Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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§ 41 Strafrecht / f) Ablehnung von Staatsanwälten

Rz. 297 Über die Möglichkeit einer Ablehnung von Staatsanwälten besteht Streit, denn die StPO benennt keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung. Da die überwiegende Meinung[137] die analoge Anwendung der §§ 22 ff. StPO ablehnt, gelten folgende Grundsätze: Die Prozessbeteiligten haben kein Recht auf Ablehnung eines ausgeschlossenen oder befangenen Staatsanwalts; der Vertei...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einlegung der Berufung

Rz. 375 Die Berufung[191] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichters und des Jugendschöffeng...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 381 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der von § 317 StPO gesetzten ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

Rz. 212 Die Revision ist auch zuzulassen, wenn ein vom Beschwerdeführer geltend gemachter Verfahrensmangel vorliegt und die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. Ein Verfahrensmangel ist ein Fehler, der dem Finanzgericht bei der Handhabung des Verfahrens unterlaufen ist. Es genügt nicht, dass das Verfahren wegen falscher Anw...mehr

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§ 14 Europarecht / 3. Vorlageverfahren

Rz. 18 Es ist darauf hinzuweisen, dass der weitaus größte Teil der Verfahren vor dem EuGH Vorabentscheidungsverfahren sind. Der EuGH hat Empfehlungen zur Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen durch die innerstaatlichen Gerichte veröffentlicht, die den nationalen Gerichten den praktischen Umgang mit den Vorabentscheidungsverfahren erleichtern sollen.[42] Diese Hinweise sind ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Antrag auf Unterbrechung

Rz. 274 Nach § 222a Abs. 1 StPO ist der Verteidigung spätestens bis zur Hauptverhandlung die Besetzung des Gerichts – einschließlich der Frage des Vorsitzes und der Ergänzungsrichter bzw. Ergänzungsschöffen – mitzuteilen, sofern es sich um ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Land- bzw. Oberlandesgericht handelt. Dieser Mitteilungspflicht entspricht das Recht der Verteidi...mehr

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§ 41 Strafrecht / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 406 Dem Strafverfahren gegen Herrn A wird in der Öffentlichkeit eine hohe Beachtung geschenkt. Der Fortsetzungstermin findet an einem Freitagnachmittag statt. Dort haben sich jedoch lediglich noch zwei Zuhörer im Gerichtssaal eingefunden. Nach Sitzungsende und Urteilsverkündung stellt der Verteidiger des Herrn A fest, dass am Haupteingang des Landgerichtes ein Schild mit...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 78 Die VwGO sieht als Rechtsmittel die Berufung (§§ 124 ff. VwGO), die Revision (§§ 132 ff. VwGO) und die Beschwerde (§§ 146 ff. VwGO) vor. Die gegen Gerichtsbescheide (§ 84 VwGO) gegebenen Rechtsmittel ergeben sich aus § 84 Abs. 2 VwGO. Durch diverse Gesetzesnovellen (6. VwGOÄndG, RmBereinVpG, 1. JuMoG) wurden die verfahrensrechtlichen, formellen und materiellen Vorauss...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Überprüfung der Besetzung und Rüge fehlerhafter Besetzung

Rz. 272 Die Überprüfung der Besetzung des Gerichts durch den Verteidiger ist zumindest aus zwei Gründen unentbehrlich: Zum einen garantiert sie das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und zum anderen sichert sie ihm die Möglichkeit der Revision mit dem absoluten Revisionsgrund der Besetzungsrüge, § 338 Nr. 1 StPO. Die Besetzungsrüg...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Falsche Gesetzesanwendung

Rz. 224 Das Gesetz ist verletzt, wenn das Finanzgericht eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat, also bei falscher Gesetzesanwendung. Das Finanzgericht kann einen Interpretationsfehler oder einen Subsumtionsfehler begangen haben. Zu den Normen von Bundesrecht, auf deren Verletzung ein angefochtenes Urteil beruhen kann, gehören Gesetze, Rechtsverordnungen, Sat...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Gegenstand und Mittel der Überprüfung der Besetzung

Rz. 275 Die wesentlichsten Prüfungspunkte hinsichtlich der Besetzung sind:mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Bindung an Feststellungen

Rz. 226 Bei allem ist der BFH gem. § 118 Abs. 2 FGO an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichtes gebunden. Er darf die Tatsachen nicht selbst feststellen, etwa indem er erstmals im Revisionsverfahren vorgetragene Tatsachen berücksichtigt.[338] Außerdem ist der BFH an Feststellungen des Finanzgerichts über Bestehen und Inhalt von Vorschriften des nicht revisiblen R...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 8 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an den Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[10] Dazu kann das Geric...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 710 Muster 4.73: Berufungsbegründung Muster 4.73: Berufungsbegründung An das Landesarbeitsgericht _____ In dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte und Berufungsbeklagte – Prozessbevol...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Rechtssatzfehler; ausnahmsweise fehlerhafte Sachverhaltsermittlung

Rz. 225 Eine Rechtsverletzung kommt zum einen bei Fehlern im Rechtssatz in Betracht – wenn das Gericht also Rechtsnormen übersieht oder nicht anwendet, der Entscheidung falsche Rechtsnormen zugrunde legt, ihm Auslegungs- oder Interpretationsfehler unterlaufen oder unbestimmte Rechtsbegriffe falsch bestimmt. Zum anderen können Rechtsverletzungen begründet liegen in Fehlern im...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Klagebegründung und Antrag

Rz. 137 Muster 39.13: Klagebegründung und Antrag Muster 39.13: Klagebegründung und Antrag An das Finanzgericht Köln In dem Finanzrechtsstreit Meyer u.a. gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt nehmen wir Bezug auf die Klage vom 23.1.2020 und beantragen,mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 13 Lässt das LSG in dem Urteil die Revision nicht zu, kann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beträgt einen Monat, die Begründungsfrist zwei Monate nach Zustellung, § 160a Abs. 1 SGG. Die Begründungsfrist kann einmal auf einen vor Ablauf gestellten begründeten Antrag bis zu einem Monat verlängert werden. Weit...mehr

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§ 41 Strafrecht / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 410 Bei Vorliegen eines relativen Revisionsgrundes muss das Urteil gem. § 337 Abs. 1 StPO auf einer Verletzung des Gesetzes beruhen, d.h. bei Verfahrensfehlern kommt es darauf an, ob im Einzelfall ein rechtsfehlerfreies Verfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.[211] Dieser ursächliche Zusammenhang zwischen Verfahrensfehler und Urteil muss aber nic...mehr

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§ 41 Strafrecht / 7. Sitzordnung

Rz. 298 Die Frage der Sitzordnung scheint eine vermeintlich unwichtige Angelegenheit zu sein. Doch sollte man die – auch psychologischen – Wirkungen der richtigen Sitzordnung nicht unterschätzen. Es muss daher selbstverständlich sein, dass der Angeklagte Anspruch auf einen Platz im Sitzungssaal hat, der seiner Würde und seinem Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Ve...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Entscheidung des BFH

Rz. 217 Der BFH entscheidet (vgl. Rdn 237) durch Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde, § 116 Abs. 5 S. 1 FGO. Er soll seine Entscheidung kurz begründen, § 116 Abs. 5 S. 2 FGO.[328] Von einer Begründung kann er absehen, wenn der Beschwerde stattgegeben wird oder wenn sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulas...mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Umdeutung und Hinweispflicht

Rz. 117 Hat der Kläger die falsche Klageart gewählt, ist eine unrichtig bezeichnete Klage nicht ohne weiteres abweisungsreif. Es besteht die Möglichkeit der Umdeutung. Das Gericht trifft eine Hinweispflicht. Auf die Wortwahl kommt es nicht an; das Erklärte ist im Fall einer missverständlichen oder unrichtigen Bezeichnung auszulegen, evtl. umzudeuten. Der Vorsitzende hat gem....mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 225 Gem. § 233 ZPO ist einer Partei bei Versäumung einer Notfrist oder einer anderen dort aufgeführten Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne ihr Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten – jedoch nicht dessen Personals – steht einem Verschulden der Partei gleich, § 85 Abs. 2 ZPO.[169] D...mehr

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§ 14 Europarecht / 2. Vorlagepflicht

Rz. 16 Zur Vorlage einer entscheidungserheblichen Frage verpflichtet sind die letztinstanzlichen Gerichte ( Art. 267 Abs. 3 AEUV). Vorlagepflichtige Gerichte sind nach der herrschenden Meinung, der offenbar auch der EuGH zuneigt, nicht nur diejenigen mitgliedstaatlichen Gerichte, deren Entscheidungen generell nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden können (also insbesonder...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Mitwirkungspflicht der Beteiligten

Rz. 140 Tatsächlich trägt das Gericht aber nicht die alleinige Sachaufklärungspflicht. Die Beteiligten, insbesondere auch das Finanzamt,[192] haben eine Mitwirkungspflicht. Diese ergibt sich aus § 76 Abs. 1 S. 2–4 und aus § 76 Abs. 3 FGO. Denn nach § 76 Abs. 1 FGO sind die Beteiligten bei der Erforschung des Sachverhaltes von Amts wegen durch das Gericht "heranzuziehen". Sie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 689 Das BAG ist im Revisionsverfahren an den vom LAG festgestellten Sachverhalt gebunden, es sei denn, dass eine begründete Verfahrensrüge erhoben worden ist (§ 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 561 Abs. 2 ZPO).[1121] Es muss deshalb sorgfältig geprüft werden, ob der im Tatbestand des LAG-Urteils festgestellte Sachverhalt zutreffend ist. Dies gilt insbesondere für die Feststellung...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Ist der Titel nur vorläufig vollstreckbar, trägt der Gläubiger das Risiko einer vorzeitigen Vollstreckung bei späterer Aufhebung des Vollstreckungstitels in einem Rechtsmittelverfahren. Der Anspruch des § 717 Abs. 2 ZPO ist ein Ersatzanspruch aus einem übernommenen Risiko. Er soll dem Schuldner einen Ausgleich für die unter Umständen unvermeidbaren Nachteile geben, di...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen

Rz. 300 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[139] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden. Versteht man unter Ordnun...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Gebühren – Gegenstandswert

Rz. 8 Die Anwaltsgebühren in Verfassungsbeschwerdesachen sind nach § 37 Abs. 2 RVG i.V.m. Teil 3 (u.a. öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (Revision) des Vergütungsverzeichnisses zu berechnen (RVG-VV 3206, 3207 und 3210). Demnach erhält der Rechtsanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV 3206 i.H.v. 1,6.[34] Mi...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Exkurs: Musterfeststellungsverfahren

Rz. 112 Weiterführende Literatur: Augenhofer, Musterfeststellungsklage – offene Fragen zur Verjährung, VuR 2019, 83; Beck, Musterfeststellungsklageverfahren und einheitliche Tatsachenfeststellung, ZIP 2018, 1915; Beckmann/Waßmuth, Die Musterfeststellungsklage, WM 2019, 45 (Teil I), 89 (Teil II); Bruns, Instrumentalisierung des Zivilprozesses im Kollektivinteresse durch Grupp...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 376 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung): Konkludenter Antrag

Leitsatz Ein Antrag zur Istbesteuerung gem. § 20 Abs. 1 UStG kann auch konkludent gestellt werden, z. B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nim...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) "Grundsätzlich" – was ist das?

Rz. 206 Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn die Entscheidung durch den BFH aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen (abstrakten) Interesse liegt.[299] Entscheidend ist, ob das Interesse eines größeren Kreises von Steuerpflichtigen an der einheitlichen Handhabung und Entwicklung des Rechts be...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 In presserechtlichen Auseinandersetzungen ist es regelmäßig das Anliegen des Betroffenen, ein Verbot bestimmter Äußerungen in Bezug auf seine Person zu erwirken, solange mit deren tatsächlicher Wiederholung – bspw. aufgrund eines akuten Skandals – gerechnet werden kann. Zwar liegt eine Wiederholungsgefahr im Rechtssinne schon dann vor, wenn ein Eingriff einmal stattge...mehr

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§ 39 Steuerrecht / k) Vollmachtsurkunde

Rz. 124 Die schriftliche Vollmacht ist Prozesshandlungsvoraussetzung.[152] Erhebt der Prozessbevollmächtigte die Klage, muss er deshalb grds. dem Gericht eine schriftliche Vollmacht einreichen, § 62 Abs. 6 S. 1 FGO. Eine dem Finanzgericht vorgelegte Vollmacht berechtigt auch zur Einlegung der Revision Jahre später, wenn die Vollmacht den Bevollmächtigten zur Einlegung von Re...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides

Rz. 183 Muster 39.15: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides Muster 39.15: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kündigungsberechtigung

Rz. 314 Der Kündigende muss berechtigt sein, die Kündigung auszusprechen.[525] Bei einem Mehrpersonenarbeitgeber muss die Kündigung von allen Erklärungsberechtigten gemeinsam erklärt werden. Anderenfalls ist sie unwirksam. Die Berechtigten können sich jedoch gegenseitig bzw. einer den anderen zur Abgabe der Kündigungserklärung ermächtigen. Der Bevollmächtigte, auch der Recht...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Revisionsbegründung

Rz. 232 Muster 39.20: Revisionsbegründung Muster 39.20: Revisionsbegründung An den Bundesfinanzhof Az. des BFH _____ In dem Finanzrechtsstreit Meyer u.a. gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt Namens und in Vollmacht der Kläger beantragen wir, das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.12.2020, Az. _____, und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 20.12.2019 aufzuheben und unter Abän...mehr

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§ 41 Strafrecht / ii) Rechtsbeschwerde

Rz. 473 Als einziges Rechtsmittel gegen das Urteil oder den Beschluss des Gerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG zulässig. Das Verfahren richtet sich entsprechend § 79 Abs. 2 OWiG nach den strafprozessualen Vorschriften über die Revision. Rz. 474 Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Amtsgericht einzulegen, es sei denn, der ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsbeschwerde

Rz. 100 Gem. § 79 Abs. 3 OWiG gelten für die Rechtsbeschwerde und das weitere Verfahren die Vorschriften der StPO und des GVG über die Revision entsprechend. Gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 Abs. 1 StPO beträgt die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde eine Woche nach Verkündung des Urteils. Gem. § 79 Abs. 4 OWiG beginnt die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwer...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht

Rz. 132 Muster 22.17: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Muster 22.17: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Allgemeine Gerichtsvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Der Vollmachtgeber _____ bestellt zu seinem Bevollmächtigten: _____. ...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: London Court of International Arbitration (LCIA)

Rz. 42 Seit dem 1.10.2020 ist die neue Fassung der LCIA-Schiedsordnung in Kraft. Sie dürfte auch bald in deutscher Sprache vorliegen. Auskünfte erteilt der London Court of International Arbitration (LCIA), 70 Fleet Street, London EC4Y 1EU, Großbritannien, Tel.: +44–(0) 20 7936 6200. Internet: www.lcia.org. Muster 36.11: London Court of International Arbitration (LCIA) Muster ...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 29 Im Prinzip gilt für internationale Schiedsvereinbarungen das Gleiche wie für nationale. Grundlegend unterscheiden sie sich aber in der Frage nach dem anwendbaren Recht, die sich wie bei allen Verträgen mit Auslandsbezug stellt. Wegen der Vielzahl von möglichen Konstellationen können hier nur einige sehr allgemeine Hinweise gegeben werden. Zunächst muss unterschieden we...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / a) EuGVO

Rz. 42 Die EuGVO unterscheidet zwischen der Anerkennung und der Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung. Die Anerkennung erfolgt ipso iure ohne besonderes Verfahren (Art. 36 Abs. 1 EuGVO), kann allerdings auf Antrag unter den Voraussetzungen des Art. 45 EuGVO versagt werden. Die Neufassung der EuGVO hat zudem das Exequaturverfahren zumindest formal abgeschafft (Art. 3...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 7 Regelungsinhalt der Feststellungen

Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG ist insbesondere über folgende Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden: die Entscheidung über die Besteuerung des jeweiligen Erwerbsvorgangs dem Grunde nach;[2] eine Steuerbefreiung dem Grunde und der Höhe nach; die als Steuerschuldner in Betracht kommenden natürlichen oder juristischen Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (4) Zu beurteilende Unternehmen

Rz. 164 Nach dem (insoweit nach wie vor eindeutigen) Wortlaut des Gesetzes ist die maßgebliche Beschäftigtenzahl jeweils bezogen auf die übergehende wirtschaftliche Einheit zu bestimmen. Gehen also im Rahmen ein und desselben Übertragungsvorgangs auf einen Erwerber mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer oder verschiedener Vermögensarten über, sin...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. §§ 90a, 115 Abs. 2 FGO – Darlegung von Zulassungsgründen gegen ein FG-Urteil, in dem festgestellt wird, dass ein Gerichtsbescheid als Urteil wirkt

Der Kläger wandte sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil. Mit diesem war festgestellt worden, dass der vom Kläger gem. § 90a Abs. 2 S. 1 FGO gestellte Antrag auf mündliche Verhandlung unzulässig sei und das Verfahren daher durch den Gerichtsbescheid beendet worden sei und dieser daher gem. § 90a Abs. 3 Halbs. 1 F...mehr