewirkte Mehrung des Vermögens des Anfechtungsgegners aus dem Vermögen des Schuldner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / 1. Situation der Erbengemeinschaft angesichts laufender Ermittlungen vor dem Erbfall

Rz. 106 Beispiel 29 Der Erblasser hat ausländische Kapitaleinkünfte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 hinterzogen. Steuererklärungen für diese Jahre hat er abgegeben. Durch eine anonyme Anzeige war gegen den Erblasser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in dessen Folge er ein umfassendes Geständnis gemacht und die Umfänge der nicht erklärten Kapitaleinkünfte offenge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Familiengerichtliche Genehmigungen

Rz. 77 Das (dingliche) Erwerbsgeschäft (§ 2033 BGB) bedarf auf der Erwerberseite weder, wenn der Minderjährige durch seine Eltern vertreten wird, noch, wenn er durch einen Vormund oder Pfleger vertreten wird, der gerichtlichen Genehmigung, da §§ 1643, 1799 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1851 BGB unanwendbar sind; § 1851 BGB erwähnt den Erwerb eines Erbanteils nicht. Der Erwerber, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsvergleichung / 6. Haftung

Rz. 30 ▪ Bosnien-Herzegowina Die Haftung der Erben ist in Bosnien-Herzegowina auf den Wert des ererbten Vermögens beschränkt. Die Haftung jedes einzelnen Erben bleibt dabei, unabhängig davon, ob sich die Erben bereits auseinandergesetzt haben oder nicht, auf den jeweiligen Erbteil des Miterben beschränkt. Die Haftung ist unabhängig von dem Umstand, ob die Erbschaft bereits au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Prozesskostenv... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das LG Duisburg gibt mit der vorgenannten Entscheidung seine bisherige Rspr. auf. Es stellt klar: Sippenhaft ist abgeschafft. Die Kostenstundung im Insolvenzverfahren hat heute einen erheblichen Stellenwert. In Verbraucherinsolvenzverfahren wird sie regelmäßig bewilligt. Ohne dieses Konstrukt wären große Teile der Verbraucherinsolvenzen bereits vor der Eröffnung zum Scheiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 1. Begriff

Rz. 63 Mit gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten sind diejenigen Verbindlichkeiten gemeint, für die alle Miterben im Verhältnis zum Nachlassgläubiger haften, was grundsätzlich der Fall ist.[124] Dies sind u.a. die vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserschulden).[125] Auch Erbfallschulden sind i.d.R. gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten, bspw. ein alle E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Befriedigung der Gläubiger

Rz. 6 Die Liquidatoren haben die Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen. Reichen die Mittel der Gesellschaft hierzu nicht aus, müssen sie notfalls das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragen (vgl. oben Rz. 1). Die Reihenfolge der Befriedigung steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (z.B. nach den Fälligkeitsdaten der Forderungen oder der Meldung der Gläubiger), eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Haftung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Rz. 39 Zunächst stellt sich für die Haftung des Gesellschafter-Erben die Frage nach einer möglichen Haftung für Gesellschaftsschulden, also Verbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft, die bereits vor seinem Eintritt als Gesellschafter begründet wurden. Rz. 40 Nach seiner Entscheidung vom 29.1.2001[50] führt der BGH in mehreren Entscheidungen[51] aus, dass soweit der Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / B. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 7 Sowohl §§ 1967 ff. BGB als auch §§ 2058 ff. BGB beziehen sich auf "Nachlassverbindlichkeiten", weswegen die Einordnung bestehender Verpflichtungen am Anfang einer jeden Prüfung steht. Denn liegt schon keine Nachlassverbindlichkeit in diesem Sinne vor, kommt eine Haftungsbeschränkung a priori nicht in Betracht.[15] Ob allerdings Nachlassverbindlichkeiten oder aber eigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Frage der Erbenhaftung steht häufig am Anfang der Überlegungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen nach Kenntnis über den Anfall einer Erbschaft. Steht eine Überschuldung fest oder erscheint diese möglich, wählen viele die Ausschlagung als erstes Mittel, sich vor sog. Fremdgläubigern, also Gläubigern des Erblassers, zu schützen. Diese "Flucht in die Ausschlagung"[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / A. Allgemeines und Zielsetzung

Rz. 1 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist in den §§ 11 Abs. 2 Nr. 2, 315 ff. InsO, §§ 1975 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich finden die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens Anwendung, soweit nicht die §§ 315–331 InsO Sonderregelungen enthalten. Es handelt sich um ein Sonderinsolvenzverfahren, welches nur den Nachlass als abgegrenztes Sondervermögen und nicht das Eigenvermö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Landwirtschaftserbrecht / V. Landwirtschaftlicher Zugewinn im Nachlass

Rz. 48 Befindet sich im Nachlass der Erbengemeinschaft ein Zugewinnausgleichsanspruch bzw. eine Zugewinnausgleichsforderung, die konkret geltend gemacht werden, weil das Scheidungsverfahren entweder zu Lebzeiten eigeleitet wurde oder ausnahmsweise der Zugewinnanspruch konkret und nicht über § 1371 BGB ausgeglichen wird, sind abweichende Besonderheiten zu beachten. § 1376 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Prozesskostenv... / Leitsatz

Für voreheliche Schulden muss die Ehefrau im Rahmen der Prozessfinanzierung (Prozesskostenvorschusspflicht) des Schuldners nicht einstehen. LG Duisburg, Beschl. v. 5.1.2024 – 7 T 117/23mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / c) Direktzugriff

Rz. 72 Von Vertretern einer weiteren Auffassung wird eine andere Lösung vorgeschlagen. Die verteilten Gegenstände sollen weiter dem Zugriff der Nachlassgläubiger unterliegen.[145] § 2059 BGB wird damit auf das Eigenvermögen beschränkt, das der Miterbe schon vor der Übertragung des Nachlassgegenstandes hatte.[146] Dafür spricht, dass damit direkt auf den betroffenen Nachlassg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stundung von Lohnsteuer

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Prozesskostenv... / III. Keine Einstandspflicht bei vorehelichen Kosten

Sippenhaft ist abgeschafft – jedenfalls dann, wenn der Ehegatte nichts für die Schulden des Schuldners kann, diese also bereits bestanden. Regelmäßig entspricht es nicht der Billigkeit, dass der Ehegatte die Verfahrenskosten vorschießen muss, wenn die Insolvenz des Antragsstellers im Wesentlichen auf vorehelichen Schulden beruht (BGH, Beschl. v. 24.7.2003 – IX ZB 539/02, NJW...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / c) Geltendmachung der Dürftigkeitseinrede in der Zwangsvollstreckung

Rz. 75 Wird trotzdem durch den Gläubiger in das Eigenvermögen des Erben vollstreckt, ist die Geltendmachung der Dürftigkeitseinrede in der Zwangsvollstreckung mit der Vollstreckungsgegenklage analog gem. §§ 781, 784 und 785 ZPO vorzunehmen.[101] Rz. 76 Bestehen Steuerforderungen der Finanzbehörden, ist die Einrede nur im Zwangsvollstreckungsverfahren geltend zu machen.[102] D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / 2. Haftungsbeschränkung des Erben

Rz. 15 § 1967 BGB stellt klar, dass mit dem Erbfall auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Daneben definiert § 1967 Abs. 2 BGB auch Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen als Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten, für die der Erbe haftet, zählen Erblasserschulden, Erbfallschulden sowie Nachlasserbenschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / II. Erbfallschulden

Rz. 13 Erbfallschulden sind die den Erben als solche treffenden Schulden (§ 1967 Abs. 2 BGB), d.h. Verbindlichkeiten, die aus Anlass des Erbfalls in Bezug auf den Nachlass entstehen.[28] Von den Erblasserschulden unterscheiden sie sich dadurch, dass sie noch nicht in der Person des Erblassers entstanden waren. Ebenso wie reine Erblasserschulden hängt deren Entstehung nicht v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Das Auszahlungsverbot

Rz. 4 Von der Systematik dienen die §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 2 u. 3, 8 Abs. 2, 9, 9a, 9b und 19 der Sicherstellung des aufzubringenden Kapitals, die §§ 30, 31, 32, 33 und 43a der Erhaltung des Stammkapitals sowie die früheren, nunmehr in die InsO verlagerten §§ 32a, b der Absicherung im Fall des Eigenkapitalersatzes (vgl. Scholz/Verse § 30 Rz. 1; BT-Drucks. 16/6140 S. 42). Neben ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Korrekturen am Abschluss des Betriebs

Tz. 144 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Lt Gesetz (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 5 EStG) ist für Zwecke der Ermittlung der EK-Quote das EK des Betriebs (der Kö) zu erhöhen um einen im Konzernabschluss enthaltenen Firmenwert, soweit er auf den Betrieb entfällt, und zu kürzen um das EK, das keine Stimmrechte vermittelt, ausgenommen Vorzugsaktien, die Anteile an anderen Konzerngesellschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / (1) Haftung gem. §§ 126, 127 HGB n.F.

Rz. 83 Die in die Gesellschaft eintretenden Erben haften für die vor ihrem Eintritt begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten gem. §§ 126, 127 HGB n.F. persönlich. Eine Beschränkung auf den Nachlass gem. §§ 1967, 1975 BGB ist für diese Verbindlichkeiten nicht möglich.[111] Rz. 84 Um der unbeschränkten Haftung zu entgehen, können die Gesellschafter-Erben gem. § 131 HGB n.F. i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / H. Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 295 Vom Gesetz ungeregelt ist die Frage, wie ein Miterbe, der gleichzeitig auch Nachlassgläubiger ist, gegen den Nachlass vorgehen kann. Eine Vermögensvermischung kann nicht eintreten, denn der Miterbe ist nicht Alleinerbe und daher nicht alleiniger Rechtsnachfolger des Schuldners.[570] Die Schuld wird Bestandteil des Sondervermögens und muss im Rahmen der Erbauseinander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / l) Einrede des Verpfänders, § 1211 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 179 Auch im Pfandrecht findet sich eine Regelung zur Haftung im Erbfall. War der Erblasser persönlicher Schuldner einer durch Pfandrecht gesicherten Schuld und der Verpfänder eine dritte Person, ist es dem Verpfänder verwehrt, sich auf die erbrechtliche Haftungsbeschränkung der Erben zu berufen.[330]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Eigenständige in § 52 Abs 2ff EStG enthaltene Regelungen

Rn. 50 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 52 Abs 2ff EStG enthält auch Bestimmungen, die nicht nur das Inkrafttreten von Vorschriften des EStG zum Gegenstand haben, sondern materielle Regelungen treffen. Steuerfreier Sanierungsgewinn (§ 52 Abs 4a EStG) § 52 Abs 4a S 1 EStG bestimmt, dass § 3a EStG idF des Artikels 2 des Gesetzes v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) erstmals in den Fälle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 253 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Soweit Zinsaufwendungen nach § 4h Abs 1 EStG iVm § 8a KStG nabzb sind, findet eine Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG bei der GewSt nicht statt, da insoweit die Ausgangsgröße (Gewerbeertrag) nicht verringert worden ist. Gegenstand einer Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG können nur Entgelte für Schulden sein, die bei der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Besonderheiten bei einer sachlichen Teilauseinandersetzung aufgrund einer Vereinbarung

Rz. 62 Selten setzen die Miterben den Nachlass auf einmal vollständig auseinander. Auch ohne dass sie ausdrücklich oder stillschweigend einen Aufschub der Auseinandersetzung vereinbaren, erfolgen häufig sachliche Teilauseinandersetzungen: Erst verteilen sie das Bargeld. Dann wird die Wohnung des Erblassers aufgelöst, sie begleichen Schulden etc. Rz. 63 Erfolgt z.B. erst einma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / c) Überschuldungsbilanz

Rz. 46 In der Überschuldungsbilanz zu passivieren sind gemäß § 325 InsO nur die Nachlassverbindlichkeiten, nicht also (reine) Eigenverbindlichkeiten des Erben. Nachlassverbindlichkeiten, die bereits befriedigt wurden, bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Befriedigung von dem Erben aus Eigenmitteln getätigt wurde, und zwar unabhängig davon, ob die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. Voraussetzungen

Rz. 39 Was zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB gehört, ergibt sich aus § 1967 Abs. 2 BGB. "Streitig" oder "nicht fällig" ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB bereits dann, wenn nur unter den Miterben Streit über die Verbindlichkeit besteht.[39] Im Rahmen der "Zurückbehaltung" hat kein Miterbe Anspruch auf Hinterlegung.[40]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gegenstand des gesonderten Ausweises

Rz. 17 Abs. 3 fordert den gesonderten Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern oder die Angabe im Anhang (Hs. 1); werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden (Hs. 2). Rz. 18 Dem Begriff der Ausleihung ist eine gewisse Dauer eigen (Noack § 42 Rz. 12). Auf eine bestimmte Laufzeit kommt es indes nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 3. Gläubigerbenachteiligung

Rz. 34 Das Petitum der Gläubigerbenachteiligung ergibt sich aus dem Grundsatz in § 1 InsO, wonach "alle" Gläubiger gleich und gemeinschaftlich befriedigt werden sollen (zur Gläubigerbenachteiligung siehe auch § 7 Rdn 14 ff.). Heranzuziehen ist dabei insoweit eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.[43] Eine solche Gläubigerbenachteiligung liegt folglich immer dann vor, wenn d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Aufrechnung

Rz. 21 Die Fälle der Aufrechnung durch den Gesellschafter und durch die GmbH sind zu unterscheiden (vgl. hierzu etwa Scholz/Veil § 19 Rz. 73 ff. für die GmbH einerseits und Rz. 83 ff. für die Gesellschafter andererseits; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 24 ff. – Gesellschafter bzw. Rz. 27 ff. – GmbH; Noack § 19 Rz. 30 ff. bzw. Rz. 33 ff.; auch Gehrlein/Witt/Volmer Kap. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stock Options

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 "Stock Options" sind ein in bestimmten Branchen – zB der Tech-Industrie – verbreitetes Vergütungselement. Der Begriff "stock options" ist nicht völlig identisch mit dem deutschen Begriff "Aktienoptionen". Gemeint ist lediglich eine Option auf den Erwerb von Aktien, die grundsätzlich als unternehmensinterne Vergütungsform behandelt und deshalb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 1. Überblick

Rz. 180 § 2058 BGB gilt auch nach der Annahme der Erbschaft, denn er greift unabhängig von einer evtl. Teilung des Nachlasses. Die Erben haften als Gesamtschuldner.[331] Nach der Teilung ist das Sondervermögen "Nachlass" allerdings aufgelöst (zumindest größtenteils) – als Haftungsmasse bleibt nunmehr in der Regel nur noch das Eigenvermögen der Erben.[332] Rz. 181 § 2059 BGB h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 55 Im Sozialrecht gilt der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe. Demnach sind Sozialhilfeleistungen von staatlicher Seite stets subsidiär und erst nach Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten statthaft (vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII) und sie sollen letztlich nur dem Hilfsbedürftigen höchstselbst zuwachsen.[108] Die Vorschrift des § 102 SGB XII wurde geschaffen mit der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.4 Insolvenzrechtliche Überschuldung

Tz. 636 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Finanzierbarkeit der erteilten Pensionszusage hängt davon ab, ob die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG) im Zusagezeitpunkt zur Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Anstelle des grds anzusetzenden Anwartschaftsbarwerts gemäß § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Betreuung und Vorsorge... / III. Miterbe als Bevollmächtigter

Rz. 52 Wenn der Erbe auch Bevollmächtigter war, soll nach der einen Meinung die Vollmacht – wie auch der Auftrag – durch Konfusion erlöschen. Niemand könne Schuldner seiner eigenen Forderung sein. "Konfusion" bezeichnet die Vereinigung von Schuld und Forderung. Die Vertretungsmacht als "Rechtsmacht" passt nicht direkt unter diese Beschreibungen, was auch schon die dogmatisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / I. Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 51 Mit der Insolvenzeröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gem. § 80 Abs. 1 InsO i.V.m. § 1984 Abs. 1 BGB vom Erben, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter hat die Insolvenzmasse umgehend in Besitz zu nehmen, § 148 InsO, zu sichern und bestmöglich zu verwerten. Dies betrifft die – i.d.R. von i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / 1. Grundsätze der Entscheidung

Rz. 14 (1) An dem Erfordernis einer als "Existenzvernichtung" bezeichneten Haftung der Gesellschafter für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen wird festgehalten (vgl. auch BGH GmbHR 2007, 927; BGH GmbHR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / IV. Nachlasserbenschulden/Nachlasseigenschulden

Rz. 19 Nachlasserbenschulden (teilweise auch als Nachlasseigenschulden bezeichnet) sind Verbindlichkeiten, die ein Erbe bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses eingeht und dabei die Haftung nicht auf den Nachlass beschränkt.[36] Entscheidend ist, ob ein eigenes Verhalten des Erben Haftungsgrundlage ist.[37] Bei diesen Verbindlichkeiten haften sowohl der Nachlass al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 1. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 28 Die Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 Abs. 2 S. 1 InsO legal definiert: Zitat § 17 Zahlungsunfähigkeit (1) (…) (2) 1Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. 2Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Rz. 29 Grundsätzlich ist von einer Zahlungseinste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / 4. Vermächtnisgegenstand

Rz. 52 Der Vermächtnisgegenstand wird in der Form vermacht, in der er zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht. Der Erblasser ist daher nicht verpflichtet, den vermachten Gegenstand bis zu seinem Tod instand zu halten und pfleglich zu behandeln. Bestandteile einer Sache sind ohne besondere Regelung mitvermacht. Nach § 2164 Abs. 1 BGB erstreckt sich das Vermächtnis einer Sache im Z...mehr