Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,mehr

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Finnland / 3. Die Stellung des Ehegatten und des Partners

Rz. 39 Der Ehegatte wird nach finnischem Recht nicht Erbe, sofern Leibeserben vorhanden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er ohne Rechte wäre. So steht ihm grundsätzlich das Recht zu, den ungeteilten Nachlass bis zu seinem Tode zu behalten. Die Erben und testamentarisch Bedachten sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers ihr Recht erst nach dem Tod des überlebenden Ehega...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Exkurs: Die GmbH als Schuldner

Rz. 102 Besonders häufig zeigt sich in der Zwangsvollstreckung die GmbH oder ein Gesellschafter einer GmbH als Schuldner. In diesen Fällen stellen sich verschiedene Fragen: Rz. 103 Ist die Gesellschaft selb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Höhe der Einziehung

Rz. 338 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Höhe der einzuziehenden Gelder, gilt auch nach der Reform das sog. Bruttoprinzip.[2] Danach sind alle Vermögenswerte, die einem Tatbeteiligten oder Drittbegünstigten unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen. Gegenleistungen oder sonstige Auf...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Antragsform

Rz. 9 Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Antrag des Vollstreckungsgläubigers, der Herr des Verfahrens ist und dem Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung zu bestimmen obliegt. Anzurufen ist das funktionell zuständige Vollstreckungsorgan. Ist der Gerichtsvollzieher das zuständige Vollstreckungsorgan, so kann der Gläubiger den Antrag nach § 753 Abs. 2 ZPO auch über...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 116 Das Berufungsgericht verneinte die Aktivlegitimation der Klägerinnen. Es könne offen bleiben, ob Schadensersatzansprüche des Geschädigten P. gegen die Beklagten entstanden seien, jedenfalls seien etwaige Ansprüche wegen der Haftungsprivilegierung gemäß §§ 105 Abs. 1 S. 3, 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII nicht nach § 116 SGB X auf die Klägerinnen übergegangen. Es handle sich ...mehr

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Österreich / j) Einantwortung der Verlassenschaft

Rz. 177 Durch die Einantwortung erwerben die Erben endgültig alle dem Verstorbenen gehörenden Vermögensbestandteile. Sie ist der Endpunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit der Einantwortung wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen; Besitz, Eigentum, Forderungen, aber auch die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Dies gilt auch für das Liegenschaftsvermögen. D...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 250 Die Kontenpfändung gehört trotz der Reform des Kontopfändungsschutzes zum 1.7.2010 zu den effizienten Formen der Zwangsvollstreckung. Auch das P-Konto vermochte daran nichts zu ändern. Zahlreiche Vollstreckungsschutzbestimmungen schützen den Schuldner insbesondere bei der Pfändung des Arbeitseinkommens (§§ 850 ff. ZPO), aber auch bei der Sachpfändung (z.B. §§ 811 ff....mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Erinnerungsgründe des Schuldners

Rz. 190 Der Schuldner kann der Verpflichtung zur Annahme der Vermögensauskunft nur widersprechen, wenn er sich aus verfahrensrechtlichen Gründen für nicht verpflichtet hält, entsprechende Auskunft über sein Vermögen zu erteilen. Dagegen kann er keine materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen.[197] Diese sind vielmehr mit der Vollstrecku...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / b) Mallorca und Menorca: heredero distribuidor/fideicomiso de distribución

Rz. 40 Eine Besonderheit des balearischen Erbrechts[57] besteht in der Möglichkeit, einen heredero distribuidor, einen mit der Erbteilung und/oder Auswahl beauftragten Erben ("teilungsbeauftragter Erbe"), einzusetzen. Damit legt der Erblasser, der bei Errichtung des Testaments oder der donación universal (siehe dazu Rdn 54 ff.) noch nicht absehen kann, welcher seiner Verwand...mehr

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Belgien / 1. Ehevertragliche Nachlassregelungen

Rz. 89 Häufig enthalten in Belgien Eheverträge auch nachlassregelnde Vereinbarungen (vgl. hierzu Rdn 91 ff. sowie die Hinweise zu nachlassregelnden Vereinbarungen i.S.d. Art. 2.3.2 ZGB in Rdn 88). Eheverträge bedürfen nach belgischem Recht stets der notariellen Beurkundung. Weitere formelle Verfahrensvorschriften für Eheverträge sieht das belgische Recht für solche vor, die ...mehr

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Schweiz / c) Vermächtnis (Legat)

Rz. 101 Das Vermächtnis eröffnet dem Erblasser die Möglichkeit, einer Person einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ohne sie als Erbin einzusetzen (Art. 484 Abs. 1 ZGB).[172] Die fehlende Erbenstellung des Vermächtnisnehmers hat namentlich zur Folge, dass ihn keine Haftung für Nachlassschulden trifft und dass ihm im Rahmen der Nachlassverwaltung und Erbteilung kein Mitspracherec...mehr

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Deutschland / 2. Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 168 Grundsätzlich haften die Erben unbeschränkt für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, d.h., die Erben haften mit dem Nachlass, aber auch mit ihrem sonstigen Vermögen. Die Erben können also ein erhebliches Interesse an der Herbeiführung einer Haftungsbegrenzung haben. Rz. 169 Gemäß § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihr...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung des OHG-Gesellschafters

Nach § 126 HGB (bis 2024 § 128 HGB) haften die Gesellschafter einer OHG als Gesamtschuldner, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss, für alle Verbindlichkeiten der OHG;[1] eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber nach § 126 Satz 2 HGB unwirksam.[2] Daher haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen unbeschränkt...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Haftung der Gesellschafter einer GbR

Nach der Rechtsprechung des BFH haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vergleichbar den OHG-Gesellschaftern für die Steuerschulden und steuerlichen Nebenleistungen der GbR in sinngemäßer Anwendung der §§ 421, 427 BGB unbeschränkt [1] und unbeschränkbar.[2] Einschränkungen der unbeschränkten Haftung von Gesellschaftern einer GbR hat der BGH nur in ein...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung der Partnerschaftsgesellschafter

Nach dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften der Angehörigen Freier Berufe (PartGG) können sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zu einer Partnerschaft zusammenschließen. Angehörige können nur natürliche Personen sein. Eine nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannte Partnerschaftsgesellschaft ist jedoch zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 12 Haftung beim Verein

Für Verbindlichkeiten des rechtkräftig eingetragenen Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die Organe des Vereins – also vor allem der Vorstand – haften nach den allgemeinen steuerlichen Bestimmungen der AO (§§ 69 ff. AO) bei einer Verletzung von steuerlichen Pflichten. Im Fall eines nichtrechtsfähigen Vereins findet zwar überwiegend das Vereinsrecht Anwendung, dies gilt i...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 Umfang der Haftung

Nach § 25 HGB wird für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten gehaftet. Darunter fallen: alle betrieblichen Steuern[1] – dies kann im Einzelfall auch die Kfz-Steuer sein, betrieblich veranlasste Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, die Haftung für steuerliche Nebenleistungen, § 25 HGB geht damit weiter als § 75 AO. Die Haftung kann durch Eintragung ins Handelsregister o...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.1 Voraussetzungen der Haftung

Der Haftungstatbestand des § 25 HGB steht selbstständig neben der Haftung nach § 75 AO, der die Haftung des Betriebsübernehmers normiert. Bei demselben Vorgang können deshalb beide Tatbestände erfüllt sein.[1] Der Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn das Geschäft unter der bisherigen Firma fortge...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.3 Anmeldung der Eintragung der Auflösung im Genossenschaftsregister und Bekanntmachung

Rz. 1009 Die von der Generalversammlung beschlossene Auflösung ist durch den Vorstand – d. h. durch die Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl[1] – unverzüglich zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden (§ 78 Abs. 2 GenG).[2] Der Auflösungsbeschluss ist der Anmeldung zum Nachweis der Auflösung beizufügen.[3] Durch das Gericht ist dann ohne Verzug ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2 Bilanz

Die Bilanz zeigt die Vermögenswerte und die Schulden der Genossenschaft auf. Dabei bildet die Bilanz den Abschluss des Rechnungswesens der Genossenschaft für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag, in der Regel der 31. Dezember) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital.[1] Für die Darstellung der Bilanz muss die Genossenschaft die Kontoform (Aktiva – Passi...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.3 Anmeldung der Eintragung der Auflösung im Handelsregister und Bekanntmachung

Rz. 1026 Die von den Gesellschaftern beschlossene Auflösung ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG).[1] Im Gesetz ist nicht geregelt, wer anmeldepflichtig ist. Nach herrschender Meinung ist die Gesellschaft anmeldepflichtig und wird dabei durch die gesetzlichen Vertreter vertreten.[2] Weil die Geschäftsführer mit der Auflösung ihre Ver...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.1 Prüfungspunkte

Der Prüfungsverband führt bei der Genossenschaft die Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung in der Verantwortung seiner Wirtschaftsprüfer durch. Die Pflichtprüfung von Genossenschaften gemäß § 53 Abs. 2 GenG ist im Bereich der Rechnungslegungsprüfung vergleichbar mit der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB durch die hierfür beauftragten W...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.2 Passiva

Die Passivseite der Bilanz zeigt die Finanzierung der aktivierten Vermögenswerte durch Eigen- und Fremdkapital. Hierzu wird das Kapital in Eigenkapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten) untergliedert dargestellt.[1] Eigenkapital (Geschäftsguthaben, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage) Im Eigenkapital werden neben den Geschäftsguthaben auch Kap...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang anzugeben (§ 284 Abs. 2 HGB). Mit Hilfe dieser Angaben soll der sachkundige Leser Maßstäbe zur Beurteilung der Wertansätze der Vermögensposten und Schulden erhalten und damit in die Lage versetzt werden, die Qualität des ausgewiesenen Vermögens, Eigenkapitals und Ergebnisses zutreffend abzuschätzen. Bilanzierungsmethoden Bil...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.3 Die Aufrechnung im Fall der Abtretung des AGH

Rz. 393 Für die Aufrechnung im Fall der Abtretung gilt der Struktur nach das zur Pfändung Gesagte (siehe Rn. 390). Die Abtretung ist die Übertragung eines Anspruchs auf einen Dritten. Der Gläubiger wechselt somit – der Schuldner muss die Forderung nach erfolgter Abtretung jetzt an einen anderen begleichen, als dies ursprünglich der Fall war. Das verschlechtert seine Rechtsst...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.5 Unwirksamkeit der Kündigung

Die Kündigung des Vermieters wegen Mietzahlungsverzugs wird unwirksam, wenn der Vermieter vor der Kündigung die ausstehende Summe erhält, wenn der Mieter berechtigt die Aufrechnung erklären kann und dies auch unverzüglich nach der Kündigung tut, wenn der Vermieter innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die vollständige Summe vom Mieter bekommt oder wenn sich e...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.1 Grundsätze der genossenschaftlichen Rechnungslegung

Bedeutung der Rechnungslegung Rechnungslegung bedeutet die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der Genossenschaft unter Beifügung der Belege.[1] Jeder Geschäftsvorfall (z. B. Kauf, Reparaturauftrag) ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) buchhalterisch zu erfassen. Mit der Buchung der ein- und ausgehenden Belege (Rechnungen) sin...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1058 § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG schreibt vor, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Rz. 1059 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO). Rz. 1060 Zahlungsunfähigkeit Der allgemeine Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigk...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.5 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1090 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der GmbH in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1091 Die Eröffnung d...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.6 Wirkung der Eintragung der Verschmelzung

Rz. 1056 Die Verschmelzung im Wege der Aufnahme wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes der übernehmenden eG wirksam (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UmwG). Mit dieser Eintragung geht das Vermögen der übertragenden eG einschließlich der Verbindlichkeiten auf die übernehmende Genossenschaft über. Die übertragende eG erlischt ohne besondere Löschung. Die bisherigen Mitglied...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 8.1 Schutzfunktion der Aufsichtsratskontrolle

Im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 wurde erstmals die Anfechtungsbefugnis des Aufsichtsrats als Organ gegen Beschlüsse der Vertreterversammlung begründet. Sinn und Zweck der Regelung ist die "Beseitigung eines gesetz- oder satzungswidrigen Beschlusses" und der hiermit verbundene Schutz der Belange der Mitglieder. Dies betrifft beispielsweise "Mängel bei der Einberufun...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.2 Zurechnung fremden Verschuldens

Hat sich ein Dritter gegenüber dem Mieter verpflichtet, die Mietzahlungen zu leisten, so muss sich der Mieter dessen Zahlungsverzögerungen zurechnen lassen.[1] Der Dritte wird als "Erfüllungsgehilfe" des Mieters gemäß § 278 BGB angesehen. Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der ih...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.6 Wirkung der Eintragung der Verschmelzung

Rz. 1126 Die Verschmelzung im Wege der Aufnahme wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes der übernehmenden GmbH wirksam (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UmwG). Mit dieser Eintragung geht das Vermögen der übertragenden GmbH einschließlich der Verbindlichkeiten auf die übernehmende GmbH über. Die übertragende GmbH erlischt ohne besondere Löschung. Die bisherigen Anteilsinhab...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.1 Möglichkeiten der Verschmelzung

Rz. 1037 Das Umwandlungsgesetz sieht zwei Möglichkeiten der Umwandlung durch Verschmelzung vor (§ 2 UmwG): Verschmelzung im Wege der Aufnahme Verschmelzung im Wege der Neugründung Rz. 1038 Im Fall der Verschmelzung im Wege der Aufnahme wird das Vermögen eines Rechtsträgers (sog. übertragender Rechtsträger, z. B. eine eG) als Ganzes auf einen anderen Rechtsträger (sog. übernehme...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.1 Möglichkeiten der Verschmelzung

Rz. 1099 Das Umwandlungsgesetz sieht zwei Möglichkeiten der Umwandlung durch Verschmelzung vor (§ 2 UmwG): Verschmelzung im Wege der Aufnahme Verschmelzung im Wege der Neugründung Rz. 1100 Bei der Verschmelzung im Wege der Aufnahme wird das Vermögen eines Rechtsträgers (sog. übertragender Rechtsträger, zum Beispiel eine GmbH) als Ganzes auf einen anderen Rechtsträger (sog. über...mehr

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Die Genossenschaft als Unte... / 1 Die Rechtsnatur der Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine "juristische Person" mit eigenen Rechten und Pflichten (§ 17 GenG). Sie ist als solche rechtsfähig sowie aktiv und passiv parteifähig. Sie wird folglich als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen und kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Für ihre Verbindlichkeiten haftet gegenüber den Gläubigern nur das Genossenschaftsvermögen. Dies schl...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält eine Vielzahl von Regelungen für die Bilanzierung und Bewertung sowie einige zu beachtende Grundsätze. In § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist das Stichtagsprinzip verankert, wonach grundsätzlich die Wertverhältnisse des Bilanzstichtags maßgeblich sind. Zu berücksichtigen sind aber auch werterhellende Ereignisse, die zum Stichtag begründet, aber dem ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.7 Anhang

Der Anhang (§§ 264, 265 HGB) bildet bei Kapitalgesellschaften den dritten Teil des Jahresabschlusses und steht in enger Beziehung zur Bilanz und zur GuV.[1] Er bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 336 Abs. 1 HGB). Im Anhang werden Erläuterungen und zusätzliche Angaben zu den Bilanzpositionen oder den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, wie zum ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.5 Beschlussfassung

Rz. 759 Auch ohne Verweis in § 52 Abs. 1 GmbHG entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss, so wie es in § 108 Abs. 1 AktG geregelt ist. Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Einladung.[1] Rz. 760 Das Gesetz sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen lassen können (§ 52 Abs. 1 GmbHG;§ 111 Abs. 6 AktG).[2] Dies schließ...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 3 Der Aufsichtsrat als gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand

Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Genossenschaft gegenüber den gegenwärtigen und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern nach der im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 geschaffenen Neuregelung des § 39 Abs. 1 Satz 1 GenG in der alleinigen Zuständigkeit des Aufsichtsrats liegt. Dies gilt insbesondere für den Abs...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.1 Gang und Voraussetzungen der Gläubigerkündigung

Rz. 154 Die Beendigung der Mitgliedschaft kann auch durch einen genossenschaftsfremden Dritten erfolgen – als sog. "Gläubigerkündigung". In diesem Fall übt der Gläubiger eines Mitglieds das Kündigungsrecht des Mitglieds aus (§ 66 GenG). Kann das Genossenschaftsmitglied seinem Gläubiger gegenüber die bestehenden Verbindlichkeiten nicht begleichen, so kann der Gläubiger, nachd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 2.4 Folgen des Auflösungsbeschlusses

Rz. 1034 Eine umfassende Regelung im GmbH-Gesetz im Hinblick auf die Rechtsverhältnisse der GmbH, ihrer Organe und ihrer Gesellschafter nach einem Auflösungsbeschluss existiert nicht. § 69 Abs. 1 GmbHG sieht lediglich vor, dass bis zur Beendigung der Liquidation ungeachtet der Auflösung der Gesellschaft in Bezug auf die Rechtsverhältnisse derselben und der Gesellschafter die...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / 4 Verbindlichkeiten der Gemeinschaft

Für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft haften die einzelnen Wohnungseigentümer gemäß § 9a Abs. 4 WEG Gläubigern der Gemeinschaft anteilig begrenzt in Höhe ihres jeweiligen Miteigentumsanteils unmittelbar. Darüber hinaus ordnet § 9a Abs. 4 WEG eine zeitlich begrenzte Nachhaftung entsprechend § 728b BGB für aufgrund Veräußerung ausgeschiedene Wohnungseigentümer an. Hat ein Wohn...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.1 BFH, Urteil v. 19.9.2023, XI R 20/20

Mit einer Frage im Zusammenhang mit der bilanziellen Behandlung eines Leasing-Restwertmodells im Autohandel hatte sich der BFH in seiner Entscheidung vom 19.9.2023 auseinander zu setzen. Klägerin war eine Gesellschaft, die mit Fahrzeugen handelte und Leasingverträge zur Finanzierung abschloss. Der Automobilhersteller, für den die Klägerin tätig war, nutzte hierbei ein sog. Le...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.5 BFH, Urteil v. 5.6.2024, IV R 22/22

Die Ansatzvoraussetzungen für eine Rückstellung für Altersfreizeit war Gegenstand des Urteils des BFH vom 5.6.2024 (IV R 22/22). Die Klägerin bildete in ihrer Steuerbilanz zum 31.12.2016 in Höhe von 338 TEUR eine Rückstellung für sog. Altersfreizeit. Hintergrund war eine Regelung im Manteltarifvertrag, nach der langjährigen Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen ab dem...mehr