Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Dienstreise / 1 Allgemeines

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundbuchrechtliche Situation

Rz. 320 Vorbemerkung Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG),[306] das am 1.1.2024 in Kraft treten wird, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts registerfähig. Rz. 321 Seit dem BGH-Urt. v. 25.9.2006 ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als grundbuchfähig anerkannt.[307] Mit Beschl. v. 4...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 279 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB . Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [313] (Verstoß ge...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 147 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB vor. Übe...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Muster: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren

Rz. 98 Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren An das Amtsgericht Traunstein – Nachlassgericht – Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Nachlasssache des am 17.12.2022 in Traunstein verstorbenen Herbert Geier Antrag des Beteiligten Hubert Geier auf Erteilung ei...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / k) Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

Rz. 61 Der Widerruf korrespektiver Verfügungen ist erschwert oder ausgeschlossen (§ 2271 BGB). Sobald diese Verfügungen unwiderruflich geworden sind, finden die erbvertraglichen Vorschriften der §§ 2281, 2287, 2288 BGB analoge Anwendung (§ 2271 Abs. 2 BGB).[82] Rz. 62 Mit dem Tod des erststerbenden Ehegatten tritt für den Überlebenden eine Bindung an seine wechselbezüglichen ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Pflichtteilsverzicht und Ehegatte

Rz. 98 Hat der Ehegatte lediglich auf seinen Pflichtteil verzichtet, nicht aber auf sein Erbrecht, so bleibt es bei der erbrechtlichen Lösung. Dementsprechend erhöht sich der Erbteil um ¼ aufgrund § 1371 Abs. 1 BGB. Wird der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, so kann er neben diesem Erwerb nichts mehr beanspruchen,[207] es sei denn...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / g) Muster: Klage Nacherbe auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Rz. 137 Muster 14.19: Klage Nacherbe auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses Muster 14.19: Klage Nacherbe auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (1) Grundregel des Art. 21 EuErbVO

Rz. 38 Nach der Grundregel des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Anders als früher wird somit nicht mehr an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Eine Definition des Begriffs des "letzten gewöhnlichen Aufenthalts" findet sich in d...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (2) Muster: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben

Rz. 281 Muster 10.15: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben Muster 10.15: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________ Band _________________________ Heft _________________________ hier: Grundbuchberichtig...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[163] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist n...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / c) Schiedsfähigkeit von ehe- bzw. partnerschaftsgüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen ist bei bestandener Zugewinngemeinschaft auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach § 111 Nr. 9 FamFG das Familiengericht zuständig; auf das Verfahren findet jedoch, da es sich um eine Familienstreitsache handelt, §...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Begriff der Schenkung

Rz. 167 Es gelten die §§ 516 ff. BGB, insbesondere ist die Einigung über die Unentgeltlichkeit erforderlich. Reine Schenkungen sind selten. In der Regel sind Gegenleistungen – und seien es nur Auflagen – mit der Schenkung verbunden. Rz. 168 Von gemischter Schenkung spricht man, wenn der Wert des geschenkten Gegenstands objektiv höher ist als der der Gegenleistung. Es liegt ei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit

Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist somit vorzugswürdig. Als Argument hierfür ist der höhere...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Muster: Testamentsauslegungsvergleich

Rz. 559 Muster 8.9: Testamentsauslegungsvergleich Muster 8.9: Testamentsauslegungsvergleich _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind: Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung: W...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Wert des Nachlasses ("Aktiva")

Rz. 106 Die Feststellung des Nachlasswertes [71] bereitet dem Anwalt in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. In manchen Fällen ist die exakte Bestimmung des Wertes gar nicht möglich.[72] Während das Steuerrecht durch das Bewertungsgesetz und verschiedene Verwaltungserlasse eine umfangreiche Unterstützung bietet, mangelt es im zivilrechtlichen Bereich an solchen Vorschriften...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Nichtrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Rz. 4 Die mehreren Erben organisiert das BGB als Gesamthandsgemeinschaft, an der jeder Miterbe mit einem bestimmten Anteil, seinem "Erbteil", beteiligt ist (§ 1922 Abs. 2 BGB). Eine gesetzliche Norm, aus der sich die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft ablesen lassen könnte, kennt das BGB nicht. Allenfalls § 2033 Abs. 2 BGB, wonach der Miterbe über seinen Anteil am einzelnen N...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Neuregelung der Formalien einer transmortalen Vollmacht

Rz. 107 Mit Ablauf des 31.12.2022 trat das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) außer Kraft. Als Nachfolgeregelung trat zum 1.1.2023 im Zusammenhang mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) [107] an seine Stelle. Neu geregelt wurden zum 1.1.2023 die Rechtsnatur und die Rechtsfolgen betreuungsbehördlicher Beglaubigungen von Un...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Anrechnungspflichtige Zuwendungen

Rz. 445 Es besteht zudem ein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich vom Erblasser erhaltener Schenkungen im Hinblick auf § 2327 BGB und hinsichtlich einer ggf. zusätzlichen Pflichtteilsanrechnung nach § 2315 BGB. Dieser Anspruch ergibt sich aus Treu und Glauben, mithin aus § 242 BGB.[507] Rz. 446 Der BGH [508] hat dem B...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 8. Die Wege der Erbteilung

Rz. 17 Die Miterben können die Aufteilung des Nachlasses untereinander auf verschiedenen Wegen erreichen. In Betracht kommen:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Testierunfähigkeit des Erblassers

Rz. 80 Nicht testierfähig sind Personen, die infolge Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen, § 2229 Abs. 4 BGB. Die Testierunfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[82] Für die Testierfähigkeit muss sich der Erblasser neben den allgemeinen V...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen:mehr

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zfs 07/2023, Zum Nachweis e... / 2 Aus den Gründen:

[18] II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden … . [20] 1. Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG, § 421 BGB in Höhe der Reparaturkosten von 3.570,7...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

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zfs 07/2023, Zum Umfang der... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung wiederholt Bekanntes, lässt aber auch erkennen, warum die Grenzziehung in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten stößt. 1. Der Geschädigte, der unfallbedingt seinen Arbeitsplatz verloren hat und deshalb auf Zahlung von Verdienstausfall anträgt, muss sich nach seiner vollständigen oder auch nur teilweisen Genesung um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Die Obl...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / D. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder von Todes wegen?

Rz. 167 Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (§§ 80 Abs. 2 S. 2, 81 Abs. 3 und Abs. 4 BGB).[192] Das Stiftungsgeschäft kann auch in einer Verfügung von Todes wegen enthalten sein (§ 81 Abs. 3 BGB), wobei die Vermögenszuwendung des Stifters an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder mittelbar über die Erben durch eine letztwillige Auflage e...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Rechtsmittel

Rz. 217 Vergütungsbeschlüsse sind mit der Beschwerde anfechtbar (§§ 58 ff. FamFG). Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses (§ 63 Abs. 3 FamFG). Gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG gilt die Vermutung, dass das Schriftstück drei Tage na...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / VII. Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Konzeption des BGH zum Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden im Allgemeinen zu einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Integritätsinteresse des Geschädigten und dem Interesse des Schädigers und seines Haftpflichtversicherers an einer wirtschaftlich vernünftigen Abwicklung von Sachschäden nach Verkehrsunfällen führt. Das Z...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) OLG Frankfurt, Urt. v. 30.1.1997

Rz. 624 Errichtet jemand ein Testament, in dem er zu seinem Erben eine andere Person als den gesetzlichen Erben einsetzt, so hat Letzterer zu Lebzeiten des künftigen Erblassers kein schutzwürdiges Interesse daran, im selbstständigen Beweisverfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments klären zu lasse...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§ 2064 BGB)

Rz. 177 Bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ist im Rahmen der Bestimmung des Erben der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich im Willen oder in der Erklärung vertreten zu lassen (formelle Höchstpersönlichkeit), noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlege...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Feststellungsklage zur Vorbereitung der Erbteilung

Rz. 36 Ungeklärte den Nachlass betreffende Fragen können große Unsicherheit über den Inhalt des Teilungsplans mit sich bringen. Solche Unklarheiten können sich z.B. beziehen aufmehr

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ZErb 07/2023, Bericht der Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2023

Am 5.5. und 6.5. fand in Münster die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Tags zuvor fand der vereinsinterne Workshop statt. Herr RA Jochen Faßhauer referierte zu den Themen Laienvorträge und Tätigkeiten als Vorsorgeanwalt, Frau FAinFamR, FAinErbR Beatrix Rütten, Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg sprachen über ihre Erfahrungen...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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zfs 07/2023, Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines Fußgängers (nach BGH, Urt. v. 4.4.2023 - VI ZR 11/21)

Hinweis Meine Mandantin hatte als Fußgängerin die Fahrbahn bereits betreten, als das Fahrzeug von ihr aus gesehen von rechts kommend angefahren kam. Obwohl sie als Fußgängerin erkennbar war und ebenso ihre Absicht, die Straße zu überqueren, reagierte der Fahrer nicht. Sie überquerte zunächst die von Ihrem VN aus gesehen linke Fahrbahn schnellen Schrittes. Nachdem sie die Mit...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des Schenkers eines Grundstücks

Rz. 626 Das OLG Koblenz hatte über folgenden Fall zu entscheiden:[773] Die Parteien sind Geschwister. Die verwitwete und unter Betreuung stehende Mutter übertrug die ihr gehörende Eigentumswohnung unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts auf die Beklagte, die Schwester des Klägers. Diese sagte ihrerseits für den Fall von Krankheit oder Gebrechlichkeit Pflegedienste in ihrem Ha...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

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§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Begriff, Voraussetzungen nach materiellem Recht, Wirkungen

Rz. 51 Der Begriff des Leibgedingvertrags ist nicht explizit im Gesetz definiert. Der Begriff entstammt dem Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsübergaben. Allerdings wird das Leibgeding, auch Altenteil genannt, in verschiedenen Vorschriften vorausgesetzt, so in Art. 96 EGBGB, § 49 GBO (siehe Rdn 60), § 9 EGZVG, § 850b ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG. Besonders zu erwähnen...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rücktritt zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 212 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB. Sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Hat ein Erblasser den in einem Erbvertrag vorbehaltenen Rücktritt erklärt und notariell beurkunden lassen und hat der Notar die Zustellung des Rücktritts an den als Alleinerben ein...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Familienstiftung

Rz. 70 Die sog. Familienstiftung[103] ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Die Familienstiftung dient typischerweise dazu, größere Vermögen zusammenzuhalten und die Familie zu versorgen. Damit sind nicht nur die sogleich noch näher zu behandelnden Fälle der unternehmensverbundenen Stiftungen gemeint, denn auch ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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zfs 07/2023, Pflicht zur un... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. hat einen Anspruch auf Erteilung der Deckungszusage gegen die Bekl. zur vorgerichtlichen und erstinstanzlichen Rechtsverfolgung gegen die A. AG gemäß § 125 VVG i.V.m. § 17 der ARB 2006. Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Kl. Aussicht auf Erfolg hat. Denn der Bekl. ist es verwehrt, sich auf die fehlende Erfolgsa...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 135 Auch nach der Reform aus dem Jahr 2010 bleiben zahlreiche Fragen und Auslegungsprobleme ungeklärt.[258] So bleibt fraglich, ob auch ausdrückliche Ersatzerbeinsetzungen von Abkömmlingen oder von einzelnen Abkömmlingen durch Verzicht des Vorfahren ebenfalls entfallen.[259] Zudem darf die Reichweite des Zuwendungsverzichts nicht verkannt werden. So kommt es auch nach der...mehr