Fachbeiträge & Kommentare zu Schleswig-Holstein

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.1.2 Hammerschlags- und Leiterrecht am Grundstück allgemein

In den nachfolgenden Bundesländern ist nach den dortigen Vorschriften die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nicht auf Arbeiten beschränkt, die nur bauliche Anlagen betreffen. Vielmehr ist in diesen Bundesländern eine Befugnis zur Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks bei der Ausführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten allgemeiner Art auf dem e...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.5 Anzeigepflichten

Die Kenntnis von Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse oder etwa des baulichen Zustands von Baudenkmälern kann für die Denkmalschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus von Interesse sein. Deshalb sehen die Landesdenkmalschutzgesetze hierfür unterschiedlich ausgestaltete Anzeigepflichten vor.mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.7 Bepflanzung des Nachbargrundstücks

Die eigene Grundstücksnutzung kann aber nicht nur durch Immissionen sowie bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken beeinträchtigt werden, sondern auch durch die Bepflanzung von Nachbargrundstücken, die häufig zu Nachbarstreitigkeiten Anlass gibt. An sich kann jeder Eigentümer auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will und es somit auch ganz nach seine...mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.3 Die Rechtsvorschriften der Bundesländer

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.2 Bullenmast

In einem Dorfgebiet ist ein Stall zur Unterbringung von Bullen als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs allgemein zulässig. Deutlich wahrnehmbare Geruchsbelästigungen der Stallhaltung von etwa 6 % der Jahresstunden sind nach der Rechtsprechung einem benachbarten Wohnungseigentümer zuzumuten[1]. Eigentümer von Einfamilienhäusern, die in einem reinen Wohngebiet liegen, das ...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 3.1 Länderregelungen im Überblick

Nicht alle Bundesländer haben das Fensterabwehrrecht gesetzlich geregelt. Als Orientierung kann Ihnen hier die folgende Übersicht dienen.mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.2 Sträucher

Für das Messen der Grenzabstände von Sträuchern gibt es Unterschiede in den Nachbarrechtsgesetzen. Diese Unterschiede beinhalten aber im Grunde genommen nur 2 Varianten. Variante 1 Nach Variante 1 wird der Abstand von der Mitte des Strauchs, wo er aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Für diese Lösung haben sich Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein...mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.2 Recht zum Betreten auch des bebauten Teils des Nachbargrundstücks

In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist dagegen ausdrücklich geregelt, dass das Hammerschlags- und Leiterrecht auch zum Betreten von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auf dem Nachbargrundstück berechtigt. Ob damit auch ein Recht zum Betreten von Wohnungen verbunden ist, erscheint zweifelhaft. Denn nach der Rechtsprechung...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.38 Straßenlaternen

Fühlt sich ein Straßenanlieger durch Lichteinwirkungen von gemeindlichen Straßenlaternen über die Maßen gestört, kann er seine Ansprüche vor den Verwaltungsgerichten mit der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage gegen die Gemeinde (§ 1004 Abs. 1 BGB analog) geltend machen. Ein Anspruch auf Versetzen einer Straßenlaterne scheitert nach der Rechtsprechung in aller Regel aber am G...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.4 Hanggrundstücke

Bei Hanggrundstücken stellt sich die Frage, ob am Boden oder in einer gedachten Waagerechten zur Grenze hin gemessen werden muss. Die Frage stellt sich deshalb, weil sich je nach Art der Messung unterschiedliche Abstände ergeben, auch wenn diese Unterschiede nicht sehr stark ins Gewicht fallen, wie das folgende Beispiel zeigt. Nach dem Wortlaut der einschlägigen Regelungen in...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 3.5 Frist zur Geltendmachung des Fensterrechtsanspruchs

Nur in Bayern verjährt der Anspruch aus dem Fensterrecht nicht auf Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen baulichen Schutzmaßnahmen (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 BayAGBGB). In den anderen Bundesländern gilt für den Anspruch auf Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen baulichen Schutzmaßnahmen bei Fenstern in Baden-Württemberg und sonst auf Beseitigung der gesetzwidrig angebrachte...mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.1.2 Rechtsnatur und Wirkung der Abmarkung

Die Abmarkung ist nach den Kataster- und Vermessungsgesetzen bzw. Abmarkungsgesetzen der Bundesländer eine hoheitliche Maßnahme und ein beurkundender Verwaltungsakt, über dessen Rechtmäßigkeit die Verwaltungsgerichte zu entscheiden haben.[1] Die Abmarkung hat lediglich deklaratorische, d. h. feststellende Wirkung. Denn mit ihr wird eine Grundstücksgrenze nicht rechtsbegründen...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.18 Funkwellenabschattung

Die Beeinträchtigung des Fernsehempfangs durch die Funkwellenabschattung eines baurechtlich genehmigten Hochhauses auf dem Nachbargrundstück ist keine Einwirkung, die mit der Abwehrklage des Nachbarn verhindert werden kann. Nach der Rechtsprechung handelt es sich um eine nicht abwehrfähige sog. negative Einwirkung (vgl. hierzu Kap. 2.4.1).[1] Folgende Bundesländer haben in ih...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.1 Länderregelungen im Überblick

Im Gegensatz zum Fensterabwehrrecht, das sich noch relativ häufig in den Nachbarrechtsgesetzen findet, ist das damit korrespondierende Lichtschutzrecht, d.h. der gesetzliche Schutz vorhandener grenznaher Fenster oder ähnlicher Bauteile vor dem Lichtentzug durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück, nur in 7 Bundesländern geregelt. Der folgenden Übersicht können Sie entnehm...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1.1 Höchstpersönliches Recht

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft wie auch des Waldes ist nach Meinung der Gerichte ein gesetzliches "Jedermann-Recht", das nur höchstpersönlich ausgeübt werden kann. Dieses Recht ist unentgeltlich zulässig. Das ein oder andere Landesnaturschutzgesetz sieht dies sogar ausdrücklich vor (z. B. Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG oder § 30 Abs. 1 LNatSchG Schleswig-Holstein). A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 3 Wann sind Grenzabstände zu beachten?

In den weitaus meisten Bundesländern sind die Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken schon beim Anpflanzen dieser Gehölze zu beachten. Dies gilt für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen sind die Grenzabstände nur auf Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.3 Postversand

Einfacher Brief Gänzlich ungeeignet ist die Übermittlung der Abmahnung durch einfachen Brief. Nach eigenen Angaben der Post gehen Briefsendungen im niedrigen Prozentbereich nicht zu. Des Weiteren werden immer wieder Fälle publik, in denen faule Postzusteller Briefsendungen in ihrem Keller lagern. Einwurf-Einschreiben Beim Einwurf-Einschreiben kann zwar bewiesen werden, dass die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 4 Gesetzliche Regelung

Länderrechte beachten Bei Schaffung des BGB um 1900 wurde die Reallast als Teil des Agrarrechts angesehen. Man überließ deshalb ihre inhaltliche Regelung mit Rücksicht auf die bestehenden wirtschaftlichen Unterschiede in den Ländern weitgehend dem Landesrecht (Art. 113 ff. EGBGB).[1] Die Bestimmungen des BGB über die Reallast (§§ 1105–1112) stellen insoweit lediglich Rahmenvo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster- und Lichtrecht / 3.3 Zu beachtende Grenzabstände

Das Fensterabwehrrecht ist in den Nachbarrechtsgesetzen so ausgestaltet, dass mit Fenstern und mit sonstigen Ausblick gewährenden Bauteilen Mindestabstände zur Grenze des Nachbargrundstücks eingehalten werden müssen. Die Mindestabstände dürfen nach der Mehrzahl der Länderregelungen nur mit Zustimmung des Nachbarn unterschritten werden. Bei Unterschreiten des Mindestabstands o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 1.4 Strengere Rechtsprechung

Planfeststellung Inzwischen ist auch in der Rechtsprechung ein besonderes Umweltbewusstsein spürbar. So wird der Schutz vor Hochwasser als ein Gemeinwohlbelang von überragender Bedeutung erachtet, der regelmäßig eine Anordnung des Sofortvollzugs einer Planfeststellung für die Errichtung einer Hochwasserschutzmaßnahme (hier: Hochwasserrückhaltebecken) rechtfertigen kann.[1] Füh...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.1 Bäume

Am einheitlichsten ist noch die Messung des Grenzabstands von Bäumen. Der Abstand wird von der Mitte des Stamms an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen wird von dem der Grenze am nächsten stehenden Stamm aus gemessen. Achtung Hier wird anders gemessen Auf eine Besonderheit ist in Brandenburg und Schleswig-Holstein ...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.1 Fehlendes Ausschließungsinteresse

Ein Verbietungsrecht des Eigentümers besteht dann nicht, wenn es sich um Einwirkungen auf die "Körpergestalt" seines Grundstücks handelt, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann (§ 905 Satz 2 BGB). Das Fehlen dieses Interesses hat im Streitfall derjenige nachzuweisen, der sich darauf beruft. Die Rechtsprechun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.3 Hecken

Bei der Messung des Grenzabstands von Hecken gibt es 3 Varianten. Variante 1 Bei Variante 1 wird von der Mitte der Hecke an der Stelle, an der sie aus dem Boden tritt, bis zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung gilt in Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Variante 2 Bei dieser Variante wird von der Mitte des grenzn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.3 Allgemeine Schneelage

Bezüglich der allgemeinen Schneelage ist zu unterscheiden zwischen schneearmen und schneereichen Lagen. Hierzu sind eigens Schneelastzonenkarten [1] entwickelt worden. Schneearme Gebiete In schneearmen Gebieten sind die Anforderungen an etwaige Sicherungsmaßnahmen geringer. Insbesondere ist das Anbringen von Schneefanggittern nicht erforderlich.[2] Zu den schneearmen Gebieten zä...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.3 Umlagemaßstab

Beim Abrechnungsmaßstab ist die Neuregelung in § 556a Abs. 1 BGB zu beachten. Haben danach die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, so sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem M...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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Fenster- und Lichtrecht / 4.3 Inhalt des Lichtrechts

Hat der Nachbar dem Einbau eines Fensters in einer Gebäudeaußenwand innerhalb des grenzseitigen Schutzstreifens oder einer sonstigen baulichen Anlage (etwa eines Balkons, Erkers oder einer Terrasse) innerhalb des grenzseitigen Schutzstreifens schriftlich zugestimmt, dann hat er sich hiermit gleichzeitig die Hände gebunden. Denn mit eigenen baulichen Vorhaben muss er künftig ...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.3 Nutzungsgebot

Mit unterschiedlichen, aber in der Zielrichtung gleichen Formulierungen verlangen die meisten Denkmalschutzgesetze von den Eigentümern eine denkmalverträgliche Nutzung von Baudenkmälern, weil sich eine falsche oder gar keine Nutzung nachteilig auf deren Substanz auswirken kann. Das Nutzungsgebot kann im Einzelfall durch behördliche Anordnungen konkretisiert werden. Auch dies...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.2 Bezugsobjekte des Lichtrechts

Die Nachbarrechtsgesetze von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gewähren ein Lichtschutzrecht nur für Fenster, die mit Einwilligung des Nachbarn in Gebäudeaußenmauern innerhalb des durch den maßgeblichen Grenzabstand markierten Schutzstreifens entlang der Grundstücksgrenze angebracht worden sind. In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen b...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 4 Gesetzliche Vorschriften der Bundesländer

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die Angabe der Vorschriften derjenigen Bundesländer, in deren Nachbarrechtsgesetzen die Nachbarwand und die Grenzwand eine eingehende Regelung erfahren haben.mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.4 Die Frist zur Geltendmachung des Lichtrechtsanspruchs

Ebenso wie beim Fensterabwehrrecht ist beim Lichtschutzrecht eine Frist gesetzlich festgelegt, innerhalb der das Recht geltend gemacht werden muss. Nach Fristablauf ist der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung einer baulichen Anlage innerhalb des Mindestabstands ausgeschlossen. Welche Fristen beachtet werden müssen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.[1]mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1.2 Art der Ausübung

Die Regelung in § 59 Abs. 1 BNatSchG räumt jedermann das Recht zum "Betreten" der freien Landschaft ein, aber auch nicht mehr. Gemeint ist mit dieser Formulierung entsprechend dem natürlichen Sprachgebrauch ein Betreten der freien Landschaft "zu Fuß" etwa als Wanderer oder Spaziergänger.[1] Dass der Bundesgesetzgeber diesen Begriff in einem so engen Sinn verstanden wissen wi...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.1.2 Das Zustimmungserfordernis

Weil die Nachbarwand zum Teil auf fremdem Grund und Boden steht, ist die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks Voraussetzung dafür, dass die Nachbarwand legal errichtet wird; gehört das Nachbargrundstück mehreren Personen, müssen alle zustimmen. Wird eine Nachbarwand ohne Zustimmung des Nachbarn auf die Grundstücksgrenze gesetzt, handelt es sich um einen Grenzübe...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.2.3 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Nach § 903 BGB ist jeder Nachbar berechtigt, auch ohne Zustimmung des anderen Nachbarn sein an die Nachbarwand angebautes Haus abzureißen, wobei er allerdings diese selbst nicht beeinträchtigen darf. Dieses Recht wird auch nicht durch das Miteigentum an der Nachbarwand und damit nicht durch § 922 Satz 3 BGB eingeschränkt. Durch den Abriss ändert sich nach der Rechtsprechung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 8.4 Postversand

Beim Postversand ist zu beachten, dass der Vermieter beweisen muss, dass das Kündigungsschreiben in den Briefkasten des Mieters eingelegt wurde. Im Rechtsstreit kann sich der Mieter dann nicht mit dem Argument wehren, sein Briefkasten sei defekt oder Post würde gelegentlich entwendet, weshalb ihm das Kündigungsschreiben nicht zugehen konnte. Solche Risiken liegen in der Sphä...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.1 Objekt- und Umgebungsschutz

Der Denkmalschutz ist sowohl Objekt- als auch Umgebungsschutz insofern, als eine Beeinträchtigung eines Baudenkmals nicht nur dann vorliegt, wenn dessen Substanz verändert wird, sondern auch bei einer Veränderung der Umgebung des Baudenkmals, die sich negativ auf die Bedeutung des Denkmals auswirkt.[1] Deshalb sind in den Bundesländern Veränderungen in der Umgebung eines Baud...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.2 Erhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Denkmaleigentümers

Rechtsfolge der Denkmaleigenschaft ist zunächst die den Eigentümer treffende Erhaltungs- und Instandsetzungspflicht. Das Erhaltungs- und Instandsetzungsgebot ist in den Denkmalschutzgesetzen unterschiedlich formuliert und steht in allen Bundesländern unter einem ausdrücklichen gesetzlichen Zumutbarkeitsvorbehalt.mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.1.1 Abmarkungsantrag

Da die Abmarkung einer gemeinschaftlichen Grenze von zwei angrenzenden Grundstücken die Rechtsposition beider Grundstücksnachbarn betrifft, kann das Abmarkungsbegehren des einen Grundstücksnachbarn nicht ohne Einverständnis des anderen Grundstücksnachbarn durchgesetzt werden. Von diesem Grundsatz geht auch § 919 BGB aus, der bei Widerspruch des einen Nachbarn dem anderen die...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.4 Genehmigungspflicht für Veränderungen

Alle Denkmalschutzgesetze machen Veränderungen an Baudenkmälern und in ihrer Umgebung von einer Genehmigung abhängig. Es handelt sich um die zentrale Vorschrift des Denkmalschutzes, die eine präventive Kontrolle von beabsichtigten Veränderungen aus denkmalfachlicher Sicht hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Minimierung von Eingriffen und weitgehender Verwendung historischer ...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 7 Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch bei Unterschreiten der Grenzabstände

Wachsen auf einem Grundstück Bäume, Sträucher oder Hecken in einem geringeren Grenzabstand, als in den Nachbarrechtsgesetzen vorgeschrieben, hat der Nachbareigentümer einen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt dieser Gehölze. Der Anspruch ergibt sich aus § 1004 BGB i. V. mit der verletzten Grenzabstandsvorschrift bzw. unmittelbar aus den nachbarrechtlichen Vorschriften,...mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 2.1 Liegenschaftskataster

Bei der Ermittlung und Feststellung (d. h. der amtlichen Bestätigung) von Grundstücksgrenzen sowie ihre Abmarkung durch örtlich erkennbare Grenzmarken oder Grenzzeichen kommt dem Liegenschaftskataster eine zentrale Bedeutung zu. Das Liegenschaftskataster ist keine bundesweite katastermäßige Erfassung der Liegenschaften, sondern es handelt sich entgegen dem Sprachgebrauch um 1...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.2.3 Veränderungen des Wasserabflusses als Folge einer veränderten wirtschaftlichen Grundstücksnutzung

In erster Linie betrifft § 37 Abs. 1 WHG zielgerichtete Maßnahmen, mit denen der Ablauf wild abfließenden Wassers zum Nachteil des Grundstücksnachbarn verändert wird. Für die Praxis bedeutsamer sind aber bloß mittelbare Veränderungen des Wasserabflusses als Folge einer Änderung der wirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken. Was das betrifft, so war nach früherem Recht in den ...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta...mehr