Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft

Leitsatz Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei Altenteilsverträgen

Leitsatz 1. Es muss dem Abzug von Versorgungsleistungen nicht entgegenstehen, wenn eine vertraglich vereinbarte Erhöhung des bar zu zahlenden Teils der Altenteilsleistungen, die zum 65. Lebensjahr des Berechtigten vorgenommen werden soll, unterbleibt, weil sie schlicht vergessen wurde. Bei Versorgungsverträgen, deren Abänderbarkeit bereits aus der Rechtsnatur des Vertrags fo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Behandlung von Wartungsgebühren beim Leasing

Leitsatz Wartungsgebühren für Leasinggegenstände sind gem. § 8 Nr. 1d GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, die Nutzfahrzeuge an Dritte im Rahmen eines Leasings überlässt. Für diese Fahrzeuge übernahm die Klägerin, wie vertraglich vereinbart, die Wartungsgebühren. Nach einer Außenprüfung rechnete das Finanzamt die Wartungsgebühren als...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz Die Erledigung eines Basisrentenvertrages durch einen gerichtlichen Vergleich kann ein rückwirkendes Ereignis darstellen. Sachverhalt Die Klägerin schloss im Jahr 2010 einen sogenannten Rürup-Rentenvertrag ab. In den Jahren 2010 bis 2016 machte sie die an die Versicherung gezahlten Beiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben geltend. Im Jahr 2017 schloss die Kl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten

Leitsatz 1. Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen ist zulässig, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist. 2. Eine solche Änderung ist anzunehmen, wenn sich die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuervergünstigungen für e... / 4 Fälle aus der Rechtsprechung

Kauf eines Größeren Grundstücks Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Woh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EstG

Leitsatz 1. Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gemäß § 3b EStG steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif‐)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach § 3b EStG erforderliche Trennung von Grundlohn und Zus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen ­Gesellschafters

Leitsatz Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Satz 2 EStG. "Gewinnminderungen" i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei fakultativen Steuerermäßigungen

Leitsatz Gilt der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 5 Satz 1 vierter Gedankenstrich RL 2003/96 mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuer­ermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch ke...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Leitsatz 1. Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. 2. Dies gilt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung

Leitsatz 1. Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger "nach GDPdU" zur Verfügung zu stellen, ist als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen unabhängig von den gemäß § 147 Abs. 1 AO bestehenden Aufzeichnungs-...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 EStG oder § 20 Abs. 2 EStG zu erfassen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausfall eines in der Krise der GmbH stehengelassenen Gesellschafterdarlehens

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich mit der Frage, ob und mit welchem Wert ein in der Krise der GmbH stehengelassenes Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2a EStG zu berücksichtigen ist. Das letzte Wort liegt beim BFH. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter einer GmbH, für die er im Oktober 2004 einen Antrag auf Erö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Revision

Rz. 84 In einem eventuellen Revisionsverfahren sind die VV 3206 ff. anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (VV 6215)

Rz. 18 Nach § 17 Nr. 9 bilden das Revisionsverfahren und das Verfahren über die Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung verschiedene Angelegenheiten. Nach VV 6215 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begründung der Revision (Nr. 1)

Rz. 3 Ebenso wie für die Begründung der Berufung (VV 4301 Nr. 2) erhält der Anwalt auch für die Anfertigung oder Unterzeichnung der Revisionsbegründung eine Vergütung. Im Gegensatz zum Berufungsverfahren ist im Revisionsverfahren eine form- und fristgerechte Begründung erforderlich; sie ist Zulassungsvoraussetzung (§§ 344, 345 StPO). Für den Gebührentatbestand kommt es aller...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme der Revision

Rz. 125 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nunmehr ebenfalls die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141, wenn die Revision zurückgenommen wird. Auch hier muss es sich nicht um die Rücknahme des eigenen Rechtsmittels handeln (vgl. Rdn 117 ff.). Zum Begriff der Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 113 ff.). Rz. 126 Kontrovers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ausnahme: Einlegung einer Berufung und Revision sowie ihre Begründung, Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301

Rz. 15 Die Vorschriften der Anm. zu VV 4300 und Anm. zu VV 4301 durchbrechen den in VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 1 aufgestellten Grundsatz, dass jede Einzeltätigkeit nach VV 4300 ff. eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt. Die Einlegung der Berufung oder Revision sowie ihre Begründung gelten zusammen als eine einzige Angelegenheit. Der Anwalt, der mit beiden Angelegenheit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Rz. 6 Die VV 3506 ff. sind auf alle Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision anzuwenden, soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (VV 6215)

Rz. 6 Für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist eine besondere Verfahrensgebühr aufgenommen worden, die niedriger als die Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren ist. Nach § 17 Nr. 9 bilden das Revisionsverfahren und das Verfahren über die Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung verschiedene Angelegenheiten. Rz. 7 Die bislang fehlende Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (VV 3506)

Rz. 14 Erfasst werden alle Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision, soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist, also diemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Wirksamkeitsko... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1 c) Die Revision der Kl. ist aber nicht begründet." aa) Widerklageantrag zu 1) Das BG hat den von der Kl. verwendeten § 4 (1) Buchst. c) ARB im Ergebnis zu Recht als unwirksam angesehen, soweit die Worte “und den Gegner' betroffen sind. [Unwirksamkeit der Regelung zur Berücksichtigung gegnerischen Vorbringens] (1) Auslegung der Klausel Die Auslegung von § 4 (1) Buchst. c...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Revisionsverfahren

Rz. 12 Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Revision treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Revisionsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 13 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften der VV 4130 ff. regeln die Vergütung des Verteidigers im Revisionsverfahren. Auch diese Vorschriften gelten – ebenso wie die VV 4106 ff. und VV 4124 ff. – unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Für Einzeltätigkeiten, wie etwa die Einlegung der Revision, ihre Begründung oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 6 Die Gebühr nach VV 4130 entsteht mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers nach Auftragserteilung im Revisionsverfahren, wobei auch hier zu differenzieren ist:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Die 1,3-Einigungsgebühr nach VV 1004

Rz. 162 Ist der Gegenstand der Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren oder in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder in einem Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anhängig, so erhöht sich der Gebührensatz auf 1,3. Für die Höhe der Gebühr kommt es also entscheidend darauf an, in welcher I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Haftung bei Kf... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [4] Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das AG sei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Haftung des Bekl. zu 2 als Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG grundsätzlich vorlägen, weil der Unfallschaden bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden und der Unfall nicht auf höhere Gewalt zurü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung

Rz. 40 Kommt es auf die Beschwerde hin zur Durchführung des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens, so ist die Verfahrensgebühr der VV 3506 auf die entsprechende Verfahrensgebühr des Revisionsverfahrens (VV 3206) oder des Rechtsbeschwerdeverfahrens (VV Vorb. 3.2.2, 3206) anzurechnen (Anm. zu VV 3506). Die Anrechnung greift auch, wenn der erhöhte Gebührensatz der VV 3508 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Schätzung der ... / 2 Aus den Gründen:

"… I. 1. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:" 2. Der Kl. stehe ein Schadensersatzanspruch gegen die Bekl. aus §§ 826, 31 BGB zu. Die Bekl. habe die Kl. durch das Inverkehrbringen des im streitgegenständlichen Fahrzeug verbauten Motors, der mit einer unzulässigen Abschalteinricht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Inhalt des Gutachtens muss die Stellungnahme zur Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sein. Die Beschränkung auf Berufung oder Revision, wie sie noch in § 21a BRAGO enthalten war, ist weggefallen. Unter VV 2101 fallen daher auch andere Rechtsmittel als Berufung oder Revision, also insbesondere das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde[4] (z.B. § 544 ZPO), der Rechtsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anrechnung gemäß Anm. zu VV 2100

Rz. 19 Nach VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 ist die Gutachtengebühr auf die Verfahrensgebühr, die im Rechtsmittelverfahren entsteht, anzurechnen (siehe hierzu VV 2100 Rdn 40 ff.). Rz. 20 Ungeachtet der Anrechnung handelt es sich bei der Gutachtentätigkeit um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt auch bei vollständiger Anrechnung der Gebühr eine voll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3512)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3512 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einlegung eines Rechtsmittels nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Rz. 30 Als Ausnahme zu § 17 Nr. 1 ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Ergänzung der VV Vorb. 4.1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Gericht desselben Rechtszugs noch durch die Verfahrensgebühren nach VV 4102 ff. abgegolten wird. Dies gilt sowohl für die Einlegung der Berufung oder Sprungrevision beim AG als auch für die Einlegung der Revision beim LG.[6] Rz. 31...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung (Anm. zu VV 2102)

Rz. 5 Auch bei der Gebühr nach VV 2102 ist eine Anrechnung vorgesehen (Anm. zu VV 2102). Soweit der Anwalt also Rechtsmittelauftrag erhält, ist die Prüfungsgebühr auf die entsprechende Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsmittelverfahrens anzurechnen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts zu prüfen und hier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 8 Hat sowohl der Angeklagte Revision eingelegt als auch die Staatsanwaltschaft, der Privat- oder Nebenkläger, so kann der Anwalt die Gebühr nach Nr. 1 und Nr. 2 gesondert verdienen, wenn er sowohl die Revision des Angeklagten begründet (Nr. 1) als auch zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft, des Privat- oder Nebenklägers Stellung nimmt (Nr. 2). Er erhält allerdin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 In vielen Fällen bedarf die Revision oder Rechtsbeschwerde der Zulassung durch das Vordergericht. Wird die Revision oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so kommt hiergegen gegebenenfalls die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese besondere Beschwerde ist abweichend von der allgemeinen Beschwerde (VV 3500), der Rechtbeschwerde (VV 3502) und den besonderen B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Tätigkeit in der Vorinstanz

Rz. 129 Schließlich muss der Verteidiger in der unmittelbaren Vorinstanz tätig gewesen sein; für den "neuen" Anwalt gilt Nr. 10, 1. Hs. nicht (Nr. 10, 2. Hs.). Beispiel 1: Der erstinstanzliche Verteidiger, der im Berufungsverfahren nicht tätig war, soll nunmehr als Verteidiger gegen das Berufungsurteil Revision einlegen. Die Vorschrift der Nr. 10, 1. Hs. gilt nicht. Der Verte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 geregelt. Soweit nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist (§ 2 Abs. 1), sind die Gebühren in den VV 3206–3211 geregelt. Die Gebühren in sozialgerichtlichen Verfahren bei Abrechnung nach Rahmengebühren (§ 3 Abs. 1) finden sich in den VV 3212, 3213. Rz. 2 Der Anwalt erhält eine Verfahrens- u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2103

Gesetzestext Rz. 1 Bei dieser Vorschrift handelt es sich um die Entsprechung der VV 2101 für Angelegenheiten, in denen im Rechtsmittelverfahren ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Rücknahme der Privatklage

Rz. 134 Entsprechend anzuwenden ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, wenn der Privatkläger seine Klage zurücknimmt (§ 391 Abs. 1 StPO). Das ist jetzt durch den neuen S. 2 der Anm. Abs. 1 klargestellt. Bislang wurde aber schon die analoge Anwendung befürwortet.[153] Voraussetzung ist, dass der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter des Privatklägers hat daran mitgewirkt, etwa der Verte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwalt war anstelle eines Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 66 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit ist danach zu differenzieren, ob der nach VV 3403 tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist. Hatte die Partei keinen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt, sondern hatte sie den Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten mandatiert, so ist die Vergütung nach VV 3403 stets erstattungsfähig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Antragstellung nach – angekündigter – Klagerücknahme

Rz. 143 Wird der Prozessbevollmächtigte auf Beklagtenseite erst nach Zustellung der Klagerücknahme eingeschaltet, ist ebenfalls keine notwendige Maßnahme zur Rechtsverteidigung gegeben, da die Einschaltung des Prozessbevollmächtigten nicht mehr erforderlich war. Dies hat in der Regel die Konsequenz, dass eine reduzierte Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8 für den Rechtsanwalt des Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 VV 4300 gilt für drei Einzeltätigkeiten, nämlich für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schriftmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebühr

Rz. 13 Für die Erstellung des Gutachtens erhält der Anwalt eine 1,3-Gebühr (auch dies entspricht dem früheren Recht nach der BRAGO: 13/10-Gebühr). Dies gilt auch dann, wenn ein am BGH zugelassener Rechtsanwalt die Erfolgsaussicht einer Revision zum BGH prüft. Die VV 2101 differenziert hier nicht. Eine der VV 3208 o.Ä. vergleichbare Vorschrift fehlt. Zudem erfordert die Erste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [14] Die Revision der Bekl. hat Erfolg. Sie führt, soweit das BG zum Nachteil der Bekl. erkannt hat, zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. [15] 1. Mit der Begründung des BG kann ein Kaufpreiserstattungsanspruch des Kl. gegen die Bekl. wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. §§ 826, 31 BGB nicht bejaht werden. Das BG...mehr