Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbeginn

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.2 Rentenbeginn ohne vorherigen Verletztengeldbezug

Rz. 7 Hat der Verletzte keinen Anspruch auf Verletztengeld, so entsteht gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 der Anspruch auf Rente an dem Tag, der auf den Versicherungsfall folgt. Dies kommt in Betracht, wenn der Versicherte infolge des Versicherungsfalls nicht arbeitsunfähig i. S. der Krankenversicherung geworden ist, Wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Versicherungsfalls z. B. Schüle...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.3 Rentenbeginn bei späterem Eintritt der rentenberechtigenden MdE und bei Wiedergewährung

Rz. 8 Sowohl bei späterem Eintritt der rentenberechtigenden MdE infolge einer Verschlimmerung oder wegen der Auswirkungen eines Folgeunfalls als auch bei Wiedergewährung einer entzogenen Rente beginnt der Anspruch auf Rente an dem Tag, der auf den Tag nach Eintritt der rentenberechtigenden MdE folgt. Hat der Versicherte auf die Rente verzichtet, so kann er gleichwohl später ...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.1 Rentenbeginn nach Verletztengeldbezug

Rz. 6 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls Anspruch auf Verletztengeld (§ 45), beginnt die Rente an dem Tag, der dem Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet (vgl. Abs. 1 Nr. 1). Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherte tatsächlich Verletztengeld bezogen hat (BSG, Urteil v. 15.5.2012, B 2 U 31/11 R). Der Anspruch auf Verletztengeld endet gemäß...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.3 Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 9 Darüber hinaus muss die Rente nach den Vorschriften des SGB VI berechnet worden sein. Ist bei einer Rente, die nach dem 31.12.1991 begonnen hat, dennoch das Recht anzuwenden, das vor Inkrafttreten des SGB VI galt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten nicht § 307e, sondern § 307f anzuwenden (Abs. 4). Eine solche Fallkonstellation kann sich beispielsweise ergeben, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.1.2 Anzahl und Stichtag

Rz. 17 Der Versicherte muss mindestens 396 Kalendermonate (= 33 Jahre) mit Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 zurückgelegt haben. Zu berücksichtigen sind bei den von der Vorschrift erfassten Bestandsrenten nur diejenigen Grundrentenzeiten, die der Rente am 31.12.2020 zugrunde lagen (Abs. 1 Satz 5). Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307f regelt für Bestandsrenten, die nach dem Recht vor Inkrafttreten des SGB VI (zum 1.1.1992) berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. Erfasst sind nicht nur Bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307e regelt für Bestandsrenten, die nach dem (zum 1.1.1992) in Kraft getretenen SGB VI berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. § 307e ist eine Übergangsvorschrift...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.1 Beitragsfreiheit

Rz. 7 Die Regelung über die Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller enthält eine Ausnahme von § 239 i. V. m. § 250 Abs. 2, wonach grundsätzlich auch von Rentenantragstellern seit dem 1.1.2009 nach den Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (vgl. die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) Beiträge zu zahlen und zu tragen sind (vgl. Komm. zu § 239)...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 Erfasst sind nicht nur die Regelaltersrente (§§ 35, 235) und die vorgezogenen Altersrenten (§§ 36 ff., 236 ff.), sondern sämtliche Rentenarten i. S. v. § 33 , also insbesondere auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Eine Beschränkung auf Altersrenten lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen. Auch der Sinn und Zweck des Zuschlags für langjährige...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.5 Rentenzahlung am 31.12.2020

Rz. 11 Schließlich muss die Rente am 31.12.2020 geleistet worden sein (Abs. 1 Satz 2). Geleistet wird eine Rente, wenn sie tatsächlich zur Auszahlung gelangt. Verzichtet der Versicherte beispielsweise auf die Geltendmachung der Rente, obwohl er am 31.12.2020 sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, so findet § 307e keine Anwendung. Nimmt er die Rente zu einem späteren Zei...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.3.4 Zugangsfaktor

Rz. 26 § 307e Abs. 3 legt den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn) vervielfältigt werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen. Die gesonderte Bestimmung des Zugangsfaktors für den Zuschlag ist notwendig, weil die persönlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.2 Grundrentenzeiten

Rz. 28 Die Ermittlung des Zuschlags für die von § 307f Abs. 5 erfassten Versicherten erfordert – wie bei Neurenten nach § 76g Abs. 1 und Bestandsrenten nach § 307e Abs. 1 – zunächst, dass mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind. Zwar ergibt sich dies nicht unmittelbar aus Abs. 5. Die Vorschrift nimmt jedoch ausdrücklich auf § 76g Abs. 2 Bezug, indem sie best...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.4 Rentenanspruch am 31.12.2020

Rz. 10 § 307e findet nur Anwendung, wenn der Versicherte (noch) am 31.12.2020 (= Tag vor Inkrafttreten des Grundrentengesetzes) Anspruch auf die nach dem SGB VI berechnete Rente hatte. Ist der Rentenanspruch vor dem Stichtag (31.12.2020) entfallen, wird kein Zuschlag für langjährige Versicherung gewährt. Beginnt die Rente ab Inkrafttreten des Grundrentengesetzes, d. h. ab de...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.4 Zugangsfaktor

Rz. 25 § 307f Abs. 7 legt den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn) multipliziert werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen. Die gesonderte Bestimmung des Zugangsfaktors für den Zuschlag ist notwendig, weil die persönliche...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 23 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.2 Waisen und "Versorgungswaisen" (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze ab 1.1.2017 vollständig neu gefasst, indem auf den neuen Versicherungspflichttatbestand für Waisenrentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b verwiesen wird. Die Neuregelung bringt aber im Wortlaut nur unzureichend zum Ausdruck, dass diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 307h Evalu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sie steht im Zusammenhang mit § 76g sowie §§ 307e und f, die für Neurenten (mit einem Rentenbeginn ab Inkrafttreten des Grundrentengesetzes am 1.1.2021) sowie für Bestandsrenten, die am 31.12.2020 bereits eine Rente bezogen haben, unter den dort genannten Voraussetzungen einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung vorsehen. Der Zuschlag soll sicherste...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.3 Höhe des Zuschlags (Abs. 3)

Rz. 21 Die Ermittlung der Höhe des Zuschlags für die Bestandsrenten nach § 307f Abs. 1 orientiert sich im Grundsatz an der Regelung für Neurenten (mit einem Rentenbeginn ab dem 1.1.2021) in § 76g Abs. 4 (vgl. dazu die dortige Komm.), enthält jedoch auch Abweichungen, die dem Umstand geschuldet sind, dass § 307f Abs. 1 an den Zuschlag nach Mindesteinkommen gemäß Art. 82 RRG a...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen der früheren Regelung in § 381 Abs. 3 RVO. Sie knüpft für einen eng begrenzten Personenkreis an die Rentenantragstellermitgliedschaft (§ 189) und an die allgemein geltende Beitragsregelung des § 239 für Rentenantragsteller an. Nur ein Teil der Rentenantragsteller wird für die Zeit von der Stellung des Rentenantrags bis zum Begi...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.3 Hypothetische Familienversicherung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 27 Die Regelung über die Beitragsfreiheit im Falle einer möglichen Familienversicherung nach Nr. 3 ist mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) dahingehend geändert worden, dass (neben der Schreibweise) nunmehr auf die Versicherungspflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 verwiesen wird. Zur Begründung ist (in BT-Drs. 19/6337 S. 136...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Vorschriften über den Beginn der Rente und das Ende des Verletztengeldes (§ 46 Abs. 3) neu strukturiert. Die Regelung entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 580 Abs. 2 bis 4, § 589 Abs. 1 Nr. 3, § 590 Abs. 4, § 592 Abs. 1 Satz 2, § 634, § 635 RVO). Eine § 634 Abs. 3 RVO entsprechende Regelung, wonach Re...mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Alljährlich erfolgt mit Wirkung zum 1. Juli des Jahres eine Rentenpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der prozentuale Anpassungsfaktor der gesetzlichen Rente aus der Rentenversicherung wird gemäß § 95 Abs. 1 für den JAV als Grundlage für die Berechnung der Verletztenrenten, der Renten an Hinterbliebene (§§ 65 bis 68), der laufenden Beihilfen an Hinterbliebe...mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aktualisierung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) in Fällen, in denen zwischen Versicherungsfall und Leistungsbeginn der von Gesetzes wegen festgesetzte bzw. pauschalierte JAV eine Erhöhung erfahren hat. Dem Versicherten soll es nicht zum Nachteil gereichen, dass zwischen dem Versicherungsfall und dem Rentenbeginn ein längerer Zeitraum liegt. ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte

Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Einkünfte sindmehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.4 Besitzschutzprüfung bei Zahlung von Beiträgen nach Beginn einer Altersrente

Rz. 15 Nach Abs. 3 der Vorschrift werden bei einer Folgerente zusätzlich zu den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten auch persönliche Entgeltpunkte aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente zugrunde gelegt, wenn die Beiträge noch nicht zu Zuschlägen an Entgeltpunkten bei einer Vorrente geführt haben. Bei dieser am 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.3 Übergangsregelung zur Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 6 Im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde in § 38 mit Wirkung zum 1.1.2012 eine neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Nach § 38 haben Versicherte bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bereits nach Vollendung ihres 65. Le...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.2 Versichertenrente nach Wegfall einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente

Rz. 10 Soweit als Vorrente eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen worden ist, ergibt sich der Besitzschutz für persönliche Entgeltpunkte aus Abs. 1 Satz 2. Voraussetzungen für die Anwendung dieser Besitzschutzregelung sind: der tatsächliche Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente, das Ende des B...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.3 Besitzschutzprüfung bei Zahlung von Beiträgen nach Beginn einer Altersrente

Rz. 24 Nach Abs. 3 der Vorschrift werden bei einer Folgerente zusätzlich zu den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten auch persönliche Entgeltpunkte aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente (§ 76d) zugrunde gelegt, wenn die Beiträge noch nicht zu Zuschlägen an Entgeltpunkten bei Berechnung einer Vorrente geführt haben. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Folgeänd...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.1 Versichertenrente nach Wegfall einer Altersrente

Rz. 4 Haben Versicherte eine Altersrente bezogen, werden ihnen nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für eine spätere Versichertenrente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, und zwar unabhängig davon, wie groß die Lücke zwischen dem Wegfall der zuerst bezogenen Altersrente und der Folgerente ist. Von der Besitzschutzregelung des Abs. 1 Satz 1 werde...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.1 Vollwertige Beitragszeiten

Rz. 5 Die Legaldefinition des Begriffs "vollwertige Beitragszeiten" ergibt sich aus Abs. 2 der Vorschrift. Danach sind Zeiten mit vollwertigen Beiträgen Kalendermonate, die mit Beiträgen belegt und nicht beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. Abs. 3 oder § 246 sind, weil es sich um Kalendermonate handelt, die nach Abs. 3 Satz 1 sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 26 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurden dem Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.1998 (Art. 33 Abs. 10 des Gesetzes) die Sätze 2 bis 4 mit folgendem Wortlaut angefügt: "Als beitragsgeminderte Zeiten gelten Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.2 Steuerfreie Rentenanteile

Rz. 7 Neben den Einkünften i. S. v. § 2 Abs. 5 EStG ist nach Abs. 2 Nr. 2 auch der steuerfreie Teil der Renten des Leistungsberechtigten und seines Ehepartners und Lebenspartners i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 4 EStG anzurechnen (vgl. zum Umfang des steuerfreien Teils der Rente die in vorgenannter Bestimmung enthaltene Tabelle). Damit wird dem Ums...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.2 Beitragszeiten als beitragsgeminderte Zeiten

Rz. 7 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b sind Kalendermonate, die a) sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder einer Ersatzzeit (Abs. 3 Satz 1), b) mit einer Berufsausbildung (Abs. 3 Satz 2), c) mit Inflationsbeiträgen (§ 246 Satz 1), d) mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer fiktiven beruflichen Ausbildung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Besitzschutz für Folgerenten in einer dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vergleichbaren Weise. Grundsätzlich sollen Rentenberechtigte, die in naher Vergangenheit bereits eine Rente bezogen hatten, bei einem erneuten Rentenanspruch aus demselben Versicherungsverhältnis mindestens die Rente in bisheriger Höhe weiter erhalten. Während nach d...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.1 Hinterbliebenenrenten im Anschluss an Versichertenrenten

Rz. 18 Der Berechnung einer Hinterbliebenenrente sind mindestens die persönlichen Entgeltpunkte einer bisherigen Versichertenrente des Verstorbenen zugrunde zu legen, wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Versichertenrentenbezuges beginnt (Abs. 2 Satz 1). Ein Versichertenrentenbezug i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 98 Reihenf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist auf der Grundlage des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist mit Wirkung zum 1.1.1992 als Folge der Wiedervereinigung der Passus "außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzbuches" in Satz 1 durch die Wörter "im Ausland" ersetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Kindererziehungszeiten wurden durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) v. 11.7.1985 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeiten eingeführt, die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben. Dabei sah das HEZG die Anerkennung von Kindererziehungszeiten lediglich für die erst...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Altersteilzeit / 3.2 Voraussetzungen der Altersteilzeit

Der Arbeitnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit muss um die Hälfte reduziert werden. Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa 3 Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.3 Rentenerhöhung

Rz. 139 Wird die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöht, ist weiterhin der ursprüngliche Ertragsanteil auf den neuen Rentenbetrag anzuwenden. Dies folgt daraus, dass sich die Rente als solche nicht verändert, sondern lediglich ihr innerer Wert erhalten bleibt.[1] Praxis-Beispiel Ertragsanteil bei Rentenerhöhung aufgrund Wertsicherungsklausel X zahlt Y eine Leibrente...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einkom...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.2 Bindung an die Lebenserwartung mehrerer Personen

Rz. 136 Hängt die Dauer einer Leibrente von der Lebenszeit mehrerer Personen ab, ist der Ertragsanteil nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 EStDV zu ermitteln. Das gilt auch, wenn die Rente mehreren Personen, z. B. Ehegatten, gemeinsam mit der Maßgabe zusteht, dass sie beim Ableben des zuerst Versterbenden herabgesetzt wird. In diesem Fall ist bei Ermittlung des Grundbetrags der Rente, da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Checkliste: Altersteilzeit

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Laufzeit

Rz. 401 Die Laufzeit der Altersteilzeit muss mindestens zwei Jahre betragen und wenigstens bis zu einem Zeitpunkt reichen, zu dem der Arbeitnehmer eine – ggf. geminderte – Altersrente beanspruchen kann.[842] Liegt das vereinbarte Ende der Altersteilzeit hingegen vor dem Erreichen des Rentenalters, sind die Voraussetzungen des ATG nicht erfüllt. Praxistipp Der Zeitpunkt des fr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.3 Rentenversicherungen

Rz. 772 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 930). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, Toleranzbereic... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist weithin begründet. Vorliegend allein streitig sind nur noch die Höhe der Verfahrensgebühr und die Entstehung der Erledigungsgebühr dem Grunde nach. Hierzu ist auf Folgendes hinzuweisen: 1. Zwischen den Beteiligten zutreffend konsentiert ist insoweit, dass jedenfalls eine Verfahrensgebühr von 490,00 EUR angemessen ist. Dann aber liegt die von dem Erinnerungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Steuerbarer Anteil am Jahresertrag der Rente

Rn. 116 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 2 EStG ist Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil der Jahresbetrag der Rente. Dieser ergibt sich aus der Summe der im Kj zugeflossenen Rentenbeträge einschließlich der bei Auszahlung einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Steuerfreie Zuschüsse zu den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rentenfreibetrag bei "nachfolgenden" Renten (§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 8 EStG)

Rn. 124 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, gilt für die spätere Rente, dass sich der Prozentsatz nach dem Jahr richtet, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Renten von dem Jahr des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; der Prozentsatz darf jedoch nicht niedriger bemessen werden als der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerfreier Teil der Rente (persönlicher Rentenfreibetrag)

Rn. 119 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der steuerfreie (nicht steuerbare) Teil der Rente bestimmt sich gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG als Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Besteuerungsanteil (vgl FG BdW EFG 2012, 123: legale Definition). Er ist grds in dem Jahr zu ermitteln, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, und für die Fol...mehr