Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2 Steuerermäßigung für die privat genutzte Wohnung

Wer an seinem privat genutzten Einfamilienhaus oder seiner Eigentumswohnung energetische Maßnahmen durchführt, kann bei Vorliegen der hier dargestellten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung auf seine jährliche Einkommensteuer nach § 35c EStG erhalten. Die folgende Checkliste zeigt vorab, welche Voraussetzungen für die Steuerermäßigung vorliegen müssen. Checkliste: Anspruch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Das Förderobjekt muss ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Vermietung, selbst wenn sie nur kurzfristig ist, gilt als Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen. Steht die Wohnung bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen leer, liegt nur dann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn der Leerstand vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.3 Beginn und Ende der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Der Zeitpunkt des Beginns der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist von großer Bedeutung. Der Anspruchsberechtigte kann nämlich nur die Aufwendungen für energetische Maßnahmen gefördert bekommen, die in diesem Zusammenhang entstanden sind. Vom Grundsatz her beginnt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken mit dem Tag des Einzugs. In der Praxis ist das aber nicht immer so ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.4 Alter des Förderobjekts

Eine energetische Maßnahme wird nach § 35c EStG nur gefördert, wenn es bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre ist (§ 35c Abs. 1 Satz 2 EStG). Das Alter des Förderobjekts bestimmt sich nach dem Beginn der Herstellung des Gebäudes. Dieser Tag ist genau festzustellen, denn dieser ist maßgeblich für die 10-Jahresfrist. Beginn der Herstellung des Gebäudes Als Begi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.6.1 Steuervergünstigung für mehrere Objekte

Hat der Steuerpflichtige mehrere Objekte, die er zu eignen Wohnzwecken nutzt, kann er für jedes der Objekte den Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch nehmen. Je nach Sachlage kann dies parallel oder nacheinander erfolgen. Problematisch wird es nur dann, wenn die Förderungen parallel erfolgen sollen. In diesem Fall muss nämlich festgestellt werden, in welcher Höhe sich die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.4 Geförderte Umfeldmaßnahmen

Umfeldmaßnahmen sind alle Maßnahmen und Investitionen, die dazu erforderlich sind, die energetische Sanierung durchzuführen. Dies sind insbesondere:[1] Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen, Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile, bautechnische Voruntersuchungen, beispielsweise zum Aufbau der Gebä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.3 Energieberater

Der Steuerpflichtige kann einen Energieberater mit der planerischen Baubegleitung oder der Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragen. Der Einsatz des Energieberaters ist aber keine Voraussetzung für den Erhalt der Steuervergünstigungen nach § 35c EStG. Wurde ein Energieberater beauftragt, muss es sich um eine Person handeln, die von der BAFA für das Förderprogra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäuderichtlinie: EU-Parlament segnet Sanierungsvorgaben ab

Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die nächste Hürde genommen. Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft schaut nun auf die nationale Umsetzung – und fordert bezahlbare Lösungen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD bis 2030 im Schnitt um 16 % und bis 2035 um 20 bis ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1 Kosten der Modernisierungsmaßnahme

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann der Vermieter die Miete um 8 % nach § 559 Abs. 1 BGB, unter den Voraussetzungen des § 559e Abs. 1 BGB um 10 % der Kosten der Modernisierungsmaßnahme erhöhen. Maßgeblich sind insoweit die Kosten, die für die jeweilige Mieterwohnung aufgewendet werden. Insbesondere Maßnahmen der energetischen Sanierung betreffen nic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.2.1 Ausnahmen von der Nachweispflicht

Der Nachweis ist nach § 71o Abs. 1 Satz 2 GEG dann nicht erforderlich, wenn das Gebäude nach 1996 errichtet worden ist, wobei es auf den Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung ankommt,[1] oder mindestens nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994[2] in der bis zum Ablauf des 31.1.2002 geltenden Fassung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.1.1 Hintergrund

Am 1.1.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern. CO2-Emissionshandel Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen Unternehmen, die mit Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel beliefern, seit dem 1.1.2021 einen Kohlendioxidpreis z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vom leeren Metropol-Büro zur Mietwohnung

11.300 Mietwohnungen statt leerstehender Büros: Dieses Umbaupotenzial sieht der Immobilienspezialist JLL in den 7 Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Bis 2025 könnte sich diese Zahl durch steigende Büroleerstände auf 20.000 Wohnungen erhöhen. Wie aktualisierte Berechnungen von Jones Lang LaSalle (JLL) zeigen, stehen in den Big...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.2.2 Hydraulischer Abgleich

Gegenüber § 3 EnSimiMaV ist der Anwendungsbereich des § 60c GEG nicht nur auf Gaszentralheizungssysteme beschränkt, sondern erstreckt sich auf sämtliche Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger. Ebenfalls abweichend von den Regelungen der EnSimiMaV erstreckt sich die Pflicht zum hydraulischen Abgleich auf sämtliche Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbstst...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.1.1 Praxis-Beispiel: Erneuerung des Außenputzes

§ 48 Satz 1 GEG i. V. m. Anlage 7 Nr. 1b stellt Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenwand (siehe hierzu Probst, Möglichkeiten energetischer Sanierung, Kap. 3.1.1), wenn der Außenputz erneuert wird und die Fläche der Erneuerung die Bagatellgrenze des § 48 Satz 2 GEG von 10 % überschreitet. Ausnahmen bestehen nach Anlage 7 Fußnote 2 GEG für Gebäude, die u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 4.1 Wärmepumpen

Mit § 60a GEG wird erstmals eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen eingeführt, was bislang nicht erforderlich war. Immer schon anders war dies im Fall von Heizungsanlagen mit Verbrennungsprozessen, die regelmäßig im Rahmen der Abgasmessung und Feuerstättenschau kontrolliert werden. Betroffen von der Betriebsprüfung sind nach § 60a Abs. 1 Satz 1 GEG Gebäude mit mindestens 6 Wohn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.1.2 Hydraulischer Abgleich

Nach § 3 Abs. 1 EnSimiMaV sind Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden ab 1000 m2 beheizter Fläche und in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.9.2023, in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten bis zum 15.9.2024 hydraulisch abzugleichen (zum Ablauf des hydraulischen Abgleichs siehe auch Probst, Möglichkeiten energetischer Sanierung, Kap. 3.4.2). Di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.1 Passivhaus (§ 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizKV)

Durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Änderung der HeizKV wurde zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausnahmen eine weitere eingeführt. Danach sind Räume in besonders energieeffizienten Gebäuden – das sind solche, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 pro Jahr aufweisen – von der Verbrauchserfassungspflicht und verbrauchsabhängigen Abrechnung betreffend di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.4 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen

In bestimmten Fällen ist es dem Vermieter aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben nicht möglich, durch Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern, sodass der Anreizeffekt des BEHG ins Leere geht. Daher sieht das CO2KostAufG unter bestimmten Umständen Ausnahmen von dem Aufteilungsmaßstab nach Maßgabe des spezifischen CO2-Ausstoßes vor. Dies ist vor al...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2 CO2-Kosten (CO2-Aufteilung)

Bereits seit dem 1.1.2021 ist für das Inverkehrbringen von fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas oder Diesel, sofern nicht bereits das europäische Emissionshandelssystems zur Anwendung kommt, ein sogenannter CO2-Preis (auch CO2-Kosten, CO2-Abgabe) nach dem BEHG zu entrichten. Dieser soll zur sparsamen Verwendung dieser treibhausgasverursachenden Brennstoffe anhalten. Die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grabpflegekosten

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Bestattung. Für Grabpflegekosten gibt es keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen (EFG 2009, 761 = DStRE 2009, 1060). Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH/NV 2020, 190 = HFR 2020, 235).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Angemessenheit der Bezüge

Rz. 29 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Bezüge des GesGf müssen der Höhe nach angemessen sein. Nur insoweit sind sie als > Betriebsausgaben der KapGes abziehbar und beim GesGf > Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Über den angemessenen Betrag hinausgehende Vergütungen sind vGA (> Rz 14 ff). Die Bezüge sind angemessen, wenn die Gesellschaft sie bei Anwendung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen: “…

1. Das Schadenereignis unterfällt dem Deckungsumfang des Haftpflichtversicherungsvertrages, weil es sich um eine gemäß Ziff. I. RBE versicherte gesetzliche Haftpflicht des Kl. aus den Gefahren des täglichen Lebens (BGH VersR 2012, 172) und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes handelt. a. Mit dem Fällen der Bäume um die Eissporthalle hat sich insbesondere nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 3 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 19 Dem um die Daten der Zeilen 13 bis 18 geminderten Betrag in Zeile 11 (gesondert festgestellter verbleibender Verlustabzug zum 31.12.2022, abzüglich nicht abzugsfähiger Verlust) ist in Zeile 19 der Verlust des VZ 2023 hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 53 der Anlage ZVE. Dieser Betrag ist um laufende Verluste, die nach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 9 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 4. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 68 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 69 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 70 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 71 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 72 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der dem vorangegangenen Wirtsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 11 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 2. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 84 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 85 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 86 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 87 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 88 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 13 EBITDA-Vortrag bezogen auf das laufende Wirtschaftsjahr

Zeile 100 In dieser Zeile ist das verbleibende EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Es ergibt sich aus dem Betrag aus Zeile 54 (EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs) abzüglich Zeile 55 (Verrechnung des EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres). Zeile 101 In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 3 Negative Einkünfte/Gewinnminderungen des laufenden Veranlagungszeitraums

Zeile 9 In dieser Zeile sind die negativen Einkünfte des Jahres 2023 aus Drittstaaten aus jeweils dem gleichen Staat und jeweils der gleichen Art einzutragen, sofern sie von dem Steuerpflichtigen direkt erzielt worden sind. Sind die Einkünfte über eine Personengesellschaft erzielt worden, sind die Beträge nicht in Zeile 9, sondern in Zeile 10 einzutragen. Der Betrag ist nach Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 10 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 3. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 76 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 77 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 78 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 79 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 80 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 8 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 5. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 60 In dieser Zeile ist der Abschlusszeitpunkt des 5. vorangegangenen Wirtschaftsjahres anzugeben. Dies ist erforderlich, weil der EBITDA-Vortrag je Wirtschaftsjahr ermittelt wird. Da auch Rumpfwirtschaftsjahre betroffen sein können, dient die Angabe des Abschlusszeitpunkts der Identifizierung des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Zeile 61 In Zeile 61 ist der EBITDA-Vortrag ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 12 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 1. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 92 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 93 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 94 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 95 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 96 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2022 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2022 noch nicht verrechneten Verlust...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Zeile 17 In diese Zeile ist der fortführungsgebundene (ausländische) Verlustvortrag aus dem Vorjahr einzutragen. Er ist der Veranlagung 2022 zu entnehmen. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des Gesamtbetrags am Ende des VZ 2023 an fortführungsgebundenen ausländischen Verlustvorträgen. Zeile 18 In Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 17 (fortführungsgebundener ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KS...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 36b-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 36b bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahrensrechtlich auf das Sani...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2023 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2023 ein nach §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 3.4 Equity Swaps

Im Rahmen von Equity Swaps ist mindestens ein Zahlungsstrom an die Entwicklung einer Aktie oder eines Aktienportfolios gekoppelt. Dem Equity Swap liegt, ebenfalls wie dem Zinsswaps, ein Nominalbetrag zugrunde, der nicht ausgetauscht wird. Zur Berechnung der zu leistenden Zahlung des einen Swappartners wird die innerhalb einer bestimmten Periode erzielte Performance einer Akt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.1 Verbleibender Sanierungsertrag

Zeile 1 In dieser Zeile ist der im Jahr 2023 entstandene Sanierungsertrag einzutragen. Der Sanierungsertrag besteht aus Vermögensmehrungen durch Erlass von Schulden oder entsprechende Betriebseinnahmen. Der Betrag ist aus Zeile 29 der Anlage ZVE zu entnehmen. Zeile 2 In Zeile 2 sind Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben einzutragen, die im Sanierungsjahr 2023 entstan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.8 Minderung der laufenden Verluste nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG

Zeile 41 Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Untern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage WiFö / 2.1 Tätigkeiten

Zeile 2 In dieser Zeile ist die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft anzugeben. Die Tätigkeit muss der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in dem in Zeile 1 genannten räumlichen Wirkungskreis dienen. Die Anlage sieht nur eine Zeile für ein Ziel vor (z. B. Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, Sanierung von Altlasten). Verfolgt di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Vor Zeilen 78 – 99 In den Zeilen 78-99 wird der abziehbare und der vortragsfähige Gewerbeverlust pro Sparte ermittelt. Bei Organschaft sind diese Zeilen nur von dem Organträger, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, auszufüllen, da die Verlustverrechnung nur auf der Ebene des obersten Organträgers erfolgt. Zeile 78 In Zeile 78 ist der auf die Sparte entfallende T...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personalabbau und seine Kos... / Zusammenfassung

Wenn Unternehmen ihre Kapazitäten und Kosten senken müssen, spielen die Personalkosten in diesen Überlegungen oft eine wichtige Rolle. Hier lässt sich noch am einfachsten eine schnelle Wirkung auf die laufenden Kosten und das Betriebsergebnis erzielen. Unternehmen versuchen Stammpersonal möglichst lange zu halten, um nicht bei einem späteren Bedarf durch den noch immer spürba...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 4.2 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 222 Dem um die Daten der Zeilen 216–221 korrigierten Betrag aus Zeile 215 ist in Zeile 222 der Verlust des laufenden VZ, also des VZ 2023, der jeweiligen Sparte hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Betrag aus Zeile 210 bzw., wenn der Betrag in der Vorspalte der Zeile 208 negativ ist, der Betrag aus der Vorspalte Zeile 208. Die Eintragung hat ohne Vorzeichen z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.14 Sanierungserträge nach § 3a EStG

Vor Zeilen 29–31 Die Zeilen 29–31 nehmen die Daten zur steuerlichen Behandlung der Sanierungserträge nach §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG auf. Diese Daten werden in die Anlage SAN übertragen. Einzelheiten werden in den Erläuterungen zu der Anlage SAN dargestellt. Ist das zu sanierende Unternehmen eine Organgesellschaft, treten die Wirkungen des § 3a EStG nach § 15 Satz 1 Nr. 1a KStG au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 4.1 Anfangsbestand

Zeile 215 In dieser Zeile ist der Ausgangswert für die Errechnung des noch für den Vortrag zur Verfügung stehenden Verlusts einzusetzen. Das ist der auf den Schluss des VZ 2022 gesondert festgestellte verbleibende Verlustabzug pro Sparte. In dieser Zeile einzutragen ist auch der festgestellte Verlust einer weggefallenen Sparte, wenn später wieder eine Sparte mit gleichartiger ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr