Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Schweigepflichtvereinbarungen

Grundsätzlich ohne Entschädigung zulässig Zulässig ist nach der Rechtsprechung des BAG auch eine entschädigungslose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich auf die Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen beschränkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können demnach vereinbaren, dass der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Geh...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4 Beschränkungen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz

Das seit dem 26.4.2019 geltende Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)[1] schützt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Es soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gewährleisten. Das GeschGehG verlangt dazu zunächst vom Arbeitgeber, dass er entsprechende Geheimhaltungsma...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.4 Wettbewerbsverbote

Im bestehenden Arbeitsverhältnis gilt gemäß § 60 HGB ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Die Vorschrift regelt zwar nur das Wettbewerbsverbot für den kaufmännischen Angestellten, enthält aber einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. Die Verletzung dieses für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbots durch den A...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Vorsicht bei vorenthaltenen Informationen

Unlauter (= wettbewerbswidrig) handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.[1] Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preise so angeboten, ...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.8 Datenschutzerklärung auf Homepage

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab 25.5.2018: Betreiber von Websites (auch Steuerberater und Rechtsanwälte, Ärzte etc.) sind verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung auf der Homepage bereitzustellen, und zwar außerhalb des Impressums, unter einem gesonderten "Menüpunkt" (Direktverlinkung). Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Logfiles, Registrieru...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 1. Der Steuerberatervertrag

Rz. 4 Jeder Vergütungsanspruch muss sich auf eine vertragliche oder vertragsähnliche Beziehung zum Auftraggeber stützen. Die Vergütungsverordnung regelt die Gebühren für die "originären Tätigkeiten" i. S. v. § 33 StBerG; hinsichtlich der "vereinbaren Tätigkeiten" i. S. v. § 57 Abs. 3 StBerG ist sie hingegen nicht einschlägig (dazu Fach 4 des Werkes, insbesondere E II). Sowei...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Das billige Ermessen

Rz. 16 Die Ausübung des Ermessens durch den StB ist durch die von der StBVV in § 11 vorgegebenen Umstände vorgeprägt: Diese Umstände sind vorrangig zu berücksichtigen, auch wenn sich aus der Reihenfolge der Aufzählung keine Rangfolge ergibt. Rz. 17 Darüber hinaus kann aber der StB weitere, für die Ermessensabwägung wichtige Umstände heranziehen. Die StBVV fordert gerade die B...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Bindungswirkung der Vergütungsverordnung

Rz. 1 Die StBVV wird in dem durch § 1 bestimmten Anwendungsbereich bei Abschluss des Beratungsvertrages zum Vertragsinhalt, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung über die Höhe des Honorars bedarf. Der Gesetzgeber hat den Berufsangehörigen in § 64 Abs. 1 StBerG zwingend die Beachtung der StBVV vorgegeben. Sie wirkt insoweit ebenso verbindlich wie die das Vertragsverhältn...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 2. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 4 Nach § 1 Abs. 1 StBVV erhält der StB als Vergütung für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit i. S. d. § 33 StBerG Gebühren und Auslagenersatz nach dieser Verordnung. Dies bedeutet, dass für Tätigkeiten, die i. S. d. § 57 StBerG als vereinbare Tätigkeiten anzusehen sind, Vergütungen anfallen, die nicht nach der StBVV zu berechnen sind (vgl. Rz. 34, 35). Die Tätigk...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Mahn- und Klageverfahren

Rz. 59 Regelmäßig wird der Vergütungsanspruch aber durch ein Mahn- bzw. Klageverfahren durchzusetzen sein. Kommt es zu einem zivilgerichtlichen Verfahren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Regeln der ZPO. Gem. § 29 ZPO kann zwar an dem Erfüllungsort der Leistung aus dem Beratungsvertrag geklagt werden (so ausdrücklich OLG Köln v. 29. 06. 1994 – 17 ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

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BGH: Vermieter können Schad... / 4 Die Entscheidung

Der BGH hebt das Urteil des Landgerichts auf und weist den Rechtsstreit dorthin zurück. Soweit der Mieter geschuldete Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt und den selbst eingebrachten Bodenbelag und selbstverlegte Fliesen nicht entfernt hat, kann der Vermieter Schadensersatz statt der Leistung aus §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen. Hinsichtlich der Schäde...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / g) Sicherung des Honoraranspruches durch vorformulierte Vertragsbedingungen?

Rz. 79 Soweit StB vorformulierte Vertragsbedingungen verwenden, ist dort regelmäßig bestimmt, dass sich der Vertrag um eine bestimmte Zeit (meistens ein weiteres Jahr) verlängert, falls er nicht rechtzeitig (meistens drei Monate vor Jahresende) gekündigt wird. Damit wäre auch eine Sicherung des Honorars des StB für das Folgejahr verbunden. Vor vorformulierten Vertragsbedingu...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Die sogenannte Mittelgebühr

Rz. 20 Das Anwaltsgebührenrecht hat den Begriff "Mittelgebühr" entwickelt, die dann Anwendung findet, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung, durchschnittlichem Umfang der Tätigkeit und durchschnittlicher Schwierigkeit vorliegt und der Auftraggeber in durchschnittlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen lebt. Die gesetzliche Gebührenbemessung orientier...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / d) Erfolgsvergütungen

Rz. 44 Mit Entscheidung vom 12. 12. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise die Verfassungswidrigkeit des Verbots für Rechtsanwälte gem. § 49b Abs. 2 BRAO verkündet (BVerfG, Beschluss v. 12. 12. 2006, 1 BvR 2576/04). Das BVerfG hat im Leitsatz Folgendes entschieden: "Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes "quota litis" ist mit Ar...mehr

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BGH: Vermieter können Schad... / 1 Leitsatz

Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen und Rückbauten sowie Schäden an der Mietsache können Vermieter nach wie vor anhand eines Kostenvoranschlags ("fiktiv") bemessen. Die anderweitige Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht ist nicht auf das Mietrecht übertragbar.mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) StBerG

Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. Diese im Jahre 2008 geänderte Vorschrift ist hinsichtlich des...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Die Höhe der Zeitgebühr

Rz. 13 Seit dem 20. 12. 2012 betrug die Zeitgebühr 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde. Daraus errechnete sich eine Mittelgebühr von 50 Euro. Rz. 14 Der Obersatz der Zeitgebühr erhöht sich ab dem 01. 07. 2020 um 5 Euro auf 75 Euro. Vergütungsvereinbarungen über eine höhere Zeitgebühr oder höhere Stundensätze sind gem. § 4 möglich. Zu den Grenzen derartiger Vereinbarung...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 42 Subventionsberatung

Rz. 36 Die Subventionsberatung ist auch für StB aufgrund der neuesten Rechtsprechung des BGH (siehe Fördermittelberatung) zulässig und kann mit den üblichen Gebühren gem. § 612 BGB abgerechnet werden.mehr

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E I Einführung in das Vergü... / d) Dritte Personen

Rz. 42 Die Vergütungsverordnung regelt nicht die Honorierung anderer nach §§ 3, 3a, 4 oder 6 StBerG ganz oder eingeschränkt zur Hilfeleistung in Steuersachen befugter Personen, Körperschaften, Vereinigungen oder Behörden. Allerdings verweist § 35 RVG für den Steuerrechtshilfe leistenden RA insbesondere auf die §§ 23–39 (vgl. Rz. 26). Ansonsten kann die StBVV nur in Einzelfäl...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde aus § 20 BRAGO entnommen (jetzt § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. VV RVG Teil 2 Abschnitte 1 und 2). Sie enthält die Gebühren für Rat- und Auskunftserteilung in steuerlicher Hinsicht (Abs. 1) Abraten von Berufung oder Revision (Abs. 2) Beides kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich geschehen, und zwar mit und ohne Begründung. Aus Haftungsgründen ist zuminde...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / c) Abtretung des Vergütungsanspruches

Rz. 65 Mit dem 8. StBerÄndG vom 08. 04. 2008 (BGBl. I 2008, 666) wurde die Möglichkeit der Abtretung von Honorarforderungen völlig neu gefasst. § 64 Abs. 2 StBerG lautet nunmehr: Zitat Die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Personenvereinigungen im Sinne des § 3 Nr. 1–3 und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften (§ 56) ist a...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 22 Gutachten

Rz. 1 Definition eines Gutachtens: Schriftliche Darstellung des zu beurteilenden Sachverhaltes, kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung und Rechtsprechung, eigene Stellungnahme mit Begründung über die zu erwartenden Rechtsfolgen, Hinweis auf verbleibende Zweifel. Rz. 2 Für das StB-Gutachten sollte ein schriftlicher Auftrag vorliegen, insbesondere wegen der A...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / c) StB mit weiteren Berufsqualifikationen

Rz. 40 Soweit StB zugleich andere Berufsqualifikationen haben, die sie zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigen (z. B. RA, WP, vBP), kann zweifelhaft sein, ob sie an die StBVV gebunden sind, wenn eine in der Verordnung erwähnte Tätigkeit ausgeübt wird. Die neuere Rechtsprechung geht insofern davon aus, dass ein Gebührenwahlrecht für "Doppelbänder" (StB mit weiterer Beru...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 3. Die Grundzüge der StBVV

Rz. 43 Die nach der StBVV zu erhebende Vergütung des Steuerberaters umfasst die Gebühren und Auslagen. Somit sind mit der Vergütung auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten – ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten somit einschließlich der angefallenen EDV-Kosten (vgl. hierzu Feiter, Gesonderte Abrechnung von EDV-Kosten, DStR 2017, 1182), wie insbesondere der D...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 3.2 Aufbewahrung von Notizzetteln

Ein in der Praxis umstrittenes Thema, welches meist bei Außenprüfungen auf den Tisch kommt, ist die Aufbewahrungspflicht von Notizzetteln über Kasseneinnahmen, wenn deren Ergebnisse noch am gleichen Tag in das Kassenbuch eingetragen werden. Die Rechtsprechung äußert sich in dem folgenden Beispiel: Praxis-Beispiel Notizzettel sind nicht zwingend aufzubewahren F betreibt eine Fle...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.4 Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten

Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten werden im steuerlichen Sinn nicht als Geschenke eingestuft. Damit unterliegen sie nicht den hohen Anforderungen zur Anerkennung als Betriebsausgabe. Folgende Unterscheidung ist in der steuerlichen Rechtsprechung entstanden: Streuartikel – Gegenstände von geringem Wert bis etwa 10 EUR – werden üblicherweise in großer Anzahl verschenkt...mehr

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BGH: Vermieter können Schad... / 3 Das Problem

Der Vermieter einer Wohnung verlangt vom Mieter nach Ende des Mietverhältnisses Schadensersatz. Der Mieter hatte erforderliche Schönheitsreparaturen trotz Fristsetzung nicht ausgeführt, einen selbst verlegten Bodenbelag und selbst verlegte Fliesen nicht entfernt sowie Schäden im Treppenhaus verursacht. Ein vom Vermieter eingeholter Kostenvoranschlag kalkulierte die erforderl...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Die Erledigungsgebühr

Rz. 18 Im Rechtsbehelfsverfahren kann auch eine sogenannte Erledigungsgebühr nach VV RVG 1002 entstehen. Die Gebühr entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsak...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Gebühren für alle gebräuchlichen (üblichen) Buchführungsarbeiten mit Ausnahme der Buchführung für Lohnkonten sowie für Land- und Forstwirtschaft, welche in §§ 34 und 39 geregelt worden sind. Anwendung findet dabei Tabelle C. Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen sind mit den Gebühren abgegolten...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Die betrieblichen Aufwendungen sind bei mittelgroßen oder großen Unternehmen meist auf zahlreichen Einzelkonten innerhalb des Kontenplans verteilt. Bis auf einige besondere Betriebsausgaben können die Konten i. d. R. schnell abgestimmt werden. Es genügt hier meist eine Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und (un)zulässigen Vorsteuerabzug. Dieser Beitrag gibt...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / Zusammenfassung

Überblick Kassenzettel, Quittungen, Bareinnahmen und -ausgaben sind für viele Unternehmer das tägliche Brot. Beim Buchen geht es manchmal turbulent zu. Trotzdem sollten Unternehmen einen "kühlen Kopf" bewahren. Die nächste Betriebsprüfung bringt es ans Licht, ob man den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit sollte man es aber nicht ...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / Zusammenfassung

Begriff Im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Insoweit ist stets zu unterscheiden, ob der Verband als Partei betroffen ist oder einzelne Wohnungseigentümer. Gesetze, Vorschriften und Re...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Der Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert der Gebühren bemisst sich grundsätzlich nach § 10. Danach werden die Gebühren nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Maßgebend ist, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, der Wert des Interesses. Rz. 7 Im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ermittelt sich der Wert des Streitgegenst...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die StBVV bezieht sich zum einen nur auf die selbständig ausgeübte Berufstätigkeit und zum anderen nur auf die in § 33 StBerG erwähnten Aufgaben des StB (vgl. E I – Rz. 34 und 36). Rz. 15 Hieraus ergeben sich wesentliche Einschränkungen des Bereichs der unmittelbaren Anwendung. Soweit die StBVV nicht anzuwenden ist, gilt das BGB, allerdings mit den erwähnten Bindungen ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Pauschalierung

Rz. 8 Für jede gebührenrechtlich selbständige Angelegenheit (vgl. § 12 – Rz. 6–11) kann der StB entweder die Einzelberechnung oder die Pauschalierung der Auslagen wählen (OLG Düsseldorf v. 01. 07. 1999 – 13 U 161/98, GI 2001, 24). Umfasst eine Rechnung mehrere getrennte Angelegenheiten, so können Pauschalierungen, aber auch Einzelberechnungen nebeneinander vorkommen. Eine Ve...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 2. Überblick über die Regeln des RVG

Rz. 88 Das RVG gliedert sich in einen Paragraphenteil (62 Einzelvorschriften) und in ein Vergütungsverzeichnis (VV RVG). Letzteres enthält ca. 250 Gebühren- und Auslagentatbestände. Den Paragraphenteil kann man als den "allgemeinen Teil" des anwaltlichen Honorarrechts bezeichnen, während die "einzelnen Gebührentatbestände" im VV RVG enthalten sind. Letzteres ist die Anlage 1...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 52 § 9 ist die Grundvorschrift für eine durchsetzbare Honorarrechnung. Erst bei Beachtung dieser Formvorschriften kann die Vergütung eingefordert werden. Zwingende Voraussetzung ist die Übernahme der Verantwortung für die Honorarnote durch den Kanzleiinhaber oder gesetzlichen Vertreter einer Steuerberatungsgesellschaft. Seit dem 01. 07. 2020 bedarf die wirksame Liquidati...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Änderung und Kündigung der Pauschalierungsvereinbarung

Rz. 26 Pauschalierungsvereinbarungen werden für mehrere Jahre getroffen. Somit erweist sich eine Regelung zur Anpassung der Pauschalvergütung an eintretende Änderungen der Verhältnisse im Vertrag oder generell nach einem angemessenen Zeitablauf als äußerst sinnvoll. Die Anpassung kann in einem Abstand von einem Jahr oder auch einem längeren Zeitraum erfolgen. Allerdings bedü...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Höhere Vergütung als nach der StBVV

Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend entschieden war, ob die Formerfordernisse ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Der Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert der Gebühren bemisst sich nunmehr für ein Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nach § 2 Abs. 1 RVG i. V. m. Abschnitt 4 RVG (§ 22 ff. RVG). Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Gem. § 22 Abs. 1 RVG werden in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammengere...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Sondereigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Sondereigentum ist gesetzlich in § 5 Abs. 1 WEG definiert. Hiernach sind Gegenstand des Sondereigentums die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 WEG bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Rech...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 19 Insolvenzberatung

Rz. 15 Der StB wird häufig sowohl von Mandanten als auch von Insolvenzverwaltern beauftragt, Tätigkeiten auszuführen, die entweder die Beurteilung, ob eine Insolvenz vorliegt, beinhaltet oder Fragen im Rahmen der Durchführung der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter betrifft. Soweit es sich um Erstellung von Lohnbuchführungen, Finanzbuchführungen oder Jahresabschlüssen mit...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 12. Die Erledigungsgebühr

Rz. 40 Die Gebühr "verdient" sich ein StB dadurch, dass er durch die Erledigung im Rechtsbehelfsverfahren dem Mandanten Unannehmlichkeiten, Unsicherheiten, Zeitaufwand, Nervenkraft und vor allem die in einem Klageverfahren evtl. anfallenden Kosten erspart. Rz. 41 Die Erledigungsgebühr kann immer dann entstehen, wenn sich ein Rechtsbehelfsverfahren durch die Rücknahme, den Wid...mehr